[vendis] www.Grosshandel-Angebote.de [B2B Web Consulting ] www.profi-kochrezepte.de

Gutenmorgen aus dem Süden. Melde mich, weil ich gestern per Mail nun eine Rechnung erhalten habe.
Ich werde wie folgt darauf Antworten

Dem widersprechen wir abermals, wie in der Mail vom 16.05.12 und vom 18.05.12; Ihre TicketNr. 691496
Sie haben uns auf Ihrer Internetseite nicht deutlich auf eine kostenpflichtige Dienstleistung hingewiesen.
Wir wurden erst nach der Anmeldung auf eine kostenpflichtige, 2jährige Vertragslaufzeit aufmerksam gemacht.
Erst nach der Anmeldung ist Ihre Internetseite als Abofalle zu erkennen.

Wir haben uns angemeldet, weil wir nach Kompletträder für eines unserer Fahrzeuge suchen.
In der Google Suchmaschine wurden wir auf Ihre Internetseite aufmerksam, hier werben Sie mit 80% Rabatt auf solche Räder.
In Ihren Daten jedoch ist so etwas gar nicht vorhanden, und dies haben wir erst nach unserer Anmeldung ausfindig machen können.

Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Hilfsweise erklären wir den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist.
Hilfsweise erklären wir die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo.
Wir werden keinerlei Zahlungen leisten.
Mit dieser Mail senden wir Ihnen Ihre unberechtigte Rechnung zurück, zu unserer Entlastung.

Was meint Ihr dazu, könnte ich das so per Mail losschicken?:rolleyes:




Hallo JosAlex,
warum nicht? Eigentlich hatte ich als erste Reaktion etwas ähnliches geschrieben. Ich hatte dann aber doch (siehe Beiträge) die Sache zusätzlich an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Unbeachet dieser Tatsache hat mir VENDIS gestern die erste Mahnung per Email zugesandt und mir nochmals eine kurze "Zahlungsfrist" eingeräumt. Habe diese Mail (schriftlich kommt sicher auch noch) sofort an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet. ich zahle nichts und gebe auch keine Antwort auf irgendwelche Zuschriften. Sofern Ihre Mail so abgesandt wird, haben Sie doch wenigstens für sich die Sicherheit sofort etwas unternommen zu haben. ausdrucken und aufbewahren für "mögliche" Gerichtsverfahren. Wie auch immer, ich sehe der ganze Sache gelassen entgegen und lasse es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Sie sollten regelmässig das Forum besuchen um News zu erfahren oder Aktuelles zu Posten.
Ich würde aber die Mail noch zusätzlich per Einschreiben /Rückschein in die Post legen, "doppelt genäht hält besser"...........!

Netten Gruß
Mistake
 
Hallo JosAlex,
warum nicht?
Weil man als juristischer Laie mit Abogaunern keine Brieffreundschaft anfangen sollte

... Ich hatte dann aber doch (siehe Beiträge) die Sache zusätzlich an einen Rechtsanwalt weitergeleitet...
Richtige Entscheidung.

Unbeachet dieser Tatsache hat mir VENDIS gestern die erste Mahnung per Email zugesandt und mir nochmals eine kurze "Zahlungsfrist" eingeräumt. Habe diese Mail (schriftlich kommt sicher auch noch) sofort an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet...
Besser ist das!

ich zahle nichts und gebe auch keine Antwort auf irgendwelche Zuschriften...
In diesem Fall richtig

Sofern Ihre Mail so abgesandt wird, haben Sie doch wenigstens für sich die Sicherheit sofort etwas unternommen zu haben...
Blödsinn, das Gefühl kriege ich auch wenn ich das Zeug einem Fachmann übergebe

ausdrucken und aufbewahren für "mögliche" Gerichtsverfahren...
Eine Mail ist nicht beweisbar, die Ausdrucke kannst Dir auch auf den Lokus hängen

Wie auch immer, ich sehe der ganze Sache gelassen entgegen und lasse es auf ein Gerichtsverfahren ankommen...
Gut!

Sie sollten regelmässig das Forum besuchen um News zu erfahren oder Aktuelles zu Posten.
Sehr gut!

Ich würde aber die Mail noch zusätzlich per Einschreiben /Rückschein in die Post legen, "doppelt genäht hält besser"...........!
Das ist nicht doppelt genäht, sondern die EINZIGE Zustellung die nachweisbar ist
(Wenn denn schon selbst was gepinselt wird wovon wir bei juristischen Laien heftigst abraten!)
 
Hallo Mistake,
danke für die Antwort.
Das werd ich dann so in Angriff nehmen.
Also ich hab mich auch so entschieden, keine Zahlung und lass es drauf ankommen.
Mit dem Rechtsanwalt warte ich noch, mal schaun was hier im Forum bekannt gegeben wird.
netten Gruss zurück
Josef.
 
[Modedit by Hippo: Überflüssiger und unvollständiger Fullquote entfernt]


Hallo Hippo-Moderator,

Sie sollten Ihre Eingaben nicht abwertend darbringen und die Forumsteilnehmer nicht mit "Blödsinn" abtun. Ich find solche Äuisserungen nicht besonders geeignet. Wenn Sie mehr rechtliches Wissen als die anderen haben (bzw WIR haben) ist das ja in Ordnung. Das Forum finde ich gut, aber "Zurechtweisungen" benötige ich nicht. Wogegen ich oder wir für gute Ratschläge sicherlich empfänglich sind.

Mistake
 
Hallo Mistake,
mein Rat ist mitnichten abwertend, sondern korrigierend.
Wir machen das hier schon ein paar Tage und nicht ganz erfolglos.
Und wenn hier nach unserer (Mod)Meinung kritische Ratschläge gegeben werden dann werden wir Mods da korrigieren.
Und wenn eine Aussage "Blödsinn" ist werde ich das auch so deutlich titulieren.
Das Leben ist kein Ponyhof und in einem Forum muß man auch mit Antworten rechnen die einem nicht nach der Nase gehen.
Und speziell das Zureden zum Schriftwechsel eines Laien mit ausgebufften Gaunern IST Blödsinn höchsten Grades, ob Dir die Aussage nun paßt oder nicht.
JosAlex wäre nicht der erste der sich durch unbedachte Äußerungen gegenüber dem Forderungssteller um Kopf und Kragen redet.
Und wenn - mit Verlaub - die Kacke dann am Dampfen ist wird zum Anwalt gerannt der dann alles ausbügeln soll, aber aufgrund von unbedachten Laienäußerungen mit dem Rücken zur Wand steht noch bevor er das Mandat übernommen hat.
Zum Schluß ist dann der Anwalt noch schuld...
Die "großhandel-angebote.de" ist was anderes als die bisherigen kleinen Abzocker. Hier stecken Leute dahinter die mit blankem Aussitzen u.U. nicht in Schach zu halten sind - siehe melango. Da wurden einige vor den Kadi gezerrt, soweit bekannt hat melango zwar auch die Klatsche gekriegt nur bedarf es da einer adäquaten und sauberen Verteidigungsstrategie die ein Laie einfach nicht beherrscht.
Vielleicht vergleichbar mit einem Flachlandtiroler der in seiner Naivität auf den Berg steigt und wenn das Wetter umschlägt muß ihn die Bergwacht retten
 
Hallo Leute, liebe Freundinnen und Freunde,
stooop. Bitte streitet euch nicht wegen mir und meinem Problem.
Ich beherzige alle Antworten aus diesem Forum, und bin sehr froh dass einige mir Antworten, was man am besten in meinem Fall machen kann.
So und jetzt zur Info. Ich habe soeben das Einschreiben mit Rückschein losgeschickt.
jetzt wird abgewartet was sich tut.
danke an Mistake, Hippo und auch an Goblin, der vor ein paar Tagen mir einen Ratschlag gegeben hat.
liebe Grüsse aus dem Süden
euer Josef
 
Also ich bin der Meinung dass man hier als Laie nicht selber was losschicken sollte. Man kann sich schnell durch falsche Formulierung nur noch tiefer reinreiten. Dieses Angebot richtet sich nur an Gewerbetreibende. Da hat man kein Widerrufserecht. Als Privatperson durftet ihr euch erst gar nicht anmelden

Ob Aussitzen hier gut oder schlecht ist kann ich nicht beurteilen. Muss jeder selber entscheiden. Aber der Gang zum Anwalt ist nie verkehrt
 
Hallo Leute, liebe Freundinnen und Freunde,
stooop. Bitte streitet euch nicht wegen mir und meinem Problem.


Hier streitet doch niemand ;)

Boxen.gif
mecker.gif



 
Hallo Hippo, trotz allem kann man den Sachverhalt friedlicher darstellen. Auch wenn Sie Moderator sind sollten Sie hier nicht "schulmeistern". Und über das "Leben" brauchen Sie mir keine Hinweise zu geben.
Wie auch immer, mir gefällt Ihre Darstellung so nicht, man kann es auch "vernünftiger" machen.
Und ob Sie das hier schon "ein paar Tage" machen ist mir eigentlich wurscht. Sofern Sie richtig hingeschaut haben, bin ich als Betroffener schon froh darüber, das ein "ebenfalls Betroffener" weingstens überhaupt was unternommen hat. Ich möchte weiter dieses Forum nutzen, kann aber gerne auf "bissige" oder beleidigende Kommentare verzichten. Versuchen Sie es mal, es klappt bestimmt.

Mistake
 
Och Mistake, meine Darstellung muß Dir auch nicht gefallen.
Aus dem Alter es jedem recht machen zu wollen bin ich schon lange raus.
Und richtig hingeschaut habe ich ...
... und versucht den geschriebenen Blödsinn zu korrigieren.
Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht ...
Sicher ist es gut wenn jemand aktiv wird anstatt wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen. Nur sollte es von Anfang an richtig mit möglichst wenig Risiko geschehen.
Was solls, JosAlex hörte auf das Ei und nicht auf das Huhn, möge es ihm keinen Schaden bringen.
 
Gutenmorgen aus dem Süden. Melde mich, weil ich gestern per Mail nun eine Rechnung erhalten habe.
Ich werde wie folgt darauf Antworten

Dem widersprechen wir abermals, wie in der Mail vom 16.05.12 und vom 18.05.12; Ihre TicketNr. 691496
Sie haben uns auf Ihrer Internetseite nicht deutlich auf eine kostenpflichtige Dienstleistung hingewiesen.
Wir wurden erst nach der Anmeldung auf eine kostenpflichtige, 2jährige Vertragslaufzeit aufmerksam gemacht.
Erst nach der Anmeldung ist Ihre Internetseite als Abofalle zu erkennen.

Wir haben uns angemeldet, weil wir nach Kompletträder für eines unserer Fahrzeuge suchen.
In der Google Suchmaschine wurden wir auf Ihre Internetseite aufmerksam, hier werben Sie mit 80% Rabatt auf solche Räder.
In Ihren Daten jedoch ist so etwas gar nicht vorhanden, und dies haben wir erst nach unserer Anmeldung ausfindig machen können.

Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Hilfsweise erklären wir den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist.
Hilfsweise erklären wir die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo.
Wir werden keinerlei Zahlungen leisten.
Mit dieser Mail senden wir Ihnen Ihre unberechtigte Rechnung zurück, zu unserer Entlastung.

Was meint Ihr dazu, könnte ich das so per Mail losschicken?:rolleyes:
Ihr wollt allen Ernstes einräumen, dass ihr euch angemeldet habt???
Der Sinn in der Vermeidung von Brieffreundschaften mit dieser Klientel besteht unter anderem darin, solche versehentlichen Zugeständnisse zu vermeiden. Im Streitfall können die schön nach hinten los gehen.
 
Ob Aussitzen hier gut oder schlecht ist kann ich nicht beurteilen. Muss jeder selber entscheiden. Aber der Gang zum Anwalt ist nie verkehrt

Wie sowas ausgehen kann liest man ja immer mal wieder bei den Abmahnungen für Filesharing, da werden voreilig "abgeänderte" Unterlassungserklärungen unterschrieben und damit ist das Kind dann in den Brunnen gefallen. Es gibt genug Anwälte die genau hiervor warnen.


Was ich bei dieser Sache nicht versthe ist, als Gewerbetreibender sollte ich eigendlich wissen, das ich bei einem Großhändler meinen Gewerbeschein vorlegen muß bevor ich etwas bestellen kann. Und meines Wissen fordern die hier genannten keinen Gewerbeschein. Also kann da ja wohl was nicht stimmen.
 
Habe heute die erste "Zahlungserinnerung" per Mail erhalten.
Zwischenzeitlich hatte ich auf jede Mail detailliert geantwortet
und nur standadisierte Rückantorten von deren Mailrobottern erhalten.

kleiner Nebeneffekt:
Nach Anfechtung und Widerruf des vermeintlichen Vertrages hatte ich in einer Mail auch "ersatzweise fristgerecht gekündigt" und die Kündigungsbestätigung innerhalb von 5 Arbeitstagen angefordert.
DAS hat der Mail-Robotter wohl überlesen.
Und die ordentliche Kündigungsbestätigung ist auch nach zwei Wochen noch nicht eingetroffen, sondern nur die "Zahlungserinnerung".
Ebenso ungelesen und unbeantwortet blieb meine Forderung nach Löschung meiner privaten Daten mit Fristsetzung, die offenkundig mißbräuchlich gespeichert wurden für gewerbsmäßigen Betrug.

Daraus schließe ich (und im echten gerichtlichen Streitfall auch mein Anwalt hoffentlich), dass die GroßXhändler das auch nicht wie ein ordentliches Vertragsverhältnis bearbeiten.
Ungeachtet dessen bleibt die Frage, ob man für eine Leistung, die man (als Privatmann) laut deren AGB explizit nicht in Anspruch nehmen darf überhaupt zahlen muss...

Fazit: man darf die automatisierte Abzocke nicht persönlich nehmen (höchstens die eigene persönliche Dummheit).
 
@ uweX,

wieso fängst Du die "Brieffreundschaft" mit dem Abzocker Deines Herzens an? Willst Du den vor Gericht zitieren, oder willst Du erreichen, dass er Dich zitiert?

Persönlich darf man gar nix nehmen. Dem Abzocker ist das Persönliche auch wurscht, der will Kohle, sonst nix und von wem, ist dem egal.
 
http://forum.computerbetrug.de/thre...wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.22993/

Mag sein, dass der Beitrag schon ein paar Jährchen auf dem Buckel hat, aber er ist aktuell wie eh und je.

Wer zurückschreibt muss sich überlegen, ob er nicht unfreiwillig Zugeständnisse in der Sache macht, die den Abofallenstellern als Steilvorlage dienen, doch noch vor Gericht zu ziehen und ein Trophäenurteil zu erhaschen.
Die gibt es tatsächlich und regelmäßig zeichnet die eine Sache aus: Die Betrogenen hatten sich im Vorfeld bereits so weit um Kopf und Kragen geredet, dass man das Zustandekommen eines Vertrages überhaupt nicht mehr bestreiten konnte.
 
Hallo werte Ratsuchende,

es ist für die Moderatoren sehr frustrierend, wenn manche Leute nicht zu belehren sind.
Wenn ein Arzt Medizin verordnen möchte und der Patient schlägt sie ihm aus der Hand, dann eben lass ihn doch die Folgen tragen.
Anders ist es, wenn dadurch weitere Betroffene verleitet werden ebenso falsch oder riskant zu handeln.
Die Moderatoren wenden sehr viel Zeit auf und haben große Erfahrung. Man kann ihrem Wissen unbedingt vertrauen, es wurde über viele Jahre angesammelt.
 
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