Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

ersteinmal Danke für deine schnelle Antwort!
Aber was soll ich denn nun machen. Mit 17 darf man ja nun nicht ohne Einverständnis der Eltern irgendwelche Abos abschliessen. Und die Verbraucherzentrale Berlin hat ja auch was erzielt. Muss ich denn Nun widerspruch schriftlich oder per Email einlegen und was soll da drinne stehen? Oder lieber doch bezahlen?? (hatte ich ja nun nicht vor). Diese scheiss Abzocke immer....
 
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Bei Minderjährigen empfehlen wir, die Eltern zu informieren.

Verträge mit Minderjährigen, wenn sie sogenannte "Dauerschuldverhältnisse" (Abos) betreffen, sind "schwebend unwirksam" und können von den Erziehungsberechtigten bei Kenntnisnahme jederzeit für nichtig erklärt werden.
 
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Gut kann ich sowas hier schreiben? (email oder schriftlich?)

Sehr gehrtes WEB.de-Team,
bezüglich Ihrere Mahnung vom 04.12.2009 weise ich Sie hiermit darauf hin, dass sich mein Sohn keinen "Vertragsabschluss" zu einer Club-Mitgliedschaft mit Ihnen bewusst ist, welcher somit nach $119 des BGB grundsätzlich nichtig ist.
Außerdem ist mein Sohn mit seinem Alter von 17 Jahren, nicht vollends geschäftsfähig und wir waren bei allem was er tat ausdrücklich nicht einverstanden! Somit erklären wir den Vertragsabschluss für nichtig.

Desweiteren möchte ich Sie auf Ihre Unterlassungserklärung vom 14.07.2006 gegenüber der Berliner Verbraucherzentrale verweisen. Die Verbraucherzentrale Berlin hat Sie wegen irreführender Werbung abgemahnt, weil die Werbung mit einem Geburtstagsgeschenk keinen Abo-Vertrag vermuten lässt und die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschleiert.
Ebenso weise ich Sie auf das rechtskräftige Urteil (Az. 4 U 1173/08 ) des Oberlandesgericht Koblenz hin, dass ihnen untersagt hat, eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft im Web.de-Club, die sich nach drei Monaten jedoch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, als Geschenk zu bewerben.
Ich fordere Sie daher hiermit auf ihre Forderungen gegen meinem Sohn zurück zu ziehen und seine unbewusste Club-Mitgliedschaft zu kündigen (die sowieso nichtig ist). Bestätigen Sie mir diese beiden Vorgänge bitte schriftlich per Post. Desweiteren möchte ich sogleich dass sein Webmail-Account **** bei Ihnen gelöscht wird.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Vielen Dank! Wie gut dass es immernoch Leute gibt die nett sind und anderen helfen... Grüße Def
 
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Wenn man etwas rechtssicher zustellen will, dann am besten immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Hallo zusammen,

bin am Ende! Hat irgend jemand von euch schon einmal das Vergnügen mit der "GMX Geburtstags-Mail" gehabt? Nach langer Info suche und Austausch mit anderen Geschädigten im Netz bin ich sturr geblieben und habe bis heute nicht gezahlt... Gestern nun hatte
ich einen Brief vom Amtsgericht Mayen in der Post! Jetzt bekomm ich echt Angst, was soll
ich tun?
Ich habe fristgerecht während der drei Monate Testphase den Zusatz Dienst
gekündigt, und hierzu auch eine Bestättigungs E-Mail von GMX erhalten. Diese
liegt nur leider in meinem E-Mail Postfach an welches ich durch Sperrung nicht
mehr heran komme.

Bin über jede Hilfe dankbar!!!

Eure Nicole
 
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Das sind solche Kasper. Jetzt kriege ich gestern vom BID und der Anwältin jeweils Post.:rolleyes: Der BID fordert nur noch 50€, aber die Anwältin will 160€ sehen, da weiß wohl wirklich keine Hand, was die andere tut. Was ein erbärmlicher Laden, werde glaub ich mal mit meinem Anwalt reden, ob man da nicht mal eine Unterlassungserklärung oder dergleichen erwirken kann. Möchte keine drei Ordner für den Papiermüll anlegen.:scherzkeks:
 
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Auch ich habe nun Erfahrungen mit Web.de bzw GMX gesammelt. Meine Verlobte kommt nicht mehr in ihren Web.de-Account rein, weil sie etwas nicht bezahlt hat... Sollen nun Post von nem Anwalt bekommen.
Bin mal gespannt was da kommt, besonders weil der Account 5 Jahre alt ist und da ganz falsche Daten bezügl. der Adresse usw drinne stehen.
Meinen GMX Account habe ich sogleich gelöscht. Da wird das Selbe immer wieder versucht und die gehören ja auch zusammen.


Das sind solche Kasper. Jetzt kriege ich gestern vom BID und der Anwältin jeweils Post.:rolleyes: Der BID fordert nur noch 50€, aber die Anwältin will 160€ sehen, da weiß wohl wirklich keine Hand, was die andere tut. Was ein erbärmlicher Laden, werde glaub ich mal mit meinem Anwalt reden, ob man da nicht mal eine Unterlassungserklärung oder dergleichen erwirken kann. Möchte keine drei Ordner für den Papiermüll anlegen.:scherzkeks:

Schreib doch nächstes Mal das du eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erheben wirst, solltest du nochmal mit wiedersprüchlichen Forderungen belästigt werden. :scherzkeks:
 
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Wenn man etwas rechtssicher zustellen will, dann am besten immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Das ist so nicht richtig.
Wenn der Empfänger die Annahme verweigert, oder nicht anzutreffen ist, gilt das Schreiben als nicht zugestellt.
Etwas sicherer ist das "Einwurfeinschreiben". Das gilt als zugestellt, sobald es in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt. Dazu gehört auch der Briefkasten.
Rechtlich wasserdicht ist eine Zustellung aber erst, wenn sie durch einen Gerichtsvollzieher erfolgt.
 
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So weit ich weiß, ist das mit dem Einwurfeinschreiben umstritten.

http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/anscheinsbeweis-im-mietrecht.html
Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel Vertragsrecht Ratgeber 123recht.net
Urteil des AG Kempten (11 C 432/05) | Zugangsbeweis: Einwurf-Einschreiben reicht nicht aus - gefunden bei kostenlose-urteile.de

Wenn der Empfänger bei einem Einschreiben+Rückschein nicht anzutreffen ist und auf die Benachrichtigungskarte hin die Sendung nicht abholt, empfiehlt sich ein zweiter Zustellversuch.

Wird die Annahme verweigert, dann hat m.A.n. zumindest ein gewerblicher Empfänger sich dies als Eigenverschulden anrechnen zu lassen. Er hätte vom Inhalt der Sendung Kenntnis haben können und auch sollen. Ein gewerbetreibender muss sicherstellen, dass er postalisch erreichbar ist, auch für Übergabeeinschreiben, mindestens nach Abholung über die Benachrichtigungskarte.
 
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So weit ich weiß, ist das mit dem Einwurfeinschreiben umstritten.
Eben deshalb schrieb ich auch etwas sicherer.
Wenn es aus irgendwelchen Gründen unbedingt sein muss, hilft IMO nur der Weg über den Anwalt oder Gerichtsvollzieher.
In sämtlichen, die Nutzlosbranche betreffenden Fälle halte ich das aber für Geldverschwendung.
Es genügt zu reagieren, wenn Post vom Gericht kommt. Dessen Adresse ist idR. zustellfähig und dort wird auch kaum die Annahme verweigert.
Es sei denn, es handelt sich um ein Paket, in dem es tickt... :sun:
 
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Bei Anwälten ist es auch verbreitet, per Einwurfeinschreiben sowie vorab per Fax zuzustellen (Ausdruck Sendeprotokoll). Obwohl auch letzteres umstritten ist, wird wohl bei Anwendung beider Verfahren der Empfänger kaum glaubhaft machen können, weder den Brief noch das Fax erhalten zu haben.
 
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Ich habe vor drei Tagen nochmals Post von der Anwältin erhalten, sie will knapp 60,- bis Heiligabend - sonst wird dem Klienten die Klageerhebung angeraten....Wie sich die Beträge zusammmensetzen, ist für mich weder bei BID noch bei RA MF schon seit geraumer Zeit nicht mehr nachvollziehbar - und es macht mich kirre. Muss man diesen ganzen Miest eigentlich alles aufheben oder reicht" exemplarsich"? Habe mittlerweile um die 20 Schreiben.
Nach denn, Frohe Weihnachten allen anderen Clublosen!
 
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Bei mir absolut identisch, jetzt bin ich aber mal gespannt. Sollen Sie doch mal endlich den Rechtsweg gehen!:roll:
 
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Ich hab jetzt das 2. Schreiben von der "Anwältin" bekommen und in ihrem schreiben ist ihr "Mandant" von 122€ auf 80€ runtergegangen wenn ich bis zum 28.12. zahle.
Was ich nat. nicht zahle.
Naja ich frage mich wann die dann bald mal aufgeben ^^
 
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Hallo! Auch mein Mann wurde Opfer! :eek: Allerdings kann er sich nicht erinnern ob es diese besagte Geburtsgtagsmail war oder eine andere. Fakt ist:
-Brief 1 erhalten: letzte außergerichtliche Mahnung!
-Einschreiben geschickt mit Vorlage vom Verbraucheramt + Hinweis auf den Gerichtsbeschluss den es ja schon gegeben hat.
-Brief von web.de erhalten mit folgender Antwort (Kurzfassung):

Die Bestellung kann nur von Ihnen getätigt worden sein, wegen Passwort etc...Ein schriftlicher Vertragsabschluss sei nicht erforderlich...Vertrag ist gemäß des Fernabsatzgesetztes gültig...Er solle der Zahlungversplichtung in jedem Fall nachkommen...Die in der Presse erwähnten Urteile sind rechtskräftig, jedoch beziehen sich diese auf star veraltete Angebote die nicht mehr vertrieben werden und somit nicht mehr bestellbar sind. Rechtsansprüche können auch nach Rechtskraft der Urteile nicht geltend gemacht werden, da sich die Urteile auf die WErbung selbst bezogen und damit nicht auf die seinerseits abgeschlossenen Verträge haben...Schade, dass wir Sie diesmal nicht von unseren Leistungen überzeugen können...Ihr web.de Club endet damit zum 10.08.2010...Geld soll bezahlt werden!!!

Liebe Leute, was soll ich tun? Müssen wir in diesem Fall tatsächlich zahlen? Bitte um Hilfe! Vielen Dank. :-?
 
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Liebe Leute, was soll ich tun? Müssen wir in diesem Fall tatsächlich zahlen? Bitte um Hilfe! Vielen Dank. :-?

Hallo,
Lese dir doch mal die letzten 5-7 Seiten ganz in Ruhe durch, vorallem meine und aromaeules Beiträge, da bei uns der Prozess schon sehr weit vorangeschritten ist. Also erstmal entspannt bleiben, ihr solltet auf gar keinen Fall bezahlen! Bisher ist noch nichts vor Gericht gegangen und (wie auf den letzten Seiten in diesem Thread zu sehen) trotz gerichtlicher Mahnbescheide macht sich dieser Verein lächerlich und widerspricht sich z. T selbst. Also, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: AUF KEINEN FALL ZAHLEN!

Aromaeule und meine Wenigkeit sind die "Testkanninchen" und haben schon halbe Ordner voll mit Mahnungen, in denen uns sogar mal ein "besonders günstiges" Angebot gemacht wird. Dieser D*ecksverein baut darauf, dass irgendjemand von uns vor Angst umfällt und bezahlt, denn eine rechtliche Handhabe liegt bei diesen Bauernfängern nicht vor.;)
 
GMX Kosten?

Hallo, wiedermal

habe vor 30Min. einen Thread erstellt welcher verschoben wurde,
anscheinend hat sich der Moderator den nicht mal durchgelesen...

Denn da stand noch ein weiteres Problem!
Was solls, nun zu meinem 2. Problem, da dass 1. sich geklärt hat.

Ich habe mich mal bei GMX registriert und ausversehen den Tarif auf TopMail gewechselt, ohne Erlaubnis der Eltern ( bin 14 ).

Habe denen geschrieben das ich kündigen will, die sagten "schick uns ein Fax".
Kündigungsfrist von 2 Wochen verfiel, nun habe ich Angst das irgendwelche Kosten entstehen, mal Angenommen ich müsste einen Betrag zahlen, würde mein Anbieter (Freenet) den dann abbuchen? Oder so? Habe über solche Themen nicht soviel Ahnung.

Soll ich mich genauso Verhalten wie bei diesen "spiel-mich-nackig-Seiten"?
Oder muss ich in irgendeiner Hinsicht Handeln?

Wäre dankbar für jede Antwort.

MfG

Andrijano
 
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@Adrijano Ich glaube nicht,dass da Probleme aufkommen können.
1. Du bist noch minderjährig,also sprich mit deinen Eltern.2.Logisch
will gmx Geld (aber haben sie schon eine Kontonummer? 3. Freenet hat damit nix zu tun. Lest die Sache erst mal in Ruhe durch,es wird schon nicht tödlich enden.(grins)
 
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Habe eigentlich auch nicht vor zu zahlen, aber etwas mulmig wird einem ja schon. Sind das A****löcher! Das die nichts besseres zu tun haben, als dauern Drohbriefe zu schicken. Wo bleibt Günter Jauch???

Sollen wir also einfach abwarten, ja? Ich habe mir schon alle Seiten durchgelesen :) Dachte aber, dass es bei uns vielleicht noch ein anderer "Fall" ist!?!

Sollte man nicht Anzeige erstatten?

LG
 
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