Wien (AKNÖ) - Auf dubiose Art und Weise versucht seit einiger Zeit ein deutsches Internet-Glücksspiel-Unternehmen in Österreich an Geld zu kommen. In derKonsumenentschutzabteilung der Niederösterreichischen Arbeiterkammer (AKNÖ) liegen Fälle von Konsumenten, die ohne jemals in irgendeiner Art und Weise mit "starlotto.de" in Verbindung getreten zu sein, von dieser Firma mittels schriftlicher Zahlungserinnerung (!) zur Überweisung von 25,75 Euro angehalten werden. Sollten sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, behält sich die Firma weitere Schritte wie zwangsweise Eintreibung des Betrages vor. Als Begründung werden ein angebliches Minus auf dem "Teilnehmerkonto von 22,25 Euro sowie Mahnspesen von 3,50 Euro angegeben. "Eine derartige freche Vorgangsweise ist mir in meiner langjährigen Tätigkeit als Konsumentenschützer nur selten untergekommen. Aber wenn es ums Geldverdienen geht, werden manche Unternehmen immer skrupelloser. Und leider zeigen unsere Erfahrungen auch, dass es immer wieder Konsumenten gibt, die auf eine unberechtigte Zahlungsaufforderung reagieren, weil sie rechtlichen Folgen aus dem Weg gehen wollen", weiß AKNÖ-Konsumentenschützer Günther La Garde. Der Rat der AK-Experten lautet in jedem Fall, den Betrag nicht zu überweisen!
Grundstück auf dem Mond
Die AKNÖ-Konsumentenschützer haben sich nach vermehrten Anfragen von verärgerten Konsumenten dieses Glücksspielunternehmen genau unter die Lupe genommen. Neben skurilen Gewinnen, wie etwa einem Grundstück auf dem Mond samt Zertifikat, ist den AKNÖ-Profis aufgefallen, dass "starlotto.de" die Einklagbarkeit der Gewinne definitiv ausschließt und es sich auch vorbehält, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder zu verändern. Weiters wird auf der Homepage die kostenlose Teilnahme an dem Gewinnspiel beworben. Es ist zwar richtig, dass das Gewinnspiel selbst kostenlos ist, nicht aber die Clubmitgliedschaft (bis zu 39,90 Euro monatlich). Die Clubmitgliedschaft erhöht angeblich die Gewinnchance und ermöglicht die Teilnahme an bis zu 50 weiteren Gewinnspielen. Jeder, der an einem Gewinnspiel teilnimmt, muss seine e-mail-Adresse, seine Wohnanschrift sowie sein Geburtsdatum angeben. Gibt man die e-mail-Adressen von Bekannten an, werden Gewinne bis zu 10.000 Euro in Aussicht gestellt. Abschließend weisen die AKNÖ-Konsumentenschutzexperten darauf hin, dass in Österreich die Teilnahme an ausländischen Lotterien gesetzlich verboten ist, wenn die Geldeinsätze von Österreich aus geleistet werden. Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (01) 58883-1252 mailto
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