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Es bleibt doch jeden selbst überlassen was er macht. Wenn er eine Bank informiert ist das ganz alleine seine Sache. Was wäre wohl, wenn es die ganzen Kontokündigungen die letzten Jahre nicht immer gegeben hätte? Jedenfalls viel, viel mehr Geld für die Nutzlosbranche.
 
Hier geht es aber um Gewerbetreibende, die nicht so gut geschützt sind wie "normale Verbraucher".
Im übrigen bestimmt jeder selbst was er tut, da hast Du recht.
Wenn allerdings jemand zu etwas animiert wird, der vielleicht die Folgen nicht überblickt, ist es schon eine Warnung wert.
Ansonsten sind doch alle einer Meinung (fast jedenfalls).
 
Hallo Klausp, Du sprichst mir aus dem Herzen. Alle Privatleute die sich dort angemeldet haben können sich im Grunde gemütlich zurücklehnen und abwarten was da so kommt und diese bis zum Mahnbescheid aussitzen.
Für Firmen oder anderen selbständige User sieht dies alles etwas anders aus.
Einen schönen Sonntag.
 
Blinder Eifer schadet nur oder zumindest oft.
Briefwechsel dieser Art ohne anwaltliche Hilfe ist zumindest riskant.
Blind würde ich nicht sagen, eher wohl überlegt....werde den Entwurf aber noch etwas entschärfen...."( Die Firma betreibt eine Website ( www.XXXXX.de ), die allem Anschein nach dem alleinigen Zweck dient, ausschließlich Firmenkunden in eine 2 Jährige, ca. 560 € teure Abo-Falle zu locken. "

ein Freund von mir arbeitet ebenfalls bei einer Bank und hat mir auch zugestimmt, die Voba zu informieren. Bei Ihnen würden solche Schreiben intern sehr genau geprüft und diskret behandelt. Selbst im Falle einer Kontokündigung ( die die Bank ja in eigenem Ermessen nicht leichtfertig entscheidet ), werden Daten dort nicht weitergegeben...
Mal davon abgesehen, warum sollte man die "Firma" nicht auch etwas piesacken, die haben ja schliesslich auch kein schlechtes Gewissenn...
 
Soeben habe ich einen Anruf der Waldshuter Polizeidirektion erhalten, welche über meine Anzeige bei der Berliner Polizei von derselben informiert worden ist:
Sie könnten nicht wegen Betrugs ermitteln, ( auch wenn es nicht in Ordnung ist ), da ja, wenn auch etwas " versteckt" auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird. Die stehe ja auch in den AGBs, die man ja bei Anmeldung als gelesen bestätigen muss. Da ist es auch kein Trost, dass der zugegeben hat, dass er selbst natürlich auch normalerweise die AGBs nicht liest.
Einzige Möglichkeit wäre seiner Meinung nach " Sie wissen ja, dass wir keine Rechtsberatung... "eine Zivilklage.
Oder aussitzen.....Erfahrungsgemäss höre es spätestens nach einem gerichtlichen Mahnbescheid auf....
So eine Sch.......Den Brief an die Bank schick ich trotzdem raus.....:mad:
 
Die stehe ja auch in den AGBs

Da hat sie aber nix zu suchen. Im Supermarkt muss ich auch nicht in irgendwelchen AgB wühlen um zu erfahren was ein Brot kostet

Oder aussitzen.....Erfahrungsgemäss höre es spätestens nach einem gerichtlichen Mahnbescheid auf....

Genau so ist es. Ein Mahnbescheid halte ich für unwahrscheinlich

Eigentlich ist die Polizei verpflichtet Anzeigen aufzunehmen. Ob ermittelt wird oder nicht entscheidet der Staatsanwalt,nicht die Polizei
 
Anruf der (A....) Polizeidirektion erhalten, welche über meine Anzeige bei der Berliner Polizei von derselben informiert worden ist:
Sie könnten nicht wegen Betrugs ermitteln, da ja, wenn auch etwas " versteckt" auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird.
Das wäre dann evtl. Strafvereitlung im Amt! Die Entscheidung, ob zu ermitteln ist, obliegt nicht der Polizei sondern der StA. Dieser ist jeder Vorgang zur Entscheidung vorzulegen, insbesondere dann, wenn es einen "Anfangsverdacht" gibt!

Schlimmer noch - wer behauptet denn überhaupt, das die Berliner Behörden zuständig sind? Kleiner Hinweis ist hier!
 
Das Problem gibt es schon seit vielen Jahren und die Staatsanwaltschat Darmstadt (wohlgemerkt nicht Berlin) hat ganze Lager mit abertausenden von solchen Anzeigen, wie man auch schon in diversen Fernsehberichten sehen konnte.
1. Wieso eigentlich Darmstadt??? Habe nirgends was gefunden, nicht mal im Unternehmensregister...
"Auszug aus dem Unternehmensregister": übrigens sind diese Auszüge öffentlich jedermann frei zugänglich, (nur falls einer denkt, man dürfe das hier nicht abdrucken...in der AGB steht auch nichts davon...)

Auszug aus dem Unternehmensregister":

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 135830 B
Bekannt gemacht am: 08.08.2011 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
Vendis GmbH
04.08.2011

Hauptstadtsee 866. V V GmbH, Berlin, Einstein Palais, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin. Firma: Hauptstadtsee 866. V V GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Einstein Palais, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin Gegenstand: Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hundt, Angelika, *02.11.1975, Wesseling Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.07.2011.
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 135830 B
Bekannt gemacht am: 07.11.2011 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
03.11.2011

Hauptstadtsee 866. V V GmbH, Berlin, Unter den Linden 16, 10117 Berlin. Firma: Vendis GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Unter den Linden 16, 10117 Berlin Gegenstand: Die Entwicklung von Softwarelösungen, Marketingdienstleistungen für Firmenkunden, Webdesign sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten Nicht mehrGeschäftsführer:; 1. Hundt, Angelika; Geschäftsführer:; 2. Rüpps, Eva, *06.08.1956, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2011 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst, u.a. in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 3 (Geschäftsanteile).
Auszug aus dem Unternehmensregister":

Interessant ist aber, dass die Firma offensichtlich auf Facebook auch betrügerisch sehr aktiv ist und abzockt...Da scheints ja auch ganz schön rund zu gehen....nach diversen Kommentaren sind dort auch Private und Minderjährige über Facebook bei Ventis gelandet...eben gesehen:http://verbraucherschutz.de/registrieren-sie-sich-nicht-bei-der-firma-vendis/1. KXXXXXXschreibt am 27.06.2012 um 09:41 Ich bin auch reingefallen und habe mich eben auf der Facebook-Seite Vendis Internetbetrug registriert! Unglaublich, mit welcher Cool- und Frechheit die auf alle Mails reagieren. Ich werde nun überhaupt nicht mehr agieren – alle mails wandern ungesehen in den Papierkorb und alle Postsendungen ungeöffnet ins Altpapier!!! Ich komme übrigens aus Österreich und habe diese Seite genau 1x besucht (aus reiner Neugierde) – nirgends war für mich etwas von Kostenpflicht zu lesen( !2.
XXXXXXschreibt am 30.06.2012 um 21:58 Mittlerweile sind wir bei Facebook 141 Mitglieder stark und zu finden unter :1) Vendis GmbH Betrug?da die Seite seit einigen Tagen huddelt, haben wir eine ” Notfallseite” eröffnet:2) Vendis Abzocke???über tatkräftige Unterstützung freuen wir uns1!

Ganz schön fleissig, unsere Frau Rülps:eek:
 
Es ersetzt natürlich nicht Brain 3.0. ;)
Klar, denken sollte man schon selbst, aber man sieht ja, dass das Hirn manchmal eben doch aushängt wenn man 80% Rabatt, Sparen, Grosshandel etc. liest. Sonst wären einige von uns ( ich inklusive ) nicht in diesem Forum unterwegs......na ja, brain ist ja jetzt von uralt auf 3.0 geupdated,
aber Microsoft ist halt überall (" Microsoft hat eine Sicherheitslücke entdeckt. ->>Zum Update....." ). Sicher ist man nirgends, schon gar nicht im www ...:(
 
http://www.bvdw.org/mybvdw/media/download/bvdw-whitepaper-button-loesung.pdf?file=2333
Anbieter, welche ihre Waren und Dienstleistungen ausschließlich an Gewerbetreibende richten (B2B), fallen nicht unter die Neuregelung. Allerdings müssen sie dafür sorgen, dass Verbraucher tatsächlich von dem Angebot ausgeschlossen sind. Ein Hinweis wie "nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe" ist dabei nicht ausreichend, um von einer Adressierung der Werbung lediglich an Gewerbetreibende ausgehen zu können (vgl. OLG München v. 02.09.2009, Az.: 6 W 2070/09). Vielmehr muss durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass tatsächlich nur gewerbliche Letztverbraucher auf entsprechende Angebote zugreifen und Verträge schließen können. Eine Maßnahme kann hier die Vorab-Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer sein.
 
Lohnt es sich als Betroffene, diesen Verein anzuzeigen? Wie ich sehe bin ich nicht allein auf Kriegsfuß mit VENDIS :)
Also zahlen werde ich auf keinen Fall, werde mich auf alle Fälle an die Polizei wenden. Wer will kann sich mir anschließen.
Die sind so was von dreist, da bleibt einem echt die... na ja, nur nicht aufregen.

Malani
 
Wahrscheinlich sieht die Staatsanwaltschaft keinen Betrug und stellt das Verfahren wieder ein. Diese Sachen sind dann eventuell Einschüchterungsmaterial für urteile-24.de.
 
Danke für die schnelle Rückmeldung. Wichtig ist doch, dass man sich dagegen wehrt - geht auch irgendwie an die Substanz. Und je mehr sich wehren, desto besser. Hatte so etwas ähnliches schon mal 2006 erlebt. Nachdem das Verfahren eingestellt war (dazu kommt es wirklich in den meisten Fällen), hatte ich aber Ruhe vor dem Inhaber einer Internetfirma.
Eine Anzeige ist zwar ein Aufwand, doch wenn jeder Betroffene eine startet, ist das Ding bald medienreif.

Malani
 
Gegen die Brüder Sch. und Helfershelfer wurden bereits so viele Strafanzeigen erstattet und die Ermittlungsverfahren massig wieder eingestellt.

Gut, die müssen demnächst vor Gericht, aber bis dahin, Tja. Versuchen kann man es mit Anzeigen, nur ich befürchte eben das bereits geschriebene.
 
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