Starlotto.de

und heute wieder:
trotz bestätigung dass ich aus dem emailverteiler ausgetragen wurde-die email kommt also gg. mein einverständnis:

Ihr Konto bei Starlotto weist leider einen Rückstand auf, und zwar in Höhe von

fast 400 EUR

Für diese Zahlungsaufforderung berechnen sie 4,00 EUR und über 4,00 EUR Zinsen. Dieser Betrag ist in dem oben angezeigten Rückstand bereits enthalten und wurde Ihrem Teilnehmerkonto belastet.

Wir dürfen Sie bitten, diesen Rückstand bis zum

28.02.2006

auszugleichen.

und es kommt noch besser:


Sie wären mir für einen zeitnahen Ausgleich sehr dankbar und hoffen, dass keine weitere kostenpflichtige Aufforderung zur Zahlung notwendig sein wird. Um einen zukünftigen Kontorückstand zu verhindern, empfehle sie mir, einen höheren Betrag als den fälligen einzuzahlen - meinTeilnehmerkonto steht dann im Haben.
 
mein kollege sagt grade er hätte dieselbe email-mit knapp 500 euro betrag eingeschlossen über 5 euro zinsen und 4 euro bearbeitungsgebühr und damit diese woche mit den 10 euro kosten für zurückgesandten brief über 19 euro mehr zu bezahlen-so gehts eigenlich wöchentlich
 
Starlotto

Bei mir hat sich ein RA gemeldet, der - im Namen seiner Mandantin - Geld von P.E. haben möchte. Er hat ihn unter der ihm bekannten Adresse in München nicht erreicht. ( Nicht Zeppelinstr. ) Unter der Zeppelinstr. befindet sich ja nur seine Domiziladresse. Die Firma die diese Adresse anbietet, ist aber total seriös. Die wissen vielleicht garnicht, wieviel Schindluder mit Ihrer Adresse getrieben wird.

Auf der einen Seite verlangt er Geld von seinen Kunden, aber selber bezahlt er seine Rechnungen nicht. Warum soll man dann an ihn ( unberechtigter Weise ) bezahlen ???

Auch die Seite seiner "Stiftung" hat er total erneuert. Kein Hinweis mehr auf Hilfe für Kinder. Nur er grinst noch auf der Seite. Das zeigt, was man von ihm halten kann. ( soll )
 
AW: Starlotto.de

Hallo
Ich bin leider auch ein Opfer von Starlotto. Ich hatte mich auch fürs kostenlose Spiel angemeldet. Ich hatte dann letztes Jahr im März einen Gyrotwister gewonnen. Den habe ich dann auch erhalten. Jedoch bekam ich im April 2005 plötzlich eine email, dass ich bitte die Portogebühren zahlen solle (3-4 Euro). Ich habe die dann natürlich nicht bezahlt. Nach ca einem Monat bekam ich wieder eine email, dass mein Clubbeitrag fällig sei und ich bitte 12.50 Euro auf mein Teilnehmerkonto überweisen solle. Ich hatte mich aber keinesfalls für eine Clubmitgliedschaft angemeldet. Danach kamen lauter Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Aus angst hatte ich dann auch einbezahlt. Ich habe eine Kündigung verlangt aber die meinten, dass ich eine Mitgliedschaft bis Februar 2007 gebucht hätte. Jetz habe ich heute eine Mahnung bekommen und falls ich nicht zahlen sollte, würden die das Ganze zu einem gerichtlichen Inkasso weiterleiten. Was soll ich denn jetzt machen? Ich kann mir eine Anwalt nicht leisten. Ich komme übrigens aus der Schweiz. Weiss vieleicht jemand, an wen ich mich hier wenden soll? Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe :-(
 
AW: Starlotto.de

Siehe Dir mal in aller Ruhe die Beiträge auf den Seiten an. Wen hat Starlotto schon einmal vor Gericht gezogen ?

Als sie es bei Thomas versucht haben, haben sie die Klage schnell zurück genommen. Warum wohl ??

Nur gegen einen Mahnbescheid, musst Du sofort Einspruch einlegen. Das erfordert aber keine Kosten für Dich. Erstmal muss Starlotto die Kosten übernehmen.
 
AW: Starlotto.de

Gebe unter Google folgendes ein:
Verbraucherschutz in der Schweiz

Dann bekommst Du Seiten des Verbrauerschutzes, der in der Schweiz tätig ist, angezeigt. Setze Dich mit der Organisation in Verbindung und weise auch auf dieses und andere Foren hin.

Außerdem kannst Du bei Google - Starlotto+Betrug" eingeben. Dann hast Du einige Seiten zu lesen.
 
AW: Starlotto.de

Hey Dino,
ich weiss ja nicht ob Du blind bist oder was auch immer mit starlotto zu tun hast, dass Du die so verteidigst.
Auch Du solltest in der lage sein, bei google mal "starlotto" und [.......] einzugeben und die Ergebnisse zu lesen, auch auf Plattformen wie Ciao.de und ähnlichen habe ICH noch nichts wirklich positives über diese [.........] aus München gelesen.

Zwei Wörter entfernt. MOD/BR
 
Starlotto-AGB

Servus!

Da die Starlotto-Herrschaften nun auch mein Bestes wollen, muß ich mich zwangsläufig mal mit deren [......] beschäftigen und möchte hier einige Gedanken zu den AGB äußern.

Ich halte die Starlotto-AGB in einigen Teilen für sittenwidrig und von vornherein unwirksam. Konkret geht es z.B. um diese Passagen:

A) "Die Tippabgabe muss selbsttätig erfolgen."
Hierdurch werden z.B. Behinderte (Blinde etc.) vom Mitspiel ausgeschlossen. Dies kollidiert eindeutig mit dem Antidiskriminierungsgesetz! Man übertrage dies einmal auf das staatliche Lotto: Kinder dürften also für ihre gehbehinderten Eltern keinen Lottoschein zur Annahmestelle bringen. Unvorstellbar!

B) "Durch die Teilnahme wird kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne begründet."
Falsch! Schutz gegen unseriöse Anbieter von Gewinnspielen bietet der seit dem 1. Juli 2000 geltende § 661a BGB:
"Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendung den Eindruck erweckt, daß der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

C) "Es liegt an dem Teilnehmer einen geringen Schaden nachzuweisen."
Hier wird die Beweislast unzulässigerweise umgekehrt. Wer glaubt, einen Schaden erlitten zu haben, muß dies beweisen. Es ist in einem Rechtsstaat nicht die Aufgabe des Beschuldigten, seine Unschuld zu beweisen!

D) "DER RECHTSWEG IST AUSGESCHLOSSEN"
Völliger Unfug; der Rechtsweg läßt sich nicht durch eine Formulierung ausschließen.

Man sollte davon ausgehen, [......]

Tschö,
der Heine.

Ein Wort und eine Passage vorsichtshalber wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
AW: Starlotto-AGB

Heine schrieb:
Servus!

A) "Die Tippabgabe muss selbsttätig erfolgen."
Hierdurch werden z.B. Behinderte (Blinde etc.) vom Mitspiel ausgeschlossen. Dies kollidiert eindeutig mit dem Antidiskriminierungsgesetz! Man übertrage dies einmal auf das staatliche Lotto: Kinder dürften also für ihre gehbehinderten Eltern keinen Lottoschein zur Annahmestelle bringen. Unvorstellbar!

Naja, etwas zu einfach gedacht.
[ir]
Ich werde mich mal selbst anzeigen, weil ich aktiv gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoße. Ich habe keine Klingel mit Blindenschrift so das kein Blinder lesen kann, welchen Klingelknopf er drücken muss, wenn er mich sprechen möchte, noch habe ich Rampen an den Treppen, mit denen Rollstuhlfahrer in meine Wohnung gelangen können.

Auch arbeite ich an einer Totowettannahme beim Pferderennen und nehme von Kindern keine Wettscheine an, da ich sonst gegen das Jugendschutzgesetz verstoße. Vielleicht sollte ich da mal eine Gesetzesänderung fordern, da ja nun gelähmte und Gehbehinderte sich selbst oder einen anderen Erwachsenen an den Schalter bemühen müssen.

Lange Rede kurzer Sinn:
Man kann sich viel Unsinn zusammenschreiben, das vorne und hintern keinen Halt hat. Ich bin zwar auch kein Freund der Lottodingenskirchens, aber deine Gedanken-Argumente für etwas Sittenwidriges zeugen von einer extrem verqueren Denkweise ;)
[/ir]
 
AW: Starlotto-AGB

Hi BenTigger!

Nun, daß Du keine Klingel mit Blindenschrift hast, kann ich sicherlich verzeihen. Problematisch würde es allerdings, wenn Du sozusagen "Klingel-AGB" veröffentlichen würdest, nach denen nur jeder Deiner Besucher selbst Deinen Klingelknopf drücken und sich nicht helfen lassen darf.
Des weiteren gibt es auch volljährige Kinder...

Ich halte es jedenfalls nach wie vor für sittenwidrig (oder meinetwegen für rechtlich unhaltbar), selbstverständliche Hilfsleistungen per AGB unterbinden zu wollen.
Vielleicht kann sich ja mal ein Jurist zu dieser Problematik äußern.

Tschö,
der Heine.
 
AW: Starlotto.de

Bei der Staatsanwaltschaft München I sind ca. 40 Anzeigen gegen den Geschäftsführer und die Firma aufgelaufen.

Sind das alles "Einzelfälle" ???

Alle die - unberechtigter Weise - von Starlotto genötigt werden die Rechnungen zu bezahlen, sollten nun auch an die Staatsanwaltschft schreiben.
 
AW: Starlotto.de

...und warum? Glaubst du wirklich daran, dass die Staatsanwaltschaft ihre bisherige Meinung zum Problem ändert?
Warum eigentlich München? Wenn ich die Sache richtig in Erinnerung rufe, kommt der Initator doch aus dem Raum Stuttgart. Womöglich ist das auch der Grund für die unbefriedigende Handlungsbereitschaft der StA in München.
 
AW: Starlotto.de

Reducal schrieb:
Womöglich ist das auch der Grund für die unbefriedigende Handlungsbereitschaft der StA in München.
Wenn auch deren "Handlungsbereitschaft" in Sachen "0137" den nötigen Raum lässt, für Spekulationen über ein tiefergehendes Motivationsdefizit...:unzufrieden:

MfG
L.
 
AW: Starlotto.de

Der Sitz der "Firma" ist München. Die Adresse von P.E. in Stuttgart ist nur eine Scheinadresse. Briefe kommen zurück mit de Vermerk: Empfänger/Firma unter der genannten Adresse nicht zu ermitteln.

Wenn alle Geschädigten sich bei der StA melden, ist das doch nur besser. [...]

[...]

UND DAS IST GUT SO !!!!!

[Unbewiesene Tatsachenbehauptungen und Spekulationen entfernt. (bh)]
 
AW: Starlotto.de

Nach 2 Jahren Kampf, hoffte ich nun endlich Ruhe zu haben und meine Auslagen ersetzt zu bekommen. Aber weit gefehlt.

Nachdem ich leider nie beweisen konnte, dass ich am 10.05.2004 per Briefpost gekündigt hatte, verlangte Starlotto immer Beweise über die Kündigung. Entweder sollte ich eine Kopie des Briefes vorlegen oder eine Eidesstattliche Versicherung über den Vorgang abgeben. Dazu war und bin ich, vor Gericht, immer bereit.
Durch Zufall, bei der Suche nach Versicherungsunterlagen, habe ich dann meine handschriftliche Vorlage des Briefes gefunden. Diesen habe ich dann sofort gefaxt.

Jetzt unterstellt mir Starlotto Betrug. Ich weiß nicht, was ich noch machen soll. Ich hoffe nun, dass Starlotto eine Klage gegen mich anstrebt, damit dieser Sachverhalt dann vor Gericht endlich geklärt werden kann.

Vielleicht ergeben aber auch die Ermittlungen der StA München etwas und ich bekomme dann vielleicht mein Geld.
 
AW: Starlotto.de

Sakra schrieb:
.... meine Auslagen ersetzt zu bekommen ...

Vielleicht ergeben aber auch die Ermittlungen der StA München etwas und ich bekomme dann vielleicht mein Geld.
Bestimmt nicht! Und wenn man Dir irgendwas unterstellt, dann sollten die das auch anzeigen. Mit völlig veralteten Daten und einem Sachverhalt, der von Amts wegen eher nicht interessiert, dürfte hier für niemanden was zu holen sein.
 
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