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. Da habe ich mich wohl irreleiten lassen und wohl irgndwo was geklickt und ausgefühlt
Hallo zusammen .
Nachdem wir am 20.02. ein Schreibne vom BID mit einer Forderung über 129,69 € erhielten, haben wir der Forderung wiel folgt widersprochen:
Inkasso-Nr.: 50XXXxxxA, Ihr Schreiben vom 14.02.2007, Posteingang 20.02.2007
Hiermit widerspreche ich der von Ihnen geltend gemachten Forderung in vollem Umfang.
Mir ist nicht bekannt, dass ich in irgend einer Geschäftsbeziehung zu Ihrem Kunden
WEB.DE GmbH, 56410 Montabaur, Elgendorfer Str. 57
stehe oder stand.
Weiterhin sind mir die von Ihnen aufgeführten Rechnungsnummern vom 17.08.06 und 04.01.06 unbekannt.
Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, wann und wie ich diese Dienstleistungsverträge abgeschlossen haben soll.
Sollten Sie mir nicht wie angefordert innerhalb von 14 Tagen die entsprechenden Beweise
für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages zukommen lassen, betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt.
Darauf kam am 06.03. eine Antwort vom BID:
Übliche Phrasen, wie "Sie bestellten die kostenpflichtige WB.DE-Clubmitgliedschaft über Ihr Postfach." eine Auflistung der Daten, die bei der Anmeldung abgegeben werden mussten, und dass ohne Akzeptanz der AGB der Bestellvorgang nicht möglich war. Von konkreten Daten natürlich keine Spur!
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bestehe jedoch Einverständnis mit einer "Vergleichszahlung von 97,48 €". Natürlich nur bis zum xx.xx. danach sei der volle Betrag sofort fällig.
Nun dann wollen wir doch mal sehen, wie es weitergeht. Ich werde weiter berichten....
@ninchen
Also ich habe (weils zeitlich nicht anders ging) auf meinem Überweisungsträger "Zahlung unter Vorbehalt" geschrieben, ohne dass ich ein Eingeständnis getätigt habe. So kann ich jetzt, ohne weitere Mahnungen, die Sache klären und gegebenenfalls mein Geld zurück verlangen.
jep, die Grundregel im Zivilrecht heißt: Den Gegner in den Zugzwang bringen. Heißt, er muß dem GeldWenn jemand zu unrecht Geld fordert, dann läßt man sich nicht einschüchtern, wartet auf den Mahnbescheid des Antsgerichts, widerspricht und wartet ob sich die
Leute vor Gericht trauen.
auch wenn du das nicht glauben magst, das wäre bereits unerlaubte persönliche Rechtsberatung.hmm . . kann bitte mal einer sagen: bosmir dein brief geht schick los .