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Wegen dem hier:...bist wohl auch so einer, der vom Fernsehturm hüpft, nur weil ihm das irgendwer gesteckt hat.
:dagegen:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Vertrag wurde online am 31.08.2008 über Ihr FreeMail-Postfach
[email protected] abgeschlossen. Da nur Sie über Ihr Passwort zu Ihrem
Postfach zugriffsberechtigt und zugriffsbefähigt sind, kann die
Bestellung nur von Ihnen getätigt worden sein.
Ein schriftlicher Vertragsschluss ist bei online geschlossenen Verträgen
nicht erforderlich, weshalb Ihnen auch kein entsprechender Vertrag
zugesendet werden kann.
Der Vertrag ist gemäß des Fernabsatzgesetzes gültig.
Zur Inanspruchnahme des WEB.DE Club-Treueangebotes kommt es nur durch
die Nennung des Benutzernamens und des Passwortes, sowie die Bestätigung
der Nutzungsbedingungen.
Hierdurch ist sichergestellt, dass nur Sie als Postfachinhaber die
Leistung beantragen können und die Bestellung bewusst erfolgt.
Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie unter der
folgenden Seite: WEB.DE - Club AGB
Die erste Vertragslaufzeit für den WEB.DE Club beträgt sechs Monate.
Danach verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate, wenn der
Vertrag nicht innerhalb der ersten sechs Monate schriftlich oder
telefonisch gekündigt wird. Der Club-Beitrag für den 12-Monatsvertrag
beträgt 60,00 Euro, inklusive MwSt. (bei einer vierteljährlichen
Zahlungsweise von 15,00 Euro).
Die erhobene Gebühr richtet sich nicht nach der Intensität der Nutzung.
Der Betrag ist eine Grundgebühr für die Leistung, die WEB.DE bis zum
Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
Daher bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung in jedem Fall
nachzukommen.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Unser Team steht Ihnen
unter der unten aufgeführten Rufnummer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo!I) Web.de wurde mehrfach von den Verbraucherzentralen wegen untergeschobener Abos abgemahnt (Thread durchlesen)
II) Die Verjährungsfrist ist nicht 30 Jahre, sondern 3 Jahre ab Jahresende (könnte dann maximal 4 Jahre weniger 1 Tag sein)
III) Vorratsdatenspeicherung gibt es nur für Schwerkriminalität. Die Speicherfrist ist auf 6 Monate begrenzt. Also, wie sollen da die Daten nach 30 Jahren richtig zugeordnet werden?
LG
P
Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale Berlin die Firma Web.de wegen irreführender Werbung abgemahnt, weil die Werbung mit einem Geburtstagsgeschenk keinen Abo-Vertrag vermuten lässt und die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschleiert. Web.de hatte sich gebeugt und sich mit einer Unterlassungserklärung vom 14.07.2006 unterworfen.
Werbung für Web.de-Club irreführend
Das Oberlandesgericht Koblenz hat es dem E-Mail-Anbieter Web.de untersagt, eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft im Web.de-Club, die sich nach drei Monaten jedoch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, als Dankeschön-Geschenk zu bewerben. Dagegen geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Urteil (Az. 4 U 1173/08 ) ist inzwischen rechtskräftig.
Auch in diesem Fall gilt der Satz "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt"Die Aufgabe, die Unterschiede zwischen alter und neuer Werbung zu finden, gleicht einem Bildrätsel aus einer Illustrierten.
Hallo,
ich habe auch Clubmitgliedschaft akzeptiert und habe vor 2 wochen Rechnung von 5€ bekommen an meiner Postfach. Meine Name, adresse usw. sind nicht richtig, die habe ich einfach so eingegeben damals. Würde was passieren wenn ich meine postfach ignoriere und nicht mehr einlogge.
Mit freundlichen Grüßen
Moonlight, Tanja.
Wenn ich den Thread bisher richtig verstanden habe, gibt es dann böse Mahnbriefe.