Starlotto.de

AW: Starlotto.de

Starlotto gehört nicht zu der klassischen Neonutzlosbranche. Dieser Thread beginnt bereit 2004,
also lange bevor die anderen Nutzlosen die Geldadern endeckt und mit Probebohrungen begonnen haben.
 
AW: Starlotto.de! Lottoverbund.com!!!! VORSICHT!

[noparse]Hallo!
Ich möchte Euch eindringlich vor Lottoverbund. com warnen!
Ich Idiot bekam am Pfingstmontag einen Anruf...der ausländisch klingende Herr teilte mir mit freudiger Stimme mit, dass ich bereits im Herbst letzten Jahres einen Gewinn von 440.- € gemacht hätte- die Lottogesellschaft aber die Gewinnüberweisung "vergessen" hätte! Der "nette" Herr teilte mir dann noch mit, dass ich zudem zur "Probe" bei Lottoverbund Lotto spielen dürfe!!
Erstmal 4 Monate lang - 79.- pro Monat!!! Falls in dieser Zeit kein Gewinn erzielt wurde, der höher ist als die Gesamtsumme des Einsatzes der 4 Monate, bekomme man sein Geld zurück! Weiß nicht, was mich an diesem Tag geritten hat! :wall:
Solche [ edit] !:unzufrieden: :bash::bash:
Ein ganz übler Trick!
Mittlerweile habe ich erfolgreich Widerruf eingelegt, es wurden aber bereits die 79,00€ Teilnahmegebühr für einen Monat gestern eingezogen!
Die werde ich natürlich am Freitag wieder auf mein Konto zurücküberweisen lassen!!

Wenn Ihr am Tel. irgendjemand von "Lotto..." habt - sofort auflegen!
Und.... mal überlegen, woher diese Person Eure Telefonnummer etc. hat!!!


Ciao & Gruß, C1977[/noparse]
 
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Heute, war der Verkündigungstag in der Klage gegen mich. Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger hat alle Kosten des Verfahren zu tragen.

Mehr, wenn das Urteil schriftlich vorliegt.

Jetzt werde ich alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um an mein Geld zu kommen.

Na das gefällt mir mal :rolleyes:
Und auf die Urteilsbegründung bin ich mal gespannt ...

... ich hoffe mal, er hat neben allen Kosten auch deine Auslagen zu tragen :scherzkeks:
 
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... ich hoffe mal, er hat neben allen Kosten auch deine Auslagen zu tragen

Ziemlich sicher. Im Zivilrecht trägt bei Forderungen, die sich im streitigen Verfahren als unbegründet erweisen, die klagende Partei alle Kosten (auch die gegnerischen Anwaltskosten).
Der "Versuchsballon" war also rein deren teures Privatvergnügen.
 
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Auch die 3 Richter des OLG Düsseldorf konnten dem Antrag des P.E. nicht folgen. Habe heute (13.07.2009 ) den Beschluss erhalten, dass das OLG Düsseldorf die Klage auch abweisen wird. Mehr, habe ich auf meiner Seite aufgeführt. Um die Adresse zu bekommen, bitte ich um eine Nachricht per persönliche Nachricht.
Jetzt sollte jeder, der von P.E. einen Mahnbescheid / eine Klage erhalten hat überprüfen, ob die angegebene Adresse im Antrag nicht eine Postfachadresse ist. Dies ist nicht zulässig.
 
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Nun ist es endgültig: P.E. hat den Prozess verloren.

Mit Schreiben 28.07.2009 teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit, dass die Klage - mit den Az. 12 O514/07 (LG Düsseldorf) und I-15 U138/09 (OLG Düsseldorf) einstimmig zurückgewiesen wird. Damit hat P.E. nun endgültig keinen Grund mehr, die Zahlung zu verweigern. Außerdem wurde festgestellt, dass er die Klage ohne bekannte Adresse eingereicht hat. Die Postfachadresse Arthur Kutscher Platz 2a in München ist nicht zulässig.

Jetzt wird der Kostenfestsetzungsbeschluss für alle Prozesse beantragt und, wenn keine Zahlung erfolgt, die Zwansvollsteckung gestellt.

Da ich viele Unterlagen bekommen habe, werde ich mein Geld auf jeden Fall bekommen. Herr P.E. wird sich wundern, wie schnell ich ihm habhaft werden kann. Dann ist die Sache für mich erledigt. Ich hatte ihm ja an seine "Postfachadresse" einen Brief geschrieben, der aber seit dem 17.07.2009 bereit liegt, aber nicht abgeholt wurde. Auch wenn er sein Postfach nicht leer macht, ich kriege ihn.

Den Wortlaut des Beschlusses, habe ich auf meiner Seite aufgeführt.
 
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Heute habe ist den Brief, den ich am 15.07.2009 aufgegeben habe und der ab dem 17.07.2009 zur Abholung bereit lag von der Post zurück bekommen.

Das zeigt mal wieder, was das für ein Mensch ist. Es wird ihn aber nicht viel nützen, wenn ich meine Forderung durchsetzte. Ich finde ihn und dann wird es nicht schön für ihn. So wie er die Justiz benutzt, werde ich auch alle rechtmäßigen Mittel in Anspruch nehmen. Mit Haftbefehle, kennt er sich ja aus.
 
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Heute, sind die ersten zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse für die Verfahren bei mir eingegangen. Im ersten wurden 1.810,27 € und im zweiten 949,14 € nebst 5 % über dem Basitzsatz ab dem 23.03.2009 bzw. 14.08.2009 festgestellt.

Die diesen Kostenfestsetzungen zugrunde liegende Titel sind rechtskräftig.

Die Ausfertigungen, wurden den Rechtsanwälten am 10.09.2009 zugestellt.

Die Zwangsvollstreckung darf frühestens zwei Wochen nach diesem Tag beginnen.

Da ich ja die Annahme hege, dass P.E. das Spiel - ich verstecke mich und keiner findet mich - spielen wird, geht die Jagd jetzt richtig los.

Aber es wird ihm nichts nützen.
 
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Es gibt was neues. Aber ich möchte erst alles schreiben, wenn es passiert ist. P.E. liest ja hier auch mit und ich will ihm keine Möglichkeit geben, sich darauf einzustellen.

Nach den 2 Kostenfestsetzungsbeschlüsse, hat er nun auch den Vorgang der einstweiligen Verfügung verloren. Zum Termin am 07.10.2009 vor dem Landgericht Düsseldorf, kam weder er ( was zu erwarten war ) noch sein damaliger Anwalt. Das der Anwalt nicht kommen würde, war mir klar. Er hat ja nach kurzer Zeit das Mandat niedergelegt. Nun wird ein Versäumnis Urteil ergehen.

Sollte jemand noch Unterlagen haben, kann er mir diese gerne zusenden. Auf der anderen Seite, stelle ich jeden der zur Zeit Schwierigkeiten mit P.E. hat, meine Ergebnisse ( nach Abschluss ) gerne zur Verfügung. Man sollte auf jeden Fall die Adresse genau ansehen.
 
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Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sich heute gemeldet. Sie behandeln den Vorgang. Hoffentlich wird er nun bei einer Ein/Ausreise, oder Überprüfung festgenommen. Dann muss er zahlen, wenn er wieder frei sein will. Es hätte nicht so weit kommen müssen. wenn er, wie angeboten, sich mit mir in Verbindung gesetzt hätte. Aber er meint ja, ihm kann man nicht´s.
 
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Der obrige Beitrag kann falsch verstanden werden.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf behandelt den Fall. Ich hoffe, dass die Ermittlungen dazu führen, dass P.E. bei einer Kontrolle verhaftet wir, da er ja keine ladungsfähige Adresse beim Prozess beweisen konnte. Dann werde ich die Adresse erfahren und kann dann pfänden.
 
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wurde P.E. eigentlich dingfest gemacht? musste er nun Zahlen oder gar in Knast??

Die Seiten gibts ja nu nicht mehr :-D
 
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