Ich hatte auch einen Mahnbescheid wegen meines WEB.DE-Postfachs auf dem Tisch. Das ist zwar auch schon eine Weile her, aber ich glaube nicht, dass sich da viel geändert hat.
Zum Mahnbescheid muss man wissen, dass der im Rahmen eines automatisierten Verfahrens von einem Gericht kommt. Für Rheinland-Pfalz und das Saarland ist zum Beispiel das Amtsgericht Mayen für Mahnbescheide zuständig. Wichtig sind die Belehrungen des Gerichts auf dem Mahnbescheid:
Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
Und an anderer Stelle:
Bitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist. Lassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z. B. Höhe der Zinsen) betreffen.
Der Umkehrschluss: Der Anspruchsteller, Hörnlein & Feyler für 1&1, hat bisher auch noch nichts begründet. (Ich selbst könnte jetzt auch online einen Mahnbescheid über 50.000€ über meinen Nachbarn beantragen und der würde auch zugestellt.) Was passiert, wenn der jetzt widerspricht, steht auch in der Belehrung im Mahnbescheid:
Das Mahngericht fordert einen Kostenvorschuss beim Antragsteller an und dann wird die Sache an das Gericht abgegeben, dass er benannt hat. Wahrscheinlich ist das dann in Montabaur und die müssen die Karten auf dem Tisch haben - Jetzt müsste die Klage begründet werden.
Um zu verstehen, wie die Konzernmutter 1&1 tickt:
1&1 gerät aufgrund der kreativen Vertragsanbahnung immer wieder mit den Verbraucherzentralen an einander. Schön ist das Urteil vom
OLG Koblenz und die beinahe zwangsläufige Reaktion darauf. Seit dem Urteil ist 1&1 untersagt, Club-Mitgliedschaften als Geschenke zu bewerben. Diese Geschenke verwandelten sich in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, wenn man nicht fristgerecht kündigt und das entsprach nicht dem kostenlosen Charakter, den man von einem Geschenk erwartete. Die Reaktion auf das Urteil ist simpel: Inzwischen verteilt man Geburtstags-Überraschungen, Treue-Boni und ähnliches. Die Texter sind da kreativ und meiden das böse Wort einfach wie die Pest.
Man passt die Abofallen also so an, dass sie nicht von den Unterlassungsurteilen umfasst sind, gibt aber nach wie vor das scheinbar lukrative Geschäftsmodell nicht auf.
Zur Forderung an sich:
Bei mir war die ursprüngliche Forderung mit Inkassogebühren im Mahnbescheid auf mehr als das Vierfache aufgeblasen. Das sind Kosten, über deren Erstattungsfähigkeit es reichlich Rechtsprechung gibt. Wer ohnehin klagen muss, kann das auch direkt tun. Im BGB existiert sogar ein Paragraph dafür (Schadensminderungspflicht). Der psychologische Effekt ist allerdings nicht zu verachten. Unbedarfte Anspruchsgegner zahlen dann schon aus Angst und man muss leider davon ausgehen, dass der Erfolg 1&1 darin bestätigt, weiter so zu verfahren.
Was machen Hörnlein & Feyler, wenn die einen Widerspruch auf den Tisch kriegen?
Das weiß ich nicht und hier kann auch niemand Rat geben, aber bei mir (wie bei vielen anderen) war es so: Da meiner Auffassung nach kein Vertragsverhältnis bestand, habe ich auf dem Widerspruchsformular ein Kreuzchen gesetzt und der Forderung widersprochen.
Hörnlein & Feyler haben das auch gemerkt und entsprechend reagiert:
Die haben nicht noch mehr Geld in die Hand genommen um ins streitige Verfahren über zu leiten. Wahrscheinlich sahen sie es als ihre aus christlicher Nächstenliebe geborene Pflicht an, mich noch einmal persönlich anzuschreiben und mir die Rücknahme meines Widerspruchs ans Herz zu legen. Es hätte ja noch viel teurer werden können, wenn die tatsächlich geklagt hätten.
Passiert ist das nie.