Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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Tut mir leid falls ich sehr simple fragen stelle ich will nichts falsch machen.
Gibt es einen Musterbrief denn ich nur ausfüllen muss
Der Brief ist vom Amtsgericht Mayen müsste ich dahin fahren wenn ich es ohne Post klären möchte?
 
Der Brief ist vom Amtsgericht Mayen müsste ich dahin fahren wenn ich es ohne Post klären möchte?
Da ist nix mehr zu klären ohne gerichtliches Verfahren. Theoretisch könntest Du zwar beim AG Mayen den Einspruch mündlich zu Protokoll geben. Aber wozu? Ein einzeiliger Brief ( "Liebe Gerichtsleut, gegen den Vollstreckungsbescheid vom xxxx mit dem Aktenzeichen xxxxxx lege ich Einspruch ein. Bis bald FMX") bewirkt das selbe Ergebnis.

Ergänzen ließe sich noch:
"Und bitte lassen Sie mich die Zwangsvollstreckung -notfalls durch Sicherheitsleistung- abwenden, ich habe ja nichtmals den Mahnbescheid erhalten."
 
Absender

Empfänger

Betreff: Einspruch gegen Ihren Vollstreckungsbescheid


Gegen den Vollstreckungsbescheid vom 25.4.14 mit dem Aktenzeichen xxxxxx lege ich Einspruch ein


Mit freundlichen Grüßen
FMX

Soll mit Aktenzeichen Die Geschäftsnummer die oben steht gemeint sein?
 
Kopier das Ding und häng die Kopie mit dran.
Und dann Text wie vorgeschlagen mit Bezug auf die beigefügte Kopie
 
Ich habe noch ein kleine frage
Auf dem Vollstreckungsbescheid steht oben links
Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland
56723 Mayen
Soll das die Adresse sein ? Also was als Empfänger auf denn Briefumschlag draufkommt ?
 
So, ich habe heute ebenfalls einen Mahnbescheid bekommen, dem ich widersprechen werde...

Jetzt aber mal eine andere Frage...als ich vor etlichen Jahren den kostenlosen Mail-Account eröffnet habe, habe ich keine Adressdaten hinterlegt bzw. jemals meine persönlichen Adressdaten dort angegeben. Zudem bin ich vor kurzer Zeit umgezogen, die aktuelle Adresse konnte GMX nicht vorliegen. Sämtliche Schreiben (Inkasso, Anwalt, Mahnbescheid) gingen jedoch an meine neue Wohnadresse. Ich vermute demnach, dass GMX, da sie keine Adresse von mir hatten, in meinen Mails danach gesucht hat - diese befand sich z. B. in einigen Bestellbestätigungs-Mails. Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? Darf GMX als Bereitsteller des Mailaccounts auf meine Mails zugreifen? Höchstwahrscheinlich liege ich hier ebenfalls in der Beweispflicht, darzulegen, dass meine Adressdaten tatsächlich nicht angegeben wurden, oder? Lohnt es sich, den Spieß mal rumzudrehen und denen wg. Verletzung des Datenschutzes eins auf die Mütze zu geben???

Normalerweise würde ich so etwas möglichst schnell abhaken, sobald der Spuk ein Ende hat, jedoch erschüttert es mich sehr, wie viele Leute von dieser Masche betroffen sind und wie GMX mit seinen Kunden umgeht...dieses Spiel wird ewig so weitergehen, wenn niemand ernsthaft dagegen vorgeht...möchte nicht wissen, wie viel Geld GMX durch diese Masche bereits von unwissenden Kunden einkassiert hat.
 
Das die die Kosten eines Mahnbescheides in Kauf nehmen, obwohl die nie klagen?
Ist wohl der Spruch zugegen: "Stetiger Tropfen höhlt den Stein".
Gehen wohl davon aus das dann artig gezahlt wird, oder der Widerspruch auf dem Mahnbescheid vergessen wird.
 
Hallo
Nachdem ich denn Einspruch eingelegt hatte gegen denn Vollstreckungsbescheid hatte die Kanzlei mir ein Brief zukommen lassen wo drin stand das ich mein Einspruch zurück ziehen soll oder das Gegenangebot von 100€ bezahlen soll.
Der Brief kam dann 2 Wochen später nochmal mit mehr zeit zum zahlen.
Was ich natürlich nicht gemacht habe .
Heute habe ich ein Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen wo drin steht das ich innerhalb 2 Wochen denn Betrag von ca. 300€ bezahlen soll oder ein Vermögensauskunft abgeben soll.
Ich dachte nach meinem Einspruch wäre alles geklärt und das die nur noch klagen können um ihr Geld zu bekommen .
Ich habe kein Persönlichen Besitz, kein einkommen usw.(Einfach nichts)
Was würde dann der Gerichtsvollzieher machen? (falls man diese frage überhaupt beantworten kann)

mfg FMX
 
Du hast schon den ersten Fehler gemacht daß Du es bis zum Vollstreckungsbescheid hast kommen lassen.
Da hättest Du bereits dem Mahnbescheid widersprechen müssen. Dann hätten die nämlich klagen müssen. So haben die jetzt schon einen Vollstreckungsbescheid gegen den DU jetzt klagen müsstest.
Einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen. Der Gerichtsvollzieher nimmt Dir die Eidesstattliche Versicherung ab (früher Offenbarungseid) und die haben einen Schuldtitel der über 30 Jahre gilt und durch die Verzinsung immer höher wird.
Solltest Du gerade in der Privatinsolvenz stecken kann Dir die wegen Verletzung des Wohlverhaltensgebotes gepflegt um die Ohren fliegen.
Ohne Anwalt steckst Du bis über beide Ohren in der Sch....
 
Mal eine ganz doofe Frage. Welchen Vorteil hat eigentlich diese " Profi Mitgliedschaft " gegenüber einem Free-Account bei GMX und Konsorten ?!
 
Na Goblin, es gibt keine "doofen Fragen", nur "doofe Antworten"!

Der "Vorteil" dieser Profi- eigentlich Premium-Mitgliedschaften besteht darin, dem Nutzer ein Entgelt für Leistungen berechnen zu können, die dieser bei anderen Anbietern wie z.B. Google/Yahoo/Microsoft kostenfrei hat.

(Vgl. Aussage des damaligen Geschäftsführers Webtains GmbH M.B. vor laufender Kamera:

M.B.: "also Abzocke würde ich das nicht nennen".
Reporter: "sondern?".
M.B.: "Anbieten von Premium-Content und Mehrwertdienstleistungen")

Man könnte es auch kürzer sagen, dass der Nutzen ein höchst einseitiger ist, nämlich ausschließlich der zu Gunsten des Anbieters = Rechnungssstellers.

Die offizielle "Rechtfertigung", nämlich bei Webtains, werbe- und virenfreien Content bereitzustellen und bei unseren Maildienst-Providern, ein größeres Postfach + 2, 3 kleine Features, wirkt ein wenig hilflos angesichts dessen, dass ich noch erheblich mehr Leistung bei Google/Yahoo & Co. haben kann und das auch noch völlig fallen- und kostenfrei!
 
Ich stecke nicht in einer Privatinsolvenz
Also habe ich jetzt 2 Optionen
1. Ich zahle das Geld jetzt
2. Ich zahle das Geld später mit zinsen
Oder habe ich was vergessen?
 
Nicht vergessen: bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen. Dann sind pro Monat ca. 1050 € pfändungsfrei bei einem Alleinstehenden. Da kann der Gerichtsvollzieher dann nicht dran.
 
Der Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar, als "Quittung" für den versäumten Widerspruch. Es ist aber noch nix endgültig entschieden sofern wenigstens der Einspruch rechtzeitig erfolgte. Man kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstellen lassen und beantragen, dass die Gegenseite die Klage begründet. Dann erst wird endgültig entschieden.
 
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