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Och nöööö, da hat es doch wieder Klatsch gemacht!

Habe gerade auf die freundliche Zahlungsaufforderung, ich möge doch lustige 283 Euronen überweisen, wie folgt reagiert:

Betreff
Ihr Kunde Vendis GmbH, der unter der Kto-Nr. 8505837 Geschäftsverbindung zu Ihnen unterhält
Ihre Nachricht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie in Kenntnis setzen, dass Ihr o.a. Kunde unter w*w.grosshandel-angebote.de eine sogenannte Kostenfalle im Internet betreibt. Auf die Kostenpflicht nur für die Registrierung wird in der Suchmaschinenwerbung nicht hingewiesen und auch auf der Seite selbst ist der Hinweis äußerst versteckt. Eine Kurzrecherche Ihrerseits wird meinen Hinweis bestätigen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Institut in Verbindung zu solchen Geschäftsmodellen gebracht werden möchte. Mit freundlichen Grüßen
 
Auf die Kostenpflicht nur für die Registrierung wird in der Suchmaschinenwerbung nicht hingewiesen ..
Heute ist der 1. April und so hast du das doch sicher gemeint, oder? Eine Vorschrift, wonach schon beim Suchmaschineneintrag der Kostenhinweis zu erfolgen hat, ist mir jedenfalls nicht bekannt.
...wenn jemand aber Behauptungen aufstellt, die dazu geeignet sein können, eine falsche Tatsachenbehauptung zu sein, dann haben wir es womöglich auch mal mit Kreditgefährdung zu tun. Der Schuß kann in Einzelfällen auch nach hinten losgehen - wollte ich mal dazu gerülpst haben.
 
Hallo! Jetzt habe auch ich meine erste Zahlungserinnerung bekommen, nachdem mein schriftlicher Einspruch erwartungsgemäß abglehnt wurde. Ich habe mich inzwischen an die Juristen meiner Handwerkskammer gewandt, die in Ihrem Ratschlag leider unterschiedlicher Meinung sind. Einer meinte, da ich als Kleinunternehmerin den Vertrag abgeschlossen hätte, hätte ich im Gegensatz zu normalen Verbrauchern, denen ja juristisch gerade der Rücken gestärkt worden sei, eine größere Sorgfaltspflicht, was meine Chancen vor Gericht schmälern würden. Ein anderer war der Meinung, ich solle es drauf ankommen lassen. Ich weiß noch nicht, was ich tun soll. Erstmal schöne Ostern an Alle! Lilli
 
da ich als Kleinunternehmerin den Vertrag abgeschlossen hätte, hätte ich im Gegensatz zu normalen Verbrauchern, denen ja juristisch gerade der Rücken gestärkt worden sei, eine größere Sorgfaltspflicht

Warum ? Auch als Kleinunternehmerin muss man nicht in den AGB nach Preisen wühlen
 
Ich habe mich bei einem Anwalt informiert, dieser sagte mir, dass man als Gewerbetreibender nicht auf das Widerrufsrecht zurückgreifen kann. Jedoch handelt es sich in diesem Fall um eine offensichtliche Täuschung nach § 123 BGB. Dazu könnt ihr ein Musterschreiben von :
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129898711801422/link618091A.html
nutzen.
hier wählt ihr: "Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen"
Viel Glück!
 
Hallo!
Blöderweise bin ich auch i diese Abo- Falle herein getappst. :(
Ich habe mich angemeldet, habe meine Adresse bekannt gegeben und hab irgendein Firmennamen hingeschrieben. (bin gar nicht selbstständig oder so).
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich eine Kündigung schreiben (email? oder per Post?) Oder einfach abwarten? Zum Anwalt gehen?
Es macht mir nur einfach Angst, weil sie meine Privatadresse haben.
Danke!
 
Hallo! Jetzt habe auch ich meine erste Zahlungserinnerung bekommen, nachdem mein schriftlicher Einspruch erwartungsgemäß abglehnt wurde. Ich habe mich inzwischen an die Juristen meiner Handwerkskammer gewandt, die in Ihrem Ratschlag leider unterschiedlicher Meinung sind. Einer meinte, da ich als Kleinunternehmerin den Vertrag abgeschlossen hätte, hätte ich im Gegensatz zu normalen Verbrauchern, denen ja juristisch gerade der Rücken gestärkt worden sei, eine größere Sorgfaltspflicht, was meine Chancen vor Gericht schmälern würden. Ein anderer war der Meinung, ich solle es drauf ankommen lassen. Ich weiß noch nicht, was ich tun soll. Erstmal schöne Ostern an Alle! Lilli

Hallo Lili, mir ist genau das gleiche passiert. Ich habe denen geschrieben, ich wäre zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht selbständig gewesen, hat sie aber auch nicht interessiert. Ich werde erst einmal nichts unternehmen, weder zahlen noch Anwalt. Schauen wir mal was passiert! Halt mich auf dem Laufenden!
 
Zitat: "Schauen wir mal, was passiert."

Oh ja, da wird einiges passieren, um dem Opfer Himmelangst und Bange zu machen. Das ist wie mit den ollen Piraten, die ihren Opfern durch Hissen der Flaggen und sogenannten Piratenorchestern auch erstmal gezeigt haben, was sie am liebsten mit ihnen täten, wenn sie ihrer habhaft würden.

Das damalige Anzeigen des "Kehle-durchschneidens" oder "Ablaufen des Stundenglases" wird heute ersetzt durch allerhand Drohungen mit juristischen Verklausulierungen oder dem Beifügen von angeblich gewonnenen Prozessen. Im Endeffekt hilft aber wirklich nur beharrliches Aussitzen aller Drohkulissen. Anders als die Piratenopfer habt ihr aber auch die Möglichkeit, den moderen Piraten in die Suppe zu spucken. Dazu nimmt man sich ein klein wenig Zeit, sucht die Bank über die das Inkasso der dreisten Forderung vorgenommen werden soll im Internet und informiert diese über die Machenschaften ihres Kunden. Üblicherweise löscht die Bank das Konto und dem Abzocker ist die Grundlage entzogen worden. Dann ist der Abzocker bestimmt ein wenig traurig.
 
Hallo, ich bin auch frisch in diese "Falle" getappt, habe vorher einfach nicht sorgfältig genug hingeschaut. Ich habe mich als Vorsitzender für meine Gartenverein angemeldet, da ich dachte, es gäbe wirklich einen nutzvollen Hintergrund. Die Suche auf dieser "Web-Seite" nach einem PKW-Kleinanhänger ergab: Keine Treffer zu einem Anbieter. Erst beim ausloggen habe ich gemerkt, worauf ich mich scheinbar eingelassen hatte. Daher habe ich wenige Minuten nach meiner Registrierung bei VENDIS sofort die Anfechtung des "Vertrages" und hilfsweise die sofortige Kündigung ausgesprochen; dies zunächst per E-Mail, anschl. sofort nochmals per Einschreiben. Rein vorsorglich habe ich noch einen Anwalt beauftragt (RA. Thomas Meier, Mommsenstrasse, Berlin) der mit solchen "Verträgen" vertraut ist (ich möchte hier aber keineswegs das Wissen oder die Leistungen anderer Anwälte schmählern). VENDIS hat meinen Widerruf und meine Kündigung nicht akzeptiert und mir eine Rechnung zugesandt. Zwischenzeitlich ist Rechtsanwalt Meier schriftlich an Fa. VENDIS herangetreten. Ich zahle nicht und gebe auch keine Äusserung mehr ohne Einverständnis meines Anwaltes.
Ich ziehe hier für mich als Konsequenz: Künftig intensiver nachlesen, noch kritischer sein, + u. U. im Internet Informationen suchen.
 
Goblin, RA Thomas Meier weiß was er tut ...
Der ist in der Szene nicht unbekannt würde ich sagen.
Außerdem hat er ja ein Mandat und irgendwas muss er ja für die 96 €uronen tun.

http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/anwalt

ANWALTSKOSTENRECHNER
  • Ergebnis
Es fallen Anwaltskosten in Höhe von 96,39 Euro an.

Ihre Angaben zum anwaltlichen Auftrag
Auftraggeber 1 Person​
Streitwert 476 Euro​

Tätigkeiten des Anwalts
  • Mitwirkung an außergerichtlicher Einigung
Anwaltskosten insgesamt

Streitwert 476 Euro​
Außergerichtliche Tätigkeiten 96,39 Euro​
Vertretung im Mahnverfahren 0,00 Euro​
Vertretung im Klageverfahren 0,00 Euro​
Anwaltskosten insgesamt 96,39 Euro​

Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten Streitwert 476 Euro

1,50 Einigungsgebühr 67,50 Euro​
Auslagenpauschale 13,50 Euro​
19% Umsatzsteuer 15,39 Euro​
Summe Außergerichtliche Tätigkeiten 96,39 Euro​
 
Man schreibt Abzockern keine Liebesbriefe. Sollte man als Anwalt eigentlich wissen



Eine Suche bei Google wäre sinnvoller gewesen


Hallo GOBLIN, ich wollte mit meinem Beitrag KEINE negativen Kommentare hervorrufen. Ich beziehe mich auf HIPPOs kurzes Posting. Ra Meier hat keine "Liebesbriefe" geschrieben sondern klare Fakten. darüber hinaus stimmt die Kostenrechnung von REDUCAl nicht (siehe Webseite von Ra. Meier). Unabhängig davon glaube ich, mit RA Meier eine gute Wahl getroffen zu haben. Erspart mir daher unbrauchbare Kommentare. Ich suche lediglich "Leidensgenossen" und Möglichkeiten, derartige Fallen künftig zu vermeiden, deswegen habe ich mich in diesem Forum angemeldet.
 
Möglichkeiten solche und andere Fallen zu vermeiden sind
a) den Faktor "Gier frißt Hirn" zu eleminieren
b) Webseiten die viel versprechen gaaaaaaaaaaaanz genau anzusehen
c) Webseiten auf denen ich meinen Namen angeben muß sind in den seltensten Fällen kostenlos
Das sind mal 3 Ratschläge auf die Schnelle.
Wenn Du Dich hier durchs Forum gewühlt hast sollte Dein Bauchgefühl einigermaßen zuverlässig justiert sein

btw - wo steht auf der RA-Seite was von Kosten?
 
Ich suche lediglich "Leidensgenossen" und Möglichkeiten, derartige Fallen künftig zu vermeiden, deswegen habe ich mich in diesem Forum angemeldet.
Und das ist auch gut so!

Herr Meier ist auch in unserem Forum vertreten und gern gesehen, was dem User Goblin womöglich entgangen ist. Goblin wollte aber zum Ausdruck bringen, dass man als Otto-Normalo eben diesen "seriösen Geschäftsleuten" besser gar nicht schreibt. Nimmt man sich aber einer einen Anwalt, der was kann hat, dann ist das auch o.K.

Zu der von mir dargestellten Kostenrechnung: ...das ist nur eine Skizze, mal grob überschlagen aus dem Streitwert von den Angaben der Website (2 Jahre á 238,80 €) und überhaupt nicht wichtig!
 
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