simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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Re: sms-trend.de

sara m. schrieb:
was ist eine url (hat das was mit einer homepage zu zun) ??? und was ein nub
und wie kann ich das deaktivieren???
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"free" SMS Seiten sind grundsätzlich kommerzielle Seiten....
cp
 
Nicht zahlen!

Krieg auch schon Mahnungen usw..

War vorhin bei der Polizei. Wir geklärt, krieg morgen Bescheid wie es vonstatten geht.

Jemand hier von s*s-t**nd.de oder alle bei s***en.de?
 
AXXX schrieb:
Nicht zahlen!

Krieg auch schon Mahnungen usw..

War vorhin bei der Polizei. Wir geklärt, krieg morgen Bescheid wie es vonstatten geht.

Jemand hier von s*s-t**nd.de oder alle bei s***en.de?

hallöchen...
hab zwar noch keine mahnung aber es gehen schon seit fast zwei wochen emails hin und her...echt nervig

bin gespannt was dir die polizei dazu mitteilt...

bye
bugs
 
Re: sms-trend.de

danke...aber nun weiß ich immer noch nicht wie ich eine url deaktivieren soll
 
AXXX schrieb:
War vorhin bei der Polizei. Wir geklärt, krieg morgen Bescheid wie es vonstatten geht.
Meine Vermutung: da der Verdacht einer Straftat besteht, wird der Sachverhalt erstmal aufgenommen. Nach erfolgreichen/-losen Ermittlungen wird der Vorgang zu weiteren Entscheidungen der zuständigen StA vorgelegt.
 
Gab es zwischen diesen Anmeldungen einen gewissen zeitlichen Abstand oder fanden die (fast) gleichzeitig statt? Sprich: Wurdest du von Werbung a la "150 gratis Sms" animiert?

BTW: Gibt es eigentlich schon eine Rekordliste? 340 "gratis-SMS" war das höchste, das ich bisher gesehen habe.

Gruß
Wembley
 
]

Die Anmeldung zu s*ms*.de fand am 24.12. statt und die für s*s-t**nd am 05.01. Allerdings konnte ich mich an Letzteres erstmal gar nicht mehr erinnern und habe in meinem Verlauf gesehen, dass ich wohl in dieser Woche auf dieser Seite gewesen sein muss. Das war allerdings noch bevor ich dann die erste mail mit der "Vertragsbestätigung" von s*ms*n.de erhalten habe. Ich habe dann natürlich gleich nach Eingang der mails beide "Verträge" widerrufen. Schließlich bin ich überhaupt nicht an free sms interessiert, sondern ich wollte nur an dem Gewinnspiel teilnehmen.
 
Anonymous schrieb:
Schließlich bin ich überhaupt nicht an free sms interessiert, sondern ich wollte nur an dem Gewinnspiel teilnehmen.
:gruebel: Beispiel Simsen: hier wird (unter anderem) im Layout mit dem Handygewinnspiel geworben. Dass dies natürlich nur im Zusammenhang mit dem "Hauptgeschäft" möglich ist, sollte einleuchten, oder?
 
Reducal schrieb:
:gruebel: Beispiel Simsen: hier wird (unter anderem) im Layout mit dem Handygewinnspiel geworben. Dass dies natürlich nur im Zusammenhang mit dem "Hauptgeschäft" möglich ist, sollte einleuchten, oder?
Hauptgeschäft?

Von einem Hauptgeschäft lese ich nichts. Es verbirgt sich hinterhältig im Kleinstgedruckten, aber die Motivation zum Ausfüllen des Formulars ist oft die Teilnahme an einem Gewinnspiel ohne Nebenwirkungen.

Dietmar Vill
 
Reducal schrieb:
Beispiel Simsen: hier wird (unter anderem) im Layout mit dem Handygewinnspiel geworben. Dass dies natürlich nur im Zusammenhang mit dem "Hauptgeschäft" möglich ist, sollte einleuchten, oder?

Warum gibt es keine Verbraucherzentrale bzw. keinen Wettbewerber, der zumindest dieses untersagen lässt?

Die Wettbewerbswidrigkeit ergibt sich aus § 4 Nr. 6 UWG.

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Teilnahme an dem Gewinnspiel nicht von der Beauftragung der Dienstleistung abhängig ist und es wird auch keine alternative Teilnahme an dem Gewinnspiel angeboten.
 
Wettbewerber, der gegen diese Firmen angeht, existiert bereits. Kann nur dauern u ich weiss nicht, ob das unserem Problem mit den Firmen aktuell hilft. Bleibt nur zu hoffen...
 
AXXX schrieb:
ich weiss nicht, ob das unserem Problem mit den Firmen aktuell hilft.

Nein, ich vermute es hilft nicht, da "die Abwicklung von Verträgen, zu deren Abschluß der Kunde durch wettbewerbswidrige Mittel veranlaßt werden konnte, [...] als solche grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig [ist]" ( BGH I ZR 314/98 ).

(Wenn meine Vermutung falsch sein sollte, bitte ich um Korrektur.)

Aber trotzdem halte ich es für richtig, dass gegen die Werbung wettbewerbsrechtlich vorgegangen wird, da zumindest Verbraucher in Zukunft vor unlauteren Angeboten geschützt werden sollen.
 
AXXX schrieb:
Wettbewerber, der gegen diese Firmen angeht, existiert bereits. Kann nur dauern u ich weiss nicht, ob das unserem Problem mit den Firmen aktuell hilft. Bleibt nur zu hoffen...

Der Wettbewerber kann nur eine Unterlassungsverpflichtung für zukünftiges Verhalten erreichen.

Die Unterlassungsverpflichtung erstreckt sich regelmäßig auf eine bestimmte Art der Werbung. Das Geltendmachen von angeblich bereits begründeten Forderungen ist im Regelfall nicht Gegenstand der Unterlassungsverpflichtung.
 
Anonymous schrieb:
ich vermute es hilft nicht, da "die Abwicklung von Verträgen, zu deren Abschluß der Kunde durch wettbewerbswidrige Mittel veranlaßt werden konnte, [...] als solche grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig [ist]" ( BGH I ZR 314/98 ).
"Grundsätzlich" bedeutet im juristischen Sprachgebrauch, dass es auch Ausnahmen gibt :wink:

Zu der zitierten Entscheidung (und eben diesen Ausnahmen, Stichworte "Vertragsfalle" oder Betrug) siehe hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135775#135775
 
nach langem hin und her, bin ich für mich entschluss gekommen, dass die mir mal an den füßen schmatzen können. werde nichts zahlen und warten bis das sogenannte "inkasso unternehmen" vor meiner türe steht. meine vertragskündigung wurde auch schon angnommen, allerdings erst ab 2007, weil ich einen tag zu späte war.

die ****** hätten ruhig mal gnade vor recht ergehen lassen können. wasn bitte schön EIN tag?
 
Hallo bin leider auch drauf reingefallen wo ich mich angemeldet hab stand da nix von geld bezahlen was muss ich un tun bezahlen oder einfach abwarten?
 
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