Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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Niemand kann das aber in einem Sachvortrag würde das als Anscheinsbeweis wahrscheinlich genügen.

Da lege ich dann ein Foto meines ausgeschalteten Computers vor. "Liebes Gericht, das Foto zeigt den Zustand meines Rechners im strittigen Zeitraum". Damit müsste dann ein Anscheinsbeweis dafür gelten, dass mein Rechner ausgeschaltet war.
Den Unterschied zu "Liebes Gericht, siehe Screenshot so sah die Seite bei Buchung aus" sehe ich nicht.
 
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Solche "Anscheinsbeweise" lassen sich unter Hinweis auf die Erfahrungstatsache, dass sich Webseiten im Sekundentakt ändern können, und dass ein Zeitbezug eines Screenshots nie nachweisbar sein wird, erschüttern.
Ein Gutachter, der einen Screenshot (nicht von einer unabhängigen Stelle, sondern auch noch von einer der Prozessparteien beigebracht) als "Anscheinsbeweis" werten möchte, ist in meinen Augen kein "Gut"-achter.
 
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Aber in meiner Eigenschaft als gutachterlicher Zeuge muss ich nicht selten Erklärungen liefern, die genau diesen Tenor neutral bewertet beinhalten.
Garantiert nicht in Sachen web.de, da es noch nie einen Prozess in dieser Angelegenheit gegeben hat.

Lege dringend ans Herz in dieser Angelegenheit überflüssige und verwirrende Kommentare zu unterlassen.
 
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Kann er ja. Nur ist Kritik wohl auch erlaubt und wenn Postings mehr Verunsicherung
als Beruhigung und Aufklärung von unerfahrenen Betroffenen verursachen sind sie IMHO
contraproduktiv.
 
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vielen dank für die Ratschläge...
bis zum Ablauf der 2.Mahnung habe ich noch 5 Tage zeit...aber was sehe ich da...mein Web.de Account ist jetzt schon gesperrt ^^
was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann ist, dass die 1. Mahnung nicht per Post kam?!? ob die das so dürfen?
 
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Hallo alle zusammen.
habe interessiert die Beiträge gelesen, nur schaffe ich es zeitlich nicht alle beiträge zu lesen.

mein sohn hat das gleiche Problem, Geburtstagsgeschenk.. schön verpackt und getarnt.
er hat niemals eine bestätigungsmail bekommen in der er drauf hingewiesen wurde das er nun Club-mitglied bei web.de ist.

mittlerweile hat er trotz widerruf vom BID (Bayrischen Inkasso Dienst) eine aufforderung zum zahlen bekommen.

Der Betrag von ursprünglich 20 auf 80 euro.
der BID hat einen vergleich angeboten: 55 euro sofort zahlen und alles ist gut.
was soll er machen?
den vergleich annehmen oder widerspruch?
(muss dazu sagen er bekommt im monat 217 euro lehrlingsgeld, davon gehen 120 euro fahrgeld ab)

vielen dank für eure hilfe
 
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mittlerweile hat er trotz widerruf vom BID (Bayrischen Inkasso Dienst) eine aufforderung zum zahlen bekommen.
Inkasso"dienste" sind bezahlte Schreibknechte, die kläffen aber nicht beißen können.
>> Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Ernstzunehmen wäre es nur wenn web.de selber rechtlich aktiv würde. Dem scheint man neuerdings völlig aus dem Weg zu gehen und das Kläffen an solche "Dienstleister" zu übergeben.
 
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den vergleich annehmen oder widerspruch?
(muss dazu sagen er bekommt im monat 217 euro lehrlingsgeld, davon gehen 120 euro fahrgeld ab)

vielen dank für eure hilfe
Wie alt war er denn beim behaupteten Vertragsschluss?


Einen konkreten Rat können wir Dir hier nicht geben - Aber wenn Du Dich ein wenig hier einliest, kommst Du sicherlich auch drauf, wie es um dubiose Vergleichsangebote und die Durchsetzbarkeit solch kreativer Forderungen von Inkassounternehmen vor Gericht bestellt ist. Wenn das überhaupt da landen würde, was stark zu bezweifeln ist.
 
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genau...lese aufjedenfall meine beiträge...
also die sind auf den letzen paar seiten zufinden...
was du bis jetzt beschrieben hast deckt sich bis jetzt sehr mit meiner "Geschichte"...
nur das bei mir die 2.Mahnung erst Donnerstag ausläuft?
 
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Inkasso"dienste" sind bezahlte Schreibknechte, die kläffen aber nicht beißen können.
>> Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Ernstzunehmen wäre es nur wenn web.de selber rechtlich aktiv würde. Dem scheint man neuerdings völlig aus dem Weg zu gehen und das Kläffen an solche "Dienstleister" zu übergeben.
Und genau das ist 'vermutlich' auch der Grund, weshalb die web.de nicht vor Gericht geht und man nicht mehr viel von ihnen in der Öffentlichkeit hört. Doch diese Vermutung ist nur sehr wage und ich kann sie nicht zu 100% bestätigen.

@abacina:
Wenn man volljährig ist und somit voll geschäftsfähig muss man auch mit den dazugehörigen Kosequenzen rechnen - so blöd es sich anhört.
Während meiner Jugendzeit habe ich einiges an Geld bei Inkassofirmen und gar zuletzt beim Gerichtsvollzieher lassen müssen.. weil ich mich nicht auskannte und damals das Medium Internet nicht derart verbreitet war. auch ich war noch in der Ausbildung, und habe weniger an Ausbildungsgeld verdient als ich für den Weg zur Ausbildung an Sprit verbraucht habe (tägliche Strecke = 80 km). Somit hatte ich am Ende des Monats eher ein dickes Minus.. zum Glück haben mich meine Eltern unterstützt.
Also sofern Dein Sohn während des Vertragsabschlusses minderjährig war, wie auch von haudraufundschluss bereits erwähnt, einfach bei der WEB.DE melden und die Sachlage erläutern.
 
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Wenn man volljährig ist und somit voll geschäftsfähig muss man auch mit den dazugehörigen Kosequenzen rechnen
Halt, das bedeutet aber noch lange nicht, dass jeder (behauptete) Vertrag hingenommen werden muss. Auch dafür gelten die allgemeinen Regeln dazu wie Verträge zustande kommen und wie ein Widerrufsrecht beschaffen sein muss.
 
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Natürlich heisst volljährig nicht gleich voll geschäftsfähig, da kann bzw. muss man sogar unter Anbetracht des jeweiligen Sachverhaltes unterscheiden.
Doch solange nicht mehr Infos gegeben sind kann auch nicht weiter gesplittet werden.

Den Fall habe ich daher mit den mir vorhandenen Angaben neutral betrachtet.
Man kann also momentan nicht davon ausgehen, dass abacinas Sohn minderjährig oder gar behindert ist.
Weitere Ausschweifungen im Falle "was wäre wenn" würde nur zu Endlosdiskussionen führen mit weiteren Vermutungen, ohne wirklich auf den Sachverhalt einzugehen :)
 
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Doch solange nicht mehr Infos gegeben sind...

Genau.

So lange nicht mehr Infos da sind, kann man sich auf die gegebenen stützen. Und wenn die Verfasserin von "Geburtstagsgeschenk.. schön verpackt und getarnt" schreibt, deckt sich das sehr gut mit den Erfahrungen der meisten hier im Topic.

Es gibt Firmen, die im Internet Geschäfte machen und sehr wohl in der Lage sind, ihre Kundschaft bei der Vertragsanbahnung nach allen Regeln der PAngV über die entstehenden Kosten zu informieren. Das erhöht die Kundenzufriedenheit ungemein, aber in Anbetracht der bereits eingefangenen Urteile liegt genau das nicht im Interesse von Web.de beziehungsweise der heutigen Betreiber des Portals.
 
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Jo, Link scheint nicht zu gehen. Den Link meinte ich nicht.

ich versuchs mal so :)

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Der 5. Link ....
 
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