Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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Als evtl. zukünftiger Gerontopädagoge konstatiere ich erfreut, dass sich rüstige Rentner ins Internet wagen - trotz der Gefahr, dort durch Trojaner (und trojanische Geburtstagsgeschenke.... *sic!*) Schaden zu nehmen...
:rofl:
 
da ich nicht wirklich lust habe alle 18 Seiten durchzulesen wollt ich mal jemaden fragen der alles gelesen hat ob schon jemand drumrum gekommen ist zu zahlen und wenn ja wie
 
anderer Gast schrieb:
da ich nicht wirklich lust habe alle 18 Seiten durchzulesen wollt ich mal jemaden fragen der alles gelesen hat ob schon jemand drumrum gekommen ist zu zahlen und wenn ja wie
Da viele hier nicht Lust haben, alle 18 Minuten irgendeinem solcher Frager Antwort zu geben, ...

Internetforen funktionieren grundsätzlich so, dass man nachliest, was andere zum eigenen Interesse geschrieben haben - und wenn die Antwort nicht drin ist, fragt man mal.

Ansonsten wären alle Foren Chatrooms mit ständiger Expertenanwesenheit ...

Ergo für mich: :stumm:
 
web.de club mitgliedschaft

Also ich habe auch angeblich bei web.de auf eine mail vom 24.september reagiert, die agbs gelesen und mich einverstanden erklärt. ich war ziemlich entsetzt. im nachhinein habe ich festgestellt, dass ich diese mail nie geöffnet habe. Ich lese mir sowieso nie mails von web.de durch. ich habe mittlerweile schon eine mahngebühr aufgebrummt bekommen. ich werde aber weiterhin erstmal nicht bezahlen. ich finde, das ist wohl [...]. falls jemand weiß, was ich tun kann oder jemand dasselbe problem hat, schreibt bitte.

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
Hallo,
ich habe heute diese e-Mail bekommen, in der mir gesagt wird, dass ich 30 Euro bezahlen muss. Soweit wie ich das hier verfolgt habe, muss ich das bezahlen, weil ich nicht vor dem 25. Tag nachdem ich der "kostenlosen Mitgliedschaft für 30 Tage" zugestimmt habe, eine schriftliche Kündigung an web.de geschickt habe. Nun ist meine Frage, wie ich weiter vorgehen soll. Soll ich das Geld bezahlen oder nicht?
Und vor allem, reicht eine Kündigung per eMail?
Wäre sehr nett, wenn ich ausführliche Antworten bekommen könnte. Gruß, Anica
 
Soll ich das Geld bezahlen oder nicht?
Und vor allem, reicht eine Kündigung per eMail?
Wäre sehr nett, wenn ich ausführliche Antworten bekommen könnte. Gruß, Anica

1. Keine individuelle Rechtsberatung hier im Forum.
2. Bitte lesen, was bisher geschrieben wurde.
 
Hätte ne bessere Antwort erwartet...
Habe leider keine Ahnung, wo ich hier auf den 18 Seiten eine genaue Antwort auf meine Frage finden kann.
 
Anica schrieb:
Hätte ne bessere Antwort erwartet...
Habe leider keine Ahnung, wo ich hier auf den 18 Seiten eine genaue Antwort auf meine Frage finden kann.
sascha schrieb:
1. Keine individuelle Rechtsberatung hier im Forum..
Selbst Anmelden ist dir zu "anstrengend" ..

Wie Sascha schon schrieb, keine individuelle Rechtsberatung, da verboten laut Rechtsberatungsgesetz
http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz
Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
 
Anica schrieb:
Hätte ne bessere Antwort erwartet...
Habe leider keine Ahnung, wo ich hier auf den 18 Seiten eine genaue Antwort auf meine Frage finden kann.
Eine genaue Antwort auf Deine Frage darf Dir - zumindest nach Deiner Frage - keiner geben. Wenn Du eine genaue Antwort willst, solltest Du etwas Geld in einen Rechtsanwalt investieren.
 
Anica schrieb:
.... reicht eine Kündigung per eMail?
Eigentlich ja, wenn Du dafür eine Bestätigung bekommst. Ansonsten per Brief oder telefonisch unter:
01805676699 für 0,12 €/Min., Mo-Fr. 8-21 Uhr und So So 10-18 Uhr
Siehe dazu auch > HIER <!
Dort wird man Dir auch sagen können, wie die Angelegenheit von Seiten der Web.de gesehen wird. Du hattest nicht fristgerecht gekündigt also wird man von Dir sicher die Gebühr für die Mindestvertragslaufzeit erwarten. Wenn Du anderer Meinung bist, dann streite Dich und bediene Dich dabei u. U. eines Anwalts.
 
Reducal schrieb:
Wenn Du anderer Meinung bist, dann streite Dich und bediene Dich dabei u. U. eines Anwalts.
und was hast du jetzt mehr erfahren, als das was dir der gesunde Menschenverstand hätte
sagen können und die Telefonnnummer, wer kann wissen, dass du so
einfach zu befriedigen bist...
 
Weiß hier jemand, wie lange die mindest Vertragslaufzeit beim web.e club ist?
Hab nämlich ausversehen, wie schon viele hier, einen unabsichtlichen vertrag abgeschlossen.
 
Lisa schrieb:
Weiß hier jemand, wie lange die mindest Vertragslaufzeit beim web.e club ist?
Das ist Unterschiedlich, kommt auf das Angebot von Web.de an. Die Spanne reicht von 3 über 6 bis zu 12 Monaten. Gehe doch mal in Deinen Account und rufe die persönlichen Daten ab. Kann sein, dass es in den persönlichen Einstellungen drin steht. Ansonsten kannst Du Web.de ja auch fragen.
 
Hmm... ich hab denen jetzt am 27. Dez. einen brief geschrieben und denen eine frist bis zum 9. gesetzt... bisher kam nichts... ist das nun gut oder schlecht... ich hab halt geschrieben dass ich die bestätigung für die kündigung und die nichtigkeit für die clubmitgliedschaft bis zu diesem datum bestätigt haben möchte... und nur per brief... :(
 
Guest187 schrieb:
Hmm... ich hab denen jetzt am 27. Dez. einen brief geschrieben ...
Nun, dann sind die jetzt am Zug. So persönliche Fristen zur gewünschten Antwort sind mEn nur ein Anhaltspunkt für den Absender, der Empfänger hat keine Verpflichtung sich daran zu halten.
 
Guest187 schrieb:
und nur per brief... :(

Gilt die Deutsche Post vor deutschen Gerichten nicht als so zuverlässig, dass ein nachweislich (durch Zeugenaussagen) verschickter "einfacher" Brief als Anscheinsbeweis für die Zustellung beim Empfänger gilt?
 
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