AW: Starlotto.de
Nun ist es endgültig: P.E. hat den Prozess verloren.
Mit Schreiben 28.07.2009 teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit, dass die Klage - mit den Az. 12 O514/07 (LG Düsseldorf) und I-15 U138/09 (OLG Düsseldorf) einstimmig zurückgewiesen wird. Damit hat P.E. nun endgültig keinen Grund mehr, die Zahlung zu verweigern. Außerdem wurde festgestellt, dass er die Klage ohne bekannte Adresse eingereicht hat. Die Postfachadresse Arthur Kutscher Platz 2a in München ist nicht zulässig.
Jetzt wird der Kostenfestsetzungsbeschluss für alle Prozesse beantragt und, wenn keine Zahlung erfolgt, die Zwansvollsteckung gestellt.
Da ich viele Unterlagen bekommen habe, werde ich mein Geld auf jeden Fall bekommen. Herr P.E. wird sich wundern, wie schnell ich ihm habhaft werden kann. Dann ist die Sache für mich erledigt. Ich hatte ihm ja an seine "Postfachadresse" einen Brief geschrieben, der aber seit dem 17.07.2009 bereit liegt, aber nicht abgeholt wurde. Auch wenn er sein Postfach nicht leer macht, ich kriege ihn.
Den Wortlaut des Beschlusses, habe ich auf meiner Seite aufgeführt.