simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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danke für die Antwort.

also einfach nicht drauf reagieren, zumal ja auch die Beweislast dafür nicht bei mir liegt. sie müssten das doch beweisen, nicht ich.

mal sehen, wie es weitergeht....
 
Ich habe am 20.01. die erste Mahnung zur Zahlung des Betrages innerhalb von 7 Tagen erhalten und natürlich wieder meinen Widerspruch eingelegt. Was kommt dann wohl als Nächstes? Hat einer schon Erfahrung damit?
 
"Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten
bekannt geben. Darunter findet sich auch IP-Adresse des Täters, mit der
eruiert werden kann, von wo und vor allem wer sich mit Ihren Daten
angemeldet hat.

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden. "

AHA: Also zusammengefasst: DIE lassen sich die IPs geben (die sich bestimmt auch die Mühe machen werden , weil sie eh schon hinter der Firma her sind - und vor allem das nicht dürfen wegen Datenschutz), aber DU sollst sie auf dem laufenden halten. Logik?! Ist echt alles albern.
 
Noch ne Frage zu sim***.de

Hallo @all

Bitte beim durchlesen von meinem Tread, nicht gleich die Steine zücken und auf sie mit Gebrüll.
Nun hab ich so einiges an geschriebenem durchgelesen, kann das aber zu diesem Fall nicht wirklich verwerten.

Nun mal angenommen: Ein Teenager (14) meldet sich heimlich mit falschem Namen, Adresse und Alter auf sim***.de an. Gibt aber die richtige Handynummer an (die z.B. auf die Mutter läuft aber auschließlich vom Teen benutzt wird.)
Der aufs Handy geschickte Code wird nicht zur Bestätigung im Internet eingegeben.
Teenager denkt die Sache ist erledigt.
super.gif

3 Wochen später kommt die Rechnung aufs Emailkonto über 84,- Euro mit der Bitte um Bezahlung innerhalb 10 Tagen.
lit.gif

Die Mutter hat erst jetzt davon Wind bekommen.
Grrrr41.gif

Was macht man in so einem Fall??????
Grrrr20.gif

Abwarten????
Dodo48.gif

Anschreiben und Sachverhalt klären????
ecrit6.gif


Danke für die Antworten im voraus.
tevla.gif

LG von Areane die hofft, dass etwas Licht ins dunkel kommt!!
 
think_positiv schrieb:
Ich rege daher an, dass Sie ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen mich anstrengen
...und dabei würde ich auch bleiben. Was geht das die an, welche Schritte Du einleitest, damit sie eine Chance haben, dann doch noch über Umwege (was eher unwahrscheinlich ist) an den tatsächlichen Nutzer des Dienstes zu gelangen. Das sollen die mal bittschön selber machen. Außerdem sollten sich die dubaianischen Wiener erstmal Gedanken darüber machen, welche StA für ihre Sache zuständig ist - die in Dubai oder die in Wien? Eine deutsche jedenfalls nicht!

think_positiv schrieb:
Fritzi & Co. schrieb:
Sehr geehrter Kunde,

wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden,
erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.

Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten
bekannt geben. Darunter findet sich auch IP-Adresse des Täters, mit der
eruiert werden kann, von wo und vor allem wer sich mit Ihren Daten
angemeldet hat.

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.
Ha, auf dem Laufenden halten? Laufende Korrespondenz nach Wien führen? Sachstandsmitteilungen, Aktenzeichen und den Verfahrensausgang kopieren und weiterleiten? Das hätten die wohl gern, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wirklich ernsthaft an den Informationen interessiert sind. Von Österreich aus ist kaum anzunehmen, dass eine Akteneinsichtnahme über deren Anwalt hier in Deutschland, in ein Verfahren einer Staatsanwaltschaft, beantragt (geschweige denn gewährt) wird.

____________________

Alles in allem - diese Mail ist die Kopie für Widerspruchsführer, die mit dem Projekt Firstload.de(vom selben Anbieter) Probleme haben/hatten und mMn keineswegs ernst zu nehmen, da sie rechtlich gegenstandslos ist.
 
Der erotische Grashüpfer???
Das Jammerforum ist echt schlimm.
Und nachdem Frank D* sein Dialerprogramm eingestellt hatte, wurde er selber zum Jammerer im DC
Das ist eindeutig Betrug. Schliesslich muß der Dialeranbieter beweisen das meine Einwahlen bzw. die Einwahlen eines jeden einzelnen Webmaster auch tatsächlich storniert worden sind.[...]mainpean rulez
 
AXXX schrieb:
Weil er keine Einschreiben annimmt. Anrufen?

hallo AXXX und alle andere hier,

ihr könnt wohl nicht lesen! ihr sollt kein einschreiben mit rückschein
schicken! wenn dies nicht nimmt oder nicht da ist geht es zurück
und zählt vor gericht als nicht angekommen!

schickt IMMER ein einschreiben (posteinwurf) dieses zählt vor gericht
als angekommen! der briefträger unterschreibt das das einschreiben
angekommen ist. damit hat der empfänger es schon erhalten! egal
ob er es liest oder nicht! ihr habt etwas in der hand! die rückschin
alternative ist nicht so gut! kostet wohmöglich nur geld!

gruß
 
Anonymous schrieb:
ihr sollt kein einschreiben mit rückschein schicken! wenn dies nicht nimmt oder nicht da ist geht es zurück und zählt vor gericht als nicht angekommen!
Nein.

Annahmeverweigerung

Es ist grundsätzlich zwischen einer berechtigten (z.B. bei Unterfrankierung oder unrichtiger Adressierung) und einer unberechtigten Annahmeverweigerung zu unterscheiden. Bei einem ausreichend frankierten und an die richtige Adresse gesendeten Einschreiben sehe ich keinen Anlass für eine berechtigte Annahmeverweigerung, so dass eine Annahmeverweigerung stets unberechtigt sein dürfte. Die Folge einer unberechtigten Annahmeverweigerung ist, dass der Brief im Moment der Annahmeverweigerung als zugestellt gilt. Den Vermerk "Annahme verweigert" gut aufbewahren.

Sonstige Zugangshindernisse

Scheitert der Zugang aus anderen Gründen als einer Annahmeverweigerung, obwohl der Absender alles für einen rechtzeitigen Zugang Erforderliche und Zumutbare getan hat, ist die Zusendung dennoch rechtzeitig, wenn der Absender den Zustellversuch unverzüglich nach Kenntnis des Nichtzugehens wiederholt.

schickt IMMER ein einschreiben (posteinwurf) dieses zählt vor gericht als angekommen! der briefträger unterschreibt das das einschreiben angekommen ist. damit hat der empfänger es schon erhalten! egal ob er es liest oder nicht! ihr habt etwas in der hand! die rückschin alternative ist nicht so gut!

Beweiswert

bitte hier nachlesen: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=28180#28180

KatzenHai schrieb:
Ist ein einzelnes Schriftstück (z.B. wg. echter Frist) sehr sehr wichtig, gibt es verschiedene Wege:
  1. Der Gerichtsvollzieher - dies ist die einzige Zustellung, die öffentlich-rechtlich neben dem Zugang auch den Inhalt des Schreibens dokumentiert. Teuer, langsam, aber eben wasserfest.
  2. Botenzustellung mit Zeugenerklärung - kann im Ortsbereich Sinn machen, wobei der Zeuge gut ausgewählt sein sollte und nicht z.B. in der minderjährigen Freundin oder dem amtsbekannten Junkie bestehen sollte. Der Zeuge kann auch den Inhalt bezeugen, wenn er ihn zur Kenntnis bekommen hatte.
  3. Einschreiben/Rückschein - belegt den Zugang eines Schriftstücks. Ist ein leeres Blatt etc. drin, wird sich der Empfänger schon melden und nachfragen, wenn nicht, bekommt er ein Beweisproblem dafür, dass etwas anderes als das Behauptete im zugangsnachgewiesen Umschlag war. Und bei Differenzen zwischen den behaupteten Schreiben lassen sich ja alle vorlegen und mal vergleichen ...
  4. Einwurfeinschreiben - reicht nicht unbedingt, da man keinen Zugangsnachweis (nicht mal ein Indiz) erhält.
  5. Telefax vorab, gelbe Post hinterher - ist für fast alle Erklärungen des täglichen Lebens ausreichend, wenn ein verkleinerter Auszug der ersten Seite Teil des Faxberichts wird und das gleiche Schreiben zeitgleich zur Post geht. Es gibt einen gerichtsfesten Erfahrungswert, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein positiver Faxbericht trotzdem keinen Empfang hatte (unwahrscheinlich, aber möglich) und gleichzeitig ein Schreiben in der Post verloren geht (unwahrscheinlich, aber möglich) in der Kumulation eigentlich so unwahrscheinlich ist, dass hiervon nicht auszugehen ist. Dies ist übrigens der meistgegangene Weg im Geschäftsverkehr zur Zeit.
  6. Telefax alleine (= Brief alleine) - nicht wirklich sicher, aber eigentlich fast immer ausreichend, da das Bestreiten eines Zugangs bei "normalen" Schreiben eher selten ist. Auch die Post hat eine sehr hohe Erfolgsquote.

Ergänzung im Folgeposting:

Counselor schrieb:
[Der Beweiswert des] Einwurf-Einschreibens ist aber auch stark richterabhängig. Bei mir hat das mal eine Behörde vor dem VG Cottbus versucht. Die Vorsitzende hat den Justitiar nicht mal ausreden lassen, und ihm klar gemacht, daß der Beleg der Post als Indiz akzeptiert wird. Den Gegenbeweis hat er erst gar nicht angetreten. Und wenn dir der Richter den Postbeleg nicht abnimmt, dann hol den Postboten in den Zeugenstand. Der wird schon bestätigen, daß er tatsächlich 'nen Brief in den betreffenden Kasten geworfen hat.
 
wenn der empfänger so tut als ob er nicht da ist und der briefträger den hinweis in den briefkasten macht und der brief nie abgeholt wird, so zählt dieser als nicht angekommen! posteinwurf ist besser! der briefträger bestädigt die ankunft!
 
stimmt meines wissens nicht, wird der brief nicht abgeholt dann gilt er trotzdem als zugestellt.
 
>>Einwurfeinschreiben - reicht nicht unbedingt, da man keinen Zugangsnachweis (nicht mal ein Indiz) erhält.

das stimmt nicht! bei der post ist es möglich nachzzprüfen ob der brief angekommen ist! desweiteren erhält man eine quittung wo posteinwurf vermerkt ist! damit lässt sich der brief noch monate lang im system überprüfen! würde mich erst einmal bei der post erkundigen bevor man so etwas schreib! mein freund arbeitet zufällig bei der post! *g* der briefträger unterzeichnet das der brief angekommen ist!

ein bekannter fall:

mister x war am tag xy im ausland auf dem konsulat.
hat einen stempel in seinem ausweis und wurde auch
beim zuschnell fahren im ausland fototgrafiert.

schön und gut... in seiner abwesenheit ist ein brief
per posteinwurf gekommen. der briefträger bestädigte
das der brief angekommen ist! als mister x zuhause
angekommen ist, wurde ein tag später bei ihm gepfändet!
er legte wiederspruch ein! er war ja im ausland und habe
einen konsulaten stempel usw. im pass und einen anzeige
wegen schnellfahrens bekommen! er konnte das einschreiben
nicht bekommen und dem wiedersprechen! das gericht hat dem
postbeamten mehr gewicht geschenkt als dem stempel und der
anzeige! er konnte die pfändung nicht mehr stoppen!

dieser fall habe ich mal bei einem bericht auf ard / zdf gesehen...
leider ist dies wirklich passiert!
 
gast aus wien schrieb:
stimmt meines wissens nicht, wird der brief nicht abgeholt dann gilt er trotzdem als zugestellt.

nein! er zählt als nicht angekommen! er geht an den absender zurück mit dem vermerk: "nicht abgeholt" oder so... du könntest ja auch nicht da gewesen sein *g* z.b im urlaub! deshalb ist er nicht angekommen... bei posteinwurf ist das wieder etwas anderes..
 
Anonymous schrieb:
wenn der empfänger so tut als ob er nicht da ist und der briefträger den hinweis in den briefkasten macht und der brief nie abgeholt wird, so zählt dieser als nicht angekommen!
Bei Wiederholung des Zustellversuchs ist die Zustellung rechtzeitig, siehe oben. Und nicht vergessen: Es geht hier um die Zustellung an FIRMEN, nicht an Privatpersonen. Firmen haben den Zugang von Geschäftspost zu gewährleisten.

posteinwurf ist besser! der briefträger bestädigt die ankunft!
Könnte man meinen...
Wen es näher interessiert: Bauer/Diller, NJW 1998, 2795; Zusammenfassung unter http://www.patperson.de/faq/juristische_themen/c_einschreiben.html
 
naja... manchmal versucht die post eine zweite zustellung erst nicht!
was ist in diesem fall?
 
Ich meinte eine Wiederholung des Zustellversuchs durch den Absender, nachdem sein ursprüngliches Schreiben als nicht abgeholt zurückgekommen ist.

Sind das alles theoretische Fragen oder kam tatsächlich schon ein Einschreiben als nicht abgeholt zurück?
 
Es wäre wünschenswert, wenn sich ein paar der "Gäste" anmelden könnten oder wenigstens unterschiedliche Pseudonyme verwenden würden.

Bei diesem sehr langen und schon deshalb recht unübersichtlichen Thread ist es sonst kaum möglich, zwischen den einzelnen Postern (gast, Gast, Gast_, ...) zu unterscheiden.
 
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