Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Schufa Eintrag nur bei berechtigter Forderung-z.b. in Kraft getretenen Mahnbescheid.
 
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Hi ich hab ein problem und zwar hab ich auch nette zettelchen von den netten leuten vom bid bekommen aber die haben meinen namen falsch geschrieben und da wollt ich mal fragen ob ich darauf überhaupt reagieren muss
 
Web.de Club

Huhu zusammen.

Ich weis das es hierzu schon einen 60 seitigen Thread gibt mit den Problemen. Allerdings unterscheidet sich meiner von den anderen.


Nun mal zum Ablauf.

Mein kleiner Bruder (15) dachte sich er sei ganz klever und erstellt sich eine Emailadresse bei web.de mit falschem namen und Falscher adresse.

Nun hat er diesen Kostenlosen Web.de Club monat benutzt und hat natürlich den "vertrag" nicht gekündigt.

Heute abend kam er an und teilte uns mit das bis morgen das geld überwiesen sein müsse da sich sonst das inkasso büro einschaltet. Wie meint ihr sollen wir vorgehen? Die adresse die er eingegeben hat ist irgendwo im Elbental. Etwas was es vermutlich nicht geben wird.

Hoffe auf schnelle Hilfe. MFG
 
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In solchen Fällen empfehlen wir, die Eltern zu informieren.

Verträge mit Minderjährigen zu Dauerschuldverhältnissen sind schwebend unwirksam und können bei Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten jederzeit für nichtig erklärt werden.
 
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Guten Tag,

wie lange dauert es denn im Schnitt bis web.de auf E-Mails und Briefe antwortet?

Ich habe am Donnerstag Abend (09.09.2010) eine E-Mail Adresse bei web.de eingerichtet. Leider habe ich aus Dummheit auch einem kostenlosen Probemonat mit anschließender Verlängerung (falls nicht gekündigt wird) zugestimmt. Ich habe daraufhin sofort eine E-Mail an [email protected] geschickt mit der Forderung einer Kündigung. Nach Recherchen dachte ich mir, dass das nicht ausreichen wird. Also habe ich gestern bei der Kundenhotline angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir ich könne den Widerruf auch per E-Mail tätigen. Dabei sollte ich beachten auf keinen Fall die Worte Kündigung und kündigen zu verwenden, da die E-Mails vom Computer ausgewertet werden und es beim Stichwort Kündigen wohl Probleme gibt bzw. nicht weiter verarbeitet wird. Stattdessen sollte ich in die Betreffzeile nur "Widerruf" und nicht mehr schreiben. Und als Text sollte ich "Hiermit widerrufe ich die Testphase." schreiben, nicht mehr. Wichtig: die E-Mail muss vom betroffenen Konto aus verschickt werden, damit es richtig zugeordnet werden kann. So könne die E-Mail vom Computer richtig ausgewertet werden. Bis zur Bestätigung würden 4-5 Tage vergehen. Nun bin ich mir nicht sicher ob das vielleicht nur eine Hinhaltetaktik ist, damit ich womöglich noch die Fristen verpasse. Deswegen wollt ich bald möglichst auch noch einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben (auch wenn Einschreiben wohl vor Gericht auch nicht sicher ist) an web.de schicken.
Deswegen die Frage, wie lange dauert es bis web.de auf E-Mails und Briefe antwortet. Gibt es Leute die sich an die Widerrufsfrist gehalten haben und ohne Probleme aus dem web.de Club ausgestiegen sind?
Wie ich das in den AGB verstanden habe ist ein Widerruf per E-Mail möglich, aber eine Kündigung nicht. Das würde sich mit der Angabe vom Kundenservice decken.

Mit freundlichen Grüßen
Buddy222
 
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... schriftlichen Widerruf per Einschreiben (auch wenn Einschreiben wohl vor Gericht auch nicht sicher ist)...

Doch. Das Einschreiben mit Rückschein gilt als weitestgehend rechtssicher.

Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger auf keinen Fall mehr bestreiten, die Sendung nicht erhalten zu haben (beim einfachen Einwurfeinschreiben ist das dagegen möglich).

Allerdings könnte ein unseriöser Empfänger behaupten, dass der Briefumschlag leer gewesen sei. (Wenn er behauptet, es sei ein Schreiben mit anderem Inhalt im Umschlag gewesen, so müsste er dieses präsentieren können.)

So eine Schutzbehauptung mag vielleicht in einigen Fällen durchgehen, aber bei Verbraucherrechtsfällen gegen Firmen werden m.A.n. die Gerichte diese Schutzbehauptung als vollkommen lebensfremd ablehnen, und sie werden dem Unternehmen vorhalten, dass es trotzdem hätte reagieren müssen ("Sie haben uns einen leeren Umschlag geschickt...."). De facto werden wohl auch nur die allerunseriösesten Unternehmen so eine Behauptung probieren.

Wenn man ganz sicher gehen will, nimmt man einen Zeugen mit zum Postamt, zeigt ihm das Schreiben, tütet es dort ein und gibt es ab.

Wenn man einen Widerruf per e-Mail gesendet hat, jedoch keine Bestätigung seitens des Unternehmens erhalten hat, empfiehlt sich sicherlich immer die Wiederholung des Widerrufs per Einschreiben und Rückschein.
 
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Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger auf keinen Fall mehr bestreiten, die Sendung nicht erhalten zu haben (beim einfachen Einwurfeinschreiben ist das dagegen möglich).

Bei Artikeln, die die Wirksamkeit von Einschreiben in Frage stellten, hieß es immer, dass der Empfänger das Einschreiben nicht annehmen muss. Oder auch wenn niemand da war um es entgegen zu nehmen, muss der Empfänger den Brief nicht bei der Postfiliale abholen. Wobei bei einer Firma hoffentlich jemand anwesend sein wird.

De facto werden wohl auch nur die allerunseriösesten Unternehmen so eine Behauptung probieren.

Na dann, hoffe ich mal, dass web.de einen fristgerechten Widerruf ohne Wenn und Aber akzeptiert.


Vielen Dank für deine Antwort.
 

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Bei Artikeln, die die Wirksamkeit von Einschreiben in Frage stellten, hieß es immer, dass der Empfänger das Einschreiben nicht annehmen muss.

Als Privatmann kommt man mit so einem Manöver vielleicht durch, nicht aber als Gewerbetreibender. Als solcher hat man nämlich zwingend postalisch erreichbar zu sein, und man kann nicht durch Annahmeverweigerung den Erhalt wichtiger, u.U. fristgebundener Postsendungen sabotieren, ohne sich dann hinterher die Rechtsfolgen als Eigenverschulden zurechnen lassen zu müssen.

Denn man hätte vom Inhalt des Schreibens Kenntnis erhalten können und auch sollen. Daher wäre so ein Fall m.A.n. rechtlich so zu werten, als ob das Schreiben erfolgreich zugestellt worden wäre. Es ist dem Verbraucher nicht zumutbar, wegen eines primitiven Widerrufs o.ä. gleich die Zustellung mit Gerichtsvollzieher in Auftrag geben zu müssen, bzw. mit einem Notar dort vorbeifahren zu müssen...

Nee, damit kommt man als Gewerbetreibender nicht durch.
Sollte einem als Verbraucher sowas passieren, hebt man einfach den verschlossenen Umschlag als Beweismittel auf, so, wie er zurückgekommen ist.
 
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Einen schönen guten Tag,

heute kam nun die Kündigungsbestätigung von web.de. Meine Web.de Club Mitgliedschaft endet heute. Nach nur 4 Tagen Mitgliedschaft :).

Ca. 68 Stunden (inkl. Wochenende) nachdem ich meinen Widerruf per E-Mail versandt habe kam die Bestätigung. Also doch recht schnell.

Für andere die noch in der Widerrufsfrist sind und ihre Mitgliedschaft kündigen wollen:

Schickt von der betroffenen Adresse eine E-Mail an [email protected] mit
--------------
Betreff: Widerruf

Text: Hiermit widerrufe ich die Testphase.
--------------
Nicht mehr, da die Mails wohl von einem Computer ausgewertet werden und es so am besten geht. Dauert dann angeblich bis zu ungefähr 5 Tagen. Am besten möglichst früh versenden, damit Ihr notfalls noch Zeit für einen schriftlichen Widerruf bzw. Kündigung habt.

Bei mir hat's funktioniert und vielleicht hilft dieser Post anderen, die noch von der Widerrufsfrist Gebrauch machen können.

Mit freundlichen Grüßen
Buddy222
 
Immer wieder kommen Wortmeldungen zu Problemen mit ungewollten Abos für kostenpflichtige e-Mail-Pakete bei den Dienstleistern web.de und gmx.de.

Diese Abos kommen oft dadurch ungewollt zustande, dass der leicht unachtsame Verbraucher z.B. Werbung für ein "Geschenkpaket" auf seinen Zugang bei web.de oder gmx.de erhält. Dieses "Geschenkpaket" beinhaltet dann einen kostenlosen Testzugang für die Premium-Pakete ("TopMail" bzw. "Web.de-Club"). Nach Ablauf einer Testzeit wird dieses Angebot jedoch automatisch kostenpflichtig. Hierüber war der Verbraucher oft im Irrtum, weil der Hinweis auf die automatische Umwandlung des Testpakets in ein kostenpflichtiges Abo nur im Kleingedruckten steht und leicht übersehen werden kann.

Wenn man also eine Rechnung/Mahnung erhält: was macht man da am besten?

Man schreibt den folgenden Text per e-Mail und per Brief an den Service von 1&1 (denn sowohl gmx.de also auch web.de gehören diesem Internetprovider). Im Forum bei Sat1-Akte sichert ein Herr Forner vom 1&1-Service offiziell zu, dass an der dort angegebenen Adresse die Widersprüche qualifiziert und kulant bearbeitet werden.

Also:

1) Mail an: [email protected]

2) zusätzlich Brief (normale Zustellung)

Folgende Vorlage kann verwendet werden:


Inhalt zu 1) und 2) [Fehlende Angaben in eckigen Klammern ergänzen]:

[Eigener Name und Anschrift]

1&1 Mail & Media GmbH
Kundenservice [zutreffendes einsetzen: web.de/gmx.de]
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe
[Datum]​

Anfechtung Ihrer Rechnung/Mahnung Nr.[Rechnungs-Nr. einsetzen] vom [Datum einsetzen]
E-Mail-Konto: [Mailadresse einsetzen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.

Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das [Zutreffendes einsetzen:Club-/TopMail]-Leistungspaket [zutreffendes einsetzen: Web.de/gmx.de].
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.

Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden:
Siehe dazu:
http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_lg_koblenz_1_o_30_09.pdf
LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009
Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.

[Den nächsten Abschnitt einfügen, falls Sie als Eltern für Ihr Kind widersprechen]
Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Daher erkläre ich als Erziehungsberechtigte(r) und gesetzlicher Vertreter für mein Kind [Name], geb. [Geb. Datum des Kindes], den Vertrag für nichtig. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der sogenannte "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB) bei Dauerschuldverhältnissen keine Anwendung findet.

[Den nächsten Abschnitt einfügen, falls Widerrufsfrist (endet 14 Tage nach Ende des Testzugangs) noch nicht abgelaufen ist]
Hilfsweise erkläre ich den Widerruf des Vertrags. Die Widerrufsfrist hat erst zum Beginn des Ihrer Meinung nach kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnisses begonnen, daher erfolgt der Widerruf nicht verfristet.

Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Sollte aus irgendwelchen Gründen die 1&1 darauf nicht reagieren, so sollte die Zustellung per Einschreiben und Rückschein wiederholt werden.

Es ist bekannt, dass web.de und gmx.de auf Widersprüche z.T. abwiegelnd reagieren, und dass sogar z.T. Mahnbescheide beantragt werden (gelber Brief vom Amtsgericht).

Einem solchen Mahnbescheid müsste man dann binnen 14 Tagen widersprechen, mit Rücksendung an das Gericht. "Widerspruch" ankreuzen auf dem Formular reicht hierzu, braucht nicht begründet zu werden.

Es ist nicht bekannt, dass web.de oder gmx.de jemals die Beitreibung der Forderung in einem Gerichtsprozess probiert hätten. Die 1&1 weiß selbst ganz genau, wie wackelig die Rechtsgrundlage dieser Forderungen ist. Siehe auch der Hinweis in der Schreibvorlage: web.de ist diesbezüglich bereits sogar auf Unterlassung verklagt worden.

Daher ist nach unserer Kenntnis nicht zu erwarten, dass nach einem solchen Widerspruch noch mehr kommt als ein paar Mahnbriefe. Nach Zustellung an die genannte Serviceadresse sollte vielmehr davon ausgegangen werden, dass die Angelegenheit kulant behandelt und auf weitere Mahnschreiben verzichtet wird. Ansonsten bitten wir um entsprechende Rückmeldung, weil wir dann eine offizielle Stellungnahme des Unternehmens einfordern werden.

Bei penetranten Mahnschreiben trotz Widerspruch empfehlen wir, die Wettbewerbszentrale sowie den Bundesverband der Verbraucherzentralen zu informieren.
Wettbewerbszentrale
https://www.vzbv.de/start/index.php?page=kontakt&pagelink=
 
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tach zusammen ,
selbe sache bei mir auch.
bei einem account bin ich mir sicher ,dass ich das angebot weggeklickt habe.
bei dem anderen weiß ich noch ,dass ich es angeklickt habe und evtl. auch die AGB´s akzeptiert ?!?
2 accounts und bei beiden forderungen.
Hatte mich durch alles durchgekämpft und wie geraten nichts gezahlt.
Jetzt kam der gerichtliche mahnbescheid.
Widerspruch über den Anwalt beim lokalen Gericht eingelegt.
Habe ich noch etwas zu erwarten von web.de `?
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Widerspruch über den Anwalt beim lokalen Gericht eingelegt.
Für ein Kreuz auf dem Antwortformblatt und den Gang zum Postamt braucht man nicht unbedingt einen Anwalt...
PS: Widerspruch muß beim dem Mahngericht eingericht werden , von dem der Mahnbescheid
zugestellt wurde und nicht bei irgendeinem Gericht.
>> http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
Habe ich noch etwas zu erwarten von web.de `?
>> http://forum.computerbetrug.de/info...-bei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.html

Weiter sind sie wohl noch nie gegangen, jedenfalls gibt es keine Berichte über geführte Prozesse.
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Bin ja glaube ich nicht der einzige der das schnell angeklickt hat , evtl. agb´s und dann kamen die mahnungen !
Ich weiß ,dass man es nicht unbedingt braucht ,aber meine Eltern meinten ,es sei an der Zeit den anwalt einzuschalten.
Web.de ist nur einmal vor Gericht gegangen soweit ich weiß und hat auch verloren :
OLG Koblenz: Online-Werbung von WEB.DE für "Geschenk-Aktion" rechtswidrig - Kanzlei Dr. Bahr

MfG Jan
 
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Hallo,
ich habe eine Frage dazu um welchen Zeitraum die Club Mitgliedschaft verlängert wird.
Ich habe zum Geburstag von web.de eine 3 monate kostenlose Probemitgliedschaft geschenkt bekommen. ( 23.05.2010-23.08.2010).
Kurz vor ablauf dieser Probemitgliedschaft wollte ich diese per Email kündigen, mir wurde aber gesagt ich muss es per post/fax machen. Und dies würde mir erst gesagt nach dem ich x Email geschrieben hatte und in der zwischenzeit die kostenlose Probezeit abgelaufen war.
Dann hiess es (so habe ich es zumindest im Kopf..)es verlängert sich die Mitgliedschaft erstmal um 3 Monate und danach dann um ein vollen Jahr. Also hatte ich bis um 23.11.2010 Zeit die Mitgliedschaft zu kündigen. Als ich dies nun vor ca. 2 Wochen machte und nach einiger Zeit auch eine bestätigung kam, hiess es dort aber ich könne erst zum 23.08.2011 kündigen, also müsste ich noch 3 mal 15€ Beitrag zahlen.
Ich habe jetzt versucht die AGB's zur Clubmitgliedschaft zu finden wo dies so steht ab er ich kann es nicht finden. Kann mir jemand bestätigen das es so ist und ich noch 3 mal zahlen muss?
 
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