Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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Die können doch aber über die IP nachvollziehen, von wo aus der Account genutzt wurde, wenn der Account von zu Hause aus genutzt wurde, lässt sich der Nutzer trotz der falschen Daten doch ermitteln, oder?
 
rolf76 schrieb:
Die können doch aber über die IP nachvollziehen...
Wer, Web.de? Wohl kaum, dazu müsste der Nutzer auch Web.de als ISP nutzen, was wohl in den seltensten Fällen vorliegen dürfte. Die meisten Web.de-Nutzer kommen von T-Online, Freenet, 1&1 oder sonste woher und die IP der Anmeldung, die mit Sicherheit bei Web.de gespeichert ist, führt allenfalls zu so einem anderen ISP und dort ist Ende der Ermittlungen für Web.de, da die zivile Ansprüche eines Mitbewerbers wegen des Datenschutzes nicht bedienen dürfen.
 
Reducal schrieb:
rolf76 schrieb:
Die können doch aber über die IP nachvollziehen...
Die meisten Web.de-Nutzer kommen von T-Online, Freenet, 1&1 oder sonste woher und die IP der Anmeldung, die mit Sicherheit bei Web.de gespeichert ist, führt allenfalls zu so einem anderen ISP und dort ist Ende der Ermittlungen für Web.de, da die zivile Ansprüche eines Mitbewerbers wegen des Datenschutzes nicht bedienen dürfen.
Dann müsste Web.de sich darauf berufen, dass zum Zwecke des Betrugs falsche Daten beim Abschluss des behaupteten Vertragsverhältnisses eingegeben worden seien, um die Web.de-Clubleistungen zu erschleichen.

Web.de erstattet Anzeige bei der StA, die StA erhält über die IP die Teilnehmerdaten und Web.de nimmt als Verletzter gemäß § 406e StPO Akteneinsicht.
 
Wie so etwas läuft, siehe z.B. hier:
"Trotz dieser Bedenken hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in allen Fällen Ermittlungen aufgenommen. Logistep fordert jeweils mit einer automatisch generierten E-Mail den Provider des Verdächtigen auf, die Verbindungsdaten auch im Falle eines Flatrate-Zugangs vorläufig zu sichern. Die Strafermittler fragen dann nach Eingang der Anzeige die Kundendaten zu den IP-Adressen ab.
...
Unterdessen kündigte die von Logistep beauftragte Kanzlei an, Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen, nachdem die Tauschbörsen-Nutzer ermittelt wurden. Der nächste Schritt der Auftraggeber wird folglich sein, den Strafanzeigen zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise kostenpflichtige Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen, folgen zu lassen."
Von den Strafanzeigen erwartet sich die Softwarefirma dabei möglicherweise gar keine Erfolgschancen, erreicht wird über die Anzeige aber, dass die StA die Teilnehmerdaten ermittelt. Die Softwarefirma nimmt Akteneinsicht und kann zivilrechtlich loslegen.
 
rolf76 schrieb:
...nimmt Akteneinsicht und kann zivilrechtlich loslegen.
...ist aber nicht erfolgversprechend, da die AnmeldeIP zum Dienst in den meisten Fällen älter als 90 Tage und somit unbrauchbar ist bzw. die Bestandsdaten zur IP von vornherein von den meisten ISP nicht mitgeloggt werden, da sie bei ihm nicht abrechungsrelevant sind.

Dbzgl. habe ich eben mal bei Web.de nachgefragt. Demnach erstattet Web.de nur in "Eskalationsfällen" eine Anzeige. In den Fällen, in denen Web.de bereits feststellt, dass keine oder nur eine geringfügige Nutzung der Dienste vorliegt, wird ausgebucht und gut is. Web.de prüft jeden Einzelfall - wenn sich z. B. jemand mit falschen Daten angemeldet hat und dann die (versehentlich abgeschlossene) Clubmitgliedschaft, nach der Rechnung per E-Mail nicht bezahlt bekommt i. d. R. nur noch ein paar weitere Mahnläufe und beendet dann das Spiel. Hat sich der Nutzer jedoch mit echten Daten angemeldet und nutzt vor allem den E-Mail-Dienst rege, dann spannt Web.de seine Rechtsabteilung ein und besteht auf die Forderung - wie weit sie damit kommen, muss wohl in jedem Einzelfall erneut zu prüfen sein.
 
Reducal schrieb:
...ist aber nicht erfolgversprechend, da die AnmeldeIP zum Dienst in den meisten Fällen älter als 90 Tage und somit unbrauchbar ist bzw. die Bestandsdaten zur IP von vornherein von den meisten ISP nicht mitgeloggt werden, da sie bei ihm nicht abrechungsrelevant sind.
Meinst du mit AnmeldeIP die ursprüngliche Anmeldung mit Eingabe der falschen Nutzerdaten oder die jeweilige Anmeldung (Login) beim Dienstanbieter?
Was heißt "die Bestandsdaten zur IP von vornherein von den meisten ISP nicht mitgeloggt werden"? Soll das heißen, dass der Dienstanbieter keine Aufzeichnungen führt, mit welcher IP sich jemand zum Dienst anmeldet oder dass der Provider nicht nachvollziehen kann, wer hinter der vergebenen IP steht?
 
rolf76 schrieb:
Meinst du mit AnmeldeIP die ursprüngliche Anmeldung mit Eingabe der falschen Nutzerdaten oder die jeweilige Anmeldung (Login) beim Dienstanbieter?
Alles aus dem Hause Web.de. Entweder die Anmeldung zu einem bestimmten Zeitpunkt generell, einschließlich der Clubmitgliedschaft oder die Anmeldung zur Clubmitgliedschaft im Nachhinein (z. B. als bereits erwähntes Geburtstagsgeschenk anfangs gratis).

rolf76 schrieb:
Was heißt "die Bestandsdaten zur IP von vornherein von den meisten ISP nicht mitgeloggt werden"?
Das hat jetzt nichts mit Web.de zu tun. Der Internetnutzer verwenden einen ISP (Internet Services Provider) und kommt auf ein Angebot von Web.de bzw. nutzt deren Freemail-Dienst. Bei der Anmeldung zu diesem "Zusatzdienst" loggt Web.de die IP des Nutzers mit, die jedoch nur zu dessen ISP führt, von dem Web.de keine Auskunft über die Bestandsdaten erhält.

An dieser Stelle sei noch schnell erwähnt, dass unterschieden werden muss zwischen Bestands- und Verbindungsdaten. Die Verbindungsdaten (IP und Zeitstempel) hat Web.de bereits, sie benötigen dazu aber noch die Bestandsdaten des Nutzers, also dessen Anmeldedaten zum Dienst beim ISP (z. B. T-Online) bzw. den physikalischen Einwahlpunkt - dort wo der Rechner an einer Buchse hängt.
 
Also, wenn ich es richtig verstanden habe, müsste Web.de, wenn sie einen "Kunden", der sich mit falschen Daten als Kunde angemeldet hat, zivilrechtlich belangen möchte, so vorgehen:

1. Nachschauen, wann sich der "Kunde" das letzte Mal eingeloggt hat.
2. Wenn das länger als 90 Tage her ist, abwarten bis er sich mal wieder einloggt.
3. Bei einer weniger als 90 Tage alten IP sofort den ISP auffordern, die Daten zu sichern, weil Anzeige erstattet wird
4. Anzeige wegen Betrugs erstatten, Staatsanwaltschaft lässt sich daraufhin vom ISP die Bestandsdaten geben
5. Akteneinsicht nehmen
6. Zivilrechtlich loslegen
 
rolf76 schrieb:
4. Anzeige wegen Betrugs erstatten, Staatsanwaltschaft lässt sich daraufhin vom ISP die Bestandsdaten geben
5. Akteneinsicht nehmen
soweit ich das verstehe, besteht zwischen Punkt 4 und 5 kein Automatismus.
Die STA muß schon selber begründeten Tatverdacht annehmen, bevor es zu Punkt 5 geht.

cp
 
rolf76 schrieb:
3. Bei einer weniger als 90 Tage alten IP sofort den ISP auffordern, die Daten zu sichern, weil Anzeige erstattet wird.
Auf die Vorabsicherung hat weder Web.de noch eine Strafverfolgungsbehörde einen Rechtsanspruch. Die meisten ISP machen das deshalb auch nicht. Wenn eine Datenspeicherung erfolgt und Auskunft erteilt werden kann, muss ein richterlicher Beschluss (oder bei einigen wenigen auch ein StA-Auskunftsersuchen) aus einem Strafverfahren her. Das alles dalli dalli!

@CP, NetCologne ist übrigens eine der wenigen ISP, die auf "Zuruf" vor ab Daten sichern, über die sonst in Köln üblichen 80 Tage hinaus, wollen dann aber auch immer einen Beschluss.
____________________________________________
Der geneigten Leserschaft ggü. sei aber nochmal betont, dass Web.de offensichtlich eher keine Strafanzeige erstattet, sondern anscheinend in den meisten Fällen von der Strafverfolgung und eben auch von der Forderung nach einigen Versuchen doch noch an den Umsatz zu gelangen, absieht.
 
Captain Picard schrieb:
rolf76 schrieb:
4. Anzeige wegen Betrugs erstatten, Staatsanwaltschaft lässt sich daraufhin vom ISP die Bestandsdaten geben
5. Akteneinsicht nehmen
soweit ich das verstehe, besteht zwischen Punkt 4 und 5 kein Automatismus.
Die STA muß schon selber begründeten Tatverdacht annehmen, bevor es zu Punkt 5 geht.
[Zumindest in anderem Zusammenhang (P2P) hat die StA auch schon trotz Bedenken jedenfalls mal die Namen ermittelt.]

Ich bin der Meinung, dass die StA regelmäßig zumindest den Namen des Angezeigten ermitteln wird. Wenn nämlich die StA keinen Tatverdacht sieht, kann der Verletzte immer noch im Wege des Klageerzwingungsverfahrens den Einstellungsbescheid anfechten (erst Beschwerde beim Vorgesetzten und dagegen ggf. Antrag auf gerichtliche Entscheidung). Wenn dann die StA sich nicht gleich am Anfang die Daten hat geben lassen (was sie wohl auch nur zeitlich begrenzt kann), dann wäre trotz erfolgreicher Anfechtung des Einstellungsbescheids keine Strafverfolgung mehr möglich.

Um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, wird die StA wohl regelmäßig wenigstens die Teilnehmerdaten einholen, mal abgesehen von völlig abwegigen und von vornherein erfolglosen Anzeigen.

Im Fall einer möglichen Anmeldung mit falschen Personalien zu kostenpflichtigen Inhalten ist der Vorwurf des Betrugs aber nicht abwegig.
 
rolf76 schrieb:
[Zumindest in anderem Zusammenhang (P2P) hat die StA auch schon trotz Bedenken jedenfalls mal die Namen ermittelt.].
Hier handelt es sich um strafrechtliche Vorwürfe, die wohl etwas andere Dimensionen darstellen.
Ob die STA in jedem Fall einer angeblichen Erschleichung einer web.de Mitgliedsschaft
den großen Knüppel rausholen, wage ich schlicht zu bezweifeln. Schlicht: STA haben auch noch was anderes zu tun....

cp
 
Glaube ich auch nicht, es ist ja auch gar nicht davon auszugehen, dass Web.de in einem solchen Fall sich so viel Arbeit wegen ein paar EUR Mitgliedsbeitrag macht. Es ging ja auch nur um die theoretische Möglichkeit (hierzu auch das LG Stuttgart in einer Entscheidung vom 4.1.2005: StA kann personenbezogene Daten auch ohne richterliche Anordnung vom ISP verlangen; interessant auch ein Artikel bei Heise:Gericht untersagt Speicherung von dynamisch zugewiesenen IP-Adressen mit viel Hintergrundwissen).

Dass Web.de das nicht vorhat, hat Reducal ja schon betont.
 
Anonymous schrieb:
ich habe ebenfalls ein fax geschickt, habe dein schreiben , maus118 als vorlage genommen und etwas geändert. heute hab ich das per email bekommen:

Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank fuer Ihre Nachricht.

Mit der Testmitgliedschaft haben Sie die AGB fuer den WEB.DE Club akzeptiert.

Der Vertrag wurde online ueber Ihre FreeMail-Postfaecher (*****@web.de bzw. *****@web.de) abgeschlossen. Da nur Sie ueber Ihr Passwort zu Ihrem Postfach zugriffsberechtigt und -befaehigt sind, kann die Bestellung nur von Ihnen getaetigt worden sein.

Wir haben im Vorfeld fuer unsere neuen WEB.DE Clubmitglieder eine verlaengerte
Kuendigungsfrist bis zum fuenfundzwanzigsten Tag der Testmitgliedschaft ermoeglicht.
Wenn bis zum fuenfundzwanzigsten Tag keine Kuendigung eingeht, verlaengert sich der
WEB.DE Club, laut AGB, automatisch in die normale Clubmitgliedschaft.

Hier betraegt die Mindestvertragslaufzeit dann 6 Monate.

Die Kuendigung Ihres WEB.DE Club Testmonats liegt ausserhalb der Kuendigungsfrist.

Ihr Schreiben wird daher als regulaere Kuendigung angenommen und die Beendigung der
Mitgliedschaft im WEB.DE Club zum naechstmoeglichen Zeitpunkt vermerkt.

Die Mitgliedschaft fuer die E-Mail Adresse *****@web.de endet damit am 30.**.2006. Fuer die E-Mail Adresse *****@web.de haben wir die Kuendigung des Vertrages zum 11.**.2006 eingetragen.

Zu den Rechnungsnummern R-65***** und R-63***** konnten wir bisher keinen Zahlungseingang
vermerken.

Bitte ueberweisen Sie den noch offenen Gesamtbetrag in Hoehe von 75,00 Euro unter Angabe der Rechnungsnummern R-65***** und R-63***** als Verwendungszweck auf folgendes Konto:

Dresdner Bank *******
Konto ***********
BLZ *********

Vielen Dank.

Mit freundlichen Gruessen

was soll ich jetzt machen?

sorry falls ich mein beitrag nochmal pushe, aber weis nich wie ich mich jetzt verhalten soll? könnt ihr mir tips geben?
 
Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden.
Es wird anheim gestellt, rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Im richtigen Thread bist du schon - lies doch einfach mal von vorne her bis hierhin.
Auf die (Nutzungsbedingungen NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:
 
ich hab jetzt ComputerBild geschrieben, wie groß ist da die Chance dass sie mir antworten?

Hat schon jemand denen geschrieben?
 
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