TV Winner vs. Bonus.net

Re: TV Winner

Gast schrieb:
Wir sind gerade mandatiert worden, gegen TV Winner vorzugehen.
...
Bei Fragen können Sie uns gerne konktaktieren 040.XXXXXXXX

[ModAction]
Als Gast nicht verifizierbar. Bitte NUB´s beachten.
DF
Hallo..
Ich bin auch auf Winner reingefallen.heute kam post vom Inkasso dienst.
Soll oder muß ich nun zahlen?Antwort wäre nett,vielen Dank
[email protected]
Wünsche noch einen guten Rutsch und viel Erfolg gegen die ......
Mfg.helmut

aus rechtlichen Gründen editiert
und mail addi gelöscht suieh NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#11
modaction
 
Was haltet Ihr von dieser gerade gefundenen Meinung/Recherche?



"TV Winner veranstaltet ein Gewinnspiel, bei dem Smarts gewonnen werden können. Dazu werden im Internet Werbe-Popup-Fenster geschaltet, auf denen eine Gewinnspielteilnahme zusammen mit einem TV-Winner-Jahresabo vereinbart werden kann. Die Vertragskonditionen sind in dem Text auf der Anmeldeseite enthalten. Unten auf der Seite erfolgt zudem der Hinweis, dass es auch möglich ist, nur am Gewinnspiel teilzunehmen und dass zu diesem Zweck die Homepage www.tv-winner.de aufgesucht werden muss, da dies auf dem Pop-up nicht möglich ist. Wer diesem Hinweis folgte, hat kein Abo abgeschlossen, sondern ausschließlich am Gewinnspiel teilgenommen.



Den Abonnenten wurde eine Bestätigungsmail mit Passwort zugesandt. Später bekamen sie ein Begrüßungsschreiben per Post mit dem Hinweis, dass ein Widerruf des Vertragsschlusses noch innerhalb einer Woche nach Erhalt des ersten Heftes möglich ist.



Verschiedentlich wurde in diesem Forum behauptet, es bestehe tatsächlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von mindestens zwei Wochen. Dies ist nicht richtig, da es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Zusendung von Zeitschriften handelt (vgl. § 312 d Abs. 4 Nr. 3 BGB). Bei einem solchen Vertrag gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.



Sofern behauptet wurde, dass sich ein gesetzliches Widerrufsrecht aus der Tatsache ergibt, dass ein Abonnementsvertrag (sog. Ratenlieferungsvertrag) abgeschlossen wurde, ist auch dies nicht richtig. Richtig ist zwar, dass es sich um einen Ratenlieferungsvertrag handelt. Jedoch gibt es eine sog. „Bagatellklausel“, die besagt, dass ein Widerrufsrecht nur dann bestehen soll, wenn die Kosten des Vertrags bis zu einer ersten möglichen Kündigung bei mindestens 200,- EUR liegen (§ 505 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB)."





Zum ersten Absatz: Das konnte ich aus den Teilnahmebedingungen nicht herauslesen. Habe ich da vielleicht etwas übersehen?

Zum zweiten Absatz: Kam bei irgendwem irgendwann mal irgendein Bestätigungsschreiben per Post? Habe selbst lediglich Rechnungen erhalten.
 
TVWinner-Abzocke

Wer von Euch hat bei welcher Staatdsanwaltschaft bereits Anzeige erstattet? Ich schließe mich an.

Gruß
fertig
 
Re: TVWinner-Abzocke

fertig schrieb:
Ich schließe mich an.
Das ist unsinnig - jeder Betroffene muss seinen Weg hier selbst suchen/finden/gehen. Beachte dabei aber: eine Strafanzeige entbindet Dich nicht von der offenen Forderungssache - das ist zivil, von den Geschädigten selbst, zu bewältigen!
 
Tv-Winner

das ist zivil, von den Geschädigten selbst, zu bewältigen!
Bei allem übel, bin ich mir gar nicht sicher was jetzt günstiger kommt, die anstrengung gegen die Forderung zu widersprechen bei einer Zivilklage oder sie gleich zu bezahlen, wenn man mal die moralischen bedenken ausser acht lässt. Natürlich warum soll ich eine Leistung bezahlen die ich gar nicht bestellt habe. Es gibt heute noch Werbung von TV-Winner die ein sauberes Gewinnspiel sugerieren, ohne kosten ohne abo zb. auf den seiten von arcor.de war zumindest bis zum 04.01 so. Leider glaube ich nicht das selbst wenn der Staatsanwalt klage einreicht und es zu einem Prozess kommt das alle Übeltäter zu rechenschaft gezogen werden oder zumindest für ein paar Jahre daran gehindert werden nicht weiter zu machen. "Selbst-Justiz ist auch Strafbar" .... .

gruß

PS : Ist nur so ein Gedanke von mir .....
 
Re: Tv-Winner

Ein Widerspruch ist in Briefform oder so ähnlich zu erstatten - das kostet nur das Porto. Einige Betroffene machen das per E-Mail, wobei ich gestehe, dasss ich davon nichts halte.
Mikel schrieb:
...Bei allem übel, bin ich mir gar nicht sicher was jetzt günstiger kommt, die anstrengung gegen die Forderung zu widersprechen bei einer Zivilklage oder sie gleich zu bezahlen ...
Ein betroffener selbst muss nicht klagen - das machen (wenn sie es für nötig halten) die Forderungssteller. Alle auflaufenden Kosten bis dahin sind von denen zu tragen.
Mikel schrieb:
... selbst wenn der Staatsanwalt klage einreicht ...
Der Staatsanwalt hingegen prüft lediglich die strafrechtliche Relevanz eines Sachverhaltes, unter Beteiligung der Sachbearbeitung bei der Polizei. Erst wenn hier gerichtsverwertbare Indizien oder Beweise positiv erforscht sind, und ein Verantwortlicher für eine Tat ermittelt worden ist, kommt es evtl. zu einer Klageerhebung. Das Erforschen allein kann aber in sehr verschiedenen Quali-/Quantitäten erfolgen. Wenn z. B. der ermittlende StA es für notwendig erklärt, dass die Geschäftsräume eines Unternehmen zu durchsuchen und alle relevanten Unterlagen und Computer zu beschlagnahmen oder sicherzustellen sind, dann hat das u. U. den geneigten Nebeneffekt für die Betroffenen, dass sich die Sache auch so von Amts wegen erübrigt hat. Ob es z. B. bei TV Winner oder BonusNet jemals zu derartig drakonischen Maßnahmen kommen wird, wie z. B. bei anderen Hamburgern, steht in den Sternen.
 
TV-Winner

Hallo !
Bin ganz neu im Internett und auch gleich auf die
schnauze gefallen. TV-Winner wollen auch von mir
Geld. Wer kann mir helfen .Habe eine Rechnung am 23.12.04.
bekommen.Bin für jede Hilfe dankbar .


Gruss Betty
 
angebliches TV-Winner Abonnement

Hallo alle zusammen mir ist genau das gleiche passiert. Ich hab weder dieses Abonnement bestellt noch dieses angebliche Probeheft bekommen, ansonsten hätte ich mich gleich bei denen gemeldet. Aber nein, die schicken gleich eine Rechnung über 60€ . Und Nachfragen bei diesem angeblichen Abo Service sind irgendwie auf auch sinnlos. Ich werde auf jeden Fall gar nichts zahlen.
 
AdvoBilling in Sachen TV-Winner

Moin,

auch ich habe im letzten Jahr, genauer, am 5.10.2004, eine Rechnung über ein angeblich abgeschlossenes Abo für TV-Winner erhalten.
Natürlich habe auch ich versucht, diesen offensichtlichen Irrtum(ich kannte die Zeitschrift bis zu diesem Zeitpunkt nicht) telefonisch zu klären.
Nungut, angeblich waren über Tage hinweg zu allen möglichen Tageszeiten alle Plätze dieser "Hotline" belegt, also schrieb ich eine Mail mit dem Hinweis darauf, dass ich weder an einem Gewinnspiel teilgenommen habe noch eine Zeitschrift abonniert habe.
Als Reaktion kam eine Bestätigung des Abos nach Ablauf eines Jahres....
Auch dem habe ich per Mail widersprochen, natürlich ohne den gewünschten Erfolg.
Dann erhielt ich eine Mahnung von TV-Winner, dann eine "letzte Erinnerung" und zuguterletzt ein Anschreiben eines Inkasso-Dienstes, in dem man mir schon massiv zu drohen versuchte.
Nachdem nun mein Anwalt dieses Inkasso-Büro angeschrieben hat und zur Zusendung eines rechtsgültigen Vertrages aufforderte, kam heute die Mail von TV-Winner, dass mein "Test"-Abo beendet sei und sie dieses bedauern.....
Mein Anwalt meinte auch, man müsse grundsätzlich überhaupt nicht auf solche Belästigungen reagieren, da spätestens in dem Moment, wo ein rechtsgültiger Vertrag von der fordernden Stelle vorzulegen wäre, diese Seifenblase zerplatze.
In diesem Zusammenhang auch noch recht bemerkenswert:
Am 5.10.2004 erhielt ich die Rechnung über das angeblich abgeschlossene Abo.
Laut Inkasso-Dienst habe ich am 10.10.2004 mit meiner IP-Adresse an diesem dubiosen Gewinnspiel teilgenommen..........????
Also hat TV-Winner schon 5 Tage vorher gewusst, dass ich an diesem Gewinnspiel teilnehmen werde, oder......?
Gegen den Geschäftsführer von "AdvoBilling", einen gewissen ......, ermittelt die StA Hamburg in mehreren Fällen wegen Betruges, diese "Firma" hat in den letzten 2 Jahren ca. 4-5mal die Anschrift gewechselt, gleiches gilt für den Geschäftsführer....

Die dubiosen Praktiken, derer sich beide Firmen bedienen, lassen wohl darauf schliessen, dass es sich um ein- und dieselbe Interessen- oder Betreibergruppe handelt.

persönliche Daten gelöscht ,
siehe NUB http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
modaction
 
bringt alles nix, nur dem Forum Ärger - und verringert meinen doch (noch) nicht. Aber die Phänomenologen sammeln weiter...
wikipedia schrieb:
Das Wort Phänomenologie (griechisch phainomenon = Sichtbares, Erscheinung; logos = Sammlung, Rede, Lehre) bezeichnet
den "ersten Blick" auf das empirische Datenmaterial zu einem Forschungsvorhaben, die erste Phase einer systematischen wissenschaftlichen Arbeit, siehe Stoffsammlung

Wo gegraben wird, wird auch gefunden (Hans Leyendecker)
 
Re: TV-Winner

Reducal schrieb:
Betty schrieb:
Wer kann mir helfen?
Am besten hier alles von Anfang an lesen und eigene Schlüsse ziehen. Murphy mit seinem Posting kurz nach Dir liegt da mEn schon echt gut im Rennen.

das mag schon sein, aber was, wenn diese dubiose Firma folgendes schreibt:
"
Es ist dadurch ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der TV Winner
Verlagsgesellschaft mbH zustande gekommen. Daher sind Sie zur Zahlung des
vereinbarten Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Vertrag ist online nach den
Regeln über Fernabsatzverträge (§§ 312 b ff. BGB) zustande gekommen, er liegt
nicht in schriftlicher, sondern nur in elektronischer Form vor und ist auch
ohne persönliche Unterschrift gültig.
"

??
 
Moin,

wow, wer gilt jetzt als schneller, die Mods dieses Forums, die den Namen des Geschäftsführers in meinem Beitrag editierten oder die Firma "AdvoBilling" selbst, deren aktueller GF, laut Impressum auf deren HP, inzwischen J[] Z[] heisst? ;-)
Wobei natürlich nicht gesagt ist, dass der früher erwähnte J[] K[] nicht weiterhin Inhaber, oder besser: Haupt- bzw. Einzelgesellschafter dieser GmbH sein könne.....

[Virenscanner: Namen unkenntlich gemacht]
 
Re: TV-Winner

hasebobbel schrieb:
Reducal schrieb:
Betty schrieb:
Wer kann mir helfen?
Am besten hier alles von Anfang an lesen und eigene Schlüsse ziehen. Murphy mit seinem Posting kurz nach Dir liegt da mEn schon echt gut im Rennen.

das mag schon sein, aber was, wenn diese dubiose Firma folgendes schreibt:
"
Es ist dadurch ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der TV Winner
Verlagsgesellschaft mbH zustande gekommen. Daher sind Sie zur Zahlung des
vereinbarten Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Vertrag ist online nach den
Regeln über Fernabsatzverträge (§§ 312 b ff. BGB) zustande gekommen, er liegt
nicht in schriftlicher, sondern nur in elektronischer Form vor und ist auch
ohne persönliche Unterschrift gültig.
"

??

Moin,
das ist schlichtweg erstunken und erlogen.
Jeder seriöse Online-Shop schickt dem User eine Bestellbestätigung zu, oder aber erfordert ein eindeutig identfizierbares Einloggen mit vorher erstelltem Usernamen sowie dazugehörigem Kennwort, diese Arbeit würde sich jeder sparen, wenn durch das blosse anclicken irgendwelcher Felderchen ein rechtsgültiger(!!!) Vertrag zustande käme....
Nur mal so als Beispiel:
würde die Behauptung, wie o.a., zutreffen, so könnte z.B. ein Kleinstkind, dass auf der Tastatur von Papa(oder Mama) herumturnt, durchaus locker eine Enzyklophädie bestellen im Wert von mehreren 1000 Euros und die Eltern müssten, so denn der Anbieter darauf bestehen würde, diese auch abnehmen und bezahlen.....

Nur durch die blosse Behauptung, es wäre ein Vertrag zustande gekommen, gewinnt diese These weder an Beweiskraft noch an Wahrheit.
Und die Beweispflicht über das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages liegt beim Betreiber der angeblich daraus erwachsenden Forderung.
 
Re: TV-Winner

Murphy schrieb:
... wenn durch das blosse Anklicken irgendwelcher Felderchen ein rechtsgültiger(!!!) Vertrag zustande käme ....
Nicht ganz richtig so. Das Anklicken von irgendwelchen Felder reicht im Prinzip bereits aus. Voraussetzung ist, dass der "Klicker" das in dem Wissen und Wollen tut, einen Vertrag zu schließen - zu dem er dann übrigens meist auch steht.
Wenn der "Klicker" allerdings bestreitet, dass er einen Vertrag geschlossen hat, weil er z. B. nicht erkennen konnte, dass von ihm hier eine Willenserklärung erwartet wurde, dann hat die andere Seite ein Problem damit, den Vertragsschluss zu belegen. Deshalb machen sich seriöse Anbieter die Mühe und nehmen Personalien auf, lassen sich die Bestellung mehrfach bestätigen bevor der Warenkorb abgeht. Um ganz sicher zu sein, versenden sie dann oft noch eine E-Mail als Bestätigung, damit sie ganz früh mitgebkommen, wenn die andere Seite den Vertragsschluss bestreitet.
Denn seröse Anbieter wollen zufriedene Kunden und keine Beitreibung der Gelder, sondern freiwillige Zahlung. Seröse Anbieter akzeptieren früh, Einwendungen gegen einen Vertragsschluss und lassen auch mal ein Geschäft sausen. Sie beharren nicht auf Rechtspositionen, sondern denken an zukünftige Geschäfte.
 
Murphy schrieb:
deren aktueller GF, laut Impressum auf deren HP, inzwischen J[] Z[] heisst? ;-)
Veränderung 17.12.2004, neuer GF bei advo:
http://www.abendblatt.de/extra/service/100591.html?show=487831
kannst da ja mal ein paar Namen und Firmen ausprobieren (dazu musst Du aber hier hin und bei "Datum" auf "alle" stellen. Probier doch dann einfach mal aus: "K***, J***"...
Manche interessanten Dinge stehen aber nur zwischen den Zeilen: Wer mehr wissen will, muss graben... Es steht halt hier und anderswo nicht alles so groß wie auf einer Plakatwand von STRÖER...

und obwohl's schon gepostet wurde, ist's amüsant: Das Abendblattportal machte eine weitere JK-Exfirma: siehe hier, womit wir auch wieder beim Thema PLAKATWÄNDE wären (D*S* kaufte 2002 die Anteile von J*K* an der Firma)

Wenn man sich mal die ganze Geschichte des Internets in Deutschland ankucken würde, wenn man kucken würde, welche "eindeutig unfairen" [ich spreche hier nicht von illegal] Machenschaften wo stattfanden unter Nichtwissen von wem - und wer davon profitierte - dann wird's einem so was von speiübel... Ich sage nur: normal ist das nicht! Das heisst natürlich nicht, dass ich irgendwo auch nur den geringsten Beleg für irgendetwas hätte, was nicht erlaubt wäre... auf den Portalen namhafter Anbieter, so 2002 rum ;)

Phil Collins schrieb:
Well you can tell ev’ryone I’m a down disgrace, drag my name all over the place. I don’t care anymore.
web.archive.org/web/20021216003630/http://www.hustl**.de/heu/rubriken/show.php3_id_31.html
Achtung, die links dort führen zu aktuellen Seiten, bitte vorsichtig (linkforum?)
 
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