Reducal
Forenveteran
braindead schrieb:Reducal,
was hat Katzenhai gestern gesagt? Ich finde seinen Beitrag nicht?!
Das war aus dem Parallelthread, zum selben Thema.
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braindead schrieb:Reducal,
was hat Katzenhai gestern gesagt? Ich finde seinen Beitrag nicht?!
Als Anbieter würde ich natürlich entgegnen, dass das Widerrufsrecht durch die Nutzung der Gratis-SMS (soweit erfolgt!) bereits erloschen sei. Grundlage für diese Argumentation ist § 312d BGB:tuxedo schrieb:Also eigentlich müsste der schriftliche Widerruf noch möglich sein. Auf der Website von denen steht übrigens irgendwo, dass sie telefonisch und fax-technisch erst ab dem 16. Januar 2006 wieder zu erreichen sind.
Was mich auch mal interessieren würde: Wenn schriftlich widerrufen wird, hat man dann trotzdem ein Anrecht auf die 100 Gratis-SMS? Oder sind die fest an das Abo gekoppelt? Dann wären es aber meines Erachtens keine Gratis-SMS sondern allenfalls Frei-SMS.
[EDIT: Tuxedo hat weiter unten darauf hingewiesen, dass der Anbieter damit wirbt, dass man auch trotz Widerrufs die Gratis-SMS behalten dürfe]§ 312d: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. ...
(2) Die Widerrufsfrist beginnt [...] nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, [...] bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
[1. ...]
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Simsen-AGB schrieb:§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag im Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt durch die Registrierung des Kunden entsprechend des festgelegten elektronischen Verfahrens unter Angabe der für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten und der hierauf erfolgenden Vertragsannahme durch Übersendung der Registrierungsbestätigung per E-Mail durch den Dienstleister zustande.
braindead schrieb:Einloggen können sie sich direkt unter
ht*p://wWw.Simsen.de/?content=login
wo kam die, auf dem PC? Poste doch mal einen Screenshot davonbraindead schrieb:bei allen weiteren Versuchen die Meldung kam: Sie haben kein Guthaben.
braindead schrieb:ich hoffe, man kann es lesen. ich hab noch nie ein screenshot gepostet....
Du meinst steinigen? Aber egal was in Dubai praktiziert wird, es wird hier nicht angewandt werden.braindead schrieb:Kann man denen denn daraus nicht einen Strick drehen?
Die Abrechnung erfolgt nicht über´s Handy.Jassy schrieb:.... mein Handyvertrag läuft über meinen Opa
Das ist doch schon mal ein Ansatz, der § dazu steht im BGB.Jassy schrieb:"...keine Veträge mit Jugendlichen"
Für die, die noch gar keine SMS verschickt haben, ist ein Widerruf ein guter Ansatz...Reducal schrieb:Das ist doch schon mal ein Ansatz, der § dazu steht im BGB.
braindead schrieb:Odre ist es besser, die Füße still zu halten und so tun, als wäre der User, also ich, nicht existent oder das ganz ein Irrtum?!
Vielleicht ein RA T.?Reducal schrieb:Bin mal gespannt, wer in Deutschland das Inkasso übernehmen wird.
Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen, die gratis SMS dürfen Sie in jedem Fall behalten. Ausserdem nehmen Sie an der Verlosung eines Motorola RAZR V3 teil.