Nicko1998
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Das war vor der Almado Energie AG. Weiteres per PN.Wenn ich vorgreifen darf, du meinst Almado Energie AG, oder?
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Das war vor der Almado Energie AG. Weiteres per PN.Wenn ich vorgreifen darf, du meinst Almado Energie AG, oder?
Von denen und deren "Umfeld" gabs derart viel - es würde den Rahmen sprengen, darüber zu berichten.Vor der Almado gab es doch auch eine SMS-Abzocke von der INA-Service GmbH
Ja, wir suchens ja schon raus!Info : In Sachen Vendis schaut mal bei Anwalt Rader rein !
RA Rader schrieb:Getäuschte Nutzer gesucht….
In Vorbereitung einer Klage gegen die Vendis GmbH suchen wir Besucher der Webseiten Grosshandel-Produkte.de und Grosshandel-Angebote.de der Vendis GmbH, die sich dort angemeldet, dabei den Hinweis auf die Entgeltlichkeit übersehen und anschließend (wohl vergeblich) versucht haben, ihren Irrtum bei bei der Vendis GmbH aufzuklären.
Das Amtsgericht Lindau am Bodenseee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 festgehalten hat, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer ist. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist natürlich - entgegen anderer Behauptungen - auch keine Zahlung an Melango.de zu leisten.
Besonders perfide ist die Vorgehensweise von Seitenbetreibern wie Vendis: Sie richten ihr Angebot formal an Geschäftskunden, die Inhalte präsentieren sie aber auch für Privatverbraucher attraktiv. Zudem fragen sie in den Anmeldeformularen die Geschäftsdaten (zum Beispiel der Firmenname) vielfach gar nicht ab, machen diese Angabe nicht zur Pflicht oder aber überprüfen nicht, ob es die angegebene Firma überhaupt gibt, bevor sie eine Rechnung verschicken.
Die neuen Tricks der Abo-Fallensteller
Denn diese durchaus sinnvolle Verbraucherschutzbestimmungen umgehen einige Websiten einfach dadurch, dass sie ihr Angebot an Waren und Dienstleistungen offiziell nur an Gewerbetreibende richtet, für die die Verbraucherschutzvorschriften, also auch die neue „Button-Lösung“ nicht gelten. Das dieser Trick allerdings nicht legal ist, wissen wohl die wenigsten. Denn das Verbraucherschutzrecht soll grundsätzlich zwingenden Charakter haben, also auch dann gelten, wenn z.B. der Verbraucher durch anderweitige Gestaltung des Vertrages dazu gebracht werden soll, auf seine Verbraucherrechte zu verzichten. Die einzige Ausnahme von diesem im § 312i BGB gesetzlich vorgeschriebenen Umgehungsverbot findet sich in § 312g Absatz II BGB für Finanzdienstleistungen. Solche Dienstleistungen bieten jedoch die wenigsten Abo-Fallensteller anbieten.
Es nützt also nichts, auf einer Website oder in den AGB´s mehr oder weniger deutlich zu formulieren, dass nur mit anderen Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden Verträge abgeschlossen werden. Insbesondere dann nicht, wenn das Unternehmen sein Angebot erkennbar auf Verbraucher abgestimmt hat oder die Waren und Dienstleistungen liefert bzw. anbietet, obwohl die Verbrauchereigenschaft für das Unternehmen erkennbar war.
Hallo alle Zusammen
Habe heute meie 1 Zahlungserinnerung von Vendis bekommen.
Ist das nicht längst klar?Habe auch meine Rechnungen von Vendis bekommen. Ignorieren oder Anwalt?
Warum denn? Der Frau R. ist bestimmt auch nicht schlecht...dann muss es das Dir doch auch nicht sein.Doch schon, aber mir is ganz schlecht!
http://www.swr.de/marktcheck/multim...6/nid=2249336/did=10410732/1yse006/index.htmlMARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller erklärt, dass Anton R. nicht zahlen und gelassen bleiben soll. Er habe richtig reagiert und schnell Widerspruch eingelegt. Dabei hat er auf den Irrtum hingewiesen. Damit sei der Fall für ihn vorläufig erledigt.