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hi
nein, du bist der erste, der einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen hat. aber warte mal ab, gruß aus berlin peter
Die Stunde der Wahrheit kommt erst, nachdem der Mahnbescheid mit Kreuzchen fürDer Mahnbescheid selbst weist aus meiner Sicht Mängel auf, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, da hier jeder mitlesen kann, das Tortenstück hebe ich mir für das Gericht auf.
So wie ich im Internet gesehen habe, haben in den letzten Monaten Wochen Tagen noch mehr einen Bescheid bekommen.
Wie geht es nun weiter ?
Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:
"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/
Hab den Eindruck, das man hier intensiv mitliest und
nachdem immer wieder drauf hingeweisen wird, dass dieser Schritt bisher nicht erfolgte,
treibt man es einen Schritt weiter bis zu Kante, wohl in der Annahme damit User einschüchtern zu können.
Bis zu diesem Schritt ist, um es nochmals zu wiederholen, keine einzige rechtliche Prüfung erfolgt.
na wer wohl? "the dark side" oder meinst du, die würden sich nicht informieren,Na was meinst du WER hier intensiv mitliest?
treibt man es einen Schritt weiter bis zu Kante, wohl in der Annahme damit User einschüchtern zu können.
Bis zu diesem Schritt ist, um es nochmals zu wiederholen, keine einzige rechtliche Prüfung erfolgt.
das hab ich mir schon gedacht, ich habe aber so den gedanken (die illusion?) das zumindest die Anwälte welche mich vor Gericht ziehen, keinerlei Ahnung haben WAS für eine FA. Starlotto ist, bzw. mit welchen Methoden der Typ arbeitet. :roll:
Das gibt es nicht! Der Provider hat keine Veranlassung den Internetverkehr seiner Kunden zu überwachen, geschweige denn zu protokollieren. Das wäre so, als würde ein Postbote den Inhalt eines Briefes zur Kenntnis nehmen und für später mal ablegen - ein Unding!Ich dachte dabei an die Abspeicherung der Seitennutzung beim eigenen Provider ???
Die gibt es erst ab 1.1.2008 und betrifft nur die Verbindungsdaten einer Computersession des Internetnutzers ggü. seinem Provider - nicht den Aufruf von Internetseiten durch den Nutzer....was ist mit Datenvorratsspeicherung?
Die gibt es erst ab 1.1.2008 und betrifft nur die Verbindungsdaten einer Computersession des Internetnutzers ggü. seinem Provider - nicht den Aufruf von Internetseiten durch den Nutzer.
neinAuf der Liste "Europäisches Verbraucherzentrum" unseriöser Lotto Anbieter ist "STARLOTTO INTERNATIONAL" aufgeführt.
Vollständige Liste der unseriösen Lotterie- und Gewinnspielanbieter (Stand: Juni 2005)
Sind die beiden identisch?
SL wirbt ja (wegen dem 07.07.07), dass man mit ihnen feiern kann und man bekommt einen ganzen Monat den Club für 12 Euro / Monat geschenkt, ich kann mir vorstellen, dass das "Bermuda Dreieck" Widerrufsbriefe/Emails verschlingen wird....
Hallo Heike, gute Frage. Ich versuchte meinen Gewinn einzuklagen. Ohne Erfolg.