A
Anonymous
rolf76 schrieb:Zu der zitierten Entscheidung (und eben diesen Ausnahmen, Stichworte "Vertragsfalle" oder Betrug) siehe hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135775#135775
Danke für die Ausarbeitung
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rolf76 schrieb:Zu der zitierten Entscheidung (und eben diesen Ausnahmen, Stichworte "Vertragsfalle" oder Betrug) siehe hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135775#135775
ecks0ne schrieb:hätten ruhig mal gnade vor recht ergehen lassen können. wasn bitte schön EIN tag?
Wen es genauer interessiert:Anonymous schrieb:Die Wettbewerbswidrigkeit ergibt sich aus § 4 Nr. 6 UWG.
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Teilnahme an dem Gewinnspiel nicht von der Beauftragung der Dienstleistung abhängig ist und es wird auch keine alternative Teilnahme an dem Gewinnspiel angeboten.
AXXX schrieb:Nicht zahlen!
Krieg auch schon Mahnungen usw..
War vorhin bei der Polizei. Wir geklärt, krieg morgen Bescheid wie es vonstatten geht.
Jemand hier von s*s-t**nd.de oder alle bei s***en.de?
Siehe auch hier:Anonymous schrieb:dank einem neuen urteil
Dazu würde ich gerne mehr wissen (wer?), aber nicht hier im Forum, sondern per PN oder per E-Mail.AXXX schrieb:Wettbewerber, der gegen diese Firmen angeht, existiert bereits.
Anonymous schrieb:Ich bin es erneut.
1.)Sie haben sicherlich schon was von dem Wiederrufsrecht gehört?
Über ein solches wurde ich nie
informiert.
IHK Magdeburg
Dort heißt es:
"Über dieses Recht muss der Verbraucher ausdrücklich belehrt sein. Es muss
nachgewiesen werden, dass der Verbraucher diese Belehrung auch erhalten hat,
wobei eine E-Mail ausreicht."
"Erhält der Verbraucher keine oder eine falsche Widerrufsbelehrung, ist der
Widerruf unbefristet möglich!
Der Anbieter muss daher sorgfältig darauf achten, nachweisen zu können, dass
die Widerrufsbelehrung vollständig dem Verbraucher zugegangen ist.
Zweckmäßiger Weise verbindet man dies mit der E-Mail-Nachricht über den
Eingang der Bestellung beim Anbieter."
Diese habe ich niee erhalten und sehe mich somit als nicht beleehrt an.
2.)
Weiterhin werfe ich ihnen vor, nicht deutlich genug auf den
Vertragsabschluss und die damit verbundene Kündigungsfrist hingewiesen zu
haben. Das zeigt sich darin, dass keine E-Mail mit dahingehenden
Erläuterungen ankam und dass die Klausel auf der Startseite von
w*w.smsfever.tv erst sichtbar wird, wenn man herunterscrollt, wozu man
jedoch keinen erkennbaren Grund hat.
Zusammenfassend ist aufgrund der genannten Punkte, ist meiner Meinung nach
das Widerrufsrecht nie erloschen, da nicht ordnungsgemäß ausreichend darauf
hingewiesen wurde, deshalb widerrufe ich hiermit endgültig diesen Vertrag.
Nun gut,ich erwarte eine anullierung des vertrages,und eine bestätigungsmail
danke
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die habe ich mal an die geschickt
ma auf die antwort warten