simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
also die der Mahnung gegebene Zahlungsfrist von 7Tagen ist gestern ausgelaufen - sonst sind die doch immer so übereifrig und senden immer noch vor dem aulaufen einer Frist die Sachen... naja ich hab noch nix weiter von denen gehört... misteriös
 
Anonymous schrieb:
Ich würde nur gerne wissen, ob mein Widerrufsrecht auch noch gilt, wenn ich schon eine sms von ihnen aus verschickt habe
Aus Sicht des Anbieters offenbar nicht, die Tücke steckt in den AGB
(2) Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Ob das im Streitfall rechtlich haltbar ist, ist eine ganz andere Frage.

Allerdings auf der Startseite steht:

Simsen-Startseite ganz unten schrieb:
Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen, die gratis SMS dürfen Sie in jedem Fall behalten.

Was wann für welchen Fall gilt und wann wer welche AGB oder Texte ernstnimmt, kann keiner zu 100 Prozent sagen.

Gruß
Wembley
 
Wembley schrieb:
...auf der Startseite steht:

Simsen-Startseite ganz unten schrieb:
Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen, die gratis SMS dürfen Sie in jedem Fall behalten.
..wenn eine SMS über das Internetportal versendet wurde dürfte die Leistungserbringung bereits begonnen haben. Nach nachvollziehbarer Ansicht der Betreiber ist damit die 14tägige Widerspruchsfrist beendet.

So wie ich die Angelegenheit derzeit beurteile, bekommen nur Nutzer, die ihre E-Mailadresse angegeben und das Postfach regelmäßig besuchen die Rechnung. Die E-Mail-Adresse musste jedoch echt sein, da man darüber die Zugangsdaten erhielt. Die Freischaltung sollte dann über einen, an eine anzugebende Handynummer gesendeten, CODE erfolgen - Handypay lässt grüßen!

Sollte jemand falsche Adressdaten hinterlegt haben, läuft das Inkasso vorerst ins Leere. Doch auch hier steckt die Tücke im Detail - die angegebene Handynummer dürfte bei den meisten Nutzern deren dauerhaft eingerichtete sein. Sportliche Inkassounternehmen finden oft den registrierten Nummerninhaber und sei es darum, dass Eltern sich beim Kauf einer Prepaidkarte für ihre Kids registriert haben - diese Registrierungen sind üblich! Damit geraten nicht selten unbeteiligte ins Rechnungsvisier der Forderungsverfolger.
 
HILFE

qayqay schrieb:
da gebe ich dir recht!
Also Leutz,

Könnt ihr mir helfen ich bin erst 15 und bin voll drauf reingefallen was soll ich mit 15 gegen die amchen hab überhaput kein plan davon von wegen Wiederrufsrecht und soweiter also könnter ihr mir antworten auf meine E-mail adresse wäre echt net habe voll angst muss ich jetzt echt diese 84€ zahlen ?? Also meine E-mail Adresse ist [Mailadresse entfernt. Bitte die NUB beachten. (bh)] bitte helft mir

Thx jetzt schon mal für Antworten und hilfeleistungen!!
 
Reducal schrieb:
Nach nachvollziehbarer Ansicht der Betreiber ist damit die 14tägige Widerspruchsfrist beendet.
Nachvollziehbar - bei deutlichen Widersprüchen auf ein und derselben Seite? Ich würde eher sagen, dass die Absicht dahinter (m.E. Irreführung) nachvollziehbar, soll heißen: erkennbar, ist.
 
Reducal schrieb:
Nach nachvollziehbarer Ansicht der Betreiber ist damit die 14tägige Widerspruchsfrist beendet.
Dazu gibt es aber auch andere Auffassungen, z.B. >HIER<

simsen schrieb:
Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen, die gratis SMS dürfen Sie in jedem Fall behalten.
Jedenfalls durch die Inanspruchnahme nur der Gratis-SMS kann das Widerrufsrecht nach den ausdrücklichen Angaben des Anbieters also nicht erlöschen.

___________________________________________________________________________________
Zu den Handlungsmöglichkeiten bei irrtümlicher Anmeldung für kostenpflichtige Internet-SMS-Angebote siehe >HIER<
 
Tschuldigung, das war etwas missverständlich von mir ausgedrückt. Mit nachvollziehbar meinte ich, dass dies ein Standpunkt sein könnte, den man zumindest mal als Argument gelten lassen kann, was jedoch nicht bedeutet, dass es rechtskonform ist. Die tatsächlich rechtliche Bedeutung hat rolf76 auf den Punkt gebracht.
 
Hallo, ich hab mir hier nicht alle Seiten durchgelesen, weil ich gerade im Streß bin. So, mich hat man auf w*w.sms-trend.de reingelegt, am 1.1.06 stand da ja noch nichts von nem vertrag auf der anmeldeseite, oder? aufjedenfall nicht so viel wie jetzt... Klar in den AGB's stand immer was davon... Aber die lese ich selten.... Ich bin minderjähriger, was soll ich nun machen???
 
mein text zur anfechtung!!!

>>>>>>
Betreff: Vertragsanfechtung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit fechte ich den zwischen uns geschlossenen Vertrag an. Ich begründe dies mit meiner Absicht, damals lediglich ein kostenloses Angebot nutzen zu wollen. Es war nie meine Absicht eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Da es sich auf ihrer Internetseite um irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG handelt, fechte ich diesen Vertrag nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums über den Inhalt der Erklärung an, die mit dem Absenden der Kundendaten abgegeben wird. Ebenso scheint der Tatbestand der arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 BGB gegeben. Objektiv wird mit der Anmeldung zwar eine Vertragserklärung für das kostenpflichtige Angebot abgegeben, tatsächlich wollte ich die Dienstleistung lediglich kostenlos nutzen. Aufgrund dieses Irrtums fechte ich diesen Vertrag an. Eventuellen Schadenersatzansprüchen nach § 122 BGB werde ich nicht nachkommen. Der dann durch mich zu ersetzende Schaden, der ihnen dadurch entstehen würde, dass sie auf die Wirksamkeit der angefochtenen Erklärung vertraut haben, muss schutzwürdig sein. An dieser Schutzwürdigkeit fehlt es aber hier, da der Irrtum durch sie veranlasst wurde (Staudinger/ Schmidt, BGB, §242 RdNr. 396). Sie nehmen bewusst in Kauf, dass mögliche Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wurde und vorher ein entsprechender Hinweis per E- Mail nicht erfolgte.



Mit freundlichem Gruß
<<<<<<<<<<

vielleicht hilft es jemandenm! habe ich gerade geschrieben! werde das am montag per einschreiben mit rückschein verschicken, nur so hat man den beweis, dass das auch angekommen ist!
 
icq-nummer vom chef!!!

auf af*iliat*.d* gabs die icq-nummer vom cheffe, hier ist sie: ....


wir können ja alle mal hallo sagen!

aber nur, wenn das nicht rechtswidrig ist! also, nichts falsch machen! :lol:

ICQ gelöscht
 
Reducal schrieb:
Sportliche Inkassounternehmen finden oft den registrierten Nummerninhaber und sei es darum, dass Eltern sich beim Kauf einer Prepaidkarte für ihre Kids registriert haben - diese Registrierungen sind üblich! Damit geraten nicht selten unbeteiligte ins Rechnungsvisier der Forderungsverfolger.
Dieser Punkt verdient besondere Beachtung.

Die persönlichen Daten von Handybesitzern unterliegen dem Datenschutz. Mobilfunkbetreiber haben diese nicht weiterzugeben.

Beim Handyabonepp lag der Fall anders. Da waren im Rahmen des Kurzzahlungsmittels Handy-Abo zwielichtige Gestalten kurzzeitig Partner der Mobilfunkbetreiber und hatten dadurch Durchgriff auf die Kundendaten.

Beim jetzigen SMS-Nepp liegt kein Grund vor, dass Mobilfunkanbieter persönliche Daten ihrer Kunden weitergeben, wenn diese nicht selbst der Veröffentlichung in Telefonbüchern zustimmen.

Dietmar Vill
 
Der Forderungsverfolger muss nicht beim Telefonunternehmen anfragen. Mit "sportlich" war gemeint, dass die in der Lage sind, Quellen anzuzapfen, die nicht dem Datenschutz unterliegen.
Hier habe ich mal so einen Registrierungsantrag eingescannt. Otto Normalo streicht darin i. d. R. eben nichts aus (siehe das rote X) und schon landet der Registrierte in diversen, öffentlich zugänglichen Verzeichnissen.
 

Anhänge

  • registrierungsantrag.jpg
    registrierungsantrag.jpg
    256,9 KB · Aufrufe: 425
Im Nachhinein ist mir natürlich klar geworden, dass die Aussicht auf ein zu gewinnendes Handy die User dazu veranlassen sollte, ihre korrekte Adresse anzugeben. (So wie ich auch !) Naja..aus Fehlern lernt man.
 
Reducal schrieb:
Hier habe ich mal so einen Registrierungsantrag eingescannt.

Ich will auf keinen Fall etwas verpassen. Damit ich immer weiß, was O2 LOOP Tolles und Neues zu bieten hat, ...

Das klingt ja fast so, als hätte ein Magazin den Text als Satire auf gängige Vertragsformulierungen verfasst.
 
sms trend

Hallo habe heute in meinen Postfach eine Rechnung erhalten vo 84€.
Habe auch gleich gekündigt.Wie vorgeschrieben.Mus ich mit einer Zahlung rechnen,wie muß ich mich verhalten.Anwalt oderso.Bitte um Mithilfe u.Ratschläge von Euch.Matzel
 
Re: sms trend

matzel schrieb:
Bitte um Mithilfe u.Ratschläge von Euch.
Eine individuelle Rechtsberatung darf in diesem Forum nicht erfolgen. Lies hier im Forum nach, was andere Betroffene gemacht haben und meinen.
Grundsätzliche Ratschläge findest du z.B hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=136292#136292


___________________________________________________________________________________
Zu den Handlungsmöglichkeiten bei irrtümlicher Anmeldung für kostenpflichtige Internet-SMS-Angebote siehe >HIER<
 
heute - am 8 tag nach der rechnung - gabs die erste mahnung!!! schon schlecht, wenn man nur 7tage zur bezahlung hat....
naja...

wer hat schon die zweite mahnung?
 
en schrieb:
schon schlecht, wenn man nur 7tage zur bezahlung hat....
Das muss man "verstehen".

Die Werbedrücker arbeiten mit hohen Provisionszahlungen, oft ohne Stornorisiko, bei sofortiger Auszahlung.

Die Projektbetreiber müssen diese Summen vorstrecken und auf erfolgreiches Inkasso warten. Falls die "Geschäfte" zu gut laufen, geht dem Anbieter die Puste aus, wenn die unbewusst zahlungswilligen "Kunden" nicht frühzeitig zur Zahlung gedrängt werden können.

Dietmar Vill
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben