Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Auch wenn die Mahnungen an die falsche Postanschrift geschickt werden kann es passieren, dass der Inkassobrief die korrekte Anschrift erreicht.
Daher ist nach einflattern des Inkassobriefes auch die Überraschung recht groß.

---------- Artikel hinzugefügt um 18:41:57 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 18:39:30 ----------

Als kleiner Zusatz:
Vorhanden sind z.B. Name und Ort des Postfachinhabers
Somit ist es nicht schwer noch die Straße herauszufinden :)
Habe ich bei meiner Ausbildung auch gemacht, als ich Straßennamen korrigieren musste um diese in der Datenbank einzupflegen.
 
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@Goblin
Ich glaube, dass wir aneinander vorbeireden :)
Du sprichst von einem Mahnbescheid, der über das Gericht verschickt wird und noch auf die Belehrung des Widerspruchs hinweist.
Ich hingegen rede lediglich von einer Mahnung, also einer Zahlungsaufforderung.
Meines Wissens nach verschickt die WEB.DE eine letzte außergerichtliche Mahnung als letzte Zahlungsaufforderung, bevor sie ihre Forderungen an das Inkassobüro abtritt.

Problem hierbei ist, dass alles weitere über das entsprechende Inkassounternehmen abgewickelt wird, da das Kundenkonto bei der WEB.DE nach abtreten der Forderung wieder ausgeglichen ist.
Falls der entsprechende Fall beim Inkassounternehmen landet, fallen weiter Gebühren an.
 
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Ich hab den überaus kleinen Thread hier nochmal quergelesen. Dabei ist mir nicht aufgefallen daß schon jemand einen echten MB bekommen hätte.
Intimere Kenner des Threads mögen mich bitte korrigieren wenn ich falsch liege.
Und wie gesagt, dem echten MB kann min innerhalb von 14 Tagen immer noch widersprechen.
 
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Falls der entsprechende Fall beim Inkassounternehmen landet, fallen weiter Gebühren an
Na und,lass sie doch anfallen. Ohne Postadresse können auch keine Mahnungen zugestellt werden
 
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Bei mir ist es ähnlich, zu meinem Geburtstag habe ich die Testphase angeklickt und konnte nur meine Emails lesen, habe ich was anderes angeklickt wollte gmx meine Kontodaten die ich verweigert habe. Ich konnte lediglich nur meine Emails lesen und nichts anderes und nach 3 Monaten war das auch vorbei und sie haben mir den Account ganz verweigert. GMX hatt mir nie eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen mit dem Betrag von 17 Euro bzw Rechnung das war im Mai-August die Testphase. Die hätte ich ja bezahlt so ist es nicht. Heute am 08.01.2011 kommt ein Inkassobrief dessen Forderung 90,24 Euro beträgt,die ich nicht einsehe zu bezahlen. Kann mir einer ein Rat dazu geben, ich habe halt Angst das die mir eine Kontopfändung reinhauen. Sorry ich bin neu und hoffe das Thema so ankommt wo es hingehört, da ich im ersten moment nicht weiß wie ich das verfassen muss. Ist allgemein mein erster Beitrag.
:wall:
 
Eine Kontopfändung gibt es erst, wenn nacheinander folgende Dinge erfüllt sind:

  1. ein Mahnbescheid zugestellt wurde und dem vom "Schuldner" nicht binnen 14 Tagen widersprochen wurde.
  2. dann ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde und dem vom Schuldner auch wieder nicht binnen 14 Tagen widersprochen wurde
  3. dann der Gerichtsvollzieher sich angemeldet und einen Hausbesuch durchgeführt hat
  4. dann der Gerichtsvollzieher beschlossen hat, auf den gerichtlichen Titel hin das Konto zu pfänden

Also: das Konto pfänden kann nur der Gerichtsvollzieher, und niemand sonst.
Damit der Gerichtsvollzieher überhaupt tätig wird, müssen aber erst die oben beschriebenen Vorstufen erfüllt sein. So mir nix dir nix pfändet auch der Gerichtsvollzieher nicht.

Bekannt ist in den Fällen dieser Knebelabos bei web.de und gmx.de, dass es vereinzeit (auch nicht immer) Mahnbescheide gibt. Bekannt ist, dass danach Ruhe ist, wenn der "Schuldner" dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen widerspricht (Widerspruch ankreuzen auf dem Formular reicht, und dann per Einschreiben zurück ans Amtsgericht schicken).

Beim widersprochenen Mahnbescheid kann nicht gepfändet werden.

Wenn der "Gläubiger" danach auf der Forderung besteht und sie durchsetzen will, müsste er vor Gericht klagen.

Bekannt ist aber, dass web.de und gmx.de (verantwortlich ist 1&1) bisher noch nie einen "Schuldner" verklagt haben.
Nach dem widersprochenen Mahnbescheid ist regelmäßig Ruhe.

Auch mal das hier lesen:
http://forum.computerbetrug.de/info...-bei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.html
 
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Vielen Dank für die aussagekräftige Information. Das ergebniss werde ich ins Netz stellen.
 
web.de clubmitgliedschaft

hey ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann...als ich diesen artikel hier ( http://forum.computerbetrug.de/info...-bei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.html ) im forum gelesen habe dachte ich dass ich hier mal mein problem schildern kann...
also zum 18. geburtstag habe ich auch die "kostenlose mitgliedschaft" für den Web-Club für 3 Monate bekommen...ich habe allerdings überhaupt nicht mitbekomme dass es sich hierbei gar nicht ausschließlich um ein Geschenk handelt, da sich nun einjähriger Vertrag angeschlossen hat...und da ich die e-mail sozusagen nur als "zweit-email" account benutze habe ich vor ca. einer woche auch erst die erste Mahnung gelesen...heute kam die letzte außergerichtliche Mahnung per Brief....den Vertrag habe ich schon angefechtet und ich habe auch bereits auf die Unterlassungserklärung hingewiesen...doch als ich da heute angerufen habe wurde mir mitgeteilt, dass der "Vertrag" gekündigt wird aber dass ich halt zahlen muss...

aber sowas kann doch wohl nicht legal sein oder? ich habe nun keine Ahnung was ich tun soll??...momentan müsste ich laut Web.de 60€ (also für den ganzen Vertrag...) + 5€ Mahngebühr zahlen
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

doch als ich da heute angerufen habe wurde mir mitgeteilt, dass der "Vertrag" gekündigt wird aber dass ich halt zahlen muss...und desweiteren wurde noch erwähnt, dass die Urteile von 2009 oder älter keine Gültigkeit mehr haben??mhmm
In sochen Fällen nimmt man niemals Kontakt mit der Gegenseite auf. Ob Du zahlen musst oder nicht entscheidet zum Glück ein Richer und nicht irgendein Hotleiner. Erfahrungsgemäß ist hier aber nach dem Widersprechen des MB Sense. Warum,dürfte klar sein........
 
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naja ich habe da halt angerufen weil die mein fax einfach ignoriert haben^^...und was ist wenn der Widerspruch nichts bringt?...dann habe ich ja noch mehr kosten oder nicht?
irgendwie sitze ich da momentan in einer zwickmühle...wenn ich die 65 euro zahle habe ich ruhe...aber dann hat web.de auch gewonnen sozusagen und das möchte ich nicht :wall:....und auf der anderen seite habe ich nen problem wenn das ganze wirklich vors gericht kommt und so
 
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und was ist wenn der Widerspruch nichts bringt?...dann habe ich ja noch mehr kosten oder nicht?
Nöö,bei einer unberechtigten Forderung entstehen keine Kosten
wenn ich die 65 euro zahle habe ich ruhe
und unterstütze die Abzockerei
und auf der anderen seite habe ich nen problem wenn das ganze wirklich vors gericht kommt und so
Welches Problem soll das denn sein ?

Mal hier lesen
http://www.computerbetrug.de/nachri...bekommen-was-sie-jetzt-wissen-sollten-081219/
und hier
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/mahnbescheid-dichtung-und-wahrheit/
 
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wenn das ganze wirklich vors gericht kommt und so
Du wärst der erste von zigtausenden in ca sieben Jahren und du kannst sicher sein,
dass wir alle ganz gespannt darauf wären, web.de endlich vor Gericht mit all
den faulen Ausreden zu erleben

"Leider" wird das aber nicht passieren :rolleyes:
 
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web.de/gmx sind sicher nicht "klassische" Abofallensteller.
Immerhin bieten sie echte kostenlose Leistung.

Einiges erinnert aber fatal an die Techniken der späteren echten Abofallenabzocker:
Das Verstecken von Kostenpflichtigkeit für Sonderdienste und die nervige Mahndroherei.
 
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Leonardo - Du bist hier im vermutlich bestinformiertesten Forum zum Thema Computerbetrug und ähnlichen Machenschaften.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten.
Entweder Du glaubst der Erfahrung der Leute hier oder Du glaubst ihr nicht.
Wenn nicht mußt Du zum Anwalt oder Du zahlst einfach und unterstützt diese Machenschaften dadurch.
Solange die Masche funktioniert und die Einschüchterung der "Kunden" klappt wird sie weiter durchgezogen. Erst wenn sich daraus kein Gewinn mehr generieren läßt wird es sowas nicht mehr geben.
 
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ahja ok...aber hat jemand hier ne ahnung gegen welche gesetze die hier verstoßen und gegen welche Gesetze diese Werbeaktion (mit dem Bild, welches ich als Link angegeben habe) verstößt...
bin mir halt total unsicher...wenn es halt doch so weit kommt und so...
 
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Bei dem angesprochenen Gerichtsurteil ging es überwiegend um die Gestaltung der Werbung, die natürlich nach den Urteil geändert wurde. Daher sind die Urteile heute zwar noch rechtskräftig, können jedoch nicht auf die heute angebotenen Produkte angewandt werden.
http://www.online-und-recht.de/urte...essig-Oberlandesgericht-Koblenz-20090318.html

Hierbei ist es nun schwer zu beurteilen, was man in Deinem Fall machen kann @Leonardo, da man bei allen Verträgen, die man z.B. auch bei Banken abschließt auf das kleingedruckte achten sollte.
Entweder Du entscheidest Dich für den Weg, den Dir Hippo vorgeschlagen hat und wehrst Dich dagegen oder Du rufst nochmal bei der WEB.DE an und bietest Ihnen an die Kosten für die Hälfte der Vertragslaufzeit zu übernehmen...

Als kleiner Tipp.. der Kunde ist nicht verpflichtet die Mahnkosten zu bezahlen.
 
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