Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Unregistriert schrieb:
1. nochmal: ich habe die Mitgliedschaft bereits gekündigt.
Ja, das hab ich nach Absenden meines Beitrags dann auch gelesen - unsere beiden Beiträge wurden beinahe zeitgleich gepostet.

Unregistriert schrieb:
Das bedeutet ja laut deiner Aussage, dass ich nun die 30 € für die monate april-september 06 im voraus zahlen musste. Da ich aber den Vertrag NICHT MEHR KÜNDIGEN MUSS, werden keine weiteren Kosten auf mich zukommen, da der "Vetrag automatisch zum vereinbarten Endtermin 03.09.06" endet. Richtig?
Richtig.

Unregistriert schrieb:
2. wie löscht man den Account?
Solange die Mitgliedschaft besteht gar nicht. Das geht erst im September nach Ablauf, wenn das Konto in die freie Variante zurückgestellt wurde.
 
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Danke, das sind (zumindest zu 1.) gute nachrichten!! Danke für deine Hilfe.
P.S. Wie lösche ich denn den Account, wenn ich dann keine Mitgliedschaft mehr habe? Dann weiß ich schonmal Bescheid...!
Danke
 
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Unregistriert schrieb:
Wie lösche ich denn den Account, wenn ich dann keine Mitgliedschaft mehr habe?
Beim web.de-Postfach anmelden und im Menü auf "Meine Daten" klicken (unterhalb von "Logout"). Es erscheint ein Popup-Fenster, in dem du nochmal dein Passowort eingeben musst. Dann auf "Abmelden" klicken und die Sicherheitsfrage beantworten. Das müsste es dann gewesen sein.


Gruß
Woody
 
bin nicht 18 und im club

ich habe eine rechnung von web gekriegt. web denkt, dass ich 18 bin, aber bin viel jünger! und dass muss ich alles bezahlen!!!
help
 
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Stalker2002 schrieb:
senem schrieb:
Nun gehe ich, als Rechtsanwältin gegen diesen Betrug vor indem ich sowohl gerichtlich als auch in der Öffentlichkeit ganz heftig zurückschlagen werde.

Bei Interesse an einer Sammelklage bitte melden: irgendeinemailadresse

So so, Anwältin also...
Kann man sich als solche eigentlich noch besser disqualifizieren, als durch das heraufbeschwören einer Hammelplage?:rofl::rofl::rofl:
Dann lies doch bitte einmal: http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteVersicherungen/BGH12.Oktober2005Leitartikel.htm

Da steht unter der Überschrift (Seite http://www.vzhh.de/) "Sammelklage gegen Hamburg-Mannheimer " eine Meldung von heute, in der es u. a. heisst:

vzhh schrieb:
Wir helfen mit Sammelklagen nach!
Zwei Pilotklagen gegen Axa und BHW erfolgreich –
Sammelklage gegen Hamburg-Mannheimer eingereicht
...
Wer keine, eine ausweichende oder eine hinhaltende Antwort von seinem Versicherer bekommen hat, kann sich hier über die geplanten Sammelklagen informieren.
Schon am 6. April hiess es übrigens:

vzhh schrieb:
Sammelklage gegen Hamburg-Mannheimer eingereicht

Am 3. April 2006 hat eine Gruppe von Betroffenen die erste Sammelklage eingreicht. Beklagte ist die Hamburg-Mannheimer. 11 Kläger mit 14 Verträgen, die bislang hingehalten bzw. mit einem Nachschlag von ein paar Euro abgespeist wurden, klagen auf Auskunft bzw. Zahlung hinsichtlich des ihnen zustehenden Nachschlags. Wir schätzen ihn auf rund 6.000 Euro.

Und auf anderen Seiten der vzhh steht:
vzhh schrieb:
Wir werden auch in diesen Fällen die Ex-Kunden durch Sammelklagen unterstützen.... Man sollte sich an den Sammelklagen beteiligen. ... Wir planen, Sammelklagen zu organisieren und werden in den nächsten Wochen die folgenden Schritte dazu erläutern.
Farbliche Hervorhebung von mir.

Edda Castelló von der Hamburger Verbraucherzentrale hat nicht nur einen guten Ruf, sie dürfte wohl auch wissen, wovon sie schreibt. Sie nutzt "Sammelklage" als Synonym für Klägermehrheit. Und die Klage einer Gruppe hilft wohl dabei, das Kostenrisiko zu begrenzen. Begriffe sind m. E. solange relativ beliebig, als man damit vermitteln kann, um was es geht. Hier offenbar um die Klage einer Gruppe gleichartig Betroffener. Da ist es m. E. völlig egal, ob sich der Begriff so tatsächlich im Gesetz findet oder nicht. Das Prinzip ist es, das zählt. Schließlich sind Gesetzbücher kaum der geeignete Massstab für Sprache. Denen zufolge gab es nämlich lange auch eine "Unzurechnungsfähigkeit", was aber eindeutig "Zurechnungsunfähigkeit" heissen muss und "Schuldunfähigkeit" bewirkt. Google findet das Gruselwort "Unzurechnungsfähigkeit" 51.000 Mal. Brrr!

M. Boettcher
 
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Meinen gerade18 gewordenen Sohn hat es auch an seinem Geburtstag erwischt. Er hatte einen Account, und hat wahrscheinlich versehentlich falsch geklickt.
Er hat insgesamt 3 e-mails über Web.de verschickt,und 2 empfangen, war seit 4 Monaten überhaupt nicht mehr online, usw.
Nach dem lesen dieser Beiträge schreiben wir einen Brief, in dem wir um Vertragsangaben bitten und vorsorglich kündigen, falls aus Sicht von Web.de ein Vertrag bestehen sollte. Wohl am Besten per Einschreiben.:))
Ansonsten scheint ja wirklich die beste Lösung Ignoranz der Mahnung zu sein.
grüße
 
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Gerade eben, beim Auslogen, wurde mir folgendes Angebot von Web.de angezeigt. Die Seite war vollständig zu sehen, ohne scrollbarem Bereich.

Ihre WEB.DE Club-Testphase:
Die Laufzeit beträgt zunächst 2 Monate für nur 1 Euro Servicegebühr. Möchten Sie danach den WEB.DE Club weiterhin nutzen, brauchen Sie nichts zu tun. Ihre Mitgliedschaft wird um 12 Monate (bei vierteljährlicher Zahlungsweise von jeweils 15 Euro) verlängert.
 

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Könnte mir gut vorstellen, dass durch diesen "Werbeüberfall" irritierte User statt
die Seite radikal zu schließen,
auf den "testen" Button drücken. Diese Form der Werbung ist penetrant, um es dezent auszudrücken.

cp
 
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...richtig, auch meine Meinung! Das Angebot richtet sich bestimmt nicht an erfahrene Nutzer. Manch einer konnte sich nicht erklären, wie so ein Angebot ausgesehen haben könnte, deshalb hier die Sicherung einer Version.
 
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Captain Picard schrieb:
wenn VZetten von Sammelklagen (wieder besseres Wissen) sprechen, dürften sie
meist Verbandsklagen meinen, denn das ist genau das, was sie dürfen und auch durchführen.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=27882
Das ist hier aber offenbar nicht gemeint. Denn die VZHH schreibt:
11 Kunden haben jetzt die erste Sammelklage gegen einen Lebensversicherer eingereicht.
Das Verfahren läuft so, dass die VZHH Unterlagen der Kunden an einen RA weiterleitet, selbst aber wohl nicht klagt. Auf http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteVersicherungen/BGH12.Oktober2005Antwortbogen.htm heißt es:
Hiermit ermächtige ich die Verbraucherzentrale Hamburg, meinen Fall rechtlich zu prüfen und die Unterlagen an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin zur Vertretung im Rahmen der beabsichtigten Sammelklagen weiter zu leiten.

Für die Kosten soll man eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung einholen. Was aber kaum Sinn macht, wenn die VZHH klagen würde, weil die Versicherung nur für Rechtshändel des Versicherungsnehmers gilt.

M. Boettcher
 
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Da ich kein Jurist bin, kann ich mich nur an die für Laien halbwegs verständlichen Ausführungen
in Wikipedia halten
http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
Situation in Deutschland

In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die Sammelklage auch verfassungswidrig wäre. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die zulässigen Klagen bei einen Zivilprozess. Eine Sammelklage würde gegen Vorschriften der ZPO verstoßen. Zum einen gibt es in Deutschland nur in sehr begrenztem Maße präjudizielle Entscheidungen. Selbst wenn ein Gericht ein Urteil spricht und eine Rechts- oder Tatsachenfrage in einer bestimmten Weise beantwortet, sind andere Gerichte hieran nicht gebunden. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.

Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.
 
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Moin Zusammen,

an welche Mail adresse habt ihr das geschickt?

Es gibt auf der HP nur [email protected] und da bekommt man als antwort, dass man sich telefonisch melden soll...
 
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Moin
eigentlich wollte ich bei web.de den kostenlosen teil, also freemail, nutzen. nach einem monat kriege ich plötzlich eine mail von web.de, in der steht, dass ich ein club-mitglied bin und meine mitgliedschaft sich automatisch verlängert hat. ich habe wohl aus versehen auf "club-mitgliedschaft testen" oder so geklickt und da dies ein versehen war, habe ich nicht rechtzeitig gekündigt.
da ich den kostenlosen teil nutzen wollte, habe ich bei der anmeldung phantasiedaten angegeben, da es in dem fall sowieso egal ist, was man eingibt. jetzt bin ich aber unfreiwillig mitglied geworden und möchte eigentlich nicht für diese mitgliedschaft blechen, da ich den ganzen extra-kram überhaupt nicht brauche.
die frage ist nun, kann web.de mich eigentlich finden, wenn sie meine richtigen daten nicht kennt? oder wäre es besser die daten zu ändern (die option gibt es ja im postfach) und meine richtige daten einzugeben? danke für euren rat!
 
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Unregistriert schrieb:
ja mein Anwalt hat mir unterdessen einen Brief geschickt, das er die Angelegenheit zu den Akten legt und ich zahlen soll, dann hab ich meine Ruhe. Das seh ich aber auch überhaupt nicht ein. Mal sehen ob web.de mich nun anschreibt...

Bin am überlegen zur Verbraucherzentrale zu gehen.

Mittlerweile schulde ich web.de 37,50€. Mein Account is gesperrt und ich hab ihn seit der ersten Rechnung auch net mehr benutzt.

mal sehen wie das Spektakel weiter geht....

Hallo ! Ich habe auch das Problem mit WEB.de!Könnte mir jemand mal ein Tip Geben was man in dieser Sache am Besten tun Kann ?
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Hallo ! Ich habe auch das Problem mit WEB.de!Könnte mir jemand mal ein Tip Geben was man in dieser Sache am Besten tun Kann ?

Ja, der beste Tip ist: hier von der ersten Seite an lesen.
 
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Unregistriert schrieb:
.... Hallo ! Ich habe auch das Problem mit WEB.de!Könnte mir jemand mal ein Tip Geben was man in dieser Sache am Besten tun Kann ?
Erstmal lesen, ganz viel lesen, denn eigentlich steht hier im Thread schon alles drin.
Im übrigen kann hier keine Beratung im Einzelfall gemacht werden, da hat das Rechtsberatungsgesetz etwas dagegen.

Einen schnellen Überblick in allgemeiner Form gibt dieser Thread. Einfach blaue Schrift anklicken.
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Unregistriert schrieb:
Hallo Katzenhai,

laut meines Wissen war ich das letze Mal bei Web.de im Januar letzten Jahres. Also sind es nicht ganz 2 Jahre, sondern eher 1 1/2 Jahre.*sorry*. Aber seit dem weder per POP3 noch per Browser.

So, heute wieder mal Post von Web.de und diesmal nicht vom Anwalt bekommen. Darin erklären Sie mir mal wieder wie ich mich angemeldet habe...:wall: Den Rest kennt ihr ja. Aber es steht nichts mehr von noch offenen Forderungen??? Denke mal, die kommen recht bald wieder vom Anwalt. Die letzte Frist die mir der Anwalt gesetzt hat, war der 2.05.06. Bin ja jetzt echt mal gespannt, was weiter passiert. Habe jetzt jedenfalls keine Lust mehr mich zu rechtfertigen und Beweise zu verlange. Ich warte jetzt auf den gerichtlichen Mahnbescheid :sun:
 
Unerwünschte Clubmitgliedschaft bei web.de

Hallo,
bin heute beim Stöbern auf dieses Forum gestoßen - wie gesagt, es geht um diese leidige Club-Mitgliedschaft bei web.de

Ich kann mir denken, daß dieses Thema bereits ausgiebig hier behandelt wurde, aber vielleicht mag mir ja doch jemand antworten.

Also, ich habe vor Ewigkeiten einen account bei denen angemeldet, den ich aber nie so wirklich genutzt habe.

Vor wenigen Tagen gucke ich eher zufällig mal wieder da rein und finde - Überraschung - eine Rechnung über 30 Euro.:roll:

Mir geht es wohl wie den meisten, ich habe keine Ahnung, wie ich zu meinem "Glück" komme.:unzufrieden:

Möglich, daß ich aus Versehen ein "OK" zu viel geklickt habe, ich kann es nicht mehr nachvollziehen.

Es geht mir nicht um die 30 Euro, die würden mich auch nicht an den Bettelstab bringen, aber ich finde die Vorgehensweise eine Frechheit und habe inzwischen beim Surfen in diversen Foren usw. erfahren, daß ich offenbar in guter Gesellschaft bin, und daß das offenbar Methode bei web.de hat.

Ich bin nicht bereit zu zahlen und mich würde interessieren, wie es anderen hier ergangen ist, ob es sich lohnt stur zu bleiben oder ob es besser ist, halt zähneknirschend die 30 Kröten abzudrücken und gut ist.
Aber ich sehe es nicht ein!!!:dagegen: Darauf hoffen die wahrscheinlich - daß sich 80% der Kunden einschüchtern lassen und eben doch zahlen!!

Also, her mit Euren Erfahrungen und Tipps!!!
Bin auch bereit, mich einer Interessengruppe o.ä. anzuschließen, um mit der Geschichte an die Öffentlichkeit (TV, Presse) zu gehen.

Ach ja, noch was: Habe bei der Anmeldung natürlich fiktive Angaben zu Adresse usw. gemacht.:emb: Werden die sich die Mühe machen, meine wahre Identität herauszufinden?? Kann ich mir kaum vorstellen...

LG
Sanssouci
 
AW: Unerwünschte Clubmitgliedschaft bei web.de

Sanssouci schrieb:
Ich kann mir denken, daß dieses Thema bereits ausgiebig hier behandelt wurde, aber vielleicht mag mir ja doch jemand antworten....
Also, her mit Euren Erfahrungen und Tipps!!!
LG
Sanssouci

Ja, wurde bereits ausgiebig behandelt und du findest bereits sehr viel dazu hier. Lese einfach mal von vorne. Damit ersparst du uns doppelte Arbeit.
 
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