Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Hallo zusammen. Jetzt wird es ganz komisch:

Meine Tochter hat - wie viele hier - so ein Abo am Hals. Wir haben mittlerweile etliche Mails hin und her geschickt und seit Ende September was dann Ruhe.

Diese Woche bekam sie dann ein Schreiben vom BID mit einer Inkassoforderung über 129,69 € (Hauptforderung 65,- €) für zwei völlig von unseren abweichende Rechnungsnummern vom 17.08.06 (von diesem Datum haben wir eine andere Rg.Nr. über 60,- €) und vom 04.01.07 (haben wir nicht).

Das mysteriöse daran ist, dass WEB.DE jetzt plötzlich in Montabaur sitzt !?!

Hat hier schon jemand ähnliche "Fehler" festgestellt?

Also wir werden jetzt diesem Inkassodienst antworten und der Forderung widersprechen, da wir diese Rechnungen nie erhalten haben und erst mal Belege für die Rechtmäßigkeit dieser Forderung anfordern.

Oder hat jemand eine bessere Idee? (Gerne auch per PN )

unerlaubte Rechtsberatung und rechtlich bedenkliche Bewertung gelöscht modaction
 
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[...]
Reine Privatmeinung -

gruß
numan

[Beratung im Einzelfall entfernt. (bh)]
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Sorry

Könnte es evtl sinnvoll sein sich erst Mal die Gläubiger Vollmacht von einer Inkassofirma zuschicken zu lassen ?
Man möchte sicher sein das legitimiert wurde
Wenn eine Inkassofirma Fehler in der Rechnung macht und der Empfänger merkt das !
Ist der Empfänger dann verpflichtet die Inkassofirma darauf hinzuweisen ?
Oder sollte der Empfänger lieber keine Hilfestellung leisten ?

gruß
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Wieso Vollmacht, wenn die Forderung womöglich abgetreten worden ist?
 
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Müsste dann aus dem BID Schreiben hervorgehen !
Wenn abgetreten Dann eben die Abtretungsurkunde (BGB 410)

da gabs mal vor langer Zeit einen vorbildlichen Beitrag dazu hier im Forum :
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=36708#post36708

Nur die Übersendung der Originalurkunden genügt den Anforderungen des § 410 BGB – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99.
Die Vorschrift des § 410 BGB verlangt die Aushändigung einer Urkunde, d. h. einer verkörperten Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und den Aussteller (§ 126 BGB) erkennen läßt. Das ist bei einer Fotokopie nicht der Fall, auch wenn das Original vorgelegen hat. Außerdem hat § 410 BGB den Zweck, dem Schuldner ein Beweismittel an die Hand zu geben, um die Rechtsposition, die er nach § 409 BGB erlangt hat, auch leicht beweisen zu können. Diesem Zweck genügt aber ebenfalls nur die Aushändigung des Originals (vgl. § 420 ZPO; Staudinger/Kaduk, 12. Aufl. 1994, § 410 Rn. 8 f) Bis zur Vorlage der Originalabtretungsurkunde durch Sie steht mir das Leistungsverweigerungsrecht des § 410 I BGB zu.

Ich schätze aber das hier nicht abgetreten wurde

gruß
 
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Danke für den Link
Ein starker Brief von "saurer Jurist" - vom Feinsten - einfach klasse !
Mir tut nur der arme Call Agent leid !
" Welchen Textbaustein soll ich da blos verwenden ?"

lg
 
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Ironie an:

am besten den "Chef, ich kündige fristlos und werde ein anständiger Mensch" Button

Ironie aus:
 
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Habe mich aus aktuellen anlass hier angemeldet und habe nun auch schon seit einiger Zeit Erfahrung mit web.de und BID. Was im einzelnen das vorgehen betrifft ist es ähnlich aller anderen betroffenen hier. Habe auch schon meine erste BID aufforderung erhalten (80,40) und darauf geantwortet, dass ich seinerzeit, nach den ersten mahnungen bei der web.de servicenummer anrief und den fall schilderte, das ich nicht wissentlich den club beigetreten bin, diesen service niemals nutzte und nie nutzen werde und deshalb auch nicht bezahlen wolle. der hotline mitarbeiter hat mir gesagt der account werde wieder in einen normalen gewandelt. Weiterhin teilte ich BID mit ich, dass ich notfalls zur Klärung auf eine gerichtliche Feststellung drängen werde.

Antwort: Es wurde Rücksprache mit Web.de gehalten und keine Vereinbarung getroffen wurde, es wurde ledeglich eine Kündigung zum 2.10.07 vermerkt. Die Forderung sei berechtigt.
Forderung jetzt: 85,61 €.

Und nun? Gericht? Wie soll ich noch reagieren? Die scheinen nicht gerade beeindruckt gewesen zu sein. Hat jemand ähnliche Erfahrung?

Währe um Antwort sehr dankbar.
 
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bei mir isses doch genauso..ich warte nun einfach
 
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...aber mal den spiess umgedreht...

kann ich als privatperson web.de, bzw. BID (und dieverser anderer die einen den letzten Nerv rauben) haftbar machen. und zwar wegen beraubter Lebenszeit. Schliesslich habe ich einen zeitlichen Aufwand mich darum zu kümmern falsche Anschuldigungen von mir zu weisen. Jede Firma stellt uns doch jeden furz in Rechnung: Porto, Arbeitsstunden, Aufwand...etc. Kann man da nicht mal zurückschlagen? Immerhin sind wir als arbeitende Bürger auf unsere Freizeit angewiesen in der wir ohnehin schon soviel unentspannte Dinge machen müssen. Kann ich mich nicht mal wehren und denen alle eine Rechnung bzw. Mahnung schicken? Gibt es hier vielleicht ein paar Forenbesucher die juristisch versiert sind und einen da ein paar Tipps geben können? Wird Zeit das wir uns mal wehren und zurückschlagen. Kann ich nicht öffentlich (im Internet) meine persönlichen AGB´s veröffentlichen (z. Bsp. im Anhang meiner mail Adresse oder wie auch immer) das die Versendung von Webemails an mich mit einer Pauschale von 30,00 €uro berechnet wird? Kosten für Lebenszeit die durch Löschung selbiger, bzw. Lesen derer mir genommen wird.

Ist das möglich? Wenn nicht, Warum eigentlich nicht? Gibt es ein Gesetz das es nur Firmen erlaubt Rechnungen und Mahngebühren zu erheben? Ich denke nicht. Und wenn es so sein sollte wird es Zeit das sich was ändert.

(Wahrscheinlich total unpassend in diesem Forum, aber ich würde Web.de und dem BID gerne ein paar Rechnungen für entgangene Lebenszeit schicken)

In diesem Sinne

Gruß aus Berlin
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

kann ich als privatperson web.de, bzw. BID haftbar machen. und zwar wegen beraubter Lebenszeit.

Ist das möglich?
Natürlich kannst du jemanden eine Rechnung stellen. Ob der das aber bezahlt, ist die andere Sache - ganauso, wenn man den Spieß wiederum um dreht. "Beraubte Lebenszeit" - so ein Unsinn!
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Hallo zusammen .
Nachdem wir am 20.02. ein Schreibne vom BID mit einer Forderung über 129,69 € erhielten, haben wir der Forderung wiel folgt widersprochen:

Inkasso-Nr.: 50XXXxxxA, Ihr Schreiben vom 14.02.2007, Posteingang 20.02.2007

Hiermit widerspreche ich der von Ihnen geltend gemachten Forderung in vollem Umfang.
Mir ist nicht bekannt, dass ich in irgend einer Geschäftsbeziehung zu Ihrem Kunden
WEB.DE GmbH, 56410 Montabaur, Elgendorfer Str. 57
stehe oder stand.
Weiterhin sind mir die von Ihnen aufgeführten Rechnungsnummern vom 17.08.06 und 04.01.06 unbekannt.
Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, wann und wie ich diese Dienstleistungsverträge abgeschlossen haben soll.
Sollten Sie mir nicht wie angefordert innerhalb von 14 Tagen die entsprechenden Beweise
für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages zukommen lassen, betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt.


Darauf kam am 06.03. eine Antwort vom BID:
Übliche Phrasen, wie "Sie bestellten die kostenpflichtige WB.DE-Clubmitgliedschaft über Ihr Postfach." eine Auflistung der Daten, die bei der Anmeldung abgegeben werden mussten, und dass ohne Akzeptanz der AGB der Bestellvorgang nicht möglich war. Von konkreten Daten natürlich keine Spur!
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bestehe jedoch Einverständnis mit einer "Vergleichszahlung von 97,48 €". Natürlich nur bis zum xx.xx. danach sei der volle Betrag sofort fällig.

Nun dann wollen wir doch mal sehen, wie es weitergeht. Ich werde weiter berichten....
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Nicht aufgeben!!!!!
nach wochenlangem hin und her kam heute die erlösende Antwort:


Sehr geehrte Frau *****,

auch bei nochmaligem Prüfen der Vertragsunterlagen konnten wir keinen
Anspruch auf einen Verzicht unserer Forderung feststellen. Wir sind
dennoch ohne Anerkennen einer Rechtspflicht bereit, auf das
Geltendmachen unserer Forderung zu verzichten und werden den offenen
Betrag ausbuchen.

Betrachten Sie die Zahlungserinnerung zur Kundennummer [] als
hinfällig. Die Verlängerung des WEB.DE Club Vertrages haben wir
storniert.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und gute Kommunikation mit
WEB.DE.

Mit freundlichen Grüßen

J. R.

Ihr WEB.DE Kundencenter
kundencenter.web.de

Festnetz: 01805 - 24 55 464 (0,14 Euro/Min.)
Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr
Fax: 01805 - 05 25 41 (0,14 Euro/Min.)

WEB.DE GmbH
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe

Amtsgericht Montabaur HRB 7666

Geschäftsführer: H. -H. D. , M. E. , A. G. ,
M. G.

Ich schrieb vor ein paar Stunden:

> Guten Tag,der Inkassodienst ist für das Eintreiben von
Geldangelegenheiten
> verantwortlich nicht aber für die Klärung.
> Ich weise deshalb nochmals darauf hin, dass mir der "Vertrag"
unbewusst
> untergejubelt wurde, welcher somit nach § 119 des BGB nichtig ist.
Hiermit
> fordere
> ich Sie nun auf, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu stellen oder
die
> Schreiben einzustellen.

persönliche Daten editiert modaction
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Hallo
Nach fast 2 Jahren hab ich nun das Inkassobüro (BID) an der Backe kleben.
Zwischendurch hatte ich lange Ruhe, da ich umgezogen bin und die nicht meine neue Adresse wussten.

Habe dem BID einen Widerspruch per E-Mail zugeschickt.
Jetzt wollen die eine Bekanntgabe der Widersruchsgründe bis zum 15.3 haben.
Hat da schon jemand Erfahrung gesammelt? Muss ich denen jetzt auch noch begründen, warum ich nicht zahlen werde?
Es reicht doch schon, wenn ich mich mit WEB.de rumschlagen musste und wohl wieder werde. :roll:

Achja, das ganze ist auch durch ein Geburtstagsgeschenk von WEB.de entstanden. Nette Geschenk. :rolleyes:
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Und noch eine Frage hab ich (hier gibt es leider kein Editbutton)

In der Rechnung vom BID stehen 45€ für Gebühren und Auslagen.
Habe von jemanden erfahren der sich damit auskennt, dass man diesen Betrag nicht zahlen braucht.
Stimmt das?
 
AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Hallo
Nach fast 2 Jahren hab ich nun das Inkassobüro (BID) an der Backe kleben.
Zwischendurch hatte ich lange Ruhe, da ich umgezogen bin und die nicht meine neue Adresse wussten.

Habe dem BID einen Widerspruch per E-Mail zugeschickt.
Jetzt wollen die eine Bekanntgabe der Widersruchsgründe bis zum 15.3 haben.
Hat da schon jemand Erfahrung gesammelt? Muss ich denen jetzt auch noch begründen, warum ich nicht zahlen werde?
Es reicht doch schon, wenn ich mich mit WEB.de rumschlagen musste und wohl wieder werde. :roll:

Achja, das ganze ist auch durch ein Geburtstagsgeschenk von WEB.de entstanden. Nette Geschenk. :rolleyes:
[...]

Grß miggeno

[Beratung im Einzelfall entfernt. (bh)]
 
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Habe dem BID einen Widerspruch per E-Mail zugeschickt.
Jetzt wollen die eine Bekanntgabe der Widersruchsgründe bis zum 15.3 haben.
Hat da schon jemand Erfahrung gesammelt? Muss ich denen jetzt auch noch begründen, warum ich nicht zahlen werde?

Ich hoffe, es ist keine Rechtsberatung, wenn ich jetzt sage:
"Ich habe denen die gleiche Begründung wie vorher schon WEB.DE geschickt."
Sonst findest Du hier in diesem Thread genug Beispiele zur Bgründung eines Widerspruchs.
 
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