Re: TV-Winner
Hmm, das liest sich wie ein Widerspruch in sich selbst, wenn ich ehrlich bin. Grundlage für eine beliebige Forderung ist nunmal die Existenz eines rechtswirksamen Vertrages, that's all....
Und, wie sich zumindest in meinem Fall, denn nur den kenne ich 100%ig, herausstellt, hat "die andere Seite", trotz anderslautender Behauptungen, massivste Probleme damit, in dieser Konstellation einen rechtswirksamen Vertrag vorzulegen, wie sonst anders wäre es zu verstehen, wenn mir TV-Winner bestätigt, dass mein "Test-Abo" gekündigt sei...?
Wobei ich natürlich nie auch nur im entferntesten ein solches "Test-Abo" angefordert hätte....lustige Bezeichung, im übrigen....für einen vorher als "rechtswirksamen Vertrag über die Zustellung von Zeitschriften" bezeichnetes Papier, dessen Existenz aber bis heute weder von TV-Winner noch von AdvoBilling belegt werden konnte....
Das ist grau, tiefstes dunkelgrau, um nicht schwarz zu sagen....
Der Jurist schrieb:Nicht ganz richtig so. Das Anklicken von irgendwelchen Felder reicht im Prinzip bereits aus. Voraussetzung ist, dass der "Klicker" das in dem Wissen und Wollen tut, einen Vertrag zu schließen - zu dem er dann übrigens meist auch steht.
Wenn der "Klicker" allerdings bestreitet, dass er einen Vertrag geschlossen hat, weil er z. B. nicht erkennen konnte, dass von ihm hier eine Willenserklärung erwartet wurde, dann hat die andere Seite ein Problem damit, den Vertragsschluss zu belegen.
Hmm, das liest sich wie ein Widerspruch in sich selbst, wenn ich ehrlich bin. Grundlage für eine beliebige Forderung ist nunmal die Existenz eines rechtswirksamen Vertrages, that's all....
Und, wie sich zumindest in meinem Fall, denn nur den kenne ich 100%ig, herausstellt, hat "die andere Seite", trotz anderslautender Behauptungen, massivste Probleme damit, in dieser Konstellation einen rechtswirksamen Vertrag vorzulegen, wie sonst anders wäre es zu verstehen, wenn mir TV-Winner bestätigt, dass mein "Test-Abo" gekündigt sei...?
Wobei ich natürlich nie auch nur im entferntesten ein solches "Test-Abo" angefordert hätte....lustige Bezeichung, im übrigen....für einen vorher als "rechtswirksamen Vertrag über die Zustellung von Zeitschriften" bezeichnetes Papier, dessen Existenz aber bis heute weder von TV-Winner noch von AdvoBilling belegt werden konnte....
Das ist grau, tiefstes dunkelgrau, um nicht schwarz zu sagen....