Starlotto.de

Wenn ich das alles hier richtig verstehe, ist diese Starlotto GmbH zwar in München beim Handelsregister eingetragen, ist jedoch nicht wirklich für seine Kunden zu erreichen. Ob eine Gewerbeerlaubnis der LH München vorliegt, bleibt ebenfalls zu prüfen.

Wie schaut´s aus? Da muss es doch Möglichkeiten geben, denen das Wasser von hinten her abzugraben. Einen gefakten Handelsregistereintrag, eine womöglich fehlende (oder falls vorhanden ebenfalls gefakte) Gewerbeanmeldung dürften die Behörden in München doch nicht so ungeprüft durchgehen lassen, oder? Was ist mit dem Finanzamt München? Hat schon mal jemand an Hinweise in Richtung Steuerfahndung gedacht - die ermitteln immer, insbesondere wenn es was zu holen gibt!
 
Starlotto

Ich habe gestern mal eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft München I gestellt. Dort liegen ja Anzeigen vor.
Habe auch auf die neuen Erkenntnisse hingewiesen. ( Lieferant u.a. )

Mal sehen, wann die Staatsanwaltschaft sich meldet.

Der Firma muss endlich das Handwerk gelegt werden. Aber die Hinweise auf das Finanzamt u.ä. Behörden ist nicht schlecht.

Man muß nur alle Möglichkeiten ausnutzen. P.E. 0:-) darf nicht mit seiner Masche durchkommen.
 
@Reducal
Kam diesmal per Post. Per E-mail senden die schon länger Zahlungsaufforderungen.
Am 08.02 hatten die dann eine Mahnung per E-mail gesandt und per post ist mit 09.02. datiert.
Am Briefkopf ist eine Postfach Adresse und unten die Münchener.
Ich habe gestern nochmal per Email meine Kündigung vom November freundlichst wiederholt und darum gebeten "die unberechtigten Zahlungsaufforderungen" zu unterlassen.
:evil: Zusatz: "ACHTUNG!!
Falls Sie diese E-mail durch Spamfilter oder irgend ein anderen Grund nicht Erhalten, gilt diese trotzdem von Ihnen als anerkannt und erhalten."
Was die AGB mäßig können kann ich auch. LOL :D
 
Startrottel schrieb:
Kam diesmal per Post.
Nach England? Oder hast Du Deine Wurzeln doch noch hier in D? Wenn das hier Dein fester Wohnsitz ist und Du nur zum studieren/arbeiten auf der Insel bist, solltest Du aufpassen, falls es einen gerichtlichen Mahnbescheid geben sollte, Du diesem auch widersprechen kannst. Doch so wie man derzeit das Geschäftsgebaren einschätzen kann, wird wohl so eine Zustellung gar nicht erst kommen.

  • Gibt es bei diesen ganzen (windigen) Geschäften über´s Internet überhaupt noch gerichtliche Mahnbescheide? Derzeit ist zu bemerken, dass nahezu alle spätestens nach dem dritten Mahnlauf über das Inkasso aufgeben. Ausgenommen davon sind natürlich Abrechnungen über Netzbetreiber und Mehrwertnummern.
 
Mir geht dieses Unternehmen auch schon lange massiv auf den Geist. Ähnliche Sachlage wie bei vielen - nahezu allen - anderen, habe mich angemeldet, habe getippt, habe meine Mutter und meine Frau geworben, haben tlw. über einen Server getippt, tlw. unmittelbar nacheinader und das Resultat ist dasselbe: Mahn-Emails, Mahn-Schreiben, Inkasso-Androhung, Androhung gerichtlicher Durchsetzung etc.

Ich frage mich schon seit einiger Zeit, warum die so lange (mittlerweile schon seit fast einem Jahr) "nur" drohen und mahnen. Wenn doch ein Unternehmen einen berechtigten Anspruch auf Leistungen hat, wird doch in aller Regel zeitnah max. 3x gemahnt, dann kommt ein Mahnbescheid und in letzter Instanz ein Vollstreckungsbescheid.

Das ist doch schon nicht wirklich koscher.

Weiterhin stand (zumindest zu der Zeit, als ich getippt habe) nirgendwo ein Hinweis, dass Verbindungsdaten gespeichert werden. Mittlerweile hat man angeblich sogar meine Verbindungsdaten der letzten mehr als zwei (!!!) Jahre ausgewertet und festgestellt, dass ich, und nur ich alleine (und meine Mutter, und nur sie alleine und meine Frau, und nur sie alleine) die jeweiligen Tipps abgegeben hat. Extrem merkwürdig!

Dürfen die Verbindungsdaten eigentlich ohne Zustimmung oder zumindest ohne einen deutlichen Hinweis darauf, gespeichert werden, in diesem Fall sogar (angeblich) über zwei Jahre?

Ich hatte sogar in dem fraglichen Zeitraum einen Providerwechsel - bekommt man dann nicht auch automatisch eine neue IP?
 
Normalerweise ändert sich nach jedem einloggen ins internet die ip-adresse-wenn also unterschiedliche leute vom gleichen anschluss spielen würden müssten sie sich vor jeder tipabgabe aus- und dann wieder einloggen-so kämen die tips von unterschiedlichen ips. also wären mehrfachtips von gleichen personen möglich ohne dass die b............ was merken könnten-ist aber total weltfremd. davon auszugehen, dass bei gleicher ip immer derselbe tips abgibt ist allein die anschuldigung des betrugs schon eine frechheit-die müssen das mit etlichen leuten so machen-alles hat keinen beweiswert weder hin noch wieder.
 
wenn die mahnungen per email kommen gibt es die möglichkeit sich aus dem verteiler austragen zu lassen-es kommt dann auch eine bestätigungsmail. danach haben wir z.b. briefliche mahnungen zurückgeschickt-starlotto berechnet das mit 5 euro-lach-und die nächste mahnung kommt dann per email-trotz austragung:


aufgrund meiner Anforderung hätten sie meine eMail-Adresse (xxxxxxxx) vom Starlotto-Verteiler gelöscht.
sie schreiben
:
Warum wollte ich gelöscht werden? Gäbe es Gründe zur Beanstandung? Für meine Rückmeldung wären sie dankbar, damit Starlotto in Zukunft noch besser werden kann.

Sie erreichen uns per eMail unter
........................................




Hinweise zum Thema SPAM-eMails:



S.versende grundsätzlich keine eMails an unbekannte Empfänger (SPAM). Sollten ich der Meinung sein, dass ich von Starlotto SPAM erhalten haben, kann dies nachfolgende Gründe haben:

sie schreiben


ein Bekannter hätte mich für Starlotto geworben und dabei Ihre eMail-Adresse in das Starlotto-System eingetragen;

sie schreiben
man habe sich auf der Website eines Kooperationspartners eingetragen und dabei Informationen zu Starlotto angefordert;

sie schreiben
dass es
leider vorkomme dass jemand fremde eMail-Adressen aus Spaß bei Starlotto einträgt. Sie hätten jedoch keinerlei Möglichkeiten dies zu überprüfen.



Für den Fall, dass ich der Meinung wäre, SPAM von Starlotto erhalten zu haben, möchten sie sich ausdrücklich entschuldigen. sie tun alles, was technisch zur Zeit möglich ist, um Missbrauch von eMail-Adressen zu unterbinden.






ACHTUNG: Falls ich noch ein Clubpaket oder Abonnement gebucht hätte, solle ich beachten , dass diese Anforderung auf Löschung vom Verteiler keine gleichzeitige Kündigung darstellt. Für eine wirksame Kündigung solle man mitteilen: ausdrücklichen Kündigungswunsch aktiver Pakete über das Online-Kontaktformular (Menü 'Kontakt')

Wenn ich jedoch mal (wieder) Lust hätte, bei Starlotto mitzuspielen, würde sie sich sehr freuen. ich könnte mein Teilnehmerkonto reaktivieren, indem ich einen Tipp abgeben.

Herzl. Grüße

Manuela vom Starlotto-Team

alleine für die mails nach der austragung könnte man die ver...... gerichtlich belangen-wir sammeln jetzt diese mails und überlegen uns schon was wir damit anfangen........
vielleichtt hilfts einfach diese be........ mit gleichen waffen zu schlagen
 
Hallo,
ich möchte über die weiteren Erfahrungen mit Starlotto berichten. (Meine ersten beiden Berichte stammen vom April/Mai 2005). Trotz zweier gewonnener Prozesse werden wir von dieser FIRMA immer noch hingehalten. Mein Sohn ist inzwischen mit seinem Jurastudium so weit, dass er nun selbst die Angelegenheit in die Hand nehmen wird. Das muß man sich mal vorstellen: der Gewinn (Rußlandreise) stammt vom November 2001!!!
So bald wir etwas erreichen bzw. erfahren, werde ich darüber berichten.
Gruß ulryka
 
Dann wäre das > HIER < womöglich was für den Junior. Die Firma an sich ist beim AG München eingetragen, man kann den Verantwortlichen jedoch nicht definitiv bestimmen.

Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden! :wink:
 
Reducal schrieb:
Die Firma an sich ist beim AG München eingetragen, man kann den Verantwortlichen jedoch nicht definitiv bestimmen.
Wieso nicht? Der 28jährige Stuttgarter W. N. ist doch bei der Starlotto GmbH unter der HRB 141059 beim AG München eingetragen?

  • Quelle: Sueddeutsche Zeitung
 
...da magste Du wohl Recht haben, zumal das Stammkapital nach der "alten Norm" für die Reise des ulryka wohl ausreichend sein dürfte.
 
Hallo ,

wir haben versucht, Ihnen eine/n Mahnung am xx.xx.2006 an Ihre bei uns gespeicherte Anschrift zuzusenden. Diese Zusendung ist leider fehlgeschlagen und wurde an uns zurückgesandt.

Sie haben die Annahme verweigert. Bitte setzen Sie sich zur Klärung mit uns in Verbindung.

Wir haben Ihr Teilnehmerkonto mit EUR 5,00 belastet.

Herzliche Grüße
 
und das neuste:

Hallo xxxxx,

in Ihrer Angelegenheit wurde heute eine Akte angelegt. Bitte geben Sie bei künftige Anfragen stets das nachfolgende Aktenzeichen an.

Aktenzeichen: xxxxx

Bei schriftlichen Anfragen, fügen Sie das Aktenzeichen bitte in unserer Anschrift ein:

Starlotto GmbH
AZ: B1601/06
Zeppelinstraße 71-73
81669 München
Deutschland

Sie vereinfachen damit unsere interne Abläufe.

Aufklärung zur Aktenanlage:
Die Anlage einer Akte erfolgt in der Regel zur Vorbereitung einer Zahlungsklage oder Strafanzeige. Wir klären hiermit darüber auf, dass eine Weitergabe von bei Starlotto gespeicherten Daten an Dritte zum Zwecke der Einleitung geeigneter Maßnahmen oder an Ermittlungsbehörden erfolgen kann.

Auskünfte über den Grund der Aktenanlage erteilt Ihnen gerne Ihr(e) Betreuer(in). Für eine Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte das Formular im Menü 'Kontakt' auf der Starlotto-Website.< br>
Aktueller Forderungsstand gegen Sie: über EUR -300

Zahlungsinformationen (u.a. auch Bankverbindungen) werden Ihnen angezeigt, indem Sie sich im Menü 'Mein Konto' mit Ihrer eMail-Adresse einloggen.

Herzliche Grüße

Simone vom Starlotto-Team

Bitte beachten Sie, dass wir Anfragen ausschließlich über das Online-Formular (Menüpunkt 'Kontakt') entgegennehmen. Eine Bearbeitung von eMail-Zusendungen findet nicht mehr statt.


ganz klasse find ich, dass die mahnungen enden mit:
seien sie bitte fair und zahlen sie.............
 
Starlotto

Fürchterlich, was da läuft. Und noch fürchterlicher empfinde ich die überlegte Wortwahl und die diversen Aktivitäten, die einzigst dazu geeignet zu sein scheinen, den Forderungsgegener unter Druck zu setzen. Normaler Weise erledigt das ein Inkassobüro, wobei sich hier die Frage stellt, ob die derzeit überhaupt sowas haben?


Hat schon mal jemand darn gedacht, eine präventive Anfrage an das Polizeipräsidium München und gleichzeitig auch an die StA München I zu richten?
Man könnte als betroffener Widerspruchsführer z. B. anfragen, ob die Starlotto GmbH tatsächlich Strafanzeigen erstattet und wie deren üblicher Verlauf ist. Bei so einer Anfrage würde ich ausdrücklich von einer eigenen Strafanzeige absehen und lediglich den Sachverhalt schildern. Als Antwortziel sollte man einen Termin setzen (z. B. vier Wochen).
Gerade in München ist bürgernahe Sachbearbeitung gaaaanz groß geschrieben und als Antwortgeber könnte ich mir die Pressestelle oder auch gleich den Herrn Präsidenten vorstellen - niemals jedoch einen Sachbearbeiter, denn der darf keine Auskunft geben.
 
Mach du dass doch, Rüdiger, du hast doch richtig Ahnung!!! ich kann so was nicht und ich weiss nicht ob andere sich dass trauen. aber wenn du dass machst hat dass bestimmt Erfolg!!
 
Starlotto

Also ich habe letzte Woche eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft München I gestellt.

Mir sind die Aktenzeichen bekannt, unter denen die Klagen laufen.

Leider läßt sich die StA München jetzt schon ein Jahr Zeit, etwas zu unternehmen. (Solange bestehen die Anzeigen schon )

Bis jetzt hat die StA - mit Schreiben vom06.07.2005 - nur mitgeteilt, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.
 
Rüdiger Kunz schrieb:
Nein, da ich selbst nicht betroffen bin, hält sich mein Interesse dahingehend in überschaubaren Grenzen.

Schade :( (also schade dass du nicht interesse hast, gut dass du nicht betroffen bist!) .

bestimmt hätte es wass gebracht wenn jemand mit ahnung da hingeschrieben hätte!!
 
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