Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Hallo,
ich bin's noch mal.
Zur Ermutigung: Vor 3 Tagen oder so habe ich noch einmal eine mail hingeschickt mit der Bitte, mir doch die Kopie des Vertrages zuzusenden.

Worauf ich gestern abend die Antwort fand: Sie würden "aus Kulanz":scherzkeks: auf Ihre Forderung verzichten.

Also, Leute, laßt Euch nicht einschüchtern!!!:abgelehnt:

LG
Sanssouci
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

hallo... mir ist das selbe widerfahren...
im letzten Jahr (ca.Aug.2005) wollte ich über web.de nur für 5 €uro Webcents kaufen, um bei domainfundus.de für einen Tag nach Domains zu suchen. Um den Auftrag, die 5 €uro von meinem Konto abzubuchen mußte ich bei web.de auf einen Button klicken, auf dem "Einverstanden" stand, dafür lese ich mir dann auch nicht irgendwelche AGB`s durch, denn ich bin ja einverstanden, das die 5 € von meinem Konto abgebucht wird....
Naja, einige Wochen später wollte ich nur bei web.de mal wieder die Werbe- und Spammails von meinem Account löschen und schon stand da eine Rechnung offen von 30 €...
Nach mehren Mahnungen von web.de habe ich dann die 30 € überwiesen...
doch erhild ein halbes Jahr keinen Zugang auf meinen Account, obwohl angezeigt wurde, das alles bezahlt wurde.
Naja, jetzt wollen die 60 €uro.... doch wofür.... damit ich jetzt ein Jahr keine Leistungen bekomme...!!!
Also ich war meinem ungewollten Vertrag, durch die verspätete erste Zahlung von 30 € nachgekommen, - doch web.de hat einen Vertragsbruch begangen und ist dem Vertrag nicht nachgekommen und hat meinen Zugang trotz Zahlung gesperrt....
In dem Rechnungsschreiben von web.de steht: nach Zahlung wird Ihr Zugang automatisch freigeschaltet, dafür brauche ich nach der Zahlung auch denen nicht hinterher zu rufen...
naja.... "Einer allein kann gegen solche eh kaum was machen"
bye
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Neben der Zahlung hättest du womöglich fristgerecht kündigen sollen, dann wäre der Vertrag nicht verlängert worden. Dass, trotz Zahlung, der Account nicht freigeschaltet wurde, kann von hier aus nicht nachvollzogen werden. Ist die Überweisung deinem Account zuordenbar gewesen?
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

hi... :-D
ja, ich hätte kündigen können, nur nach dem ich einige male gesehen habe, das mein Account gesperrt war, brauchte ich auch nicht mehr so oft nach web.de um die lästigen Werbe- Spammails zu löschen, daher vergaß ich auch schon diesen :wall: Verein....
Jedenfalls habe ich die komplette Webseite abgespeichert, so das man bei offline aufrufen der Seite alles wieder sieht.
So steht da:
"Ihr WEB.DE-Zugang wurde gesperrt"
Rechnung R-........ vom ..... 2005 - 30,00 EUR
Bereits bezahlt - 30,00 EUR
Zu bezahlen - 0,00 EUR
Wir bitten Sie, die Gesamtforderung an uns zu überweisen. :-D
da lache ich mich doch weg.....
naja, jetzt hab ich denen ein paar mal geschrieben, wieso ich keine weitere
Zahlung mehr leisten möchte, weil web.de dem Vertrag nicht nachgekommen ist.
Doch deren Antworten befassen nie dieses Thema, das Sie nichts, für die 30 EUR geleistet haben, die senden mir nur irgendwelche Geschichten von deren AGB und nichts über Ihren Fehler, den web.de auch nicht zugeben will...)
...und für den Fall der Fälle habe ich die Seite gespeichert!
so... wünsch euch was....
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

HIhi,

Hab auch das Problem mit Web.de

Nach mehrmaligen Mails usw. haben sie dann meine Kündigung akzeptiert aber mir wieder eine Mahnung geschickt das ich jetzt 37,50€ zahlen muss.

Dies habe ich aber nicht getant und hab das ganze mal beruhen lassen.

Heute ereiche ich ein Brief wo nochmal auf den Betrag hingewiesen wird und ich eine Frst bis zum 28.5.06 gesetzt bekomme.

Und falls ich nicht überweise das sie zwangsweise eine Betreibung vollziehen würden und noch mehr Kosten auf mich zu kähmen.

Ich weis nicht was ich machen soll, denn irgend wie geht mir da schon die Muffe.

Und auch falls ich Überweisen will/muss ginge es momentan nicht, denn ich habe zur Zeit kein Geld, erst am Monats Anfang wieder.

Was sagt ihr dazu ???
Denn ich weis nicht was ich machen soll.

By Udo
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Daywalker2001 schrieb:
Und falls ich nicht überweise das sie zwangsweise eine Betreibung vollziehen würden und noch mehr Kosten auf mich zu kähmen.
...das bedeutet nur, dass man die Forderung vielleicht einem Inkassoanwalt übergibt - mehr nicht. Interessant wird es erst, wenn der nach seinen 1-2 Schreiben auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt (dem man widersprechen kann) und erst dann geht es eigentlich los mit der Kostenfrage.
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Ja und was heist das jetzt genau ???

Also sollte ich doch lieber mal noch Abwarten ??? Denn ich glaube nicht das die das bei zisch 100 Leuten machen würden oder ?
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Daywalker2001 schrieb:
Ja und was heist das jetzt genau ???
Lies dich doch mal in den Thread rein, so ab > HIER < etwa. Da steht eigentlich schon alles drin, brauchst die Informationen nur zusammen puzzeln.
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Erlich gesaggt hab ich aber jetzt nich wirklich lust 43 Seiten zu lesen, denn ich muss noch en bissel was schaffen ;)
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Daywalker2001 schrieb:
Erlich gesaggt hab ich aber jetzt nich wirklich lust 43 Seiten zu lesen
Das ist dann dein Problem. Einzelfallberatung ist in Deutschland nach dem Rechtsberatungsgesetz
verboten.

tf
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Daywalker2001 schrieb:
Erlich gesaggt hab ich aber jetzt nich wirklich lust 43 Seiten zu lesen
Dann lass es.

Ist dein gutes Recht. Allerdings trägst du auch die Folgen, das ist dir klar, nicht?!
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Hallo zusammen!

Ich habe für euch zwei Nachrichten, eine gute und noch eine gute. Die erste gute ist - ich bin genau so wie ihr ein Mitglied vom "Fight Club". :-p . Die zweite ist - ich habe es geschafft, mich zu befreien.:sun:

Hier sind ein paar Detaile - ich war ziemlich frech und stur, und die 11-tagige Schreiberei endete heute mit 3:3 nach 90 Minuten und 6:5 nach Penalti.
Ich kann nur bestätigen - Sanssouci hat vollkommen recht, man muss lediglich hard bleiben. Und möge die Macht mit euch sein!

Wenn jemand mehr Einzelheiten braucht, z.B. einige Zitaten aus den Briefen, dann bitte unter [......] melden.

Gruß an alle!

Persönliche Daten editiert. MOD/BR
 
AW: RE: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Also bei mir ist es so verlaufen (ich denke ich muss nicht mehr erzählen, wie meine Club-Mitgliedschaft zustande kam..:wink: ):
Als ich beim login die Zahlungsaufforderung sah, hab ich erstmal im Net ein bißchen rumgeforscht und bin unter anderem auf dieses Forum hier gestoßen.
Deshalb war mir rel. schnell klar, dass ich wirklich nicht bewusst, gewollt oder wie auch immer dieser Mitgliedschaft zugestimmt habe.
Ich habe einen Brief an web.de geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in dem web.de-Club. Ich kann mich nicht entsinnen, einer solchen Mitgliedschaft zugestimmt zu haben. Daher werde ich den von Ihnen geforderten Betrag in Höhe von 37,50€ nicht an Sie überweisen.
Eine Kopie dieses Schreibens übergebe ich der Verbraucherberatung xxx, Zweigstelle xxx.

Mit freundlich Grüßen

xxx


Nach etwa einer Woche erhielt ich folgendes Schreiben:

(...)

Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Kündigungsschreibens vom xxx.

Ihre Mitgliedschaft im WEB.de Club endet fristgerecht zum nächstmöglichen Zietpunkt, am xxx.

Der Vetrag wurde online am xxx über Ihr FreeMail Postfach xxx abgeschlossen.

Da nur Sie über Ihr Passwort zu ihrem Postfach zugriffsberechtigt und zugriffsbefähigt sind, kann die Bestellung nur von Ihnen getätigt worden sein.

Ein schriftlicher Vetragsabschluss ist bei online geschlossenen Veträgen nicht erforderlich, weshalb Ihnen auch kein entsprechender Vetrag zugesendet werden kann.

Der Vetrag ist gemäß des Fernabsatzgesetzes gültig.

Zur Inanspruchnahme des kostenlosen WEB.DE Club-Aktionsangebotes kommt es nur durch die Nennung des Benutzernames und des Passwortes sowie durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen.

Hierdurch ist sichergestellt, dass nur Sie als Postfachinhaber die Leistung beantragen können und dass die Bestellung nur bewusst erfolgt.

Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie unter der folgenden Seite: ...

Die erste Vetragslaufzeit für den WEB.DE Club beträgt einen Monat. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate, wenn der Vetrag nich innerhalb der ersten fünfundzwanzig Tage schriftlich oder telefonisch gekündigt wird.
Der Clubbeitrag für den 6-Monatsvertrag beträgt 30,00€ inlusive MwSt.

Die erhobene Gebühr richtet sich nicht nach der Häufigkeit der Nutzung. Der Betrag ist eine Grundgebühr für die Leistung, die WEB.DE bis zum Ende der Vetragslaufzeit zur Verfügung stellt.

Daher bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung in jedem Fall nachzukommen.

Bitte überweisen Sie den noch offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 37,50€ unter Angabe der Rechnungsnummer xxx als Verwendungszweck auf folgendes Konto: xxx

Vielen Dank.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen unser Team unter der aufgeführten Rufnummer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr WEB.DE Kundencenter



Ich dachte mir drei Sachen:
1. Beweist mir erstmal, dass ich irgendwelchen Nutzungsbed. zugestimmt habe!!
2. Ich weiß, dass ich keinem Vertag bewusst zugestimmt habe und deswegen werde ich an dieses Unternehmen keine müde Mark bezahlen.
3. Glücklicherweise habe ich einen Aushilfsjob in einem renommierten Anwaltsbüro :-D !

Also habe ich einfach nichts gezahlt und seitdem nichts mehr von diesem xxx-Unternehmen gehört. Die wissen selbst, dass sie die Leute kleinkriegen müssen, bevor sie vor Gericht gehen, denn da hat web.de keine Chance mehr.

Also Leute: Nicht kleinkriegen lassen! Wenn ihr wisst, dass ihr einem solchen Vertrag nicht zugestimmt habt, nicht aus Angst vor weiteren Konsequenzen einfach den geforderten Betrag bezahlen! Hart bleiben!:cool:
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Wirklich sehr pfiffig - einen nie geschlossenen Vertrag für die Zukunft zu kündigen. Sorry, Sherry, das war ein Eigentor. Hat dir dazu einer deiner Nebenjob-Arbeitgeber geraten??

Da sieht man wal wieder, wie schwierig es doch ist, sich richtig auszudrücken. Sherry hat's hier falsch gemacht - und web.de (folgerichtig und dann auch zu Recht) reagiert.

Kurzum:
So geht's nicht! Sherrys Ratschlag ist nicht wirklich sinnvoll und nachahmenswert.

Was sich im Übrigen aus den Postings in diesem Forum ergibt, wenn man sie liest ...
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

KatzenHai schrieb:
Da sieht man wal wieder, wie schwierig es doch ist, sich richtig auszudrücken. Sherry hat's hier falsch gemacht - und web.de (folgerichtig und dann auch zu Recht) reagiert.
Kommt es wirklich darauf an, was ein juristischer Laie zur Bekräftigung seiner Position - hier: ich habe nie willentlich einen Vertrag über Leistung X geschlossen - sagt bzw. schreibt? Das würde m. E. den durchschnittlich informierten Verbraucher in erheblichen Nachteil setzen. M. E. ist die Mehrzahl der Verbraucherschutzgesetze gerade der Kenntnisdefizite der Bürger geschuldet. Und angesichts recht unterschiedlicher Ausbildung, Vorkenntnisse und Fähigkeiten finde ich diesen Schutzgedanken sehr in Ordnung. M. E. kann die Rechtsposition eines Bürgers mit Sonderschulabschluß nicht schlechter als die eines Uniabsolventen sein, nur weil der Letzere sich besser, bzw. als Jurist sogar korrekt ausdrücken kann.

Ich empfinde die gelegentliche Umgestaltung der WEB.DE-Mail Startseite als heimtückischen und unerträglichen Versuch aus der kalkulierten Unaufmerksamkeit eines Nutzers einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil zu ziehen. Dass man sich gegen diesen Versuch nun nur mit den Kenntnissen und sprachlichen Mitteln wehren können soll, die einem ggf. nicht gegeben sind, finde ich nicht richtig. M. E. ist es auch nicht so, dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher erkennen muss, das er ggf. juristischen Rat benötigt, um den nicht gewünschten und (aus seiner Sicht) auch nicht abgeschlossenen Vertrag anzufechten. Wenn politisch und von der Wirtschaft gewollt Verträge auch per Mausklick geschlossen werden können, dann muss m. E. das Risiko denjenigen auferlegt werden, die wirtschaftlich stärker sind. Mindesstens aber dann, wenn wie hier durch überfallartige Umgestaltung der Webseite praktisch eine Falle aufgebaut wird. Genau diesen Vorwurf kann man WEB.DE nicht ersparen, denn der normale Klick zur Mailbox wird an dern Rand gedrängt, während der folgenschwere Klick in den Mitelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt wird. Und das ohne über die Kostenfolgen deutlich aufzuklären. Selbst mir fällt es gelegentlich schwer, den Button zu finden, bei der ich dieser Falle ausweichen kann.

M. Boettcher
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

drboe schrieb:
Kommt es wirklich darauf an, was ein juristischer Laie zur Bekräftigung seiner Position - hier: ich habe nie willentlich einen Vertrag über Leistung X geschlossen - sagt bzw. schreibt? [ ... ] M. E. kann die Rechtsposition eines Bürgers mit Sonderschulabschluß nicht schlechter als die eines Uniabsolventen sein, nur weil der Letzere sich besser, bzw. als Jurist sogar korrekt ausdrücken kann.
Vor Gericht kommt es bei der Wertung meist weniger auf den tatsächlichen Sachverhalt an, sondern hauptsächlich auf eine formaljuristisch korrekte Darstellung.
Manche Richter neigen dazu selbst den größten Blödsinn zu glauben, wenn er mit viel §0815 und den vertrauten Textbausteinen verquarst wird.
Fakten, die normaldenkenden essentiell erscheinen, sind vor Gericht oft absolut belanglos.
Allein durch das fehlen einer Standardfloskel hingegen kann man u.U. in einen Prozess trotz klarer Beweislage baden gehen.
Ich rate jedem dem ein Rechtsstreit droht, sich so früh wie möglich von einem versierten Anwalt beraten zu lassen.

Gruß A. John
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Ist jemanden bekannt, ob web.de bereits vor Gericht gezogen ist oder auch nur
einen gerichtlichen Mahnbescheid losgelassen hat?

cp
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

A John schrieb:
Ich rate jedem dem ein Rechtsstreit droht, sich so früh wie möglich von einem versierten Anwalt beraten zu lassen.
Wer kein ausgewachsener Prozesshansel ist, der wird in solchen Fällen an einen leicht aufzuklärenden Irrtum der Gegenseite denken und gewiß nicht an eine juristische Auseinandersetztung, die nur mit extrem vorsichtigen Formulierungen, der Einschaltung eines Anwaltes und der Bereitschaft zu klagen zu klären ist. Die Zahl der Fälle, wo ich im Streit mit Behörden, Firmen oder Mitmenschen einen Anwalt oder Gerichte eingeschaltet habe, bewegt sich im unteren einstelligen Bereich. Ich selbst - ich bin bestimmt noch relativ streitlustig :) - gehe meist von Irrtümern aus und bemühe mich diese aufzuklären und die daraus u. U. folgenden Auseinandersetzungen mit geringen Einsatz zu führen. Ich vermute, dass es andere mehrheitlich ebenso halten. So schlecht kann das nicht sein, denn Gründe zu klagen gibt es doch kleinlich betrachtet täglich gewiß drei, vier Mal. Da wären die Gerichte aber - zack! - völlig platt!

M. Boettcher
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Hallo alle!

Da der böse :wink: Admin meine persönlichen Daten versteckt hat und ich sehe, dass es noch Interesse besteht, werde ich auch meine Korrespondenz anzeigen. Natürlich ohne Namen:wink:

Man muss ganz-ganz unten anfangen, mit dem 1. Brief. Da alles ziemlich lang ist (>15000 Zeichen), musste ich Ende von Briefen wegrationalisieren.

Viel Spaß zum Lesen! Und ich werde mich freuen, wenn ihr eure Meinungen dazu hinterlässt.

Gruß,

Benoni21

Sehr geehrter Herr,

auch bei nochmaligem Prüfen der Vertragsunterlagen konnten wir keinen
Anspruch auf einen Verzicht unserer Forderung feststellen. Wir sind dennoch
ohne Anerkennen einer Rechtspflicht bereit, auf das Geltendmachen unserer
Forderung zu verzichten und werden den offenen Betrag ausbuchen.

Betrachten Sie die Zahlungserinnerung zur Rechnungsnummer R- als
hinfällig.
Die Verlängerung des Club Vertrages haben wir storniert.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und gute Kommunikation mit WEB.DE.

Mit freundlichen Grüßen



Ihr WEB.DE Kundencenter
kundencenter.web.de


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: 23.05.2006 22:39:59
Von:
An: WEB.DE Kundencenter <[email protected]>
Betreff: Re: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung
Vorgang:



Sehr geehrter Herr,

danke, dass Sie so ein Thema ansprechen wie
"..Bei einem Vertragsabschluss wird vor, während und nochmals vor dem endgültigen
Ordern auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Nutzungsbedingungen
hingewiesen"...
Ich hab KEINE "vor, während und nach" gehabt. Ich weiß nicht mal, auf welche Seite ich diesen Vertrag angeblich abgeschlossen habe. Würden Sie mir bitte ein Link zur Seite, wo ich den Vertrag angeblich abgeschlossen habe, mit ihrer "vor, während und nach" zusenden?
Dazu BGB:
§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren über die Einzelheiten des Vertrags, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist, und den geschäftlichen Zweck des Vertrags.
Noch mal danke für

"..Wir empfehlen Ihnen dann, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei den anschließenden Ermittlungen wird der Besteller festgestellt."..

Ich möchte Ihnen auch BGB § 355 empfehlen. Hier ist ein Abschnitt:
"Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer".

Also, Herr - ich muss NICHTS beweisen. Ich erwarte von Ihnen Ihre Kommentare dazu.

Jetzt alle meine Fragen zusammengefasst.
1. Wie kann ein Vertrag ohne Konto-Daten abgeschlossen werden?
2. Ich hatte keine Bestätigungsemail über den angeblich abgeschlossenen Vertrag bekommen. Ich habe somit überhaupt keine Informationen über den angeblich abgeschlossenen Vertrag. Ich möchte, dass Sie mir eine Kopie des Vertrags zuschicken.
3. Zeigen Sie mir bitte, wie ich "klar und verständlich über die Einzelheiten des Vertrags" informiert wurde.
4. Ihre Kommentare zu der Aufforferung, dass ich zu Polizei gehen muss und eine Anzeige erstatten, obwohl im BGB das Gegenteil steht.

Ich möchte noch mal ausdrücklich betonen, dass ich mir keine kostenpflichtige Verträge mit WEB.DE wünsche und gewünscht habe. Ich möchte, dass alle mir gestellten Forderungen abgebrochen werden.

Hochachtungsvoll,

________________________________________
Von: "WEB.DE Kundencenter"
Gesendet: 22.05.06 15:35:43
An: @web.de
Betreff: AW: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R-[Vo rgang:] [Vorgang: #]


Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank füe Ihre Nachricht.

Bei einem Vertragsabschluss wird vor, während und nochmals vor dem endgültigen
Ordern auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Nutzungsbedingungen
hingewiesen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung über den Eintrag als
Clubmitglied in Ihr FreeMail Postfach.

Sind Sie jedoch der Auffassung, dass Sie keine Bestellung vorgenommen haben, kann
eventuell ein Missbrauch vorliegen. Wir empfehlen Ihnen dann, Anzeige bei der Polizei
zu erstatten. Bei den anschließenden Ermittlungen wird der Besteller festgestellt.

Bis zum endgültigen Klären besteht jedoch das Vertragsverhältnis mit Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen



Ihr WEB.DE Kundencenter
kundencenter.web.de





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: 21.05.2006 13:31:39
Von: <@web.de>
An: WEB.DE Kundencenter <kundencenter[at]web.de>
Betreff: Re: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R-[Vo rgang: #]
Vorgang:


Sehr geehrte Frau,
vielen Dank für Ihre Hinweise auf unsere Korrespondenz. Ich möchte meinerseits auch Sie auf unsere Korrespondenz hinweisen. Ich habe immer noch von Ihnen keine Antwort erhalten, wie ein Vertrag ohne Konto-Daten abgeschlossen werden kann und wieso ich keine Bestätigung über den abgeschlossenen Vertrag bekommen habe. Ich hatte somit überhaupt keine Information über den angeblich abgeschlossenen Vertrag.
Ich werde natürlich sehr gern die Kündigung an WEB.DE zuschicken. Allerdings möchte ich zuerst sicher sein, dass alle Rechnung, die an mich gerichtet sind, abgebrochen werden. Ich möchte nämlich keine Situation haben, dass die Zusendung des Kundigungsschreibens als Zustimmung der Rechnungen angesehen werden kann. Von daher wiederhole ich noch mal ausdrücklich:
Ich sehe mich nicht verpflichtet, für Verträge zu bezahlen, die einseitig abgeschlossen wurden und nicht von mir gewollt sind.

Sobald ich von Ihnen eine Bestätigung bekomme, dass die Verträge wirklich abgebrochen werden und KEINE Zahlungsaufforderungen anstehen, werde ich Ihnen die Kündigung zuschicken.
Hochachtungsvoll,
.


Von:"WEB.DE Kundencenter"<KUNDENCENTER[at]WEB.DE>
Gesendet:17.05.06 11:51:11
An:@web.de
Betreff:AW: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R-[Vo rgang: #] [Vorgang: #]

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten hiermit auf unsere bisherige Korrespondenz verweisen.

Nach unseren AGB ist Voraussetzung, dass die Kündigung schriftlich (postalisch
oder per Fax) erfolgt und von Ihnen unterschrieben ist.

Bitte schicken Sie uns das unterschriebene, schriftliche Kündigungsschreiben an
unten angegebene Adresse oder Faxnummer.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen



Ihr WEB.DE Kundencenter
kundencenter.web.de

Festnetz: 01805 - 24 55 464 (0,12 Euro/Min.)
Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr
Fax: 01805 - 05 25 41 (0,12 Euro/Min.)

WEB.DE GmbH
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: 16.05.2006 22:24:05
Von: <@web.de>
An: WEB.DE Kundencenter <kundencenter[at]web.de>
Betreff: Re: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R-[Vo rgang: #]
Vorgang:

Sehr geehrte Frau,
ich habe von Ihnen keine Antwort erhalten, wie ein Vertrag ohne Konto-Daten abgeschlossen werden kann. Ich habe WEB.DE nämlich keine zugeteilt. Ich möchte noch mal drauf hinweisen, dass ich keine Bestätigungemail erhalten habe und somit überhaupt keine Information über diesen Vertrag hatte.
Ich wünsche mir jetzt genau so wenig wie früher die Mitgliedschaft im WEB.DE-Club, deshalb möchte ich alle Verträge mit WEB.DE, die mit oder ohne meines Wissens abgeschlossen wurde, abbrechen. Ich sehe mich nicht verpflichtet, für Verträge zu bezahlen, die einseitig abgeschlossen wurden und nicht von mir gewollt sind.

Hochachtungsvoll,


Von:"WEB.DE Kundencenter"<KUNDENCENTER[at]WEB.DE>
Gesendet:16.05.06 11:15:18
An:@web.de
Betreff:AW: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R-[Vo rgang: #] [Vorgang: #]

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie bei der Bestellung der Testclubmitglied-
schaft im Rahmen des Bestellvorgangs bestätigt haben, die dazugehörigen Nutzungs-
bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Der Vertrag wurde online am 28.01.2006 über Ihr Postfach @web.de
abgeschlossen. Ein schriftlicher Vertragsschluss ist bei online geschlossenen Verträgen
nicht erforderlich, weshalb Ihnen auch kein entsprechender Vertrag zugesendet werden kann.

Ebenso muss, da nur Sie über Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort zu Ihrem Postfach
zugriffsberechtigt sind, davon ausgegangen werden, dass diese Bestellung von Ihnen
getätigt wurde.

Weiter möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Vertragsverlängerung sowohl bereits
in dem Angebot selbst in den Detailinformationen als auch in den Vertragsdaten angekündigt
wurde und Ihnen in der Bestellbestätigung per E-Mail zugegangen ist.

Wir möchten Sie daher abschließend nochmals bitten, den offen stehenden Betrag zu
überweisen und uns eine Kündigung per Post oder Fax zukommen zu lassen, wenn Sie
keine weitere Verlängerung Ihrer Clubmitgliedschaft wünschen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen



Ihr WEB.DE Kundencenter
kundencenter.web.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: 15.05.2006 22:06:13
Von: <@web.de>
An: WEB.DE Kundencenter <[email protected]>
Betreff: Re: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R-[Vo rgang: #]
Vorgang:

Sehr geehrte Frau [......],
ich kann mich nur schwer, nämlich gar nicht errinern, dass ich bewußt irgendeinen Vertrag abgeschlossen habe, wobei ich nicht mal über meine Konto-Daten gefragt wurde. Ich habe keine Bestätigung, weder in elektronischer noch in anderer Form erhalten. Bitte zeigen Sie mir, wie ein Vertrag ohne Konto-Daten abgeschlossen werden kann.
Da ich keine Bestätigung über diesen Vertrag erhalten habe, welche Unterlage besitze ich denn, als der jenige, der angeblich den Vertrag abgeschlossen habe?
Man könnte vermuten, es handelte hier um eine Täuschung, um eine Erklärung herauszulocken.
Ich möchte noch mal drauf ausdrücklich bestehen, dass ich diese Rechnungen als grundlos halte und möchte alle je existierenden Verträge mit WEB.DE abbrechen.

Hochachtungsvoll,




Von:"WEB.DE Kundencenter"<KUNDENCENTER[at]WEB.DE>
Gesendet:15.05.06 11:57:35
An:@web.de
Betreff:AW: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R-[Vorgang: #]

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Vertrag wurde online am 28.01.2006 über Ihr FreeMail Postfach
@web.de abgeschlossen.

Da nur Sie über Ihr Passwort zu Ihrem Postfach zugriffsberechtigt und
zugriffsbefähigt sind, kann die Bestellung nur von Ihnen getätigt worden sein.

Ein schriftlicher Vertragsschluss ist bei online geschlossenen Verträgen nicht
erforderlich, weshalb Ihnen auch kein entsprechender Vertrag zugesendet werden kann.

Der Vertrag ist gemäß des Fernabsatzgesetzes gültig.

Zur Inanspruchnahme des kostenlosen WEB.DE Club-Geburtstagsgeschenkes kommt es
nur durch die Nennung des Benutzernamens und des Passwortes sowie durch die
Bestätigung der Nutzungsbedingungen.

Hierdurch ist sichergestellt, dass nur Sie als Postfachinhaber die Leistung
beantragen können und dass die Bestellung nur bewusst erfolgt.

Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie unter der folgenden Seite:
agb.web.de/Club/AGB

Die erste Vertragslaufzeit für den WEB.DE Club beträgt drei Monate. Danach
verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate, wenn der Vertrag nicht
innerhalb der ersten zwei Monate schriftlich oder telefonisch gekündigt wird.
Der Clubbeitrag für den 6-Monatsvertrag beträgt 30,00 Euro inklusive MwSt.

Die erhobene Gebühr richtet sich nicht nach der Häufigkeit der Nutzung.
Der Betrag ist eine Grundgebühr für die Leistung, die WEB.DE bis zum Ende
der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.

Daher bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung in jedem Fall nachzukommen.

Zu Rechnungsnummer R-konnten wir bisher keinen Zahlungseingang
vermerken.

Bitte überweisen Sie den noch offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 32,50 Euro
unter Angabe der Rechnungsnummer R-als Verwendungszweck auf
folgendes Konto:

WestLB
Konto 1 239 417
BLZ 300 500 00

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen



Ihr WEB.DE Kundencenter
kundencenter.web.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: 13.05.2006 21:03:21
Von: <@web.de>
An: WEB.DE Kundencenter <Kundencenter[at]web.de>
Betreff: Re: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R
Vorgang:

Sehr geehrte Frau,
ich war sehr überrascht, als ich diese Rechnung für die nicht gewollten und nicht bestellten Leistungen fand. Ich bestehe darauf, dass Sie mir den von mir angeblich geschlossenen Vertrag zeigen. Ich habe niemals den Beitritt in das nicht kostenlose "WEB.DE-Club" bestätigt, ich habe niemals ausdrücklick gesehen, dass ich für die Nutzung des "FREE"-mail was bezahlen muss.
Also, ich hätte ich gerne eine Kopie des Vertrages, den ich zu dem "WEB.DE-Club" angeblich unterschrieben habe oder Beweise, dass es sich wirklich um einen mit mir abgeschossenen Vertrag handelt. Denn alle Internetbenutzungen, die kostenpflichtig sind, werden bei mir per Bankeinzug bezahlt. Somit müssten bei Ihnen auch bzgl. der Bezahlung Daten hinterlegt sein, wenn ich Ihren Club nutzen hätte wollen! Ich habe auch keine Bestätigungs-Email von Ihnen gekriegt, dass ich den kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen habe.
Bis die Beweise Ihrerseits erbracht wurden, verweigere ich jegliche Zahlung der von Ihnen geforderten Gebühren.
Falls ich bis zum 29.05.2006 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt hat und alle Rechnungen ungültig sind.
Hochachtungsvoll,







Von:"WEB.DE Kundencenter"<KUNDENCENTER[at]WEB.DE>
Gesendet:13.05.06 01:19:40
An:@web.de
Betreff:Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung R-

Mahnung

Mahnung

Datum: 13.05.06
Benutzername:

Sehr geehrter Herr ,

zu der unten aufgeführten Forderung konnten wir noch keinen Zahlungseingang verbuchen.

Produkt Rechnungsnummer Rechnungsdatum Rechnungsbetrag
WEB.DE Club R-29.04.06 30,00 ?
Mahngebühren 2,50 ?
zu zahlender Betrag 32,50 ?
Um weitere Kosten zu vermeiden, bitten wir um Ausgleich des Gesamtbetrages von32,50 ?bis zum23.05.06auf unser Konto:

Bank: WestLB
Kontoinhaber: WEB.DE GmbH
Kontonummer: 1 239 417
Bankleitzahl: 300 500 00

IBAN: DE50 3005 0000 0001 2394 17
SWIFT: WELADEDD

Verwendungszweck: R-
Sollte die Zahlung inzwischen erfolgt sein, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Zahlungseingänge wurden berücksichtigt bis 09.05.06.

Wünschen Sie für künftige Zahlungen einen automatischen Einzug, so geben Sie bitte unter kundencenter.web.de einen neuen Zahlungsweg ein und setzen sich danach unter der folgendenRufnummer mit unserem Kundencenter in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
kundencenter.web.de

Links deaktiviert und Name entfernt. MOD/BR
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

:wall: Wie kann man nur so blöd sein? Gut, dann bin ich jetzt wenigstens - anders als geplant :wink: - anderen vielleicht ein warnendes Beispiel...

Ich hoffe, dass web.de es dabei belässt, wovon ich nicht ausgehe, da ich überzeugt bin, dass sie auf solche "Fehler" ihrer erbosten Kunden nur warten...

Ich war mir nach Abschicken des Schreibens sicher, dass ich meine Position klar und eindeutig dargelegt hätte; vielleicht wäre Hilfe vom Anwalt gar nicht so schlecht gewesen :-?

Drückt mir die Daumen...
 
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