[vendis] www.Grosshandel-Angebote.de [B2B Web Consulting ] www.profi-kochrezepte.de

Aktuelle Werbeschaltung auf ... Amazon: Suchbegriff ... "Rasenmäher"
Stimmt und nach wie vor ohne angewendeter Buttonlösung.
05.08.2012, vendis anm.jpg

...da ist nix "tricky"
Aber Tricky saß im Knast (tricky.at: Abzocker verurteilt), während diese Anbieter bislang drumherum gekommen sind.
 
Die Buttonlösung ist nur für Endverbraucher gedacht, nicht aber für Gewerbetreibende, denen der Gesetzgeber eine geringere Schutzwürdigkeit zumutet. Was ja letzten Endes auch soweit okay wäre, wenn die Regelung nicht durch höchstrichterliche Entscheidungen, dass Jemand, der sich als Gewerbetreibender ausgibt, auch als solcher behandeln lassen muss, ausgehebelt werden könnte. So gesehen ein juristisches Eigentor, denn einmal braucht man als Anbieter ausschließlich für Gewerbetreibende nicht die Button-Lösung umsetzen und zum anderen kann man weiterhin ganz gezielt Endverbraucher, jetzt sogar mit höchstrichterlicher Sanktion, abzocken . Man merkt halt die syndikusianische äääh rechtsanwältliche Führungshand hinter der Masche.
 
Die Buttonlösung ist nur für Endverbraucher gedacht, nicht aber für Gewerbetreibende...
Bist du dir sicher?

@ Teleton, was sagst du dazu?
Er hat immerhin drüber nachgedacht Unternehmer in den Schutzbereich rein zunehmen:
http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/br-drs525-11B.pdf

*Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr Art 1 Zif 2 BGB
Der Anwendungsbereich der neuen Absätze 2 bis 4 sollte, wie auch derjenige des Absatzes 1, nicht auf Verbraucher beschränkt werden. Unternehmer sind als potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle wie Kosten und Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit bewusst verschleiert wird, ebenfalls schutzbedürftig und schutzwürdig.

Hauptbetroffene der Kostenfallen im Internet sind zwar Verbraucher. Dennoch erscheint die vorgeschlagene Beschränkung auf Verträge mit Verbrauchern schon aus systematischen Gründen bedenklich. In § 312 g Absatz 1 BGB werden allgemein Pflichten eines Unternehmers gegenüber seinen Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr geregelt. Auch die Informationspflichten nach Artikel 246 § 3 EGBGB gelten für sämtliche Verträge im elektronischen Rechtsverkehr. Dieser Anwendungsbereich müsste konsequenterweise auch der im Zusammenhang mit diesen Normen stehenden Neuregelung zugrunde gelegt werden. Auch nach dem Schutzzweck der Regelung ist kein Grund ersichtlich, Personen, die nicht Verbraucher sind, von der Button-Lösung auszunehmen. Sie sind ebenso wie Verbraucher von einer unklaren und irreführenden Gestaltung von Internetseiten, die die Kostenpflichtigkeit eines Angebots verschleiern, betroffen. Zudem steht ihnen anders als Verbrauchern kein Widerrufsrecht nach § 312d BGB zu.

Eine umfassende Einführung der sogenannten Button-Lösung dürfte auch kaum zu Mehraufwand für die Adressaten der Norm führen, weil Unternehmer ihr Angebot zumeist an Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen richten und damit den Bestellvorgang ohnehin einheitlich gestalten
 
Auf urteile-24.de gehts schon los mit Einschüchterungsurteile und zwar:

"Der BGH (Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 91/04) hat entschieden: Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt."

;)

Warum verlangt man eigentlich vor einer Freischaltung keine Kopie der Gewerbeanmeldung? Weil man es nicht will? Weil man Verbraucher mit voller Absicht gleich in die Falle locken möchte?
 
@ Teleton: shhhhhh..
@ Nutzlosbranche: Yep richtig erkannt. Die Venditen und Melangauner heben natürlich voll auf diese "Lücke" ab. Und natürlich wird es Endverbrauchern leicht gemacht, sich zu registrieren. Steckt ja schon in der Werbung für "Kinderwagen + günstig" oder "fahrrad + günstig", dass die eben nicht die Gewerbetreibenden als Kunden anlocken wollen, sondern Leute auf der Suche nach Schnäppchen. Im Fall von "Kinderwagen" halt nach jungen Eltern, also genau den Leuten, denen es so richtig leicht fällt, eine Abzockrechnung zu bezahlen. (Sorry, gibbet einen Smiley für Sarkasmus?)
 
http://www.it-recht-kanzlei.de/b2b-...-zulässige-einschränkung-voraussetzungen.html
Die Rechtsprechung verlangt von Händlern, die den Erwerberkreis auf Gewerbetreibende beschränken, dass diese im Rahmen ihrer Angebote und der Abwicklung der Geschäfte alles ihnen Zumutbare unternehmen, um eine mögliche Verbraucherbeteiligung weitestgehend auszuschließen.

Hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen zu beachten.

Andernfalls läuft der Händler Gefahr, dass ein Gericht seine Angebote auch als an Verbraucher gerichtet wertet. In diesem Fall handelt der Verkäufer dann meist wettbewerbswidrig, weil er durch seine Ausrichtung seiner Angebote an Gewerbetreibende in aller Regel zwingende Verbraucherrechte beschneidet.
 
Die Rechtsprechung verlangt von Händlern, die den Erwerberkreis auf Gewerbetreibende beschränken, dass diese im Rahmen ihrer Angebote und der Abwicklung der Geschäfte alles ihnen Zumutbare unternehmen, um eine mögliche Verbraucherbeteiligung weitestgehend auszuschließen.

Hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen zu beachten.

Andernfalls läuft der Händler Gefahr, dass ein Gericht seine Angebote auch als an Verbraucher gerichtet wertet. In diesem Fall handelt der Verkäufer dann meist wettbewerbswidrig, weil er durch seine Ausrichtung seiner Angebote an Gewerbetreibende in aller Regel zwingende Verbraucherrechte beschneidet.
Jetzt müßte man nur noch selber B2B Betreiber sein, oder ein paar Betreiber kennen. Und schon stände einer kleinen Abmahnwelle bei Vendis nichts mehr im Weg ;)
 
Die Bande arbeitet zielgruppengenau:

http://www.grosshandel-produkte.de/landing/sSd42098uhNKaeZzQYwas3session/?a=101&sub=T0_Y_LIEF_2347782&pid=5892

Die vierstellige Zahl hinten darf man durchzählen. Zu jeder (oder fast jeder) Zahl kommt ein anderer Artikel als Text in den Button.
 
http://www.grosshandel-produkte.de/registrieren

Durch Drücken des Buttons
"Jetzt anmelden" entstehen
Ihnen Kosten von 238,80 Euro
zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate
zu je 19,90 Euro) bei einer
Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Wenn das im Sinne des Gesetzgebers sein soll, hat man seitens des Gesetzgebers seine Sinne nicht beieinander

sehr schön recherchiert. Und die Forenleitung hier sollte genug Möglichkeiten haben, so etwas an wichtigen Stellen bekannt zu machen.

Ilse & Sabine: Unsere Powerfrauen. Oh Gott!
 
Da die sich nicht an die Buttonlösung halten müssen, machen sie es natürlich nicht.

Im TV wurde letztens nur wieder davon gesprochen, dass sich diese Abzocker nicht daran halten. Kein Wort davon das die unseriösen der Branche eine Gesetzeslücke durch Umstieg auf "Schein-B2B" ausnutzen.
 
Von der ungeAIGNERt-Gruppe ist jedenfalls keine Abhilfe zu erwarten:
.....eine Inaugenscheinnahme der Anmeldeseite grosshandel-produkte.de/registrieren hat hier keine Hinweise
für eine "betrügerische Masche" erkennen lassen, weil sich das Angebot "... ausschließlich (an) ... Firmen,
Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Vereine oder Behörden und selbständige Freiberufler ..." richtet.

Rechts gibt es sogar einen noch klareren Hinweis:

"Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder
selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig."

Ihr Vorwurf, Betroffene würden zu Gewerbetreibenden gemacht, ist hier nicht nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

G. H.
Referat 224
Bürgerangelegenheiten
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV)

Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: +49 228 / 99 529-0
Fax: +49 228 / 99 529-xxxx
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bmelv.de
 
Die verstehens nix bzw. haben von nix eine Ahnung, z.B. wie Verbraucher auf diese B2B-Seite gelockt werden, darum so eine Antwort.

Und wegen dem Preis. Der steht/stand bei den ganzen anderen Nutzlosseiten auch an der Seite in einem Fließtext.
 
Ich hatte denen eine recht umfangreiche Dokumentation, die auch das "Vorleben" der Betreiber beinhaltete, überlassen. Aber gut, es wäre überraschend gewesen, eine andere Reaktion von diesem Laden zu erfahren.
 
Zurück
Oben