Starlotto.de

P. 0:)
stellvertreter: N.W.

Namen dürfen aus rechtlichen Gründen hier nicht genannt werden, aber spätestens nach der 5. oder 6. Mahnung bzw. nach Kontaktaufnahme durch einen Anwalt bekommst du es raus :)

übrigens die gleichen, wie bei der 0:) -Stiftung...
 
Hallo Ihr Lieben und GeBEUTELten,

auch ich bin (sozusagen) starlotto-geschädigt und würde mich (falls soetwas in DE möglich ist) an einer Sammelklage beteiligen.

Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass wir mehr Erfolg haben, wenn der Streitwert anstatt über 200 Euro, über mehrere Tausend Euro ginge.

Leider kann auch mir keinen Anwalt leisten, was aber nicht heisst, dass ich bezahlen will, da ich meiner Meinung nach im Recht bin und bisher hat mich der Engel nicht vom Gegenteil überzeugen können.
 
Anonymous schrieb:
Korrektur: Gemeint war der oben von Gandix erwähnte § 59 ZPO.
auch das haut nicht hin:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1474
Von einer Streitgenossenschaft spricht man, wenn eine Mehrheit von Klägern bzw. eine Mehrheit von Beklagten jeweils Partei in einem Prozess sind.

Beispiel:
Die Erben eines Mieters streiten sich mit der Eigentümergemeinschaft (Mehrheit von Eigentümmern des Hauses oder der Wohnung), die die Wohnung an den Verstorbenen vermietet hatte, ob die Renovierung der Wohnung ausreichend war oder ob sie weitere Kosten übernehmen muss.

Dabei geht es aber um einen Anspruch der jeweils an eine Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern gerichtet ist.

In den im Forum besprochenen Fällen geht es um eine Vielzahl von vermeintlichen oder tatsächlichen Ansprüchen gegen jeweils einzelne Nutzer.
j.
 
Im§ 60 ZPO heisst es:
Streitgenossenschaft bei Gleichartigkeit der Ansprüche

Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden.
Zitatende
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Vielleicht liege ich ja falsch, aber fordern wir nicht alle die Einstellung bzw. Richtigstellung der Inhalte der Website von Starlotto und der daraus Erfolgten Forderungen seitens Starlotto an uns ?
 
Re: Gibt es bei dir was neues bei Starlotto

schon lang nichts mehr gehört von starlotto, wer Angst hatte, hat wohl bei der Angstmache von Starlotto bezahlt und wurde [], obwohl Starlotto nie einen Anspruch hatte, weil die Forderungen völlig ungerechtfertigt waren.
Schade das es möglich ist, das so ein []. ungestraft weiter rumlaufen kann und das solche [] in Deutschland möglich sind.

[Virenscanner: Einige Wörter entfernt]
 
tststs, avantgard2 - was nimmste denn für Wörter in den Mund, da hat der Virenscanner wieder zugeschlagen.
Aber ansonsten haste nicht unrecht. Manchmal haben wir schon merkwürdige Gesetzte, die entweder jeder auslegen kann wie er es braucht oder die von vornherein nur für Reiche da sind; Soll heissen, wer nicht genug Geld hat um durch ALLE Instanzen zu gehn, kann halt sehen wo er bleibt.

Aber wenn Starlotto denkt, die können mir einfach eine Rechnung schicken - ohne Hand und Fuss - dann sollen die ruhig in dem Glauben leben.

Ich finde, das ganze grenzt schon an Nötigung. Abgesehen von den ganzen Kosten die mir durch die ständigen Faxe entstehen.

Kennt nicht jemand nen § wo steht, dass man solche Sachen einfach ignorieren kann. Denn wenn ich nun meine Kosten von Starlotto ersetzt haben will, muss ich doch auch wieder vor Gericht ziehen...

...armes Deutschland!
 
Starlotto

Moin, uns hat es jetzt auch erwischt. Meine Frau wollte das Probe-Abo mal 1 Monat testen und dachte Sie kommt da so einfach wieder raus. Sie hat zwar fristgerecht per EMail gekündigt, aber Starlotto hat ja so nen tollen SPAM Filter. Jetzt sollen wir doch 2 Jahre lang zahlen. Die erste Rechnung hat man uns jetzt auch geschickt. Alle Schreiben über das Kontaktformular haben nichts gebracht. Wir haben jetzt um eine schrifliche Rechnung gebeten und dann werden wir das Ding zum Staatsanwalt tragen. Wozu zahlt man denn Steuern wenn die sich da nicht drum kümmern ??

Bis denne

Torsten
 
Anonymous schrieb:
Im§ 60 ZPO heisst es:
Streitgenossenschaft bei Gleichartigkeit der Ansprüche

Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden.
Zitatende
---
Vielleicht liege ich ja falsch, aber fordern wir nicht alle die Einstellung bzw. Richtigstellung der Inhalte der Website von Starlotto und der daraus Erfolgten Forderungen seitens Starlotto an uns ?

und warum geht das dann bei einem "Computerspiel" :eek:

http://***.golem.de/0412/35006.html

und 3000 Euro für die erste Instanz :roll:
 
Gandix schrieb:
...und warum geht das dann bei einem "Computerspiel"

http://***.golem.de/0412/35006.html

Steht da schon was, dass die Streitgenossenschaft ihr Ziel erreicht hat? Die versuchen sich doch gerade erst zu sammeln, um einen Anwalt bezahlen zu können.
Generell bleibt festzustellen, dass das eine zivile Klage werden soll, die selbstverständlich (gegen Vorauskasse) von den meisten Anwälten auch durchgezogen wird.
 
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