Starlotto.de

AW: Starlotto.de

Hallo kaicgn!

Am Besten erst mal gar nicht reagieren. Von mir und meiner Frau will SL etwa 1200€ haben. Nach der dritten Mahnung und Drohung mit Inkasso passierte bisher gar nichts mehr. Das ist jetzt etwa drei Monate her. Wie vielfach hier zu lesen ist, muss man erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht. Wir haben nicht einmal Kontakt aufgenommen.
Ich glaube, SL geht langsam die Luft aus. Die Beiträge hier und auch in anderen Foren sind sehr rar geworden. Ich warte nur noch auf den Tag, an dem diese Starlotto-Webside endlich aus dem Internet verschwindet und dieser Spuk endlich ein Ende nimmt.

Gruss
det0203
 
AW: Starlotto.de

Ich hatte 3 Jahre lang mit zwei E-Mail Anschriften mitgespielt. Anfang letzten Jahres habe ich meinen Gewinn von 35.00 Euro angefordert. Ich erhielt sogar noch einen Auszahlungscode (nach ca. 6 Monaten). Einen Tag danach erhielt ich zwei E-Mail mit der Sperrung meiner Konten. Mir wurde mitgeteilt, das es ein schweres vergehen ist bei Starlotto mit zwei E-Mail Anschriften mitzuspielen. Pro E-Mail wollte Starlotto von mir ca. 450,00 Euro. Darin waren auch meine 35,00 Euro enthalten, die ich nie bekommen habe. Auch bei mir hat Starlotto fast wöchentlich eine Mahnung versandt. Jeweils wurde mein Konto mit 5,00 Euro belastet. Im Dezember kam die letzte Mahnung mit den üblichen Drohungen. Im Januar gingen die Mahnungen wieder von vorne los. Pro E-Mail Anschrift möchte Starlotto nun ca. 550,00 Euro haben. Letzte Woche habe ich vom Amtsgericht Coburg ein Mahnbescheid erhalten. Die Angelegenheit habe ich jetzt meinen Rechtsanwalt übergeben. Mal sehen was rauskommt.
 
AW: Starlotto.de

Ich habe mich gefragt, wieso hier drei Personen vom Amtsgericht Coburg etwas erhalten haben, liegt wohl daran, dass dort ein Online Mahnverfahren möglich ist.

Wenn nun eine Person X dem widersprochen hat, wie lange hat man dann als Gegenpartei (also SL) zu reagieren. Hier liegen ja einige der Postings schon eine Zeit lang zurück....
 
AW: Starlotto.de

all user
ich habe das ungute gefühl, daß einige von st.lo. hier heimlich posten
um die unwissenden mächtig unter druck setzen.:scherzkeks:
wie gesagt, ich und auch andere haben noch N I E davon gehört, daß
ein GERICHTLICHER-MAHNBESCHEID an irgend jemand zugeschickt
wurde:wall: wie denn auch???? also immer schön cool bleiben:-D :-D
gruß aus berlin
peter
 
AW: Starlotto.de

Nachdem ich das Schreiben des RA gelesen habe, kann ich nur sagen: Was will Starlotto???? Zwei Personen benutzen mit jeweils einer E-Mail Adresse von einem Computer, dessen Spiel. Was ist daran, nach meiner Meinung und dessen Spielanleitung, auszusetzen??

Aber so ist die Arbeitsweise von Starlotto. Erstmal etwas behaupten und dann sehen, wie die Gegenseite reagiert. Ich würde jetzt abwarten, was der nächste Schritt von Starlotto seien wird.

Wenn man nicht unrechtes getan hat, braucht man sich auch nicht von Starlotto unter Druck setzen zu lassen.

Ruhe bewahren und abwarten !
 
AW: Starlotto.de

Hallo,

habe vor ein paar Tagen ne E-Mail bekommen, dass mein Club-Paket nun ausgelaufen ist. Zur Sicherheit habe ich vorher ein Einschreiben nach München geschickt. Der Rückschein wurde auch unterzeichnet. Mal schaun ob ich jetzt auch noch mein Restgeld bekomme, das scheint mir schwieriger zu werden.

Gruß
Hans-Werner
 
AW: Starlotto.de

hi rudol
sei doch bitte so nett und schicke mir doch mal dieses schreiben was der anwalt bekommen hat als PN. dann kan ich mir auch ein urteil darüber erlauben. denn ich glaube nicht, daß es ST.LO. auf einen proßess ankommen läßt
gruß aus berlin
peter:-D
 
AW: Starlotto.de

hi rudol
habe mich verlesen.
nicht DEIN anwalt hat ein schreiben bekommen sondern DU hast ein schreiben von einem anwalt bekommen?????? richtig?????
was steht den in diesen ACH SO WICHTIGEN schreiben??????
das du jetzt zum aller, aller, allerletzten mal aufgefordert wirst zubezahlen sonst geht die sache vor gericht??????? ha, ha, ha
ewas besseres könnte dir doch garnicht passieren. wenn dieser GERICHTLICHE-MAHNBESCHEID wirklich eintrudel sollte, kreuzt du WIEDERSPRUCH an und sendest diesen WIEDERSPRUCH an das ausstellende gericht zurück. so nun nochmal : DER ANTRAGSTELLER IST NUN IN DER BEWEISPFLICHT.-- ST.LO.-- muß jetzt vor gericht aussage kräftige argumente vor legen, die ihre ansprüchen rechfertigen. klaro?? ich hoffe ich konnte dir ein wenig mut machen:
gruß aus berlin
peter
 
AW: Starlotto.de

Da wurde ja wieder schon in den AGB´s etwas hinzugefügt, am 12.07.2006 hieß
es nch so

"Belastungen auf dem Teilnehmerkonto sind sofort fällig, ohne dass es einem gesonderten Hinweis
bedarf. Eine Belastung kann mit einem bestehenden Guthaben teilweise oder ganz ausgeglichen
werden. Ein negativer Kontostand ist binnen 14 Tagen auszugleichen. Das Teilnehmerkonto kann
zinslos im Guthaben geführt werden.
Es unterliegt der Verantwortung des Teilnehmers, einen rechtzeitigen Ausgleich des
Teilnehmerkontos herzustellen. Ein negatives Teilnehmerkonto kann zu Einschränkungen der
Leistungen führen (etwa bei Tippeintragung, Gewinnauswahl)."
Am 01.10.2006 so

"Belastungen auf dem Teilnehmerkonto sind sofort fällig, ohne dass es einem gesonderten
Hinweis bedarf. Eine Belastung kann mit einem bestehenden Guthaben teilweise oder ganz
ausgeglichen werden. Ein negativer Kontostand ist binnen 14 Tagen auszugleichen. Das
Teilnehmerkonto kann zinslos im Guthaben geführt werden.
Es unterliegt der Verantwortung des Teilnehmers, einen rechtzeitigen Ausgleich des
Teilnehmerkontos herzustellen. Ein negatives Teilnehmerkonto kann zu Einschränkungen
der Leistungen führen (etwa bei Tippeintragung, Gewinnauswahl). Bei Zahlungsverzug
fallen die gesetzlichen Zinsen an. Für jede außergerichtliche Mahnung werden Euro 3,50 für
Porto- und Verwaltungskosten erhoben, soweit der Teilnehmer nicht nachweisen kann, dass
ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist."
und jetzt so

"Belastungen auf dem Teilnehmerkonto sind sofort fällig, ohne dass es einem gesonderten Hinweis
bedarf. Eine Belastung kann mit einem bestehenden Guthaben teilweise oder ganz ausgeglichen
werden. Ein negativer Kontostand ist binnen 14 Tagen auszugleichen. Das Teilnehmerkonto kann
zinslos im Guthaben geführt werden.
Es unterliegt der Verantwortung des Teilnehmers, einen rechtzeitigen Ausgleich des
Teilnehmerkontos herzustellen. Ein negatives Teilnehmerkonto kann zu Einschränkungen der
Leistungen führen (etwa bei Tippeintragung, Gewinnauswahl). Bei Zahlungsverzug fallen 13,75%
p.a. Zinsen an. Die Verjährung für Forderungen beträgt fünf Jahre zum Jahresende. Für jede
außergerichtliche Mahnung werden Euro 3,50 für Porto- und Verwaltungskosten erhoben, soweit
der Teilnehmer nicht nachweisen kann, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden
ist."

Merkwürdig oder??
 
AW: Starlotto.de

und wo wir schon mal dabei sind, am 01.10.2006 hieß es noch so
"Der Teilnehmer ist verpflichtet, Starlotto über eine Änderung seiner Wohnanschrift
umgehend zu informieren. Im Falle von Rücksendungen ist Starlotto ermächtigt, eine
Bearbeitungspauschale zu berechnen. Diese beträgt in der Regel Euro 5,00. Für
Adressnachforschungen und/oder Nachsendungen ist Starlotto ermächtigt neben angefallenen
Kosten (Einwohnermeldeamtauskunft) eine Bearbeitungspauschale von Euro 10,00 zu
berechnen."
wow und nun 46 Euro mehr...

"Der Teilnehmer ist verpflichtet, Starlotto über eine Änderung seiner Wohnanschrift umgehend zu
informieren. Im Falle von Rücksendungen ist Starlotto ermächtigt, eine Bearbeitungspauschale zu
berechnen. Diese beträgt in der Regel Euro 5,00. Für Nachsendungen mit einfachen
Adressnachforschungen ist eine Bearbeitungspauschale von Euro 10,00 vereinbart. Wir trotz
Aufforderung keine gültige Anschrift mitgeteilt, ist eine Einwohnmeldeamtsauskunft mit
Bearbeitungspauschale von Euro 46,00 vereinbart."
 
AW: Starlotto.de

Huhu, es werden ja noch einige wissen, das ich doch nun schon vor längerem, den gerichtlichen Mahnbescheid wg. 'SL´bekommen habe und ich hab auch zeitgemäß.. Widerspruch eingelegt. Komisch nur, dass ich seitdem NIX mehr höre. Weder vom Gericht noch von SL. NIX:eek:
 
AW: Starlotto.de

W A R T U N G S A R B E I T E N

Es finden gerade Wartungsarbeiten an der Serverfarm statt.
Starlotto ist gegen 21.30 Uhr wieder für Sie da.

Status-Datum: 28.03.2007, 19:15 Uhr

Bitte besuchen Sie uns dann erneut.

Vielen Dank,
Ihr Starlotto-Team


...da kommen bestimmt wieder schöne neue Sachen dazu...
 
AW: Starlotto.de

Hallo @all, auch ich habe versucht meinen Gewinn in Höhe von 70 Euro von St...to zu bekommen. Mehrmals versuchte ich per Fax an meinen Gewinn zu bekommen. Natürlich ohne Erfolg. War ja klar!!! Per Mahnverfahren kam heraus, dass es unmöglich ist bei dem Geschäftsführer was zu holen. Laut Schreiben, von der von mir beauftragten Gerichtsvollzieherin, ist es nicht möglich was zu pfänden. Dies haben auch schon vorherige Versuche gezeit. Ab da bin ich den Weg über das Amtsgericht in München gegangen. Mit Schreiben vom 07.11.06 bekam ich Nachricht, dass dor ein Insolvenzverfahren von einer Gläubigerseite gestellt wurde. Dieses aber noch nicht eröffnet bzw. entschieden. Wie es jetzt weitergeht? Keine Ahnung, aber vieleicht weiss das jemand von euch. Bis jetzt, ausser Spesen nicht gewesen.

Gruß
Sebastian
 
AW: Starlotto.de

... 07.11.06 ...Insolvenzverfahren...
Dieses aber noch nicht eröffnet bzw. entschieden. Wie es jetzt weitergeht? Keine Ahnung...
Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn genug Geld für die Verfahrenskosten da ist oder jemand einen Verfahrenskostenvorschuss einzahlt.

Ist nicht mal genug Geld für das Insolvenzverfahren da, heißt das: streicht euch die Forderungen ans Bein, hier gibt's nichts mehr zu holen!

Aber eine Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung ist mit einer Insolvenzeröffnung bzw. einem abgewiesenen Insolvenzantrag geplättet, vgl. § 60 IV und V GmbH-Gesetz.

Wuschel
 
AW: Starlotto.de

Hallo Leute

Hatte im November hier geschrieben das ich einen Mahnbescheid bekommen hatte. (Tread 401) Hatte ja einen Widerspruch eingelegt.
Diese Woche kam nun ein Brief vom Amtsgericht Coburg.

Hier der Text:
Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigem Verfahrens an das Amtsgericht München Zivilabteilung abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten.

So nun werde ich mal abwarten was dann vom Amtsgericht München kommt. Eventuell muß ich dann doch einen Anwalt einschalten. Hat noch jemand etwas ähnliches bekommen ?

Viele Grüße
joau
 
AW: Starlotto.de

hi
nein, du bist der erste, der einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen hat. aber warte mal ab, ob es überhaupt zu einer verhandlung kommt
und ST....... nicht kurz vor dem angeraumten termin noch kalte füße bekommt und alles absagt. :-p :-D
gruß aus berlin
peter
 
Zurück
Oben