Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Zusätzlich weiss ich nicht um welche EMail Adresse es sich handelt. Hatte zwischenzeitlich 3 verschiedene Variationen mit Punkte und Unterstrich und ohne. Ich versuche gerade das irgendwie herauszufinden welche Email Adresse es wohl sein mag, allerdings habe ich schon längst alle Spuren verwischt.

Naja ich schreibe das Schreiben an 1&1 einfach etwas um in der Hoffnung dass es gültig bleibt solang kein besserer Vorschlag kommt.
 
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Ich weiss eure Hilfe sehr zu schätzem umso tut es mir Leid falls ich euch auf die Nerven gehe, sorry.

Gehört "Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt." noch zum Optionalen "[Den nächsten Abschnitt einfügen, falls Widerrufsfrist (endet 14 Tage nach Ende des Testzugangs) noch nicht abgelaufen ist]"?

Nochmals Entschuldigung für die vielleicht "dummen" Fragen...

---------- Artikel hinzugefügt um 16:09:40 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 16:01:12 ----------

So, ich werde das Schreiben genau so abschicken, falls keine Einwände mehr kommen, damit hört ihr hoffentlich nicht mehr von mir. Werde es direkt als Einschreiben mit Rückschein verschicken, ich weiss nicht warum man erst einen normalen Brief verschicken sollte.

Meine Anschrift

1&1 Mail & Media GmbH
Kundenservice web.de
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe
[Datum]​

Anfechtung Ihrer Rechnung/Mahnung (RechnungsNr und Datum leider nicht bekannt, da nur die letzte Mahnung mir als Schreiben vorliegt)
E-Mail-Konto: [...] oder [...] (auch hier nicht bekannt, da von meiner Seite nicht mehr herauszufinden sein wird, welcher Account betroffen ist und beide Accounts seit längerem durch eine Googlemail Adresse ersetzt wurden)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.

Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das ClubMail-Leistungspaket Web.de
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.

Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden:
Siehe dazu:
http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_..._1_o_30_09.pdf
LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009
Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.

Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (diesen Satz löschen oder nicht? wird im zweifel gelöscht, da Kündigung wohl überflüssig wenn Vertrag eh ungültig)

Mit freundlichen Grüßen

[...]
[Persönliche Daten entfernt. (bh)]
 
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Den Satz mit der höchst hilfsweisen Kündigung kann man immer mit anfügen. Er dürfte im Streitfall unschädlich sein, da vorher bereits der Vertrag bestritten wurde. Es geht nur darum, dass "zur Not", also hilfsweise, der Dienstleister nicht nach 3 Jahren noch auf die Idee kommen könnte, der Vertrag sei noch nicht gekündigt. Sozusagen ist dieser Satz ein "Fangnetz".

Einschreiben und Rückschein ist schon o.K., wenn man will.
Wer Porto sparen will, kann es per normalem Brief schicken, sollte allerdings dann darauf achten, ob eine Rückbestätigung kommt. Falls keine Reaktion käme, sollte auf jeden Fall spätestens dann noch einmal mit Einschreiben zugestellt werden.
 
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Hab das Thema übrigens auch hier gepostet:

http://board.gulli.com/thread/1645668-wieder-webde-letzte-mahnung-20-euro/#post13821313

Dort schreibt jemand dass die Praktiken bei web so geändert wurden dass es jetzt nicht mehr aus Versehen möglich ist den Club beizutreten (obwohl ich das sicher nicht bewusst gemacht hab, was dem ja widersprechen würde).

Hach ich lass mich auch wegen jedem Dreck verunsichern glaub ich.. Ich vertrau euch einfach mal dass das so hinhaut, dass es mit dem Schreiben klappt. Schliesslich ist dieses Forum auf sowas spezialisiert.
 
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Dort schreibt jemand dass die Praktiken bei web so geändert wurden dass es jetzt nicht mehr aus Versehen möglich ist den Club beizutreten
Märchenstunde. Hab noch vor wenigen Tagen die Falleneinblendung wieder gesehen.

PS: Das Abflussrohrforum ist nicht gerade mein Favorit bei Glaubwürdigkeit
 
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@Dolfi
Das habe ich mir fast gedacht, dass sich nun ein Inkassodienst einschaltet.
Die WEB.DE ist bereits seit 2005 die Tochter der 1&1. Erst wie Reducal bereits erwähnte erfolgte die 1&1 Mail und Media als neuer Rechnungsfolger im Jahr 2010. Für die WEB.DE Kunden ändert sich nichts weiter als der Rechnungssteller.

@cdbee
Das Postfach wird gesperrt und dann folgt die letzte außergerichtliche Mahnung folgt.
Wenn auf diese Mahnung nicht reagiert wird, dann schaltet sich höchstwahrscheinlich ein Inkassodienst ein. Wenn Du die Forderung bezahlt hast, dann nicht.
Sobald Du das angegebene Schreiben so verschickst wie gepostet, wirst Du vermutlich...
- ... eine Vertragsauskunft erhalten.
- ... über den Lauf des Mahnprozesses informiert.
- ... darauf hingewiesen, dass die Gerichtsurteile Seinerzeit zwar rechtsgültig waren, jedoch heute nicht mehr angewandt werden können
- ... eine Kündigungsbestätigung zum Ende der Vertragslaufzeit erhalten (wenn das Schreiben auch unterschrieben ist)
Nach dem Gesetz ist der Vertrag rechtsgültig. Solltest Du den letzten Satz jedoch raus nehmen, wird eine kompeteten Sachbearbeiterin die Sachlage erkennen und die Kündigung von sich aus eintragen.
Du kannst die Kündigung per Post, per Fax oder auch als PDF-Anhang in einer E-Mail an die WEB.DE schicken.

---------- Artikel hinzugefügt um 14:58:26 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 14:56:29 ----------

Ach, Rechtschreib- und Satzbaufehler bitte ignorieren :)
 
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@Dolfi
Das habe ich mir fast gedacht, dass sich nun ein Inkassodienst einschaltet.
Die WEB.DE ist bereits seit 2005 die Tochter der 1&1. Erst wie Reducal bereits erwähnte erfolgte die 1&1 Mail und Media als neuer Rechnungsfolger im Jahr 2010. Für die WEB.DE Kunden ändert sich nichts weiter als der Rechnungssteller.

@cdbee
Das Postfach wird gesperrt und dann folgt die letzte außergerichtliche Mahnung folgt.
Wenn auf diese Mahnung nicht reagiert wird, dann schaltet sich höchstwahrscheinlich ein Inkassodienst ein. Wenn Du die Forderung bezahlt hast, dann nicht.
Sobald Du das angegebene Schreiben so verschickst wie gepostet, wirst Du vermutlich...
- ... eine Vertragsauskunft erhalten.
- ... über den Lauf des Mahnprozesses informiert.
- ... darauf hingewiesen, dass die Gerichtsurteile Seinerzeit zwar rechtsgültig waren, jedoch heute nicht mehr angewandt werden können
- ... eine Kündigungsbestätigung zum Ende der Vertragslaufzeit erhalten (wenn das Schreiben auch unterschrieben ist)
Nach dem Gesetz ist der Vertrag rechtsgültig. Solltest Du den letzten Satz jedoch raus nehmen, wird eine kompeteten Sachbearbeiterin die Sachlage erkennen und die Kündigung von sich aus eintragen.
Du kannst die Kündigung per Post, per Fax oder auch als PDF-Anhang in einer E-Mail an die WEB.DE schicken.

---------- Artikel hinzugefügt um 14:58:26 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 14:56:29 ----------

Ach, Rechtschreib- und Satzbaufehler bitte ignorieren :)


Das verunsichert mich wieder. Ich dachte ich muss keinen Cent bezahlen?? Du meinst jetzt aber der Vertrag sei rechtgültig, d.h. ich muss doch 100 Euro Jahresabo bezahlen und das Schreiben von mir ist unwirksam??
 
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Hier im Forum finden sich viele Geschädigte zusammen und benötigen Hilfe.
Ich finde es auch super, dass ihnen dann mit Rat und Tat geholfen wird.
Nur bisher fehlt mir einfach ein konkretes Fallbeispiel wie von cdbee. Jemand, der gegen den Vertrag und der Inkassoforderung Widerspruch einlegt und nicht bezahlen muss...
Sollte es eine Person geben, die von sich aus sprechen kann oder ihr mir ein Beispiel gebt, dann wäre ich dankbar für eine Aufklärung. Dabei meine ich nicht Minderjährigkeit oder eine andere Art von besonderer Kündigungsregelung.

@cdbee:
Ich sagte auch nur, dass die Antwort auf das Schreiben in dieser Art zusammengestellt sein wird.
Der Jahresbeitrag bei der WEB.DE beläuft sich auf 60,00 Euro.
Sollte ich dich verunsichert haben, dann tut es mir leid, das wollte ich auf keinen Fall.
Solange Du uns auf dem laufenden hältst was weiter passiert und nicht irgendwann im Nirvana verschwindet :)

Gesetzliche Regelung:
Nach dem Fernabsatzgesetz 2000 sind online Verträge rechtsgültig und wurden bereis 2002 ins BGB integriert.
 
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Gesetzliche Regelung:
Nach dem Fernabsatzgesetz 2000 sind online Verträge rechtsgültig und wurden bereis 2002 ins BGB integriert.
Sofern sie als solche erkennbar sind. Hör auf hier zu verunsichern
Hab den stetig wachsenden Eindruck, dass du der Abofallenbranche zuzurechnen bist
 
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Nach dem Fernabsatzgesetz 2000 sind online Verträge rechtsgültig und wurden bereis 2002 ins BGB integriert.
Das bezweifelt ja auch keiner,aber bevor ein Vertrag gültig wird,muss es ihn aber geben
 
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Hab den stetig wachsenden Eindruck, dass du der Abofallenbranche zuzurechnen bist...
Ich habe keine Ahnung, wer Antonia77 ist. Aber angesichts der meistens zutreffenden Informationen finde ich persönlich ihr Hiersein nicht schlecht (selbst auf die Gefahr hin, dass mich der eine oder andere nun gern steinigen möchte). :steinigung:
 
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cdbee erhält nicht einfach so mal eine außergerichtliche Mahnung von web.de.
also muss da irgendwas zustande gekommen sein.

@technofreak
ich weiss wie der erste kundenkontakt aussieht und wie die sachbearbeiter darauf reagieren, sofern der Kunde noch keinen Inkassostatus hat.
außerdem habe ich nie behauptet, dass er zu 100% an seinen Vertrag gefesselt sein wird, da man noch von fall zu fall unterschieden werden.
ggf. kommt cdbee auch vorzeitig aus dem vertrag, weil er das postfach nie genutzt hat oder arbeitslos/insolvenz ist. in seinem Kündigungsschreiben wird das jedoch nicht mitgeteilt.
Um nicht noch weiter erboste antworten zu erhalten werde ich erst mal abwarten, was cdbee uns mitteilt, nachdem er eine antwort von der web.de bekommen hat.

---------- Artikel hinzugefügt um 15:51:26 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 15:48:21 ----------

ich korrigiere mich in dem Punkt, dass er ggf. aus seinem Vertrag raus kommt, wenn er das Postfach nicht nutzt, denn das trifft nicht zu. Ich meinte, sofern er das Postfach nicht kennt und daher nicht genutzt hat.
 
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Gesetzliche Regelung:
Nach dem Fernabsatzgesetz 2000 sind online Verträge rechtsgültig und wurden bereis 2002 ins BGB integriert.

Mal so nebenbei zum Mitmeißeln.

I.

Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr.

Die Regelungen wurden inzwischen ins BGB integriert. Man spricht jetzt von "Fernabsatzregeln des BGB". Und wenn man hier schon anfängt, die zu zitieren, dann darf man auch ruhig die Bestimmungen des Art. 246 EGBGB und § 1 Abs. 6 PAngV aufführen, die von einem Dienstleister im Internet die sofort erkennbare Kennzeichnung der Kostenpflicht verlangen.

II.

Ein Vertrag (egal, ob online oder wie auch immer geschlossen...) ist das Ergebnis einer beiderseitigen, eindeutigen und bestimmten Willenserklärung.

Aufgrund der wohl absichtlich von gmx.de und web.de missverständlichen Gestaltung der Webseiten kann jedoch ein Irrtum bezüglich der Kostenpflicht entstehen (§ 123 BGB, § 119 BGB). Sobald ein entsprechender Irrtum nach allgemeiner Verkehrsauffassung beim durchschnittlichen Internet-Nutzer sehr leicht entstehen kann (und davon ist hier auszugehen), liegt ein Einigungsmangel gemäß § 155 BGB vor. Eine wirksame vertragliche Einigung über die Kostenpflicht kommt so mit einem Verbraucher nicht zustande. Ein entsprechender Hinweis in einer überraschenden Klausel der AGB wird nicht wirksamer Vertragsbestandteil. § 305c BGB.

Die für die Gestaltung der Webseiten verantwortliche 1&1 weiß nun bereits seit Jahr und Tag von der missverständlichen Gestaltung der Webseiten.

Sie haben nachweislich Kenntnis von der Tatsache, dass ein nicht geringer Teil der Internetnutzer hier ohne es zu wollen in das "kostenpflichtige" Abonnement hineintappt. Es hagelt Wortmeldungen in Foren, es hagelt Widerspruchsschreiben wahrscheinlich zu tausenden.

Wiederholt wurde 1&1 von fachlich versierter Seite auf die Probleme aufmerksam gemacht.

Wiederholt wurde ihnen gesagt, dass dies so nicht eben die "feine englische Art" sei.

Trotzdem wird bis heute nichts Entscheidendes an der Seitengestaltung geändert.

Auch die Tatsache, dass nach den Mahnbescheiden - soweit bekannt - nach Widerspruch seitens der 1&1 niemals Klage erhoben wird, zeigt überdeutlich, dass man selbst die Rechtslage sowie die eigenen Chancen im streitigen Verfahren sehr genau kennt, und dass man entgegen der wüsten Inkassodrohungen gegenüber den Verbrauchern tatsächlich überhaupt gar nicht beabsichtigt, die Ansprüche vor Gericht vorzutragen.

Ab sofort wird daher von meiner Seite aus das Verhalten von 1&1 in dieser Sache als bewusste, arglistige Täuschung betrachtet. Ein derartiges Geschäftsgebaren ist für einen Anbieter von Internet- und Telefondienstleistungen nur noch beschämend. Es ist komplett unverständlich, dass man es nötig hat, auf solch fragwürdige Weise Kunden "an Land zu ziehen".

Ein Herr Forner von 1&1 hatte bereits im Sat1-Forum ausdrücklich versichert, dass Einwendungen und Reklamationen der Betroffenen, die ohne es zu wollen ins kostenpflchtige Abo gelaufen sind, qualifiziert und kulant behandelt werden.

Das ist offenkundig, entgegen der Beteuerungen von 1&1, nicht der Fall. Auch auf qualifizierte Widerspruchsschreiben gibt es weitere böse Mahn- und Drohschreiben, unter verzerrender, irreführender Darstellung der Rechtslage gegenüber rechtsunkundigen Verbrauchern. Auch dieses Geschäftsgebaren ist so nicht hinnehmbar.

Die hieraus in der Öffentlichkeit entstehende Rufschädigung hat 1&1 als Mutterunternehmen voll und ganz zu tragen. Und daran wird auch das unbeholfene Gepiepse irgendwelcher in die Foren vorgeschickter Maulwürfe nicht das geringste ändern.
 
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