Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

Im nächsten Schritt passiert dann das.
So einen habe ich vor einigen Wochen erhalten, insofern dürfte das auch noch die aktuelle Strategie sein. Verbunden mit dem einmaligen Sonderangebot von 115€ und der Bitte, doch zu prüfen ob es nicht doch besser ist zu zahlen.

Prüfen kann ich nicht, weil ich bis heute nur Forderungsauflistungen und hohle Phrasen erhalten habe. Die Ansprüche begründen wollte bisher niemand und das ist dann auch der Hauptgrund für den Bettelbrief.

Und das vermeintliche Schnäppchen zeigt die Gier: Selbst wenn die Hauptforderung berechtigt ist, sind es ein Großteil der Nebenforderungen eben nicht und ab diesem Zeitpunkt ist das Kreuzchen tatsächlich die billigste Alternative.
 
Hallo Zusammen,

ich habe gerade einen gerichtlichen Mahnbescheid über 186€ bekommen und werde aufgefordert innerhalb von 2 Wochen entweder zu widersprechen, oder den Betrag zu begleichen.
Ich habe bereits im April sowohl bei web.de als auch bei UMB Inkasso Widerspruch eingelegt. Danach habe ich die weiteren Kontaktveruche (weiteres Inkasso-Unternehmen und Anwalt) ignoriert.
Dazu folgende Fragen:
1. Wie großesind die Erfolgsaussichten im Fall eines Widerspruchs um ein Verfahren herumzukommen?
2. Welche zusätzlichen Kosten können auf mich zu kommen?
3. Welche Erfahrungen habt Ihr damit?

Es nervt einfach, mittlerweile würde ich sogar einem Vergleich zustimmen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung
 
1. Wie großesind die Erfolgsaussichten im Fall eines Widerspruchs um ein Verfahren herumzukommen?
100%
2. Welche zusätzlichen Kosten können auf mich zu kommen?
Außer dem Porto für den Einschreibebrief mit dem Widerspruch keine
3. Welche Erfahrungen habt Ihr damit?
Seit fast 9 Jahren die obigen. Bisher hat es in der gesamten Zeit nicht einen einzigen Prozess gegeben
 
Hallo Björn,
unser Mahnbescheid ging über exakt den gleichen Betrag. Nachdem ich die ganzen Infos hier gelesen habe, bin ich der Meinung, dass man bloß nicht klein beigeben sollte. Dann hätten sie das erreicht, was sie wollten. Also mach das Kreuzchen und ab damit! ;)
Ich habe den Widerspruch Anfang der Woche per Einschreiben abgeschickt. Sobald ich irgendeine Reaktion darauf erhalte, werde ich das hier mitteilen.
Gruß
Tri-Tra-Trullala
 
Erfahrungsgemäß kommen nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch ein paar böse Drohbriefe, etwa mit dem Inhalt: "Frechheit, dass Sie einfach unserem schönen Mahnbescheid widersprochen haben. Unverschämtheit. Sie nehmen jetzt gefälligst sofort den Widerspruch zurück und zahlen ...€ ... sonst werden wir ... Klage vor Gericht ... blablabla..."

Na und? Dann macht doch.

Machen sie aber nicht. In 9 Jahren, seit es dieses Theater gibt, ist nicht ein einziger Prozess gegen Zahlungsunwillige bekannt geworden. Das kann nur bedeuten, dass 1&1 selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung glaubt, denn das übliche Vorgehen wäre, wenn man eine rechtmäßige Forderung vertritt und dem Mahnbescheid widersprochen wurde: sofort ohne weiteres Tammtamm Überleitung ins streitige Verfahren beantragen. Aber darauf warten wir hier schon ewig und werden noch weiter bis Pflaumenpfingsten drauf warten.
 
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die Unterstützung!
Ich habe den Mahnbescheid abgeschickt und waret nun auf die Dinge die da kommen, aber vielen Dank für das Teilen der eigenen Erfahrungen.
Ich werde berichten...
 
Moin,

nochmal eine kurze Frage: Kommt der Mahnbescheid in einem gelben Umschlag? Die Post geht nämlich immer an mein Elternhaus und ich habe meinen Eltern gesagt, die können die Post ignorieren, bis der Mahnbescheid kommt. Da ich selbigem ja innerhalb von 2 Wochen widersprechen muss, hoffe ich, dass der nicht als Ottonormalabfallbrief untergeht.

Beste Grüße
 
Ein MB kommt IMMER im gelben Umschlag und IMMER von einem Amtsgericht Mahngericht

[Modedit by Hippo: Korrektur]
 
Ok danke, wollte nur auf Nummer sicher gehen. Mit so offizieller Post hatte ich nur bisher keine Erfahrung.
 
Keine 2 Wochen nachdem ich den Widerspruch abgeschickt hatte, kam jetzt ein Brief der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyer.

"Ihren Widerspruch gegen den Mahnbescheid ohne Begründung haben wir zur Kenntnis genommen. Nachdem Einwendungen nicht erkennbar sind, suchen wir den Weg einer außergerichtlichen Regelung. Nicht zuletzt aus Kostengründen sollten Sie prüfen, ob es nicht besser ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, [...blablabla...] besteht Vergleichsbereitschaft [...etc.pp].
Nach fruchtlosem Fristablauf lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf, die Gesamtforderung wird zur sofortigen Zahlung fällig und die gerichtliche Geltendmachung muss ihren Fortgang finden. Wir sind sicher, eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung zu finden."

Also kurz & bündig, sie bieten einen Vergleich an, ggf. mit Ratenzahlung.
Darauf muss ich doch jetzt nicht reagieren oder wie seht ihr das?
Nur um das nochmal klar zu stellen: Bezahlen werde ich definitiv nicht!
 
Ich habe meinen nächsten Brief bekommen
Jetzt soll ich bis zum 08.08.2013 22,94€ zahlen und alle anderen unten den Aktenzeichen geführten Ansprüche sind erledigt.
Sind die nicht nett :D
Jetzt habe ich aber auch eine frage was soll ich den machen wenn der Mahnbescheid von dem Gericht kommt und der an den namen Kev Grau gerichtet ist und nicht an meinem richtigen namen
oder schicken die den erst garnicht da es diese person ja gernicht gibt ?
 
Hallo,
auch wir haben heute Post bekommen.Nun wollen sie statt der zuletzt geforderten 81,36 nur noch 20 Euro,damit wäre dann alles erledigt.
Aber bekommen werden die von uns keinen Cent!
Bin echt gespannt ob das schon so oft angedrohte Mahnverfahren eingeleitet wird oder nun endlich Ruhe ist .
 
Alles, was Ihr wissen müsst, steht eigentlich schon mehrfach im Thread.

Wenn man bereits einmal schriftlich seinen Standpunkt dargestellt hat, gibt es keine Rechtspflicht, auf neue Schreiben nochmal reagieren zu müssen. Auch dann nicht, wenn die Gegenseite mit so einem windigen Vergleichsangebot kommt. Womit sie zeigt, dass sie selbst nicht an die Durchsetzbarkeit der Forderung vor Gericht glaubt. Ist alles Wurst: die Forderung ist streitig gestellt, daran hat sich nichts geändert.

Wenn die Gegenseite wirklich ein Interesse an der Klage vor Gericht hätte, dann würde sie nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid sofort "Überleitung ins streitige Verfahren" beantragen. Macht sie aber nicht, sondern es wird weiter außergerichtlich herumgezackert. Hier noch ein Drohbrief, dort ein windiges Vergleichsangebot. Danach wieder ein paar Drohbriefe. Irgendwann wird das Papier und Porto dann auch zu teuer, und dann hört das auf.

Anwälte und Inkassobüros sind keine Behörden. Die können Euch exakt nullkomma-garnix, solange sie nicht vor Gericht klagen (wollen sie ja offenkundig nicht...) und dort auch noch den Prozess gewinnen (daran glauben sie nämlich selbst nicht). Vorher haben die null Sonderrechte. Alles, was außergerichtlich an Schreibgesülze kommt, ist sehr, sehr geduldiges Papier.

Bei Mahnbescheid: Widerspruch und basta. Danach gibt es noch ein paar Briefe, und dann war es das.

Wenn der Mahnbescheid an einen falschen Namen geht, dann kann er nicht zugestellt werden. Der Postbote muss die Übereinstimmung mit dem Inhaber des Briefkastens prüfen. So einfach ist das. Die Gegenseite kriegt dann Bescheid, dass der MB nicht zugestellt werden konnte. Darauf werden die dann noch einige Droh-Mails schicken, und das war es dann. Die werden sicher auch mit Strafanzeige etc. drohen, ist aber Quatsch. Bei einem Angebot, das nicht sofort erkennbar kostenpflichtig ist, darf man bei der Anmeldung falsche Daten benutzen - z.B. aus Datenschutzgründen. Ist nicht verboten. Interessiert auch keinen Staatsanwalt, und das weiß die Gegenseite auch genau.
 
Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage.
Nachdem ich bei web.de Widersprochen habe, bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe seither auf nichts mehr reagiert.
Nun kam gestern, wie erwartet, der Brief eines Bayerischen Inkassodienstes mit einer Gesamtforderung von nun 80,13 €
Überwiesen werden muss der Betrag bis zum 12.8.2013
Mir ist klar, dass ich hierauf nicht reagieren sollte, und den Mahnbescheid im gelben Briefumschlag abwarten soll.
Nur da liegt das Problem, ich bin ab dem 9.9. bis 29.9. in den USA und ich erwarte den Mahnbescheid in genau diesem Zeitraum.
Ich denke, dass der Bescheid per Einschreiben kommt, somit kann er mir schonmal nicht persönlich zugestellt werden, oder?
Allerdings hat auch schon mal mein Vermieter ein Einschreiben an mich angenommen...
Welche Möglichkeiten bieten sich mir in diesem Fall?
Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Der MB wird vom Briefträger "eingelegt" und eine Zustellungsurkunde erstellt.
Wenn das terminlich so blöd läuft daß Du die Frist versäumen würdest kannst Du unter Vorlage der Reisedokumente die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen
 
Hallo Nemesis66,

vielleicht schickt man dir aber auch gar keinen Mahnbescheid. So weit gehen die ja nicht immer - allerdings erschließt sich mir das "Auswahlverfahren" nicht so wirklich. :rolleyes:
Bei mir dauerte es von der 1. web.de-Mahnung bis zum Mahnbescheid ca. 3 Monate. Ich würde mir an deiner Stelle keine großen Gedanken machen, solange der Nachbar weiß, dass er für dich keine Einschreiben annehmen soll.

Im Übrigen bin ich wirklich erleichtert, dass ich rechtzeitig auf dieses Forum aufmerksam wurde und möchte allen Tippgebern mal ein herzliches Dankeschön sagen!
 
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