TV Winner vs. Bonus.net

Re: TV-Winner

Der Jurist schrieb:
Nicht ganz richtig so. Das Anklicken von irgendwelchen Felder reicht im Prinzip bereits aus. Voraussetzung ist, dass der "Klicker" das in dem Wissen und Wollen tut, einen Vertrag zu schließen - zu dem er dann übrigens meist auch steht.
Wenn der "Klicker" allerdings bestreitet, dass er einen Vertrag geschlossen hat, weil er z. B. nicht erkennen konnte, dass von ihm hier eine Willenserklärung erwartet wurde, dann hat die andere Seite ein Problem damit, den Vertragsschluss zu belegen.

Hmm, das liest sich wie ein Widerspruch in sich selbst, wenn ich ehrlich bin. Grundlage für eine beliebige Forderung ist nunmal die Existenz eines rechtswirksamen Vertrages, that's all....

Und, wie sich zumindest in meinem Fall, denn nur den kenne ich 100%ig, herausstellt, hat "die andere Seite", trotz anderslautender Behauptungen, massivste Probleme damit, in dieser Konstellation einen rechtswirksamen Vertrag vorzulegen, wie sonst anders wäre es zu verstehen, wenn mir TV-Winner bestätigt, dass mein "Test-Abo" gekündigt sei...?
Wobei ich natürlich nie auch nur im entferntesten ein solches "Test-Abo" angefordert hätte....lustige Bezeichung, im übrigen....für einen vorher als "rechtswirksamen Vertrag über die Zustellung von Zeitschriften" bezeichnetes Papier, dessen Existenz aber bis heute weder von TV-Winner noch von AdvoBilling belegt werden konnte....
Das ist grau, tiefstes dunkelgrau, um nicht schwarz zu sagen....
 
Aka-Aka schrieb:
Murphy schrieb:
deren aktueller GF, laut Impressum auf deren HP, inzwischen J[] Z[] heisst? ;-)
Veränderung 17.12.2004, neuer GF bei advo:
http://www.abendblatt.de/extra/service/100591.html?show=487831
kannst da ja mal ein paar Namen und Firmen ausprobieren (dazu musst Du aber hier hin und bei "Datum" auf "alle" stellen. Probier doch dann einfach mal aus: "K***, J***"...
Manche interessanten Dinge stehen aber nur zwischen den Zeilen: Wer mehr wissen will, muss graben... Es steht halt hier und anderswo nicht alles so groß wie auf einer Plakatwand von STRÖER...

und obwohl's schon gepostet wurde, ist's amüsant: Das Abendblattportal machte eine weitere JK-Exfirma: siehe hier, womit wir auch wieder beim Thema PLAKATWÄNDE wären (D*S* kaufte 2002 die Anteile von J*K* an der Firma)

Wenn man sich mal die ganze Geschichte des Internets in Deutschland ankucken würde, wenn man kucken würde, welche "eindeutig unfairen" [ich spreche hier nicht von illegal] Machenschaften wo stattfanden unter Nichtwissen von wem - und wer davon profitierte - dann wird's einem so was von speiübel... Ich sage nur: normal ist das nicht! Das heisst natürlich nicht, dass ich irgendwo auch nur den geringsten Beleg für irgendetwas hätte, was nicht erlaubt wäre... auf den Portalen namhafter Anbieter, so 2002 rum ;)

Phil Collins schrieb:
Well you can tell ev’ryone I’m a down disgrace, drag my name all over the place. I don’t care anymore.
web.archive.org/web/20021216003630/http://www.hustl**.de/heu/rubriken/show.php3_id_31.html
Achtung, die links dort führen zu aktuellen Seiten, bitte vorsichtig (linkforum?)

Moin,
wie ist der letzte Link einzusetzen?
Btw: mein Anwalt hat schon öfter das mehr als zweifelhafte Vergnügen gehabt, mit dem Vorgenannten J*n* K*n*t* in Kontakt zu geraten, woran das wohl liegen mag...? ;-)
 
@Murphy: hüstel, hüstel - ich hab mal 'nen screenshot eingefügt, ansonsten PN.
@all: Neben den aktuellen Fällen um bonusnet lauern noch viele Fragen unter dem Schnee von gestern... Wobei mir klar ist, dass hier im Forum diese Fragen beantwortet werden können, teilweise auch wurden... Aber ich spechte eher auf die Aussenwirkung solcher Sachen. Gerade die alten Kamellen könnten doch, wenn sie schon nicht strafrechtlich relevant sind, wenigstens imagetechnisch noch eine gewisse Wirkung entfalten... z.B. für TecDAX-Kandidaten oder Börsenaspiranten... Könnte ein paar fette boos geben, um es mal lanulogistisch zu formulieren...
Hillary Clinton schrieb:
In the Bible it says they asked Jesus how many times you should forgive, and he said 70 times 7. Well, I want you all to know that I'm keeping a chart.
 

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Re: TV-Winner

Der Jurist schrieb:
Nicht ganz richtig so. Das Anklicken von irgendwelchen Felder reicht im Prinzip bereits aus. Voraussetzung ist, dass der "Klicker" das in dem Wissen und Wollen tut, einen Vertrag zu schließen - zu dem er dann übrigens meist auch steht.
Ist das so schon irgendwo schon einmal direkt streitig entschieden worden? Oder woraus ergibt sich schlüssig, dass durch einen Mausklick konkludent ein Vertrag zustande kommt? In dem Fall wären nämlich die Dialer-Drücker fein 'raus; da klickt man ja öfters. Reicht ggf. ein im Moment des Mausklicks laut gesprochenes "ich Sch... 'drauf" um deutlich zu machen, das man keinen Vertrag will? :-)
Für das Zustandekommen eines solchen Vertrages ist ja der Anbieter (von Leistungen) beweispflichtig. Der kann das m. E. aber nicht beweisen. Da hilft zur Sicherung auch keine Mail-Bestätigung, weil sich eine Mail-Adresse bei Freemailern in Sekunden mit Phantasie-Namen etc. einrichten läßt.

M. Boettcher
 
Hat jemand inzwischen auch eine 2.Rechnung von der AdvoBilling GmbH erhalten?
 
Re: TV-Winner

drboe schrieb:
Der Jurist schrieb:
Nicht ganz richtig so. Das Anklicken von irgendwelchen Felder reicht im Prinzip bereits aus. Voraussetzung ist, dass der "Klicker" das in dem Wissen und Wollen tut, einen Vertrag zu schließen - zu dem er dann übrigens meist auch steht.
Ist das so schon irgendwo schon einmal direkt streitig entschieden worden? Oder woraus ergibt sich schlüssig, dass durch einen Mausklick konkludent ein Vertrag zustande kommt?

z.B in dem ich via Mausklicks bei Amazon was bestelle, geliefert bekomme und bezahle. Somit bin ich und Amazon einen Vertrag eingegangen.
Der Schwerpunkt lag auf willentlich und das kann ich auch mit klicks bezeugen. Nur nicht jeder Klick ist immer willentlich ein Vertrag.
Im übrigen musste ich noch nie gerichtlich bestätigen lassen, das ich mit Amazon einen Vertrag durch klicks bestätigen will. Ich bestellte und die lieferten und ich bezahlte. Mehr brauchte es nicht ;) :holy:
 
Re: TV-Winner

BenTigger schrieb:
drboe schrieb:
Ist das so schon irgendwo schon einmal direkt streitig entschieden worden? Oder woraus ergibt sich schlüssig, dass durch einen Mausklick konkludent ein Vertrag zustande kommt?

z.B in dem ich via Mausklicks bei Amazon was bestelle, geliefert bekomme und bezahle. Somit bin ich und Amazon einen Vertrag eingegangen.
Durch den Mausklick ist der Vertrag zustande gekommen? Das bezweifle ich nun einfach einmal. Bzw. das ist genau die Frage, die ich für Dich aber gern wiederhole: ist es schon einmal gerichtlich festgestellt worden, dass ein Mausklick (!) zum Vertragsabschluß führt?

BenTigger schrieb:
Im übrigen musste ich noch nie gerichtlich bestätigen lassen, das ich mit Amazon einen Vertrag durch klicks bestätigen will. Ich bestellte und die lieferten und ich bezahlte. Mehr brauchte es nicht ;) :holy:
Du willst das Problem nicht verstehen? Auch gut! Abgesehen davon, kann das Interesse den Vertragsabschluß feststellen zu lassen, durchaus auf der anderen Seite vermutet werden.

M. Boettcher
 
Be... schrieb:
Hat jemand inzwischen auch eine 2.Rechnung von der AdvoBilling GmbH erhalten?

Moin,
Kurzfassung:
1. 1 Rechnung von TV-Winner
2. 1 Mahnung von TV-Winner
3. 1 "letzte Erinnerung" von TV-Winner
4. 1 Mahnung von AdvoBilling
5. 1 Anschreiben meines RA an AdvoBilling, in dem die Vorlage eines rechtsgültigen Vertrages verlangt wird.

Darauf folgte, und man achte bitte darauf, von TV-Winner eine E-Mail, in dem man mir bedauernd mitteilte, dass mein Probe-Abo beednet sei.
Mein RA meinte, dass hätte er in seiner Prxis auch noch nicht erlebt, dass eine Firma, die ihre Forderung an einen Inkasso-Dienst abgetreten hat, also eigentlich aus der Sache ganz raus ist, dann später doch wieder handelnd in den Vorgang eingreift.....
Bezeichnend in diesem Zusammenhang: der Gesellschafter von AdvoBilling, bereits o.a. J*ns K*n*th, hat, im übrigen unter der gleichen Geschäftsadresse, unter der vor kurzem auch AdvoBilling beheimatet war, eine Zeitschriftenvertriebsfirma gegründet, diese mit der Bezeichnung "KWS Verlagsgesellschaft mbH", ob es da wohl eine Verbindung Zu Tv-Winner gibt?
...Nachtigall, ick hör dir trapsen.....
 
Re: TV-Winner

BenTigger schrieb:
z.B in dem ich via Mausklicks bei Amazon was bestelle, geliefert bekomme und bezahle. Somit bin ich und Amazon einen Vertrag eingegangen.
Der Schwerpunkt lag auf willentlich und das kann ich auch mit klicks bezeugen. Nur nicht jeder Klick ist immer willentlich ein Vertrag.
Im übrigen musste ich noch nie gerichtlich bestätigen lassen, das ich mit Amazon einen Vertrag durch klicks bestätigen will. Ich bestellte und die lieferten und ich bezahlte. Mehr brauchte es nicht ;) :holy:

Sorry, aber bei Amazon hast Du vorher auch Deine persönlichen Daten angegeben und die sind von Amazon durch eine Mail verifiziert worden.
Dazu erhältst Du auch automatisch eine Mail mit der Bestätigung seitens Amazon, dass Deine Bestellung bei denen eingegangen ist, sowie eine weitere Mail, wenn die Ware von Amazon abgeschickt wurde usw.
Du hättest also im Zweifel mehr als eine Möglichkeit, einem nicht gerechtfertigten Vertrag entgegenzutreten.
 
Eine Frage an Betroffene:

Habt ihr die erhaltenen Hefte zurückgeschickt? Schriftlich (Per post) widerspruch eingelegt, oder wie seid ihr auf die Rechnung und die Hefte eingegangen.

Vielen Dank

Georg
 
georgsh schrieb:
Eine Frage an Betroffene:

Habt ihr die erhaltenen Hefte zurückgeschickt? Schriftlich (Per post) widerspruch eingelegt, oder wie seid ihr auf die Rechnung und die Hefte eingegangen.

Vielen Dank

Georg

Moin,

grundsätzlich gilt: unverlangt zugesandte Ware muss vom Versender auf eigene Kosten abgeholt werden. Allerdings erst nach Terminabsprache mit dem Besitzer der Ware.
Aber: Zeitungen/Zeitschriften gehören zu den geringfügigen Gütern, bei diesen kann der Empfänger selbst bestimmen, wie er damit umgeht.(also auch, ob er sie sofort entsorgt, z.B.)
Solange kein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist, muss man grundsätzlich überhaupt nicht auf solche Schreiben reagieren.
Man muss nur darauf reagieren, nämlich mit Widerspruch, wenn sich daraus ein Gerichtsanhängiges Verfahren entwickelt. Es reicht, wenn in diesem Widerspruch die Vorlage eines rechtsgültigen Vertrages verlangt wird, dadurch gerät der Forderungssteller in Beweislast.
Ich habe nur jetzt schon darauf reagieren lassen (per RA), damit ich diese Sache nicht doch noch verschlampe, wie z.B. durch einen längeren Auslandsaufenthalt etc.
 
Re: TV-Winner

Murphy schrieb:
Sorry, aber bei Amazon hast Du vorher auch Deine persönlichen Daten angegeben und die sind von Amazon durch eine Mail verifiziert worden.
Dazu erhältst Du auch automatisch eine Mail mit der Bestätigung seitens Amazon, dass Deine Bestellung bei denen eingegangen ist, sowie eine weitere Mail, wenn die Ware von Amazon abgeschickt wurde usw.
Du hättest also im Zweifel mehr als eine Möglichkeit, einem nicht gerechtfertigten Vertrag entgegenzutreten.

Genau, das habe ich ja auch nicht abgestritten. Aber den Vertrag habe ich dann mit einem Mausklick geschlossen. Es ging ja auch nur darum, das man mit Mausklicks Verträge schliessen kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Schon mal daran gedacht, das du beim Einkaufen auch Verträge schliesst? Der Verkäufer bietet die Ware an und wenn du die dann in den EInkaufswagen packst, hast du bereits Vertragsgrundlagen im Einkaufswagen, die an der Kasse dann vollendet werden. Ohne auch nur einen fetzen Papier unterschrieben zu haben. So verhält es sich auch bei Amazon mit dem symbolischen Einkaufswagen.

Mir ging es nur darum, klarzustellen, das auch ein Mausklick zu einem vollendeten Vertrag führen kann, wenn beide Parteien diesen willentlich ausführen wollen. Es stand die Behauptung im Raum, das dies niemals geschehen würde. Sicherlich hat noch kein Gericht über meinen Mausklick und dessenRechtsfähigkeit entschieden, da ich mit meinen Partneren immer einvernehmlich handelte. Nur von WinnerTV wird so schnell keiner das Gericht anrufen, wenn die dort einen nicht willentlichen geschlossenen Vertrag prüfen lassen müssen ;) Die schreiben lieber Briefe ;)
 
georgsh schrieb:
Eine Frage an Betroffene:

Habt ihr die erhaltenen Hefte zurückgeschickt? Schriftlich (Per post) widerspruch eingelegt, oder wie seid ihr auf die Rechnung und die Hefte eingegangen.

Vielen Dank

Georg

Ich hab das erste Heft zurückgeschickt und werde die anderen gar nicht erst annehmen. Außerdem habe ich eine Mail geschrieben, dass sie meine Daten löschen sollen. Darauf kam dann eine Mail, dass mein Abo zum 12/2005 gekündigt ist, was sie sehr bedauern *blabla*.
Bin mal gespannt, ob ich auf das zurückgeschickte Heft eine Reaktion kriege.
 
Email von Advobill vom 8 Jan 2005 19:10

Hallo,

freut mich sehr hier einige Leidensgenossen gefunden zu haben.
Ich habe das selbe durchgemacht...
Nachdem ich vor Weihnachten dem Schreiben von "Advobill" per Email wiedersprochen habe, habe ich nun gestern die Antwort von "Advobill" bekommen:


Sehr geehrter ...,

Sie besuchten am 03.10.2004 die Internetseite GMX. Dort öffnete sich ein Werbefenster, in dem Ihnen die Möglichkeit geboten wurde, an einem Gewinnspiel teilzunehmen und ein Abonnement für die Zeitschrift TV-Winner abzuschließen. Es wurden die Vertragskonditionen (Vertrag über Zusendung von 12 Ausgaben eines Gewinnspielmagazins mit TV-Programmteil, 60 EUR Gesamtbetrag für das Abonnement, der im Voraus fällig wird, einwöchiges Widerrufsrecht etc.) erläutert, und Sie bestätigten durch Setzen des Bestätigungshäkchens, daß Sie den Vertrag zu den genannten Konditionen schließen wollen. Dabei wurden folgende persönliche Daten von Ihnen eingetragen bzw. automatisch mitprotokolliert.

Anrede: ...

Name: ...

Vorname: ...

Strasse / Hausnr.: ...

PLZ / Ort: ...

Telefon: ...

E-Mail : ...

geboren am: ...

Zahlungsweise: Rechnung

Durch Ihre Einverständniserklärung ist ein Fernabsatzvertrag zustande gekommen. Dieser wurde Ihnen per E-Mail, die das zum Login notwendige Passwort enthielt, und erneut mit Schreiben per Post bestätigt.

Da Sie Ihre Probezeitschrift nachweislich am 16.10.2004 erhalten haben, lief Ihre Widerrufsfrist bis zum 22.10.2004.

Ihre Kündigung ist am 18.11.2004 eingegangen. Demgemäß sind Sie einen Jahresvertrag eingegangen.

Wir sehen einer umgehenden Überweisung auf das angegebene Konto nunmehr entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

AdvoBilling GmbH
Postfach 100361
20002 Hamburg



Meine Antwort darauf habe ich folgendermassen verfaßt (adressiert an [email protected], cc an [email protected] und [email protected]):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zu keinem Zeitpunkt ein Zeitschriftenabonnement von "TV-Winner"
bestellt. Ich habe lediglich im September 2004 an einem Online Gewinnspiel
teilgenommen, bei dem die Möglichkeit bestand, einen "Smart" zu gewinnen.
Dieses Gewinnspiel war offenbar in der Ausgestaltung zu Irreführend
aufgebaut, dass mir nicht klar war, dass ich mit der Teilnahme am
Gewinnspiel gleichzeitig ein Abonnement von "TV-Winner" bestellte. Eine
derartige Kopplung des Gewinnspiels an den Erwerb solcher Waren ist bereits
aus Wettbewerbsrechtlicher Sicht unzulässig, sodass schon vor diesem
Hintergrund nicht von einer wirksamen Vertragsgrundlage auszugehen ist.

Darüber hinaus habe ich wiederholt per Email geschrieben, dass ich kein
derartiges Abonnement beziehen möchte und ein solches auch nicht geordert
hat. In diesen Schreiben habe ich auch vorsorglich den Widerruf eines
etwaigen Vertrages mit Ihrem Haus erklärt. Daneben weise ich rein
vorsorglich darauf hin, dass Ihr Haus auch nicht auf ein etwaiges
Widerrufsrecht in seinem – für den Verbraucher nicht erkennbaren – Angebot
hingewiesen hat, da die hier in Rede stehende Transaktion von mir als
Fernabsatzvertrag zu werten ist, ist die zweiwöchige Widerrufsfrist hier
auch noch nicht in Gang gesetzt worden. Rein vorsorglich wiederhole ich
daher den Widerruf, sodass das hier in rede stehende Geschäft auch vor
diesem Hintergrund nicht vergütungspflichtig ist.

Auf Grund dieser Sachlage betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.

Mit freundlichen Grüßen ...


Sorry, dass dieser Beitrag nun etwas lange geworden ist.
Es wäre schön, wenn ein Jurist etwas dazu sagen würde.
Ich würde diese Angelegenheit auch gerne einem Anwalt übergeben, nur bin ich leider nicht Rechtschutz versichert (aber ich kann mir vorstellen, dass ich da nicht der einzige bin).

Vielen Dank
MTH
 
tv-winner

Hab ich in einem anderen Forum gefunden, und dort angerufen. (kein Scherz dafür ist die Sache viel zu ernst.)


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Firma META produziert die Sendung "Akte 05" mit Ulrich Meyer (SAT1, Donnerstags 22.15 Uhr, Live!).

Wir sind durch zahlreiche Zuschauerbriefe und Internet-Foren auf das Thema "TV Winner" aufmerksam gemacht worden. Alles in allem sieht es nach einer gezielten Abzock-Masche der Firma aus. Auf jeden Fall sollte man den "Neppern, Schleppern, Bauernfängern" das Handwerk legen. Schon oft konnten wir Menschen wie ihnen beistehen und ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Wir planen einen Beitrag zu dem Thema zu produzieren und suchen diesbezüglich natürlich Geschädigte, die uns ein Interview vor der Kamera geben würden. Wären sie dazu bereit? Bitte setzen sie sich so schnell wie möglich mit mir in Verbindung, damit wir "loslegen" können.

Sie erreichen mich telefonisch unter:



MfG,


Redakteur Akte 05

persönliche Daten gelöscht siehe NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
Aktionen dieser Art nur nach vorheriger Abstimmung mit den Betreibern des Forums
siehe Impressum http://forum.computerbetrug.de/impressum.php
tf/mod
 
@tf: das hat der gast doch nur hierher kopiert. NUBs sind NUBs, hmm. Naja, aber vielleicht so:

Der Journalist, der sich hier sicher an die NUBs gehalten hätte, der aber (was mich wundert) offenbar dieses Forum nicht direkt angesprochen hat, sondern ein anderes, ist Ärger gewohnt, wie die Reaktionen auf seine Anfrage in einem Bundeswehrforum zeigen.

('0:-)')
 
littlebird's prompter schrieb:
NUBs sind NUBs, hmm. Naja, aber vielleicht so:
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
Persönliche Daten
Die Wiedergabe persönlicher Daten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der betreffenden Person erlaubt. Bei Angabe persönlicher Daten fremder Personen werden die Moderatoren diese löschen wenn nicht von einem Vorliegen der Erlaubnis auszugehen ist.
was gibt es da zu diskutieren? Woher sollen wir wissen, ob die Erlaubnis vorliegt?
Weil ein Anonymous das von irgendwo hierher kopiert?

tf
 
ich finde die Lösung so durchaus ok - und der Sache dienlich. Der Gast hat das hier gepostet ohne Wissen des Journalisten und unter Missachtung der NUB's und ich habe versucht, es unter Beachtung der NUB's so hinzukriegen, dass die von dem Journalisten durchaus erwünschte Kontaktaufnahme möglich ist. Ist alles in Butter und alles gut, finde ich. ES GIBT KEINE DISKUSSION UM DIE NUB'S, ich habe doch dazu gelernt!!!
 
TV Winner

Es sieht so aus, dass ganz Deutschland betroffen ist.
Es ist mir auch das Gleiche passiert.
Seit Ende Oktober schreibe ich an diese Leute (Fax, Email, Brief per Anschreiben mit Rückschein).
Die Leute von TV Winner wollen anscheinend mit [] Gewinnspielen im Internet mit Gewalt an nicht verdientes Geld kommen - auf Kosten der Anderen.
Die zweite Zeitschrift habe ich unfrei zurück geschickt, bei der dritten war ich in einer anderen Postfiliale. Die Angestellte dort hat mir gesagt, d
ass die Post solche unfreien Sendungen nicht zurückschickt, sondern entsorgt. Ich weiß nicht, warum die erste Filiale die Zeitschrift zurückgenommen hat.
Also, ich bezahle nichts und werde nächste Woche an die Staatsanwaltschaft in Berlin schreiben.
Eigentlich schade um unsere kostbare Zeit wegen solcher unangenehmen Sachen.
NDR will erneut in der Sendung "markt" am Montag, 17.1.05 um 20.15 Uhr darüber berichten.

[Virenscanner: Ein Wort entfernt]
 
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