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Anonymous schrieb:Hi,
Weist jemand, ob es die Sache mit Firma starlotto bereits einen Gericht erreicht hat ?
Gibt es irgendwelche Resultaten (Gerichtsurteile) ?
Wer hat gewonnen ?
Oder es ist nur ein heisse Luft von beiden Seiten
opfer
...und die Stellungnahme von Starlotto dort ist echt lesenswert, zumal aufgezeigt wird, welche Fehler (nach Meinung der Starlotto) die Nutzer gemacht hatten.Sakra schrieb:Im Forum von Akte 05 sind einige Beiträge zu diesem Thema.
HRB 141059
(...)Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2001 mit Nachtrag vom 15.12.2001 hat die Änderung der Par. 1 (Firma, bisher Siebenunddreißigste STV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, und Sitz ,bisher Norderstedt, Amtsgericht Norderstedt 31 HRB 4681 ) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Werbung, Bannerexchange, (...) insbesondere e-Commerce-Dienstleistungen, (...) Organisation und Veranstaltung von Gewinnspielen sowie Vermitteln der Teilnahme an Lotterien (...) Beratung zum Betrieb karitativer Einrichtungen sowie zur karitativen Arbeit (...) Bestellt: Geschäftsführer: W*, N*, Stuttgart, Ausgeschieden: Geschäftsführer: S*, geb. Sp*, U*K*, Norderstedt
Reducal schrieb:...und die Stellungnahme von Starlotto dort ist echt lesenswert, zumal aufgezeigt wird, welche Fehler (nach Meinung der Starlotto) die Nutzer gemacht hatten.Sakra schrieb:Im Forum von Akte 05 sind einige Beiträge zu diesem Thema.
Reducal schrieb:...und die Stellungnahme von Starlotto dort ist echt lesenswert, zumal aufgezeigt wird, welche Fehler (nach Meinung der Starlotto) die Nutzer gemacht hatten.Sakra schrieb:Im Forum von Akte 05 sind einige Beiträge zu diesem Thema.
Empfänger- Adresse durchstreichen, Absender sichtbar lassen un ab in den nächsten Briefkasten damit.mischi123 schrieb:Kann man nicht die Annahme von Briefen dieser Firma verweigern o.ä.?
Bei "eingeschriebenen" Sendungen sowieso - da setzt der Postbote dann das entsprechende Hakerl. Bei einfachen Briefen ist die Sendungsannahme eh nicht belegt und somit kann man sich stets rausreden, dass man gar keine Zuschrift erhalten hatte. Zurücksenden, mit dem Vermerk "unbekannt", würde ich nicht. Der Postbote hat für sowas einen eigenen Stempel und nur der zählt! Der Absender weiß somit, dass da jemand ist, der Briefe zurück sendet.mischi123 schrieb:Kann man nicht die Annahme von Briefen dieser Firma verweigern o.ä.?
Reducal schrieb:...das glaube ich nicht. Wie soll ein Brief zugestellt sein, der gar nicht ankommt? Und dass das vorkommt, kennt man ja.
So ist es, § 41 VwVfG (und auch § 122 Abgabenordnung)wibu schrieb:Du hast Recht (Die Zugangsfiktion gilt anscheinend nur im Verwaltungsbereich).
Gruß wibu
aber sie werden Dich mit den vorhandenen Daten unter Druck setzen, den Vertrag, den DU eingegangen bist, zu erfüllen.