simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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keine reaktion auf e-mail, kein Telefon

Jassy schrieb:
Ich habe denen schon 5 emails geschrieben, keine antwort.
Hm. Und bis zum 16.01.06 ist dieser Verein auch telefonisch nicht erreichbar.

Man schickt einen ganzen Schwung Rechnungen über 84,-- EUR raus, wobei man genau weiß, dass 99% der User so :o gucken, da sie mit allem Möglichen rechneten, aber nicht mit einer solchen Rechnung, und schaltet den Telefonsupport auf "Schweigen" :evil:

Daß die auf Jassys e-mail nicht reagieren ist mir vollkommen klar. Die bekommen jetzt tausende solche e-mails. Das wußten sie auch vorher ganz genau, so wie das aufgebaut war :evil: :evil:

Es wird jetzt nur noch eines vermerklich verspüren zu sein von diesem Verein: man wird, auf vielfältigen Wegen, versuchen, die 84,-- EUR von möglichst vielen Usern einzusammeln. Mit mehr oder weniger legalem Druck, den man versuchen wird, aufzubauen.

Ich bleibe bei meinem Rat: stellt euch sehr ernsthaft die Frage, ob ihr ein wirksames Vertragsverhältnis eingegangen seid. Lautet die Antwort "nein" dann zahlt ihr keinesfalls, weder 84 noch 140 noch 1 Euro. Warum solltet ihr auch?
 
Ich bezahl denen keinen cent!! alles aber das nicht!!!
Schließlich habe ich auch noch keine sms verschickt.
Und ich bezahl nicht wenn ich dafür nichts genutzt habe.
Das ist ja fast so als wenn ich ins geschäft gehe und nur fürs gucken bezahle...!!!!
 
Ja kam als spam!
carney6beck[at]masa.com.ar
falls du das damit meintest also das du die adresse wolltest...
 
so.. heute habe ich antwort bekommen... komischer weise , wie ich in anderen foren gelesen habe , haben diese antworten auch andere bekommen...

ich wurde mit "sehr geehrter kunde" angesprochen ist ja schon mal sehr unpersönlich und außerdem sind die gar nicht recht auf den sachverhalt eingegangen... ich schicke nun einen widerspruch per einschreiben !!!

mein vertrag kann gar nich tzustande gekommen sein, denn laut deren §2 kriegt man eine bestätigungsmail - hab ich nie erhalten... !!!
 
Diese Mail habe ICH auch nicht bekommen ...
Aber kann ichs beweisen? Eigentlich - Nein :(
 
können die beweisen dass sie mir eine geschickt haben?

ichhab mich dort nie eingeloggt, noch den account freigeschaltet ... von daher... !!! müssen dir mir erstmal die aktivitäten nachweisen... und ich weiß dass ich da nich war...
 
ja, ich auch..

ich reihe mich ein in die reihen der geschädigten...
ich lese mir sonst jeden quatsch durch, aber diesmal bin ich die agbs nur überflogen und hätte auch überhaupt nicht damit gerechnet, da ich mit free sms bis jetzt gute erfahrungen hatte... ich natürlich auch gestern die rechnung bekommen (dachte erst es ist spam, haha, aber dann :o )

habe sofort eine mail zurückgecshrieben, meinen "vertrag widerrufen. bin zwar auch über der frist, wie alle, aber es ist schon völlig klar dass ich hier nicht willentlich einen vertrag mit irgendeinem abzocker eingehe, der sich auf arabisches recht beruft... nehmt euch mal 2h zeit und g**gelt mal nach DIESEM dienst und dem wort abzocke, sehr interessant...

ich bezahle natürlich nicht, wär ja noch besser, gehe doch mal davon aus, dass diese seite niemals 2 jahre existieren wird! die * sternchen, die wohl einen pseudo-verweis darstellen sollen auf die kosten, dienen wohl eher als grafisches mittel. wer sagt mir überhaupt, dass dieser hinweis an dem tag als ich mich anmeldete schon da stand? kann man das nachvollziehen?

gruss
 
Hier stellen sich mir noch einige Fragen der Bewerbung. Anhand von Screenshots sichtbar gemacht:

http://img407.imageshack.us/img407/5862/sims3kv.jpg
Bewerbung bei Google, sichtbar gemacht am 3. Eintrag der gekauften Einträge.
http://img407.imageshack.us/img407/7550/simsgratis19sx.jpg

Die URI weisst immer noch auf sims**-gratis

http://img436.imageshack.us/img436/3429/simsgratis26va.jpg

Wenn ich nun aber das Impressum auf der beworbenen (per Weiterleitung) anschaue, erhalte ich diese Aussage:

http://img428.imageshack.us/img428/8421/simsgratis34aw.jpg

Irgendwie muss doch der Partner auf dessen Seite ich dieses Angebot abschliesse, mein Partner sein und ein eigenes Impressum haben, oder?
 
dotshead schrieb:
Irgendwie muss doch der Partner auf dessen Seite ich dieses Angebot abschliesse, mein Partner sein und ein eigenes Impressum haben, oder?
Wer dein Vertragspartner wird, ist vertragsrechtliche Auslegungssache:
  • Das geschilderte "Angebot" ist noch kein vertragsrechtlich bindendes Angebot, sondern allenfalls eine bloße "Einladung" an die Surfer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben (sofern man die Seite wegen "gratis" nicht ohnehin anders verstehen darf...).
  • An wen ist deine Vertragserklärung nach ihrem objektiven Erklärungswert gerichtet? Sie ist objektiv wohl so zu verstehen, dass du mit dem Unternehmen den Vertrag schließen willst, das hinter dem SMS-Angebot steht und nicht mit demjenigen, der (nur) die Domain betreibt.
  • Im geschilderten Fall wird es so sein, dass die Vertragserklärung (konkret: die Annahmeerklärung) letztendlich direkt vom Anbieter selbst kommen wird.
  • Die Frage, ob ein gesetzeskonformes Impressum vorliegt (kann ggf.zu Abmahnungen führen) spielt für die Kunden und die Wirksamkeit der Verträge ohnehin keine Rolle, das wird in anderen Foren teilweise falsch dargestellt.
 
an geschädigt: Wann hast du dich angemeldet und wann kam die email?
Was hast du jetzt vor zutun?

achja, ich habe mich gerade (wenn auch sehr früh ;) ) mit einer sehr guten freundin unterhalten.
Ihr flog die Rechnung gerade in den Postkasten!
Was passiert eigentlich wenn man gar nichts macht??
(Ich hoffe die vielen fragen belästigen euch nicht :cry: )
danke im vorraus :tröst:
 
Vorgehen bei nicht gewolltem SMS-Vertrag

Wie sollte man sich gegenüber Zahlungsaufforderungen verhalten, wenn man einen Internet-SMS-Vertrag gar nicht abschließen wollte?

Ganz Mutige verweisen darauf, dass nach bisherigen Erfahrungen umstrittene Anbieter zwar mit harten Bandagen und einschüchternden Schreiben, ggf. von mehreren Inkassobüros und Anwälten, versuchen würden, die "Kunden" zur Zahlung zu bewegen. Das Kalkül der "mutigen Fraktion" ist dabei, dass die umstrittenen Anbieter zwar auch noch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen würden. Wenn der "Kunde" diesem dann widerspreche und die Sache vor Gericht verhandelt werden müsse (zum Mahnbescheid siehe >HIER< und >HIER<, sei jedoch mit einer Klagerücknahme des Anbieters zu rechnen: Die umstrittenen Anbieter würden eher auf eine Einzelforderung verzichten, als das Risiko einzugehen, vor Gericht eine Schlappe zu erleiden. Denn eine Klageabweisung könnte sich schnell herumsprechen und dadurch das Geschäftsmodell gefährden.

Sicherer geht man jedoch vor, indem man die eigene Erinnerung an den Vorgang des möglichen Vertragsschlusses schriftlich festhält, vorhandene Unterlagen und Internetseiten des Anbieters und ggf. eines werbenden Partnerunternehmens ausdruckt und von einem Fachmann überprüfen lässt,
  • ob ein Vertrag nach den gegebenen Umständen (Gestaltung der Anmeldeseite) überhaupt zustande gekommen ist, dazu z.B. >HIER<
  • welchen wirksamen Inhalt dieser Vertrag ggf. enthält,
  • und ob man sich von dem ggf. geschlossenen Vertrag durch eine Widerrufserklärung oder durch eine Anfechtungserklärung lösen kann.
Hierzu bieten die Verbraucherzentralen in ihren örtlichen Filialen Beratungsangebote zu relativ kleinen Pauschalen an, man kann auch bei einem Anwalt anfragen, was eine Beratung kosten wird.

Kleine Hilfestellung von teltarif zum Thema simsen:
Doch auch wenn bereits eine Rechnung eingetroffen ist, sollte diese auf jeden Fall vor den Begleichen genaustens geprüft werden. Hat zum Beispiel Ihr minderjähriges Kind einen solchen Vertrag ohne Ihre Einwilligung abgeschlossen, bedarf es einer nachträglichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten - wenn Sie diese verweigern, ist der Vertrag hinfällig. Aber auch in anderen Fällen sollten Sie sich juristisch beraten lassen, in der Regel wissen auch die Verbraucherzentralen Rat.
http://www.teltarif.de/arch/2006/kw02/s20097.html?page=2

EDIT: Weiteren Link eingefügt
 
Hmmmm.

Dort steht ja auch:
So liegt der Fall in meinen Augen hier.
Welche Qualifikation der Poster "Ronny Jahn" auch immer haben mag: Ich wäre mit der allgemeinen Aussage, dass eine Irrtumsanfechtung immer klappt und daher ausdrücklich zu empfehlen ist, vorsichtig.

Hier sollte jeweils im Einzelfall an Hand der eigenen Geschichte geprüft werden, ob das so geht.

Bevor jetzt die Fragen kommen: Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier im Forum keine Antwort gegeben werden.
Es wird anheim gestellt, rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die (Nutzungsbedingungen NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:
 
KatzenHai schrieb:
Welche Qualifikation der Poster "Ronny Jahn" auch immer haben mag:
Er ist als Jurist für die Verbraucherzentrale Berlin tätig, mit Schwerpunkt Internet; ich hatte schon ein paar Mal Kontakt zu ihm.
Zum Inhaltlichen sage ich aber nichts mangels eigener Fachkenntnis.
 
Nachdem nicht wenige Leute hier in D mit simsen oder firstload zu tun haben, fragt sich doch bestimmt manch´ einer, wer dieser dubaianische Geschäftsmann mit Serviceniederlassung in Wien ist. Zum Glück gibt es ja Google und dort steht, dass er z. B. gerade mal 22 Jahre jung ist.
 

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