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Anonymous
Als evtl. zukünftiger Gerontopädagoge konstatiere ich erfreut, dass sich rüstige Rentner ins Internet wagen - trotz der Gefahr, dort durch Trojaner (und trojanische Geburtstagsgeschenke.... *sic!*) Schaden zu nehmen...
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Nürnberger Trichter gefällig? Wie faul muß jemand sein, sich nicht im eigenen Interesse zu informieren...anderer Gast schrieb:da ich nicht wirklich lust habe alle 18 Seiten durchzulesen
Da viele hier nicht Lust haben, alle 18 Minuten irgendeinem solcher Frager Antwort zu geben, ...anderer Gast schrieb:da ich nicht wirklich lust habe alle 18 Seiten durchzulesen wollt ich mal jemaden fragen der alles gelesen hat ob schon jemand drumrum gekommen ist zu zahlen und wenn ja wie
SEP schrieb:Ergo für mich: :stumm:
Dasselbe Problem: Siehe Thread bisher.jaystevo schrieb:falls jemand weiß, was ich tun kann oder jemand dasselbe problem hat, schreibt bitte.
Soll ich das Geld bezahlen oder nicht?
Und vor allem, reicht eine Kündigung per eMail?
Wäre sehr nett, wenn ich ausführliche Antworten bekommen könnte. Gruß, Anica
Anica schrieb:Hätte ne bessere Antwort erwartet...
Habe leider keine Ahnung, wo ich hier auf den 18 Seiten eine genaue Antwort auf meine Frage finden kann.
Selbst Anmelden ist dir zu "anstrengend" ..sascha schrieb:1. Keine individuelle Rechtsberatung hier im Forum..
Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Eine genaue Antwort auf Deine Frage darf Dir - zumindest nach Deiner Frage - keiner geben. Wenn Du eine genaue Antwort willst, solltest Du etwas Geld in einen Rechtsanwalt investieren.Anica schrieb:Hätte ne bessere Antwort erwartet...
Habe leider keine Ahnung, wo ich hier auf den 18 Seiten eine genaue Antwort auf meine Frage finden kann.
Eigentlich ja, wenn Du dafür eine Bestätigung bekommst. Ansonsten per Brief oder telefonisch unter:Anica schrieb:.... reicht eine Kündigung per eMail?
Siehe dazu auch > HIER <!01805676699 für 0,12 €/Min., Mo-Fr. 8-21 Uhr und So So 10-18 Uhr
und was hast du jetzt mehr erfahren, als das was dir der gesunde Menschenverstand hätteReducal schrieb:Wenn Du anderer Meinung bist, dann streite Dich und bediene Dich dabei u. U. eines Anwalts.
Das ist Unterschiedlich, kommt auf das Angebot von Web.de an. Die Spanne reicht von 3 über 6 bis zu 12 Monaten. Gehe doch mal in Deinen Account und rufe die persönlichen Daten ab. Kann sein, dass es in den persönlichen Einstellungen drin steht. Ansonsten kannst Du Web.de ja auch fragen.Lisa schrieb:Weiß hier jemand, wie lange die mindest Vertragslaufzeit beim web.e club ist?
Nun, dann sind die jetzt am Zug. So persönliche Fristen zur gewünschten Antwort sind mEn nur ein Anhaltspunkt für den Absender, der Empfänger hat keine Verpflichtung sich daran zu halten.Guest187 schrieb:Hmm... ich hab denen jetzt am 27. Dez. einen brief geschrieben ...
Guest187 schrieb:und nur per brief...