Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

naja also mein Geld will ich nicht eigentlich so rausrücken, da ich ja nicht einsehe, dass das so legal sein kann...aber auf der anderen seite möchte ich auch nicht, dass ich nachher irgendwie das 10fache oder so bezahlen muss...
- Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis - Online - PC-WELT
hier habe ich einen interessanten artikel gefunden...stellt sich nur die Frage, ob man das Urteil auch auf meinen Fall beziehen kann...denn Web.de hat ja ganz klar nicht leicht erkennbar darauf hingewiesen, dass sich das Probe Abo automatisch verlängert....es war ja nur ein kleiner Schriftzug unten grau auf weiß, der darauf hingewiesen hat...
 
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Der Preishinweis ist irgendwie schon so platziert dass er nicht unbedingt sofort gesehen werden soll. Man achtet halt nur auf die groß geschriebenen Wörter und nicht auf den Sternchentext

Es ist aber auch so das viele bei den Wörten " kostenlos,gratis usw " Augen und Hirn abschalten
 
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@Reducal
Es ist nicht verboten allgemeine Informationen weiterzugeben, sofern diese nicht direkt mit Kundendaten zu tun haben :)
Nur den Threat von Anfang an durchzuarbeiten und alte Fälle aufzuwirbeln bringt leider nicht mehr viel. Daher versuche ich bei den aktuellen Dingen weiterzuhelfen.

@Leonardo
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass das Kleingedruckte recht fies ist.
Auch wenn Du die Urteile angibst, wirst Du vermutlich eher auf Ablehnung stoßen und aufgefordert die aktuelle Rechnung zu bezahlen.
 
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...@Leonardo
...Auch wenn Du die Urteile angibst, wirst Du vermutlich eher auf Ablehnung stoßen und aufgefordert die aktuelle Rechnung zu bezahlen.

Da fällt mir DAS hier ein >>> http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

oder das hier >>> Bloß nicht diskutieren | law blog

Leo, die Entscheidung was Du tust wird Dir hier keiner abnehmen.
Wenn Du aber aufmerksam liest wirst Du erkennen was die alten Hasen tun würden. Und wie ich schon geschrieben habe - folge der Erfahrung oder laß es bleiben. Aber auch ein RA wird Dir nullkommagarnix garantieren ...
 
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Es wird immer wieder das Urteil > HIER < zitiert, obwohl nach gebessert wurde.
März 2009 gab das Oberlandesgericht Koblenz einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Web.de statt. Das Urteil ( Az. 4 U 1173/08 )
Es macht aber keinen Sinn, darauf rum zu pochen, da die Baustelle schon beendet ist. Insofern kann man dem gut folgen:
wenn Du die Urteile angibst, wirst Du vermutlich eher auf Ablehnung stoßen
DAS nämlich kann jeder auslegen wie er will. Nur verstehen das die Beschwerdeführer oft nicht, zumal ein Urteil kein Gesetz ist.
 
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@Captain Picard:
da sich der threat auf web.de bezieht meinte ich in dem Fall auch die web.de
falls dir ein weiterer fall eines kunden bekannt ist, der sich auf das urteil berufen konnte und deswegen vorzeitig aus seinem vertrag rausgelassen wurde, dann bitte ich um handfeste beispielen.
Dann weiss ich, dass ich im unrecht lag und bin froh um jedes neue wissen, damit ich zukünftig keine falschen tipps mehr gebe.

@Leo:
Hier noch ein interessanter thread aus dem forum
http://forum.computerbetrug.de/info...-bei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.html
Versuch einfach da mal dein glück, ggf. hast du glück und kommst früher aus dem vertrag.

wie kulant die web.de verfährt unterscheidet sich je nach fall.
und leider auch je nach mitarbeiter, wie das in vielen großen oder auch kleinen dienstleistungsfirmen der fall ist :-?
 
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und kommst früher aus dem vertrag
Bevor man aus einem Vertrag rauskommt muss man ihn aber erstmal abgeschlossen haben. Ob das hier der Fall ist oder nicht entscheidet im Zweifel ein Gericht. Wenn sich Web.de so sicher ist,warum Klagt man dann nicht ?
 
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also zum 18. geburtstag habe ich auch die "kostenlose mitgliedschaft" für den Web-Club für 3 Monate bekommen...ich habe allerdings überhaupt nicht mitbekomme dass es sich hierbei gar nicht ausschließlich um ein Geschenk handelt, da sich nun einjähriger Vertrag angeschlossen hat...

Da er es bereits angesprochen hat der dreimonatigen mitgliedschaft zugestimmt zu haben versuche ich für beide parteien einen weg zu finden.
für leo möchte ich nicht, dass das ganze endgültig eskaliert und die kosten ggf. in die höhe steigen.
doch wie gesagt steht ihm frei, wie er weiter handeln möchte.
 
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Was mir an dieser Stelle auffällt, ist die Parallele zu den hier üblichen Aboabzockern. In Gesprächen mit einigen Exemplaren dieser Gattung wurde mir immer wieder erklärt, dass derjenige klar im Vorteil ist, der [Anm. alles] lesen kann. Der Leo konnte das an seinem 18. Geburtstag ja wohl nicht, sonst hätte er nicht das Problem nun.

Aber wie verhält es sich eigentlich mit dem Vertragswille beider Parteien, dem Empfängerhorizont des Kunden und der Variante des Irrtums bei Vertragsschluss? Kann es sein, dass auch Web.de eine Gewinn orientierte Haltung einnimmt, die nicht zwingend zu gültigen Vertragsschlüssen führt?

versuche ich für beide parteien einen weg zu finden
Dann lass dich doch mal per PN mit ihm ein.

Wenn sich Web.de so sicher ist,warum Klagt man dann nicht ?
Gute Frage! :sun:
 
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Wenn sich Web.de so sicher ist,warum Klagt man dann nicht ?
Gute Frage! :sun:
Und das seit mindestens seit dem Start dieses Threads am 28.09.2004
Es ist mir ( in dem gesamten Zeitraum ) kein einziger Fall bekannt, bei dem web.de
den Klageweg beschritten hätte.

Eindeutiger ist es wohl kaum zu beschreiben, welche Chance web.de sich selber vor Gericht einräumt.
 
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Was mir an dieser Stelle auffällt, ist die Parallele zu den hier üblichen Aboabzockern.
Genau das zeigen ja auch die beiden wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen/Urteile. Natürlich sind die nicht unmittelbar auf andere "Geburtstagsgeschenke" übertragbar. Sie belegen aber, dass es schon in der Vergangenheit Probleme gab eine einwandfreie Preisangabe zu bewerkstelligen.

dass das ganze endgültig eskaliert und die kosten ggf. in die höhe steigen.
Wo steigen Kosten? Nur weil (z.T. nicht erstattungsfähge) Inkassokosten sowie Anwaltskosten berechnet werden? Bisher wurden die ja anscheinend noch nicht aktiv im Klageverfahren realisiert.


BTW: Wird eigentlich eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt? Kann mir die jemand mal per PN schicken?
 
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Die meisten Firmen besitzen eine Sturktur worin bestimmte Abteilungen für die unterschiedlichsten Aufgaben zuständig sind. Natürlich müssen sie hierfür auch das passende Fachwissen aufweisen.

Mitarbeiter die im direkten Kundenkontakt stehen, somit im Frontoffice arbeiten werden oft mit diesen Entscheidungen konfrontiert, auf die sie selber keinen Einfluss haben.
Dennoch müssen sie den Anweisungen folgen.

Weshalb web.de bisher nicht weiter vor Gericht gegangen ist kann ich nicht beantworten, da ich weder Anwalt bin noch das Rechtswissen besitze worauf die Entscheidungen aufgebaut sind und beruhen.
Daher würden meine Aussagen nur auf Vermutungen basieren. :)

Kosten steigen durch Abgabe an Inkassofirmen und den Rechtsanwalt, den man hierfür engangieren muss. Firmen die Ihre Fälle an ein Inkassounternehmen abgeben müssen sich weiter nicht mehr um das 'eintreiben' der Kosten kümmern. Auch hier beruht mein Wissen nur auf Vermutungen, da es auch hierfür die entsprechenden Abteilungen gibt.
 
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Der Kostenhinweis (mit Selectionshaken)ist jetzt über dem Bestätigen Button.
Wenn auch kleingedruckt aber erkennbar.
Warum erst jetzt ???
 
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Der Kostenhinweis ist jetzt über dem Bestätigen Button. Warum erst jetzt ???
Wer garantiert, dass die Seite immer so aussieht?
Niemand kann das aber in einem Sachvortrag würde das als Anscheinsbeweis wahrscheinlich genügen. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass der Kostenhinweis nach Tagesform ein- oder ausgeblendet wird. Wer das behauptet, muss auch in der Lage dazu sein, die Vermutung gerichtsfest zu beweisen.
 
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