Starlotto.de

Captain Picard schrieb:
Es geht nicht um Geld zurückzuklagen sondern um zu bezahlen...
Bitte genau lesen und dann posten
Ooops! Stimmt, sorry. :oops:
Das hatte ich zunächst so gelesen, dass er schon bezahlt hätte.
Das ging irgendwie durcheinander. :gruebel:

Gruss A. John
 
Starlotto weiteres.....

liebe Leute, warum die ganze Panik, ich kann Euch nur immer wieder raten : nicht nervös machen lassen und ganz wichtig nicht bezahlen, immer nur die Ruhe bewahren!!!
Ich habe seit einiger Zeit nichts mehr von Starlotto gehört,
das letzte waren die Schreiben von CL-Inkasso von Mitte Sept., deshalb gabs für mich auch keinen Grund für weitere Schritte.
Weitere Schritte wären erst nötig, wenn Starlotto das gerichtliche Mahnverfahren einleiten würde, damit rechne ich (und auch die Verbraucherzentrale Bayern) aber eher nicht, denn erst dann wäre überhaupt eine Reaktion in Form eines Widerspruchs erforderlich
was auch die Einschaltung eine Anwalts eventuell nötig machen würde (nur in dem Fall das auch eine Reaktion auf den Widerspruch kommt). Die Forderung von Starlotto ist aber sowas von total unbegründet und ungerechtfertigt, das sie sich hüten werden damit vor Gericht zu ziehen.

Starlotto ist eben eine geschickte Masche Leute abzuzocken und das haben die Macher von Starlotto wohl geschickt gemacht, denn meines Wissens haben sehr sehr viele wohl leider bezahlt statt einfach abzuwarten.
hier nochmal ein Auszug aus dem Schreiben der Rechtsanwälte der Verbraucherzentrale:
2.) Sie sollten nicht mehr auf die Mahnschreiben reagieren. Wenn die Fa. Starlotto ein Inkassobüro einschalten sollte, dann sollten Sie deren zahlreiche (auch zum Teil sehr aggressive) Briefe ebenso nicht mehr beachten.
3.) Wenn die Fa. Starlotto oder das Inkassobüro in das gerichtliche Verfahren, mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, gehen
sollte, dann können Sie hiergegen den Widerspruch erklären. Bitte beachten Sie die hier geltende Widerspruchfrist von 2 Wochen.
4.) Zwar sehen wir es als nicht wahrscheinlich an, dass Ihr Vertragspartner nun eine Klage begründen wird, doch wenn Sie diesbezüglich vom Gericht einen Hinweis bekomen, dann sollten Sie sich von einem Anwalt gerichtlich vertreten lassen.
Leider können wir Sie im Gerichtsverfahren nicht mehr vertreten, da dies uns aus gesetzlichen Gründen verboten ist.

Mit freundlichen Grüßen
K.
 
versteh zwar nur Bahnhof, aber vielleicht kann mir ein Computerexperte sagen, daß so die...... bei zwei Usern eines Computers in Sachen
Starlotto entsteht:

http://***.mail-archive.com/[email protected]/msg09763.html

wo wir wieder beim 0:-) sind...

was Starlotto betrifft:

- ich war beim Anwalt...

- nach 3 !!! Anschreiben die erste Reaktion von diesem 0:-)
in Form eines " außergerichtlichen Vergeichs "
er hat angeblich nie eine Kündigung der Club-Mitgliedschaft bekommen :argue:
er gibt aber zu, daß er emails von mir "gelesen" hat :evil:
er möchte mir, weil er ein so guter Mensch ist :lol: die ungerchtfertigterweise geforderten " Beiträge " erlassen...
von meinen nie angekommenen Gewinnen, dem ursächlichen Grund meiner Kündigung keine Rede :evil: :evil: :evil:

ich kann Avantgard 2 nur Recht geben: auf keinen Fall !!! zahlen und die Medien in Kenntnis setzen...

irgendwann müssen die doch hellhörig werden...

p.s. in FAKT kam letztens ein Beitrag über seriöse und unseriöse Stiftungen...
allerdings nicht über 0:-) Stiftung

leider habe ich es verpennt danach ins Netz zu gehen zwecks Chat.

alles was ich bieten kann, ist das hier:

http://***.dzi.de/

hilft auf den ersten Blick auch nicht viel weiter, weil es dort nichtmal einen
Kontakt-Link gibt
:-?

werde wohl "erstmal" auf den Vergleich eingehen, damit die Anwaltskosten nicht bodenlos werden...
ansonsten Aufruf an Alle:

Kampf dem 0:-)

nur nicht unterkriegen lassen :)

Cu

aus rechtlichen Gründen editiert , modaction
 
Starlotto Clubmitgliedschaft

Hallo

war auch Clubmitglied dieser Firma.
0:-) Nachdem ich meinen Gewinn (Herr der Ringe) nicht erhalten habe und auf meine vielen Email´s nicht geantwortet wurde, holte ich die Beiträge über meine Bank zurück und sperrte dieses sofort für weitere Abbuchungen. :evil:

Dann kamen jede Menge Email´s. Ich müßte zahlen. Meine Kündigung hätte man nicht erhalten. Im übrigen wäre ich einen 2Jahres Vertrag eingegangen und müsse noch bis Sept. 2005 zahlen. :o

Ich blockierte einfach alle Email´s von 0:-)

Dann kamen schriftliche Mahnungen. Die letzte drohte mir mit einer Inkassofirma. Leider bezahlten wir jetzt den Betrag von 187,95 Euro.
nd siehe da auf einmal wurde meine Mitgliedschaft aufgelöst. Ich weiß Dummheit gehört bestraft. :oops: Habe aber einfach Schiss gekriegt. :o

Ich könne aber selbstverständlich jeden Tag einmal umsonst weiterspielen.

Die haben doch einen an der Waffel. :evil:

Jedenfalls weiß ich in Zukunft das ich per Internet auf gar nichts mehr eingehe. 8)

Gruß Lara
 
Sammelklage

Zitat:

"Witti räumt allerdings ein, dass er mit einer Sammelklage in Deutschland juristisches Neuland beschreitet. Ein schneller und sicherer Erfolg sei somit nicht gewährleistet. Aber es gebe einige Ansatzpunkte und Unterstützung auch von Rechtswissenschaftlern. Er habe Kontakt mit bisher drei möglichen Mandanten und hoffe, dass er bald mit einer größeren Gruppe von Geschädigten und Hinterbliebenen Musterprozesse führen könne, zitiert Spiegel Online den Münchner Anwalt weiter. (em/c't) "

Auch gegen die "Telecom" wird im Wege der Sammelklage vorgegangen wegen Aktienbetruges!

Hebalo10
 
Starlotto nicht nur in Deutschland

AKNÖ warnt vor Zahlungsaufforderungen von "starlotto.de" - Teilnahme an ausländischen Glücksspielen ist verboten
Medium: APA OTS/A
Datum: 06. 08. 2003
http://noe.arbeiterkammer.at/www-588-IP-6562.html
AKNÖ schrieb:
Wien (AKNÖ) - Auf dubiose Art und Weise versucht seit einiger Zeit ein deutsches Internet-Glücksspiel-Unternehmen in Österreich an Geld zu kommen. In derKonsumenentschutzabteilung der Niederösterreichischen Arbeiterkammer (AKNÖ) liegen Fälle von Konsumenten, die ohne jemals in irgendeiner Art und Weise mit "starlotto.de" in Verbindung getreten zu sein, von dieser Firma mittels schriftlicher Zahlungserinnerung (!) zur Überweisung von 25,75 Euro angehalten werden. Sollten sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, behält sich die Firma weitere Schritte wie zwangsweise Eintreibung des Betrages vor. Als Begründung werden ein angebliches Minus auf dem "Teilnehmerkonto von 22,25 Euro sowie Mahnspesen von 3,50 Euro angegeben. "Eine derartige freche Vorgangsweise ist mir in meiner langjährigen Tätigkeit als Konsumentenschützer nur selten untergekommen. Aber wenn es ums Geldverdienen geht, werden manche Unternehmen immer skrupelloser. Und leider zeigen unsere Erfahrungen auch, dass es immer wieder Konsumenten gibt, die auf eine unberechtigte Zahlungsaufforderung reagieren, weil sie rechtlichen Folgen aus dem Weg gehen wollen", weiß AKNÖ-Konsumentenschützer Günther La Garde. Der Rat der AK-Experten lautet in jedem Fall, den Betrag nicht zu überweisen!
Grundstück auf dem Mond
Die AKNÖ-Konsumentenschützer haben sich nach vermehrten Anfragen von verärgerten Konsumenten dieses Glücksspielunternehmen genau unter die Lupe genommen. Neben skurilen Gewinnen, wie etwa einem Grundstück auf dem Mond samt Zertifikat, ist den AKNÖ-Profis aufgefallen, dass "starlotto.de" die Einklagbarkeit der Gewinne definitiv ausschließt und es sich auch vorbehält, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder zu verändern. Weiters wird auf der Homepage die kostenlose Teilnahme an dem Gewinnspiel beworben. Es ist zwar richtig, dass das Gewinnspiel selbst kostenlos ist, nicht aber die Clubmitgliedschaft (bis zu 39,90 Euro monatlich). Die Clubmitgliedschaft erhöht angeblich die Gewinnchance und ermöglicht die Teilnahme an bis zu 50 weiteren Gewinnspielen. Jeder, der an einem Gewinnspiel teilnimmt, muss seine e-mail-Adresse, seine Wohnanschrift sowie sein Geburtsdatum angeben. Gibt man die e-mail-Adressen von Bekannten an, werden Gewinne bis zu 10.000 Euro in Aussicht gestellt. Abschließend weisen die AKNÖ-Konsumentenschutzexperten darauf hin, dass in Österreich die Teilnahme an ausländischen Lotterien gesetzlich verboten ist, wenn die Geldeinsätze von Österreich aus geleistet werden. Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (01) 58883-1252 mailto:p[email protected] http://www.aknoe.at
 
Starlotto Clubmitgliedschaft

Hallo

was heißt das jetzt im Klartext. Soll ich das Geld zurück buchen lassen.

Können die bei einer Mitgliedschaft das Geld eintreiben oder nicht. War schon mal bei irgendjemanden der Gerichtsvollzieher.

Wenn ich einen Rechtsanwalt aufsuche kostet das auch noch mal ein Haufen Geld.

Schöne Grüße

laracroft1965 :argue:
 
Re: Starlotto Clubmitgliedschaft

laracroft1965 schrieb:
War schon mal bei irgendjemanden der Gerichtsvollzieher.
Der Gerichtsvollzieher wird eigentlich nur mit einem vollstreckbaren Titel in der Hand tätig. Ohne Gericht wird das wohl nichts werden. Da war etwas in meinem Hinterkopf mit Affinität von Teufel und Weihwasser...
 
der Anwalt hatte zumindest nur einen Bruchteil von dem gekostet was
in Punkto Inkasso auf mich zugekommen wäre...
nach wie vor sollte man sich informieren, ob man Prozesskostenhilfe oder so beanspruchen kann...
und die Tatsache, daß dieser 0:-) plötzlich einem Vergleich zugestimmt
hat und somit zumindest auf seine Forderungen verzichtet spricht doch wohl für sich :roll:

...
 
Starlotto Clubmitgliedschaft

Hallo

ok Ihr habt Recht. Gehe jetzt zur Bank und lasse das Geld zurückbuchen. Mal sehen was passiert. :wink:

Habe ja auch eine Rechtschutzversicherung. 0:-)

Halte Euch auf dem Laufenden.

Grüße

Laracroft
 
Re: Starlotto Clubmitgliedschaft

Anonymous schrieb:
Hallo

ok Ihr habt Recht. Gehe jetzt zur Bank und lasse das Geld zurückbuchen. Mal sehen was passiert. :wink:

Habe ja auch eine Rechtschutzversicherung. 0:-)

Halte Euch auf dem Laufenden.

Grüße

Laracroft

viel Glück mit deiner Rechtsschutz, meine zahlt bei sowas nicht :evil:
 
Re: Starlotto Clubmitgliedschaft

Anonymous schrieb:
...viel Glück mit deiner Rechtsschutz, meine zahlt bei sowas nicht...
Und das kannst Du so pauschal sagen, ja? Wenn Du von deiner RSV so begeistert bist, dann würde ich mir mal Gedanken machen, warum ich ausgerechnet diese Versicherung Monat für Monat bezahle.
Eine RSV behält sich mit Sicherheit immer vor, die Aussicht auf Erfolg zu werten und danach die Übernahme der Kosten zuzusagen oder abzulehnen. Wenn aber eine plausibel begründete Sachlage zugrunde liegt, wird sie sich nicht groß sträuben. Schlechter Service spricht sich schnell rum...
 
Re: Starlotto Clubmitgliedschaft

Anonymous schrieb:
viel Glück mit deiner Rechtsschutz, meine zahlt bei sowas nicht :evil:

Kann es sein dass Du das Risiko "Vertragsrechtschutz" gar nicht versichert hast ? Ist natürlich klar, dass ne Verkehrsrechtschutz oder Arbeitsrechtschutz nicht blechen wird.
Wie haben die die Ablehnung denn begründet ?
 
@ Gandix

Die einfachste Form des Rechtsschutzes für den Otto Normalo ist der Privatrechtsschutz. Der von Teleton angesprochene Vertragssrechtsschutz ist in derartigen Verträgen zumeist mit drin.
Beispiel hier bei der HUK24, dort heißt es:
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Geschäften des täglichen Lebens außerhalb des Fahrzeugbereiches, z.B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag oder Versicherungsvertrag.
Die Dialersachen sind somit i. d. R. abgedeckt - Wehrmutstropfen, der übliche Selbstbehalt von um die 100 €.
 
http://***.huk24.de/pdf/rs/HURARB3.pdf

§§3, Absatz 2 f
§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

f) in ursächlichem Zusammenhang

aa) mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften;

defacto das Gleiche in Grün...

p.s. es gibt zwar einen *Stardialer* aber das ist hier nicht das Thema :wink: sondern immer noch *Starlotto* :)
 
Ah, ja - wer lesen kann ist klar im Vorteil! :oops: Allerdings würde ich das auf eine Prüfung ankommen lassen, da mEn das Spiel nicht ursächlich ist, sondern die Mitgliedschaft.
 
§ 59 ZPO - Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes
Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind.

kann das mal jemand prüfen ?
 
Zurück
Oben