simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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Re: =(

Franzi.Klein schrieb:
wie komm ich denn da nun wieder raus? 14 tage sind ja nun mittlerweile auch um =( was ist denn wenn ich innerhalb 10tage die 84euro nicht zahle? kann ich da verklagt werden?!
Ich würde einen Beratungstermin z.B. bei einer Verbraucherzentrale ausmachen und dort das individuelle Vorgehen besprechen. Die 14 Tage laufen ab ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht.
 
Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung ihrer Homepage schon nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit seiner Registrierung einen Vertragsschluss beabsichtigt hat, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann demjenigen, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen.

Wenn der Anbieter das Verhalten aber als Willenserklärung verstehen durfte, der Kunde sich aber über den Inhalt des Vertrages geirrt hat oder einen Vertrag gar nicht abschließen wollte, gibt das BGB dem Irrenden die Möglichkeit einer Anfechtung des Vertrages:

§ 119 BGB: Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

§ 121: Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
[...]

§ 122: Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

§ 123: Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

§ 124: Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.
[...]
Diese Regelungen könnten durch abweichende (wer kennt sich da aus?) Regelungen ausländischen Rechts verdrängt sein, soweit eine solche Vereinbarung mit Verbrauchern in AGBs überhaupt zulässig ist (Ansatzpunkt: überraschende Klausel, vgl. z.B. hier; wer weiß genaueres?) und die Anfechtungsregeln sich nicht doch durchsetzen (weiß das jemand genauer?).
 
es ist recht amüsant, dass irgendwie heute alle ihre rechnungen kommen haben...! nicht nur in diesem forum sondern auch in anderen foren!

ich werd mal mit nem anwalt sprechen... und da ne kündigung hinschicken per einschreiben - versuchen kann ichs ja ! und ich werde da montag mal schaun ob deren telefone dann wieder gehen :roll: was ich ja nicht wikrlich glaube... !!!
 
Vielleicht muss man wegen Widerruf nach Dubai schreiben, wenn der Briefkasten dort nicht schon überquillt !

Vielleicht aber auch mal Mail an support[a]probenexpress.de. Das ist dergleiche Laden.
 
zum beispiel hier http://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=166537 auf den letzteren seiten wird gerade diskutiert was man machen kann/soll...!!!

also ich werde wohl an dubai und österreich senden... ich habe den dienst nie in anspruch genommen und auch nie einen bestätigunglink bekommen - ich habe ja nichtmal ein passwort... !!!

also auf der seite ttp://www.netzwelt.de/news/73390-ratgeb...gieren-sie.html sagt ein anwalt was man bei post von probino.de machen soll is wahrscheinlich sowas ähnliches nur mit proben... da wird auch ausdrücklich gesagt dass eine ip-adresse nicht als digitale unterschrift gewertet werden kann... !!!

oh man... wieso ist man bloß auf so einen mist drauf reingefallen...

meine mails haben immer noch keine antwort bei denen gefunden! ich denke dass man da auch beim probenexpress nicht mehr erfolg haben wird!
 
smsm gratis???

Tja da haben wir auch hier wieder den Salat. Die allseits bekannte Masche, diesmal wieder aus dem schönen Wien, mit fetten Gratis-Versprechen und im Hintergrund einem 84-EUR pro-Jahr-2-Jahresvertrag, der jährlich im Voraus zu bezahlen ist, und das Ganze nach arabischem Recht :evil:

Den Spaß, in den UAE (vereinigten arabischen Emiraten) zu klagen, könnt ihr euch allerdings komplett schenken :lol:
Und euch können die, da ihr deutsche Verbraucher seid, in den UAE wohl kaum verklagen (wobei ich mir bei arabischem Recht da nicht so sicher bin, aber ich schätze auf deutsche Verbraucher ist es schlicht und einfach nicht wirksam anwendbar) :roll: - das war jetzt meine Meinung, und kein Rechtsrat, bitte, das zu beachten! -

Dingend anraten würde ich allerdings, bei den Gesamtumständen (Entgeltlichkeit des Angebotes nur unklar erkennbar, fehlende Akzeptanz der AGB's, Leistung von Anfang an scheinbar mangelhaft (ein User bereichtet über lediglich eine mögliche Gratis-sms) und Widerrufsrechtsbelehrung unauffindlich) nicht zu zahlen und, rein vorsorglich, dem Vertrag zu widersprechen bzw. ein wirksames Zustandekommen zu bestreiten.

Und dann, wie bei den ganzen anderen pay-Geschichten: "rankommen lassen".

D.h. erst ein gerichtlicher Mahnbescheid fordert erhöhte Aufmerksamkeit, Widerspruch und eine neutrale Beratung :argue:

Bekanntlich kommt es in vergleichbaren vorliegenden Fällen fast nie zu einem Mahnbescheidsverfahren und noch viel seltener zu einem vollstreckbaren Urteil (tatsächlich ist mir kein einziger Fall bekannt, wo Gratis-sms-Betreiber Gebühren derart eingetrieben haben, lasse mich aber gerne belehren).

Und wenn ihr, eventuell, unter 18 seid (klassische Zielgruppe dieser Angebote), dann kann euch das Ganze ohnehin hinten links unten vorbeigehen :wink:
 
spitzfindige Nachbemerkung

Ihr könnt mich jetzt für spitzfindig halten, aber wenn ihr das Kleingedruckte, nur beim runterscrollen zu sehende Textfeld aufmerksam lest dann steht das was von "die gratis SMS dürfen Sie auf jeden Fall behalten" (für den Fall eines Vertragswiderrufs).

Oben, in 20 mal größerer Schrift steht was von 100 SMS Gratis

User berichteten, es ließe sich lediglich eine gratis SMS versenden, danach käme die Fehlermeldung "kein Guthaben vorhanden".

Versteht ihr jetzt besser, was mit "die gratis SMS dürfen Sie auf jeden Fall behalten" gemeint sein könnte? Ich schon :evil:

Denn der Anbieter kündigt lediglich an, für Vertragskunden, die bekanntlich 7 EUR je Monat, jährlich im Voraus zu zahlen, zu leisten haben, Monat für Monat 100 SMS gutzuschreiben. Äh? Was heißt denn das? Ich interpretiere so, daß es eine Höchstgrenze von 100 SMS je Monat gibt, die ihr für die bezahlten 7 EUR raushauen könnt. Klingt zwar im Vergleich zu Handy-SMS günstig (0,07 EUR je SMS) aber es ist eben "nur" IT-SMS und da sind solche Preise Mittelfeld (zumal ihr ja Monat für Monat 100 von den SMS abnehmen "dürft", egal ob ihr viel, wenig oder überhaupt nicht simst bzw. es euch überhaupt gelingt, über dieses System SMS abzusetzen :cry: ).

Also m.a.W. erst mal EUR 84 abdrücken, dann seht ihr weiter.

Klappen diese SMS dann auch, zeitnah? Gehen nur inländische oder auch ausländische Handyadressen? Besteht ein Rückzahlungsanspruch, falls dieser Dienst vor Ablauf der 24 Monate eingestellt wird? Fragen über Fragen.
Ich rate von diesem Angebot, nach Würdigung der Gesamtumstände, eher ab und halte es für äußerst unseriös. N.m.M..
 
ja klar ist es unseriös. aber das sind man ja nicht auf den ersten blick - wenn man mal eben schnell n paar frei-sms senden will sieht man das nicht... bei mir mann man auch erst runterscrollen und das habe ich nicht getan... !!!

und nun steh ich da... und hab noch nichtmal n passwort.. also ist mein account ja nicht mal freigeschaltet... was soll ich also damit.. ist doch völliger schwachsinn... ich werd die 84euro erst zahlen wenns nich anders geht... !!!
 
Franzi.Klein schrieb:
zum beispiel hier http://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=166537 auf den letzteren seiten wird gerade diskutiert was man machen kann/soll...!!!

also ich werde wohl an dubai und österreich senden... ich habe den dienst nie in anspruch genommen und auch nie einen bestätigunglink bekommen - ich habe ja nichtmal ein passwort... !!!

also auf der seite ttp://www.netzwelt.de/news/73390-ratgeb...gieren-sie.html sagt ein anwalt was man bei post von probino.de machen soll is wahrscheinlich sowas ähnliches nur mit proben... da wird auch ausdrücklich gesagt dass eine ip-adresse nicht als digitale unterschrift gewertet werden kann... !!!

oh man... wieso ist man bloß auf so einen mist drauf reingefallen...

meine mails haben immer noch keine antwort bei denen gefunden! ich denke dass man da auch beim probenexpress nicht mehr erfolg haben wird!

Hier ist die "Firma" jedenfalls ständig präsent:

www.affiliate.de/forum/ftopic7941-0-asc-120.html

auch ruhig mal blättern, was die anderen "Geschäftspartner" so für Gedanken wälzen !
 
Lord Sinclair schrieb:
Hier ist die "Firma" jedenfalls ständig präsent:

www.affiliate.de/forum/ftopic7941-0-asc-120.html

auch ruhig mal blättern, was die anderen "Geschäftspartner" so für Gedanken wälzen !

der user "probenexpress" gibt ja zu dass simsen zu denen gehört der gibt sogar seine icq-nummer an (sowas ist recht unprofessionell meiner meinung nach...) damit man sein partner werden kann... ahja... vllt sollte man den mal adden und fragen was das fürn blödsinn is bei simsen...
 
Nabend erstmal

Habe mich hier mal ein wenig umgesehen und rumgelesen.
Mein Bruder (robin_n) hat mich hier her geführt. Er hatte vor einigen Tagen das gleiche Problem mit der Musikseite w*w.f*d.de (oder irgendwie sowas) .. Nur bis auf die Tatsache das er (15 Jahre alt) plötzlich einen Brief vom Rechtsanwalt aus Hamburg in der Hand hatte und 140€ zahlen sollte. (Firstload gebühren waren 89,90 oder so für ein Jahr lang jeden Monat 10 GB Musik etc zu ziehen) ... Genauso wie bei simsen.de waren die ersten 14 Tage frei, er hat auch direkt nach Anmeldung schon eine Kündigung rausgeschickt, welche scheinbar nicht angekommen zu sein scheint. Und mit Rechtsanwaltskosten etc sinds nu 140€ die er zusammen bekommen musste.

Nun zum eigentlichen Thema. Ich bin auch auf w*w.s*msen.de reingefallen.

Ich habe eine Mail von w*w.m*a.de erhalten (von denen ich nie enttäuscht worden bin)

Mail vom 19.12.2005 von w*w.m*a.de

Jetzt 50 SMS Völlig Gratis bei Simsen.de Verschicken und dazu
noch die Chance auf einen neues Motorola RARZ V3 Handy.

======================
Begrenzte Promotion Aktion!
======================
Jetzt Anmelden und Sofort los Simsen(.de)

h*tp://w*w.S*msen.de/sms
Daraufhin, habe ich mich dort angemeldet und die AGB's nur kurz überflogen.

Ich habe mich dort mit meinen richtigen Daten registriert.. Jedoch wirklich nur registriert, nichts gemacht und nichmal ne Bestätigungsmail erhalten.

Heute Morgen fand ich dann diese Mail in meinem Postfach:

Mail vom 12.01.2006 von w*w.s*msen.de

Ihre Rechnungsnummer Rech-SMS-blablaa

Guten Tag Frau XXX,

am 2005-12-19 haben Sie (mit der IP bl.bla.bla.bla) sich für den Service von Simsen.de entschieden. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, 100 SMS monatlich zu senden.

Hier erhalten Sie nun die Rechnung für ein Jahr im Voraus. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 84 Euro

auf eines der angegebenen Konten:

Kontoinhaber: Verimount FZE LLC

Bankverbindung Deutschland
Konto: 980152202
BLZ: 50080000
Bank: Dresdner Bank

Bankverbindung Österreich
Konto: 200406902
BLZ: 19675
Bank: Dresdner Bank Wien
IBAN: AT951967500200406902
SWIFT-BIC: DRESATWX

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre SMS-Rechnungsnummer (SMS-blablaa) an.

Im Mailanhang finden Sie die Rechnung im PDF-Format.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Simsen.de-Team

Kontakt:
Service Hotline Mo-Do 9-12, 12:30-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr: Aufgrund der Umstellung unserer
FAX - Telefonanlage erst wieder ab 16.1.2006
Email - support*simsen.de
Auf diese Mail hin habe ich mich auf der Seite w*w.s*msen.de mal mit meinem gewöhnlichen Nick und PW eingeloggt. Jedoch stimmte mein PW nicht. Habe mir daraufhin ein neues zuschicken lassen.

Danach bekam ich dies angezeigt:

[Externen Link entfernt. (bh)]

Dies belegt ja, das ich noch keineswegs irgendetwas genutzt habe. Ich habe meinen Acc nichteinmal freigeschaltet. (Habe ich bis jetzt, wo die Rechnung ja da ist, auch immernoch nicht getan)

Desweiteren findet man in den AGB's auf w*w.s*msen.de die Worte

§ 11 Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beträgt vierundzwanzig Monate. Eine Kündigung des Vertrages ist erstmals zum Ende der Laufzeit des Vertrages möglich. Der Vertrag verlängert sich ? vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede - stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt.
Heisst das soviel wie, ich zahle für dieses Jahr 84 EUR und nächstes Jahr nochmal?

Gibt es bei diesem Fall auch irgendwelch Möglichkeiten dort rauszukommen?
Zumal mein Account ja nicht bestätigt wurde und ich gar keine Bestätigungsmail besitze?! Was mache ich nun? Komme ich da irgendwie wieder raus?

Vielen Dank im Vorraus, und Sry falls ich nun was frage was in manchen Fällen ähnlich auf vorherigen Seiten zu finden ist.

Gruß Brinja
 
Was man nicht außer Acht lassen darf, ist die Form der Bewerbung. Wir kennen alle die Original-Simsen-Seite, wo es von der Darstellung her ein riesiges Ungleichgewicht zwischen Versprechen (100 Gratis-SMS) und den tatsächlichen Kosten gibt. Es gab gestern Gastuser, die behauptet haben, sie hätten im Glauben, dass sie an einem kostenlosen Gewinnspiel teilnehmen würden, sich angemeldet.
Nun das könnte so abgelaufen sein, wie im Screenshot unten verdeutlicht. Hier kann man tatsächlich den Eindruck bekommen, dass es sich um ein Gewinnspiel handelt, bei dem man Handy und kostenlose SMS abstauben kann.

Im übrigen gefunden auf w*w.g*winno.c*m
Zu erreichen ist dieser "Tipp" derzeit über einen direkten Link auf die Hauptseite bzw. links über Kategorien - Elektronik - Handys

Also eine Art Gewinnspiel-Tunneleffekt

Vor etwas über einem Monat wurde ein Urteil veröffentlicht, wo es um die Darstellung der wichtigsten Informationen für den Konsument ging.

Wettbewerbszentrale schrieb:
Bundesgerichtshof: Alle Kosten bei Handy-Werbung müssen auf einen Blick zu erfassen sein.......
Wird ein Handy blickfangmäßig unentgeltlich beworben und fallen beim Vertragsschluss noch zusätzliche Aktivierungskosten an, so muss der Hinweis auf diese Kosten ebenfalls blickfangmäßig zumindest aber hervorgehoben dargestellt werden.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/news/detail.asp?id=508&nb=1

Wenn für die Simsen-Seite die selben Massstäbe gelten sollen, dann schaut es meiner Meinung nach für den V.F. nicht gut aus.

Gruß
Wembley
 

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TurntableLady schrieb:
Ich habe eine Mail von w*w.m*a.de erhalten (von denen ich nie enttäuscht worden bin)

Mail vom 19.12.2005 von w*w.m*a.de

Jetzt 50 SMS Völlig Gratis bei Simsen.de Verschicken und dazu
noch die Chance auf einen neues Motorola RARZ V3 Handy.

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h*tp://w*w.S*msen.de/sms
Daraufhin, habe ich mich dort angemeldet und die AGB's nur kurz überflogen.

Dann hat w*w.m*a.de an Dir gut verdient. Pro geworbenen Kunden bekommen Werbepartner eine nicht unbeträchtliche Summe. Da kann es schon vorkommen, dass Leute, wie Walterlein von den Malvorlagen hier ungehalten sind, wenn Fragen auftauchen, die auch dieses Projekt wieder mal gefährden. Nun wird aber die Provision angeblich sofort gezahlt, wie werden die österreichischen Dubaianer dann mit der Stornoquote zurecht kommen?
 
Und wie so oft - bei den Dialern war es ja nicht anders - leiden unter "gewissen" Methoden von schwarzen Schafen nicht nur die Verbraucher, sondern auch die seriös arbeitenden Unternehmen der Branche:

Vito-Laurent Fichera, Gründer von VLF.net und einer der seriösen
SMS-Anbieter warnt deshalb auch eindringlich alle SMS-Fans: "Prüfen
Sie bei jedem Angebot sorgfältig, ob es sich bei den versprochenen
Free SMS wirklich um kostenfreie SMS handelt, oder ob nicht ein
teures Abo über mehrere Jahre dahinter steckt.

(...)

Mit der Warnung vor den unseriösen Abzockern möchten die seriösen
Anbieter einem Imageverlust für die eigenen Dienste frühzeitig
entgegen wirken und zugleich unerfahrene Internetnutzer vor
kostspieligen Fehlern bewahren. Bleibt zu hoffen, dass die Warnung
Gehör findet und betrügerische Firmen nicht noch raffiniertere
Methoden entwickeln, um gutgläubige Nutzer übers Ohr zu hauen.

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=769815&firmaid=41142
 
vollkommen gratis SMSen???

@ Franzi.Klein (könnte übrigens auch Brinja interessieren 8) )

was meinst Du mit „die 84 EUR erst zahlen wenn’s nicht anders geht“? Nachdem die einen rechtsgültigen Titel (Vollstreckungsbescheid) in der Hand haben? Nur dann „musst“ Du nämlich zahlen, und auch nur wenn bei Dir pfändbares Vermögen bzw. Einkommen vorhanden ist.

Laß es gar nicht so weit kommen. Wenn wirklich ein Mahnbescheid ins Haus flattert (Postzustellungsurkunde, er kommt vom Amtsgericht, ist bei solchen Anbietern nahezu ausgeschlossen, dass das passiert, weil das kostet die zunächst erst mal Geld) dann leg Rechtsmittel ein und lass Dich beraten. Vorher musst Du nichts tun. Briefe, Mahnungen, Inkassoversuche, wüste Drohschreiben, all das ist deren Handwerkszeug um Dich zu einer Zahlung zu „überreden“ bzw. zu überzeugen (die bieten dann sogar Ratenzahlung an ;-)), so was kannst Du, wenn Du im Recht bist mit Deiner Zahlungsverweigerung, vollkommen ignorieren.

Und ja, Dein „Vertrag“ läuft theoretisch über 2 Jahre und ist (mindestens, ebenfalls theoretisch) 168 EUR „schwer“. Aber stell Dir lieber mal die Frage, ob ein solcher Vertrag überhaupt wirksam zu Stande gekommen ist? Allein der erst durch Scrollen sichtbare Preishinweis dieser „marktschreierisch“ als GRATIS angepriesenen Dienstleistung? Kommen so wirksame Verträge zu Stande? Die Frage musst Du Dir nun selbst beantworten.

Leider können ja solche Anbieter oft den Hals nicht voll genug bekommen, nicht nur dass sie versteckt erscheinende fette Gebühren wollen, meist ist deren Leistung dann auch noch total mies (SMS geht nicht, kommt erst nach Stunden beim Empfänger an, oder der Service wird einfach mal eingestellt, in ein paar Wochen oder Monaten, wenn genügend Gutgläubige 84 EUR eingezahlt haben).


@ TurntableLady
wieso um alles in der Welt muß Dein 15-jähriger Bruder 140 EUR zusammenklauben wenn ein Rechtsanwalt die von ihm fordert? Laß den Bruder lieber 0,65 EUR investieren, 0,55 für das Porto und 0,10 für eine Kopie seines Kinderausweises, den ihr dem Herrn Rechtsanwalt schickt. Von den übrigen 139,35 EUR kann er dann eine Riesenparty schmeißen für seine Schulfreunde oder 929 SMS zum handelsüblichen Tarif (0,15 EUR/SMS) bequem von seinem Handy wegSIMSen. Oder ab auf ein Sparkonto mit z.B. 2,5% p.a., dann hat er an Zinsen, sein Leben lang, 23 GRATIS-SMS pro Jahr FREI :wink: . Noch Fragen?
 
Hey Franzi...keine angst mir gehts auch so!
Hast du die rechnung per email bekommen oder per post?
Ich habe denen schon 5 emails geschrieben, keine antwort. Ich lasse mir noch eine woche zeit, dann habe ich noch eine bis die 2 wochen um sind, dann gehe ich auf jedenfall damit zum anwalt..bzw verbraucherzentrale
Ich bezahle doch keine 84 euro für einen service den ich nicht genutzt habe!!!
 
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