[vendis] www.Grosshandel-Angebote.de [B2B Web Consulting ] www.profi-kochrezepte.de

Ich würde jetzt den Musterbrief per Einschreiben/Rückantwort schicken und dann abwarten

Spar Dir das Geld und die Arbeit. Juckt die nicht die Bohne was Du ihnen schickst

Weil ich es so kenne, das man sich als Gewerbetreibender zunächst ein Konto einrichten muss und den Gewerbe-nachweis bringen muss

Bei seriösen Händlern wird es in der Tat so gehandhabt


registriert anstatt Ihre Seite zunächst zu prüfen

Auu auu auu,ganz gefährliche Formulierung. Darum rate ich ab Mails an Abzocker zu schreiben
 
Die Mail läßt sich leider nicht mehr zurückpfeifen.
BiBo - lies Dir einfach den Thread durch, nach den bisherigen Urteilen hast Du gute Chancen heil aus der Sache rauszukommen.
Aaaaaaber - kein weiterer Schriftwechsel Deinerseits. Wie schnell frau da den Hals in die Schlinge stecken kann hast Du selbst ja schon erkannt.
Ich würde an Deiner Stelle erstmal garnichts machen und erst wieder reagieren wenn ein echter Mahnbescheid kommt.
Der Mahnbescheid - wie funktioniert das?
Der Mahnbescheid (allgemein)
Und zwar dann vollumfänglich (aber kommentarlos) widersprechen.
In der Zwischenzeit kannst Du Dich mal schlau machen welcher Anwalt bei Dir in der Gegend erfahren im Wettbewerbsrecht ist. Aber noch kein Mandat vergeben. Das mußt Du erst falls Deine Freunde tatsächlich Klage erheben sollten
 
@Goblin: ja ich weis, miep - saublöd.

@Hippo: vielen Dank für die Info zum Mahnbescheid. Werde erst wieder beim Mahnbescheid reagieren.

Danke, euch allen. Es ist gut zu wissen, man ist hier nicht allein mit seiner "Dummheit" und bekommt auch wirklich gute Tipps und Informationen.
 
Bitte dringend den Rat von Hippo und Goblin, ab jetzt kein Lebenzeichen mehr von Dir zu geben, befolgen. Nur hin und wieder trauen sich die Abzocker ein Opfer zu beklagen, aber auch nur, wenn sie sich aufgrund des unprofessionellen Vorgehens halbwegs sicher sein können, den Prozess auch zu gewinnen. Das beste Zeichen von Professionalität ist eben das Ignorieren dieser Wegelagerer.

Das hat nix mit Dummheit zu tun... wenn Du wüsstest, wer schon alles drauf reingefallen ist und auch noch gezahlt hat, dann würdest Du hinten runterkippen.
 
Vendis ist ein Verein, der eine Abofalle im Internet einstellt, durch die über irreführende Seitengestaltung von einem kostenpflichtigen Vertragsabschluß abgelenkt werden soll. Nach der neusten Rechtsprechung, führen solche auf Täuschung aufgebauten Seiten nicht zu einem rechtlich bindenden Vertragsabschluß. Siehe das Urteil Amtsgericht Leipzig Az 118 C 10105/09 vom 13.01. 2010 Seite 8 und 9, hier wird die Abofalle von Outlet für rechtswidrig erklärt. Bei der Vendis und der Outletfalle sind die Kostenhinweise in ähnlicher Weise versteckt und verdeckt, daher könnte sich jeder Geschädigte im Kampf gegen Vendis auf dieses Urteil berufen.
Die Gerichte sind, was die Ausgestaltung solcher Abofallen betrifft, sicherlich schon sensibilisiert. Ansonsten gilt allen Rechnungen beweisbar widersprechen ( Einschreiben ) und keinerlei Zahlungen leisten. Ich werde nächste Woche noch eine Anzeige bei der Polizei machen, wenn das Erfolg bringt hätte sich der Fall schnell erledigt.
 
Ansonsten gilt allen Rechnungen beweisbar widersprechen

Warum ? Wenn nichts bestellt wurde gibt es keinen Grund auf Mahnungen oder Rechnungen zu reagieren. Im Gegenteil,man kann sich sogar durch falsche Formulierung noch weiter reinreiten. Noch nie musste jemand zahlen der nicht reagiert hat

Die Gerichte sind, was die Ausgestaltung solcher Abofallen betrifft, sicherlich schon sensibilisiert
:rofl::rofl: Schön wärs
 
Das Urteil aus 2010 beschäftigt sich aber nicht mit einem Angebot im B2B-Bereich.
Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.
Die Anbieterin schließt Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, die die von der Anbieterin angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.
Über diese Art der Fallenstellung müssen sich Gerichte erst noch näher befassen, um Rechtssicherheit zu erzeugen. Dabei ist auch hier wieder in jedem Einzelfall erneut die Sachlage zu klären.
Ich lese da was von der Abwehr eines angedrohten Schufaeintrag und der ursächlichen Anmeldung einer minderjährigen Tochter: http://www.justiz.sachsen.de/lentschweb/documents/118_C_10105_09.pdf. Außerdem ist das kein Urteil sondern ein Beschluss des AG, mit dem die Sache dann erledigt war.
 
In welcher Form ein verstecktes Preisangebot vorliegt wird vom Gericht klar definiert, trifft 100% auf Vendis zu!
Ob Normalverbraucher oder Gewerbetreibender die Irreführung ist benannt, die Seiten von Outlet und Vendis sind fast identisch aufgebaut,
das Thema ähnelt sich ( 80% u.s.w.), wer wirklich betroffen ist sollte sich über dieses objetive und intelligente Urteil freuen!
 
dann sollten die und jeder Andere hier auch inzwischen wissen, dass Vendis eine Anmeldung nicht beweisen kann: Die Daten kann jeder Beliebige eingegeben haben bzw. die Sache mit der IP-Adresse zieht auch nicht.
So lange man nicht reagiert haben die KEINERLEI Beweise. Also: Alles noch mal lesen und nachdenken.....das schont die Nerven und den Geldbeutel ( und sorgt für ruhigen Schlaf );)

Ich kann mich hier nur immer wieder selbst zitieren....
es ist definitiv ne Abo-Falle, aufregen nutzt auch nix.
Also: cool bleiben und lächelnd zurücklehnen...:) .
 
Das war ja wieder richtig dramatisch. Betroffene haben Angst vor den Mahnungen der Vendis die täglich kommen können. :rolleyes: Und das immer noch nach 7 Jahren Nutzlosbranche.

Das in Berlin ist, was man sich schon wusste, ist nur eine Briefkastenadresse. Schreiben landen per Umleitung in einem Postfach in Bad Homburg.
 
Hallo Zusammen! Bei mir ist nach 2 Mahnungen heute ein Schreiben von dem Inkassounternehmen DTMI (Deutsche Telemedien Inkasso GmbH) aus Köln eingetroffen. Ich werde weiter nicht reagieren, wollte einfach mal den Zwischenstand melden. Ich hatte mich am 27.2.2012 angemeldet.
 
http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/neuerbereich/index.html
Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderungen haben, geben sie den Auftrag wieder zurück.
An wen können sich Verbraucher mit Problemen wenden?

Sofern es sich um ein Problem in der Inkassosachbearbeitung handelt und das betreffende Inkassounternehmen Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist, kann sich der Verbraucher mit einer Beschwerde an den BDIU wenden. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft in unserem Verband gilt daher auch als ein Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.
Siehe auch:

http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/hinweis/index.html
 
"Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung."

Dies wäre ja mal was ganz neues.
 
Bei mir ist nach 2 Mahnungen heute ein Schreiben von dem Inkassounternehmen DTMI (Deutsche Telemedien Inkasso GmbH) aus Köln eingetroffen.
DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH Köln - da war doch was?

@ Aka Aka - da finden wir doch in der Historie alte Bekannte wieder....;)
Handelsregister: Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 66326
Registrierungsbehörde: [URL='http://www.olg-koeln.nrw.de']Oberlandesgericht Köln Aktenzeichen: 3712-792(7)[/URL]
http://www.olg-koeln.nrw.de
 
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