AW: Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?
Hallo Ihr Forum-Tümmler,
habe wegen einer ähnlichen Geschichte dieses Forum über die Robinson-Liste gefunden und bin gerade über diesen Beitrag gestolpert:
Ich erhielt anfang Februar 2007 eine Mahnung von WEB.de über austehenden Club-Mitgliedsbeitrag der letzten 6 Monate. Auch ich kann mich nicht erinnern, bewusst eine solche Mitgliedschafft eingegangen zu sein. Ich wehre mich seit Jahren gegen diese.
Nach einiger Korrespondenz mit den Verantwortlichen (bis zum Geschäftsführer, der nie erreichbar war) verwiesen diese dann auf eine eingerichtete Web-Site, die ich in 2003 tatsächlich einmal für 6 Monate eingerichtet hatte. Leider fehlen mir heute die entsprechenden Unterlagen, da ich nach 4 Jahren dachte ich benötige diese nicht mehr. Damals, so glaube ich mich erinnern zu können, war diese Web-Site KOSTENLOS auf 6 Monate beschränkt und auch kein Automatismus installiert, der diese velängert. Zudem habe ich diese vier Jahre nicht eine Rechnung erhalten oder nur einen Cent an WEB.DE gezahlt.
Leider habe ich die 15 EURO gezahlt.
Heute währe ich nicht mehr so dumm, vor allem nach dem ich in der anderen Geschichte, die ähnlich abgelaufen ist [ edit ] , mittlerweile von mir aus an die Presse (Focus, Spiegel-TV, WISO RTL, u.a.) gegangen und bei der Staatsanwaltschaft Erlangen vorstellig geworden bin.
Über verschiedene Hinweise aus dem Internet (Google-Suche) weiß ich nun, dass solche Firmen, kaum eine Chance haben Gerichtlich mit Ihren Vorderungen durch zu kommen und diese sogar scheuen (Negativwerbung).
[edit]
Ein aktuelles Urteil ist sogar bei WEB.DE gestern veröffenticht worden:
http://magazine.web.de/de/themen/co...l-Websites,cc=000005487500036426081xSfBf.html
Einen Anwalt hinzuzuziehen bedeutet i.d.R. erst einmal, dass ein Kostenvorschuß fällig wird, der oft weit über der entsprechnden Vorderung liegt.
Erst wenn der Gerichtsvollzieher vor der Haustüre steht MUSS gehandelt werden. Dem Gerichtsvollzieher den Zutritt verwähren und ggf. Ausdrucke und Kopien über die geführte Korrespondenz mit den Gläubiger (der dubi Firma) vorlegen die Eindeutig die ungerchtfertigte Forderung deutlich machen und den Gerichtsvollzieher mitgeben. Daraufhin eine sofortiges Schreiben an die Inkassostelle oder/und Gläubiger per Einschreiben (Rückschein) dass die Forderungen ungerechtfertigt seien und nicht gezahlt wird.
Der Gerichtsvollzieher wird dann dem Gericht die Zutrittsverwährung mitteilen und dieses kann dann ggf. eine polizeiliche Durchsuchung anordnen. Das dauert etwa 14 Tage! Bis dahin sollte dann ein Anwalt hinzugezogen werden!!!
Schöne Grüße von einem der es durchzieht!
Hallo Ihr Forum-Tümmler,
habe wegen einer ähnlichen Geschichte dieses Forum über die Robinson-Liste gefunden und bin gerade über diesen Beitrag gestolpert:
Ich erhielt anfang Februar 2007 eine Mahnung von WEB.de über austehenden Club-Mitgliedsbeitrag der letzten 6 Monate. Auch ich kann mich nicht erinnern, bewusst eine solche Mitgliedschafft eingegangen zu sein. Ich wehre mich seit Jahren gegen diese.
Nach einiger Korrespondenz mit den Verantwortlichen (bis zum Geschäftsführer, der nie erreichbar war) verwiesen diese dann auf eine eingerichtete Web-Site, die ich in 2003 tatsächlich einmal für 6 Monate eingerichtet hatte. Leider fehlen mir heute die entsprechenden Unterlagen, da ich nach 4 Jahren dachte ich benötige diese nicht mehr. Damals, so glaube ich mich erinnern zu können, war diese Web-Site KOSTENLOS auf 6 Monate beschränkt und auch kein Automatismus installiert, der diese velängert. Zudem habe ich diese vier Jahre nicht eine Rechnung erhalten oder nur einen Cent an WEB.DE gezahlt.
Leider habe ich die 15 EURO gezahlt.
Heute währe ich nicht mehr so dumm, vor allem nach dem ich in der anderen Geschichte, die ähnlich abgelaufen ist [ edit ] , mittlerweile von mir aus an die Presse (Focus, Spiegel-TV, WISO RTL, u.a.) gegangen und bei der Staatsanwaltschaft Erlangen vorstellig geworden bin.
Über verschiedene Hinweise aus dem Internet (Google-Suche) weiß ich nun, dass solche Firmen, kaum eine Chance haben Gerichtlich mit Ihren Vorderungen durch zu kommen und diese sogar scheuen (Negativwerbung).
[edit]
Ein aktuelles Urteil ist sogar bei WEB.DE gestern veröffenticht worden:
http://magazine.web.de/de/themen/co...l-Websites,cc=000005487500036426081xSfBf.html
Einen Anwalt hinzuzuziehen bedeutet i.d.R. erst einmal, dass ein Kostenvorschuß fällig wird, der oft weit über der entsprechnden Vorderung liegt.
Erst wenn der Gerichtsvollzieher vor der Haustüre steht MUSS gehandelt werden. Dem Gerichtsvollzieher den Zutritt verwähren und ggf. Ausdrucke und Kopien über die geführte Korrespondenz mit den Gläubiger (der dubi Firma) vorlegen die Eindeutig die ungerchtfertigte Forderung deutlich machen und den Gerichtsvollzieher mitgeben. Daraufhin eine sofortiges Schreiben an die Inkassostelle oder/und Gläubiger per Einschreiben (Rückschein) dass die Forderungen ungerechtfertigt seien und nicht gezahlt wird.
Der Gerichtsvollzieher wird dann dem Gericht die Zutrittsverwährung mitteilen und dieses kann dann ggf. eine polizeiliche Durchsuchung anordnen. Das dauert etwa 14 Tage! Bis dahin sollte dann ein Anwalt hinzugezogen werden!!!
Schöne Grüße von einem der es durchzieht!