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http://www.radziwill.info/Mogelpack...ls-Geldeintreiber-der-B2B-Web-Consulting-GmbH
Mogelpackung: Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o als Geldeintreiber der B2B Web Consulting GmbH
19.06.2015 - Amtliche Post in Händen zu halten, war die erste Annahme etlicher Betroffener, die in die Abofallen der Firma B2B Web Consulting aus Dortmund getappt waren. Schwarz-rot-goldene Farben, ein halber Bundesadler und der Name Inkasso und Forderungsmanagement GmbH finden sich im Briefkopf eines Schreibens, mit dem versucht wird, unter der Adresse Libanonstraße 85, 70186 Stuttgart bei ihnen Geld einzutreiben.
Eine Tarnanschrift

In der Libanonstraße 85 in Stuttgart wird man die Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o. auch nicht antreffen. Diese Adresse ist in der „Szene“ durchaus beliebt, denn dort gibt es einen „Virtual Office Service“, der einen Mail drop anbietet. Zitat aus dessen Auftritt: „Ein Mail drop ist ein Unternehmen zur Postweiterleitung welche Ihren Kunden erlaubt die jeweilige Strassenadresse zu nutzen um Post im Kunden (Firmen-) Namen zu empfangen und nach Angaben an eine beliebige Adresse weiter nachzusenden.“
 
Der Stacheldrahtkönig berichtete seinerzeit im Fernsehen von einem Partner und wollte den Namen nicht nennen. Hier ist ein reiner Zufall.

Die Steuernummer von B2B Web Consulting GmbH wird auch bei einer anderen Firma verwendet:

https://www.google.com/search?q="Steuernummer:+035/229/67437"&ie=utf-8&oe=utf-8

Im Impressum von einkaufsquellen.de gibt es die gleiche Nummer und auch den Hinweis auf den gleichen Eintrag im Handelsregister:

http://www.einkaufsquellen.de/impressum

Hier ist die Suche nach dem Handelsregistereintrag

https://www.google.com/search?q="HRB+23956+Amtsgericht+Dortmund"&ie=utf-8&oe=utf-8

Für die Webdots GmbH gibt es zum Beispiel hier auch Personendaten:

https://www.moneyhouse.de/Webdots-GmbH-Essen

Das passt auf eine bekannte Größe des Gewerbes. Siehe auch

https://www.google.com/search?q="Zur+Vendis+GmbH"+hintermänner+site:radziwill.info&ie=utf-8&oe=utf-8
 
spät kommt es doch es kommt
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/abgebrueht-abo-statt-rezepte
Update: Entscheidung des OLG Hamm vom 16.11.2016, 12 U 52/16 Wer einen reinen B2B Onlineshop betreiben und Verbraucher nicht beliefern will, muss dies ausreichend transparent machen. Andernfalls ist er rechtlich wie ein B2C Shop, d.h. wie ein Unternehmer, zu behandeln. Der Ausschluss von Verbrauchergeschäften ist nicht weiter gesichert, weil der Anmeldevorgang ohne Eingabe einer Firma oder einer gleichbedeutenden gewerblichen oder beruflichen Bezeichnung und letztlich auch ohne ausdrückliche Bestätigung des "gewerblichen Nutzungsstatus" abgeschlossen werden kann.
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/...f-gewerbetreibende-nur-bei-deutlichem-hinweis

Aboabzocken dieser Art sind de facto schon länger vom Tisch.
 
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