Meine Anschrift
1&1 Mail & Media GmbH
Kundenservice web.de
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe
[Datum]
Anfechtung Ihrer Rechnung/Mahnung (RechnungsNr und Datum leider nicht bekannt, da nur die letzte Mahnung mir als Schreiben vorliegt)
E-Mail-Konto: [...] oder [...] (auch hier nicht bekannt, da von meiner Seite nicht mehr herauszufinden sein wird, welcher Account betroffen ist und beide Accounts seit längerem durch eine Googlemail Adresse ersetzt wurden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.
Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das ClubMail-Leistungspaket Web.de
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.
Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden:
Siehe dazu:
http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_..._1_o_30_09.pdf
LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009
Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.
Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (diesen Satz löschen oder nicht? wird im zweifel gelöscht, da Kündigung wohl überflüssig wenn Vertrag eh ungültig)
Mit freundlichen Grüßen
[...]