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Da ist nix mehr zu klären ohne gerichtliches Verfahren. Theoretisch könntest Du zwar beim AG Mayen den Einspruch mündlich zu Protokoll geben. Aber wozu? Ein einzeiliger Brief ( "Liebe Gerichtsleut, gegen den Vollstreckungsbescheid vom xxxx mit dem Aktenzeichen xxxxxx lege ich Einspruch ein. Bis bald FMX") bewirkt das selbe Ergebnis.Der Brief ist vom Amtsgericht Mayen müsste ich dahin fahren wenn ich es ohne Post klären möchte?
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