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AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?
Hab da übrigens grade ne Begrüssungsemail erhalten, als ich mir das Emailprogramm "Thunderbird" installiert habe. In dieser Mail steht:
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OLG Celle: Fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch lässt keine neue Verjährungsfrist entstehen » « OLG München: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen Vorsicht bei Geburtstagsgeschenken von web.de
Freitag, 23. Juni 2006
Die Verbraucherzentrale Berlin berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über ziemlich fragwürdige Werbemethoden von web.de
Viele Nutzer des kostenlosen E-Mail-Dienstes von web.de waren sicher sehr erfreut, als Ihnen als Geburtstagsgeschenk „3 Monate Premium E-Mail, im WEB.DE Club! Jetzt GRATIS!“ angeboten wurden. Die Freude währte jedoch oft nicht lange – spätestens als nach 3 Monaten eine Rechnung kam, dürfte sie sich in Ärger umgewandelt haben.
Schaut man genauer hin, findet man im Kleingedruckten der Anmeldung folgenden Hinweis: „Die Laufzeit beträgt 3 Monate. Möchten Sie danach Club-Mitglied bleiben, brauchen Sie nichts zu tun. Ihre Mitgliedschaft wird um 12 Monate verlängert (bei einer monatlichen Zahlungsweise von nur 5 Euro/Monat).“. Mit anderen Worten: wer das „Geburtstagsgeschenk“ annimmt und nichts weiter tut, steckt plötzlich unverhofft in einem langfristigen Vertrag mit erheblichen Kosten.
Ich bin sicher nicht der einzige, den das an die Abo-Fallen der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR oder von Gratis-SMS-Anbietern wie simsen.de erinnert.
Jeder der in den letzten Wochen oder Monaten auch so ein “Geburtstagspaket” von web.de erhalten hat, sollte noch einmal sehr genau schauen, ob er nun tatsächlich Clubmitglied geworden ist und damit Gefahr läuft, dass er nach Ablauf der Testphase von drei Monaten zur Kasse gebeten wird. Innerhalb dieser Frist räumt web.de die Möglichkeit ein, die Clubmitgliedschaft ohne weiteres zu kündigen. Aber auch wenn dieser Zeitraum bereits verstrichen ist, ist man nicht ohne weiteres 12 Monate gebunden. So kann man weiterhin den Widerruf erkären, da die zweiwöchige Widerrufsfrist erst nach Ablauf der Probezeit beginnt.
Darüber hinaus kann der Kunde seine Willenserklärung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anfechten, wenn er nicht wusste, dass er sich zu einem kostenpflichtigen Angebot angemeldet hat, als er den Button “Geburtstagsgeschenk auspacken” anklickte. Die Anfechtung muss unverzüglich - d.h. ohne schuldhaftes Zögern - nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment in dem web.de mitteilt, dass mit der Akzeptierung des Geschenkes gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
14 Kommentare zu “Vorsicht bei Geburtstagsgeschenken von web.de”
1.
14 — red-baron1 16. Dezember 2009 | 21:33
He Kalle, ich hoffe du liest das hier! Wenn du nicht allzu vermögend bist, kannst du zu deinem örtlichen Amtsgericht gehen und einen Antrag auf (Prozesskostenhilfe) stellen. Damit kannst du dann für 10 € Eigenbeteiligung zu einem Anwalt deiner Wahl!
2.
13 — Web de - Echte-Abzocke.de 6. Oktober 2009 | 10:29
[…] Dienstag, 15. September 2009 ?Dankesch?n auspacken? - ein Fall irref?hrender Blickfangwerbung Vorsicht bei Geburtstagsgeschenken von web.de Ich hoffe es hilft ein wenig weiter , wenn noch Jemand von Euch so einen Mahnbescheid bekommt. […]
3.
12 — Kalle 3. September 2009 | 15:37
Hallo André 85, auch ich bin reigelegt worden. Man hatte mich von web. de angerufen und gesagt ich könne das Geschenk ruhig annehmen, man würde sich wiedrum telefonisch bei mir melden, ob ich dann tatsächlich die Mitgliedschaft behalten möchte. Dieser Anruf kam nie und wurde direkt dementiert. ich habe dann alles versucht um die Mitgliedschaft abzuwenden(benutze die Möglichkeiten gar nicht) darauf hat man sich nicht eingelassen. Das sind wirklich VERBRECHER. Leider habe ich nicht die finaziellen Mittel diesen Gaunern rechtl. Paroli zu bieten.
Ich verstehe nicht, das man hier diese offensichtlichen Betrügereien nicht endlich über die Staatsgewalt beendet, es scheint trotz hunderten von Geschädigten, keinen zu interessieren.
Habe die 15 Euro überwiesen, mein Konto kann ich immer noch nicht nutzen.
Angeblich kommen noch weitere Kosten über ein Inkassobüro auf mich zu.
Habe allerding nie einen entsprechenden Schriftverkehr erhalten.
Werde mal abwarten was sich diese Drecksäcke noch einfallen lassen
4.
11 — André 85 10. August 2009 | 17:51
hat sich mal einer an die verbraucherschutzzentrale gewandt?
Ich werde mal nachforschen was die zu solchen mitteln sagen und vielleicht haben Sie eine Gute Lösung für diese Betrugsmasche. Ich persönlich mache es denke ich wie Karl-Heinz. Ich habe ebenfalls nicht vor weitere Zahlungen Vorzunehmen
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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.
Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.
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