Hallo allerseits.
Ich entschuldige mich gleich vorweg, weil meine Frage vermutlich auf einer der letzten 102 Seiten irgendwo beantwortet wurde.
Ich habe mir allerdings die letzten durchgelesen und man möchte sich ja auch nicht auf ne Antwort von vor 1 Jaher verlassen.
So wie ich das aus bisherigen Nachrichten rausgelesen habe läuft das ganze bei denen ja prakitsch immer nach dem gleichem Schema ab.
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- Mahnungen per Mail
- letzte Mahnung per Brief
- 2 Briefe vom BID
- 2 Briefe von Hörnlein & Feyler
- Gerichtliches Mahnverfahren -> Gesamtwiederspruch einlegen
- ...???
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Jedenfalls ist es bei mir bisher in dieser Reihenfolge abgelaufen und ich vermute das ist auch der Normalfall.
Auf meinen Brief (Nach Vorlage des Verbraucherschutzes) habe ich btw genau die selbe Antwort wie in Post 2010 bekommen.
Meine Frage wäre jetz ob dann nach dem Wiederspruch wirklich nurnoch nen paar Briefe von "web.de?, BID? Hörnlein & Feyler? (wovon eigentlich?) kommen und die ganze Geschichte dann ausgestanden ist.
Solangsam würd ich gern nen Strich unter die Sache machen.
In Post 1991 habe ich gelesen, dass er dort Einspruch eingelegt hat und es trotzdem bis zum Gerichtsvollzieher gegangen ist.
Das ist nur passiert, weil er gegen den Mahnbescheid nichts gemacht hat, sondern erst beim Vollstreckeungsbescheid oder?
Zusätzlich nochmal eben eine andere Frage.
Im Gerichtlichem Mahnverfahen wird als Antragssteller 1&1 Mail & Media GmbH und als Prozessbevollmächtigter Hörnlein & Feyler genannt.
In ihrer standart Nachricht von Web.de (die von Post 2010) verweist Web.de allerdings darauf, dass sich das BID melden würde.
Und in meinem Fall, hab ich die antwort von Web.de erst 8 Tage vor eintreffen des gerichtlichen Mahnbescheids bekommen.
Zwischenzeitlich sind auch keine anderen Briefe eingetroffen.
Vertue ich ma da jetz, oder ist es ungesetztlich einem gleichzeitig ein Inkassobüro UND eine Anwaltskanzlei aufn Hals zu hetzen?
Hoffe auf schnelle Antworten.
MfG