Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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Was Du tun musst, das musst Du selbst bestimmen. Schließlich bist Du volljährig und geschäftsfähig. Außerdem dürfen wir hier keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten.

Die Erfahrungswerte sehen aber folgendermaßen aus:

  • In einigen (aber nicht in allen) Fällen versuchen die es mit dem gerichtlichen Mahnbescheid. In dem Fall muss innerhalb von 14 Tagen der Widerspruch ans Gericht erklärt werden. Ankreuzen auf dem Formular.
  • Danach werden noch einige böse Drohbriefe kommen, evtl. auch nochmal so ein windiges Vergleichsangebot. Wenn man darauf nicht reagiert (das muss man nämlich nicht) und auch nicht zahlt, dann schläft das Theater von selbst ein.
  • Wir beobachten den Zirkus jetzt hier seit 2004. Während der gesamten Zeit ist nie berichtet worden, dass 1&1 gegen einen Nichtzahler bei diesen Mail-Fallen vor Gericht geklagt hätte.
 
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
das Schreiben wo ich ankreuzen muss bekomme ich dann auch von BFS risk? Oder auf welche weise ist der Wiederspruch beim Gericht dannvorzunehmen?
 
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
das Schreiben wo ich ankreuzen muss bekomme ich dann auch von BFS risk? Oder auf welche weise ist der Wiederspruch beim Gericht dannvorzunehmen?
Inkassobutzen ( BFS RISK ) verschicken Mahnungen, Amtsgerichte verschicken Mahnbescheide ( gelber Umschlag ). Ersteres kann in die Ablage P, letzteres sollte man ein Kreuz an der richtigen Stelle machen und zurück schicken.
 
Hallo,
ja habe mir hier alles zum Thema Mahnungen durchgelesen, das hat mich doch sehr beruhigt.
Ich sehe der Sache jetzt entspannt entgegen.
ich werde dann berichten wie es weitergeht.

Toll das es dieses Forum gibt!
 
Der Mahnbescheid wird wahrscheinlich kommen aber dem kann man getrost widersprechen. Lies einfach mal hier ein bisschen rum, so etwa ab Seite 80. Was dir passiert ist haben schon tausende erlebt und immer wieder wernden die gleichen Fragen gestellt, die hier bereits xmal beantwortet worden sind.
 
So, Mahnbescheid ist jetzt 2 Woche her.
Gerade ist der Brief von der Anwaltskanzlei eingetroffen, eine Außergerichtliche Einigung würde mich ja "nur" 150 € kosten.
Sollte das nicht zum 23.10.2014 passiert sein nimmt die Gerichtliche geltendmachung ihren Fortgang.

Schätzungsweise wie ich das durch öfteres Lesen dieser hier verfassten Seiten feststellen konnte, wird wohl noch ein weiterer Brief kommen und danach ist hoffentlich Feierabend.
 
Hallo,

um das ganze mal kurz zu machen:
Ich habe bei web.de 2 E-Mails, warum genau 2 weiß ich gar nicht mehr, ich glaube um einfach eine Registierung irgendwo abzuschließen und habe mich bei der "FreeMail" angemeldet.
Nach einer gewissen Zeit habe ich mich dann mal wieder eingeloggt und ich hatte eine Mahnung, dass ich Geld bezahlen soll, weil ich dem Web.de Club beigetreten bin, ich war geschockt, denn ich habe nie etwas bestätigt, zumindest war ich mir dessen nicht bewusst und habe das ganze einfach ignoriert.
Dann irgendwann kam Post, zuerst von der einen E-Mail und dann von der anderen.
Darauf habe ich dann geantwortet, dass ich von meinem Widerrufsrecht Gebraucht mache und meinen Vertrag widerrufe, da ich keiner Vetragsverlägerung des kostenlosen Kennenlernangebotes zugestimmt habe.
Das ist der so ziemlich genau Wortlaut. Ungefähr 2 Wochen später bekam ich wieder Post von web.de, dass ich mich außerhalb der Kündigungsfrist befinde da diese nur 2 Wochen nach Vertagsabschluss möglich ist. Und dass sie das Schreiben als fristgerechte Kündigung der Mindestvertraglaufzeit angenommen und dass mein web.de Club-Vertrag am 22.08.15 endet. Für die 2. Mail habe ich noch keine Post bekommen, allerdings wird der Brief wohl der Selbe sein.

Ich habe mich schon seit dem Brief im Internet informiert und habe immer mehrere Meinungen gefunden, in so gut wie jedem Forum steht, dass man immer alles widerrufen soll, was einem geschrieben wird. Aber auf ein paar Seiten, sogar auf der Verbraucherschutz Seite stand, dass das so offensichtlich ist und man nichts dagegen tun kann.

Jetzt habe ich einige Fragen:
-Habe ich bis jetzt alles richtig gemacht?
-Habe ich etwas falsch gemacht und sollte lieber bezahlen? (Falls ja, ist es möglich die komplette Summe direkt zu bezahlen?)
-Wenn ich nicht bezahlen muss, was soll ich auf den Brief antworten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe zwei Antworten:

1) Das Internet ist die größte Müllkippe, die die Menschheit bisher zusammengetragen hat.

Soll heißen: Jeder kann jeden Unsinn schreiben. Dieser Unsinn wird gefunden und hemmungslos weiterverbreitet.

Man muss Fundstellen im Internet bewerten und darf nur nachvollziehbar sinnvollen Beiträgen Glauben schenken. Wenn man das tut, empfehlen alle Foren zu diesem Thema das Gleiche.

2) Hier gibt es bisher #2069 Beiträge zu diesem Themenbereich. Alles wiederholt sich permanent. Man muss nur ein paar lesen und weiß, was zu tun ist.
 
Mit ziemlicher Sicherheit - nö ...
Aber das ist kein Grund zur Besorgnis. Ein paar Mahnpupsereien kommen sicher noch.
 
Hallo,

hat sich hier bei jemanden nach dem Mahnbescheid etwas getan? Der flatterte gestern bei uns auch ins Haus.
 
Ich hatte auch einen Mahnbescheid wegen meines WEB.DE-Postfachs auf dem Tisch. Das ist zwar auch schon eine Weile her, aber ich glaube nicht, dass sich da viel geändert hat.

Zum Mahnbescheid muss man wissen, dass der im Rahmen eines automatisierten Verfahrens von einem Gericht kommt. Für Rheinland-Pfalz und das Saarland ist zum Beispiel das Amtsgericht Mayen für Mahnbescheide zuständig. Wichtig sind die Belehrungen des Gerichts auf dem Mahnbescheid:

Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.

Und an anderer Stelle:

Bitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist. Lassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z. B. Höhe der Zinsen) betreffen.

Der Umkehrschluss: Der Anspruchsteller, Hörnlein & Feyler für 1&1, hat bisher auch noch nichts begründet. (Ich selbst könnte jetzt auch online einen Mahnbescheid über 50.000€ über meinen Nachbarn beantragen und der würde auch zugestellt.) Was passiert, wenn der jetzt widerspricht, steht auch in der Belehrung im Mahnbescheid:

Das Mahngericht fordert einen Kostenvorschuss beim Antragsteller an und dann wird die Sache an das Gericht abgegeben, dass er benannt hat. Wahrscheinlich ist das dann in Montabaur und die müssen die Karten auf dem Tisch haben - Jetzt müsste die Klage begründet werden.

Um zu verstehen, wie die Konzernmutter 1&1 tickt:
1&1 gerät aufgrund der kreativen Vertragsanbahnung immer wieder mit den Verbraucherzentralen an einander. Schön ist das Urteil vom OLG Koblenz und die beinahe zwangsläufige Reaktion darauf. Seit dem Urteil ist 1&1 untersagt, Club-Mitgliedschaften als Geschenke zu bewerben. Diese Geschenke verwandelten sich in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, wenn man nicht fristgerecht kündigt und das entsprach nicht dem kostenlosen Charakter, den man von einem Geschenk erwartete. Die Reaktion auf das Urteil ist simpel: Inzwischen verteilt man Geburtstags-Überraschungen, Treue-Boni und ähnliches. Die Texter sind da kreativ und meiden das böse Wort einfach wie die Pest.

Man passt die Abofallen also so an, dass sie nicht von den Unterlassungsurteilen umfasst sind, gibt aber nach wie vor das scheinbar lukrative Geschäftsmodell nicht auf.

Zur Forderung an sich:
Bei mir war die ursprüngliche Forderung mit Inkassogebühren im Mahnbescheid auf mehr als das Vierfache aufgeblasen. Das sind Kosten, über deren Erstattungsfähigkeit es reichlich Rechtsprechung gibt. Wer ohnehin klagen muss, kann das auch direkt tun. Im BGB existiert sogar ein Paragraph dafür (Schadensminderungspflicht). Der psychologische Effekt ist allerdings nicht zu verachten. Unbedarfte Anspruchsgegner zahlen dann schon aus Angst und man muss leider davon ausgehen, dass der Erfolg 1&1 darin bestätigt, weiter so zu verfahren.

Was machen Hörnlein & Feyler, wenn die einen Widerspruch auf den Tisch kriegen?
Das weiß ich nicht und hier kann auch niemand Rat geben, aber bei mir (wie bei vielen anderen) war es so: Da meiner Auffassung nach kein Vertragsverhältnis bestand, habe ich auf dem Widerspruchsformular ein Kreuzchen gesetzt und der Forderung widersprochen.

Hörnlein & Feyler haben das auch gemerkt und entsprechend reagiert:
Die haben nicht noch mehr Geld in die Hand genommen um ins streitige Verfahren über zu leiten. Wahrscheinlich sahen sie es als ihre aus christlicher Nächstenliebe geborene Pflicht an, mich noch einmal persönlich anzuschreiben und mir die Rücknahme meines Widerspruchs ans Herz zu legen. Es hätte ja noch viel teurer werden können, wenn die tatsächlich geklagt hätten.

Passiert ist das nie.
 
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Hallo Ich wollte gern meine Erfahrung noch hier niederschreiben.

als erstes mal:

Mahnungen kommen nicht mehr :-)

aber von Anfang an.

ich hab immer wieder mahnungen von BFs Risk bekommen, also immer wieder nach ablauf der gesetzten Frist. insgesamt waren das jetzt bestimmt so 10 Stück genau gezählt hab ich nicht.
Die ganze Sache hat sich über ein Jahr hingezogen, aber seit Anfang 2015 ist Ruhe keien weitere Belästigung durch Mahnungen mehr.
Erstaunlich fand ich, dass ich nun auch von web.de eine schriftliche Bestätigung meiner Kontolöschung bekommen habe. Darüber bin ich sehr dankbar :-) Tschüs web.de tschüss 1&1 mit mir nie wieder!!

Danke an das tolle Forum hier, ohne dieses wäre ich kurz vor Endewohl doch noch eingeknickt so habe ich zum Glück keinen Pfennig bezahlt!!
 
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Was für ein Mahnbescheid genau?
Sorry, meinne Frage zielte in die Richtung, WER sendete dir den Mahnbescheid. Inkassounternehmen, Anwalt, Gericht?
Sprich geblubber vom Inkassounternehmen/Anwalt ohne Wert (von denen kommen viele)
oder vom Gericht als amtlicher Mahnbescheid im gelben Umschlag mit Frist von 14 Tagen zum Widerruf?

Siehe hier: http://forum.computerbetrug.de/threads/der-mahnbescheid.1741/

Erst nach der genauen Definition des Mahnbescheids kann man dir bessere Antworten geben.
Vom letzteren gibt es nur einen.
Da liegt es dann erst mal an dir, wie es weitergeht.
Siehe auch dazu den Link.
 
Achso. Wir haben praktisch das ganze Prozdere durch und haben den Mahnbescheid vom Gericht erhalten.
Einige haben ja hier Ihre Erfahrungen niedergeschrieben bis dass sie den Mahnbescheid widersprochen haben. Das haben wir auch.
Nun hätte es mich interessiert, ob bei denjenigen noch etwas nachgekommen ist.
@haudraufundschluss hat ja schon geschrieben, dass bei ihm nichts mehr gekommen ist.
 
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