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Wer, Web.de? Wohl kaum, dazu müsste der Nutzer auch Web.de als ISP nutzen, was wohl in den seltensten Fällen vorliegen dürfte. Die meisten Web.de-Nutzer kommen von T-Online, Freenet, 1&1 oder sonste woher und die IP der Anmeldung, die mit Sicherheit bei Web.de gespeichert ist, führt allenfalls zu so einem anderen ISP und dort ist Ende der Ermittlungen für Web.de, da die zivile Ansprüche eines Mitbewerbers wegen des Datenschutzes nicht bedienen dürfen.rolf76 schrieb:Die können doch aber über die IP nachvollziehen...
Dann müsste Web.de sich darauf berufen, dass zum Zwecke des Betrugs falsche Daten beim Abschluss des behaupteten Vertragsverhältnisses eingegeben worden seien, um die Web.de-Clubleistungen zu erschleichen.Reducal schrieb:Die meisten Web.de-Nutzer kommen von T-Online, Freenet, 1&1 oder sonste woher und die IP der Anmeldung, die mit Sicherheit bei Web.de gespeichert ist, führt allenfalls zu so einem anderen ISP und dort ist Ende der Ermittlungen für Web.de, da die zivile Ansprüche eines Mitbewerbers wegen des Datenschutzes nicht bedienen dürfen.rolf76 schrieb:Die können doch aber über die IP nachvollziehen...
Von den Strafanzeigen erwartet sich die Softwarefirma dabei möglicherweise gar keine Erfolgschancen, erreicht wird über die Anzeige aber, dass die StA die Teilnehmerdaten ermittelt. Die Softwarefirma nimmt Akteneinsicht und kann zivilrechtlich loslegen."Trotz dieser Bedenken hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in allen Fällen Ermittlungen aufgenommen. Logistep fordert jeweils mit einer automatisch generierten E-Mail den Provider des Verdächtigen auf, die Verbindungsdaten auch im Falle eines Flatrate-Zugangs vorläufig zu sichern. Die Strafermittler fragen dann nach Eingang der Anzeige die Kundendaten zu den IP-Adressen ab.
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Unterdessen kündigte die von Logistep beauftragte Kanzlei an, Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen, nachdem die Tauschbörsen-Nutzer ermittelt wurden. Der nächste Schritt der Auftraggeber wird folglich sein, den Strafanzeigen zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise kostenpflichtige Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen, folgen zu lassen."
...ist aber nicht erfolgversprechend, da die AnmeldeIP zum Dienst in den meisten Fällen älter als 90 Tage und somit unbrauchbar ist bzw. die Bestandsdaten zur IP von vornherein von den meisten ISP nicht mitgeloggt werden, da sie bei ihm nicht abrechungsrelevant sind.rolf76 schrieb:...nimmt Akteneinsicht und kann zivilrechtlich loslegen.
Meinst du mit AnmeldeIP die ursprüngliche Anmeldung mit Eingabe der falschen Nutzerdaten oder die jeweilige Anmeldung (Login) beim Dienstanbieter?Reducal schrieb:...ist aber nicht erfolgversprechend, da die AnmeldeIP zum Dienst in den meisten Fällen älter als 90 Tage und somit unbrauchbar ist bzw. die Bestandsdaten zur IP von vornherein von den meisten ISP nicht mitgeloggt werden, da sie bei ihm nicht abrechungsrelevant sind.
Der Provider kann schon nachvollziehen, wem eine IP zugeordnet ist, er darf diese Information aber nurrolf76 schrieb:oder dass der Provider nicht nachvollziehen kann, wer hinter der vergebenen IP steht?
Captain Picard schrieb:Der Provider kann schon nachvollziehen, wem eine IP zugeordnet ist, er darf diese Information aber nurrolf76 schrieb:oder dass der Provider nicht nachvollziehen kann, wer hinter der vergebenen IP steht?
Strafverfolgungsbehörden herausgeben.
Alles aus dem Hause Web.de. Entweder die Anmeldung zu einem bestimmten Zeitpunkt generell, einschließlich der Clubmitgliedschaft oder die Anmeldung zur Clubmitgliedschaft im Nachhinein (z. B. als bereits erwähntes Geburtstagsgeschenk anfangs gratis).rolf76 schrieb:Meinst du mit AnmeldeIP die ursprüngliche Anmeldung mit Eingabe der falschen Nutzerdaten oder die jeweilige Anmeldung (Login) beim Dienstanbieter?
Das hat jetzt nichts mit Web.de zu tun. Der Internetnutzer verwenden einen ISP (Internet Services Provider) und kommt auf ein Angebot von Web.de bzw. nutzt deren Freemail-Dienst. Bei der Anmeldung zu diesem "Zusatzdienst" loggt Web.de die IP des Nutzers mit, die jedoch nur zu dessen ISP führt, von dem Web.de keine Auskunft über die Bestandsdaten erhält.rolf76 schrieb:Was heißt "die Bestandsdaten zur IP von vornherein von den meisten ISP nicht mitgeloggt werden"?
soweit ich das verstehe, besteht zwischen Punkt 4 und 5 kein Automatismus.rolf76 schrieb:4. Anzeige wegen Betrugs erstatten, Staatsanwaltschaft lässt sich daraufhin vom ISP die Bestandsdaten geben
5. Akteneinsicht nehmen
Auf die Vorabsicherung hat weder Web.de noch eine Strafverfolgungsbehörde einen Rechtsanspruch. Die meisten ISP machen das deshalb auch nicht. Wenn eine Datenspeicherung erfolgt und Auskunft erteilt werden kann, muss ein richterlicher Beschluss (oder bei einigen wenigen auch ein StA-Auskunftsersuchen) aus einem Strafverfahren her. Das alles dalli dalli!rolf76 schrieb:3. Bei einer weniger als 90 Tage alten IP sofort den ISP auffordern, die Daten zu sichern, weil Anzeige erstattet wird.
[Zumindest in anderem Zusammenhang (P2P) hat die StA auch schon trotz Bedenken jedenfalls mal die Namen ermittelt.]Captain Picard schrieb:soweit ich das verstehe, besteht zwischen Punkt 4 und 5 kein Automatismus.rolf76 schrieb:4. Anzeige wegen Betrugs erstatten, Staatsanwaltschaft lässt sich daraufhin vom ISP die Bestandsdaten geben
5. Akteneinsicht nehmen
Die STA muß schon selber begründeten Tatverdacht annehmen, bevor es zu Punkt 5 geht.
Hier handelt es sich um strafrechtliche Vorwürfe, die wohl etwas andere Dimensionen darstellen.rolf76 schrieb:[Zumindest in anderem Zusammenhang (P2P) hat die StA auch schon trotz Bedenken jedenfalls mal die Namen ermittelt.].
Anonymous schrieb:ich habe ebenfalls ein fax geschickt, habe dein schreiben , maus118 als vorlage genommen und etwas geändert. heute hab ich das per email bekommen:
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Die Kuendigung Ihres WEB.DE Club Testmonats liegt ausserhalb der Kuendigungsfrist.
Ihr Schreiben wird daher als regulaere Kuendigung angenommen und die Beendigung der
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Die Mitgliedschaft fuer die E-Mail Adresse *****@web.de endet damit am 30.**.2006. Fuer die E-Mail Adresse *****@web.de haben wir die Kuendigung des Vertrages zum 11.**.2006 eingetragen.
Zu den Rechnungsnummern R-65***** und R-63***** konnten wir bisher keinen Zahlungseingang
vermerken.
Bitte ueberweisen Sie den noch offenen Gesamtbetrag in Hoehe von 75,00 Euro unter Angabe der Rechnungsnummern R-65***** und R-63***** als Verwendungszweck auf folgendes Konto:
Dresdner Bank *******
Konto ***********
BLZ *********
Vielen Dank.
Mit freundlichen Gruessen
was soll ich jetzt machen?
Warum sollte man das tun?Anonymous schrieb:Hat schon jemand denen geschrieben?