A
Anonymous
Nein, es ist bischen blöd formuliert von mir.
Also, das erste Anschreiben hab ich nach Berlin geschickt, weil die Adresse bis dato so in den AGBs von J.H. u im Impressum standen. Es kam zurück mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt" u ich bin der Meinung dass man Schreiben nachgeschickt bekommt, gerade bei einer Firma. Was denkt ihr?
Das zweite Einschreiben liegt zur Abholung bereit, im Netz der Post stand dass versucht wurde am 24. zuzustellen, aber niemanden angetroffen sei. Bei einer Firma ist m.E. davon auszugehen, dass jemand die Post annimmt oder zumindest einen Tag später bei der Post abholt (ich meine mich, aus Vorlesungen über das HGB zu erinnern).
Auf einen Anruf bei der Firma in Saarbrücken sagte die Sekretärin oder wer auch immer sie ist, dass die Post natürlich in Empfang genommen wird u spätestens heute abgeholt wird bei der Filiale.
Bis jetzt nicht, aber ist ja auch grad mal halb 12, da kann ja noch nicht jeder arbeiten wer so fleissig über nacht die AGBs ändert und so...
Ausserdem reicht es bei einer Firma laut Juristen, wenn die schuldhafte Verzögerung nicht in der Schuld des Verbrauchers liegt. Bei einer Firma ist davon auszugehen, dass sie ihre Post regelmässig abholt bzw. annimmt. Wenn sie es nicht tun, ich aber ordnungsgemäss den vertrag angefechtet habe, dann wird die Firma vor Gericht keine grossen Chancen haben ihre Glaubwürdigkeit zu verteidigen.
IP ist vor Gericht kein rechtskräftiges Beweismitteln.
Also, das erste Anschreiben hab ich nach Berlin geschickt, weil die Adresse bis dato so in den AGBs von J.H. u im Impressum standen. Es kam zurück mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt" u ich bin der Meinung dass man Schreiben nachgeschickt bekommt, gerade bei einer Firma. Was denkt ihr?
Das zweite Einschreiben liegt zur Abholung bereit, im Netz der Post stand dass versucht wurde am 24. zuzustellen, aber niemanden angetroffen sei. Bei einer Firma ist m.E. davon auszugehen, dass jemand die Post annimmt oder zumindest einen Tag später bei der Post abholt (ich meine mich, aus Vorlesungen über das HGB zu erinnern).
Auf einen Anruf bei der Firma in Saarbrücken sagte die Sekretärin oder wer auch immer sie ist, dass die Post natürlich in Empfang genommen wird u spätestens heute abgeholt wird bei der Filiale.
Bis jetzt nicht, aber ist ja auch grad mal halb 12, da kann ja noch nicht jeder arbeiten wer so fleissig über nacht die AGBs ändert und so...
Ausserdem reicht es bei einer Firma laut Juristen, wenn die schuldhafte Verzögerung nicht in der Schuld des Verbrauchers liegt. Bei einer Firma ist davon auszugehen, dass sie ihre Post regelmässig abholt bzw. annimmt. Wenn sie es nicht tun, ich aber ordnungsgemäss den vertrag angefechtet habe, dann wird die Firma vor Gericht keine grossen Chancen haben ihre Glaubwürdigkeit zu verteidigen.
IP ist vor Gericht kein rechtskräftiges Beweismitteln.