simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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Alle die nicht Volljährig sind werden durch Gesetzte wie z.b. Führerschein etc. ja auch nicht gezwungen einen Führerschein zu fälschen, den Ausweis zu fälschen um vorher Heiraten zu können, im Sexshop zu sagen man ist schon Volljährig, im Kino ein falsches alter anzugeben ... Passiert das wirklich alles unter ZWANG?
 
Gast schrieb:
was wird nun geloggt und gespeichert und was nicht?!?
Congster ist ein Ableger der T-Online. Dort wird passend zu den Benutzerdaten eine Referenz gespeichert, die über die T-Com zum geografischen Ursprung der Session zurück zu verfolgen ist. Für die Auskunft der Daten des Nutzers braucht es einen richterlichen Beschluss nach § 100 g, h StPO, in einem Strafverfahren und natürlich die IP mit dem Zeitstempel.

Eine Rückwärtssuche ist nicht vorgesehen - Du kannst nicht fragen, welche IP Du an welchem Datum hattest.
 
Setherial schrieb:
ich hab mal ne frage...
Da prallen unterschiedliche Sachverhalte aufeinander. Zum einen könnte ein Minderjähriger sich angemeldet haben und die Zeche ist strittig. Andererseits könnte aber auch ein Dritter die Daten des Minderjährigen (ohne dessen Kenntnis darüber) eingetragen haben und dies löste den Streitfall aus.
 
rolf76 schrieb:
Kann man da im Regelfall pauschal behaupten, die Minderjährigen hätten den Anbieter vorsätzlich über ihr Alter getäuscht, um die SMS-Leistung vorsätzlich zu Unrecht in Anspruch zu nehmen?
Ich würde sogar noch weitergehen: es ist im Internet "allgemein anerkannte Praxis" - sogar von seriösen Seiten empfohlen -, nicht überall seine wahren Daten einzugeben (Anonymität, Datenschutz). Ausnahme natürlich bei rechtlich verbindlichen Verträgen ...
Aber daran hapert es hier ja: wer "kostenlose SMS" bewirbt, kann nicht darauf rechnen, daß sein Angebot - per versteckter AGB - als Vertrag wahrgenommen wird.
=> die Strafanzeigendrohung ist alles nur Bluff, um Zahlungsdruck aufzubauen.

was wird nun geloggt und gespeichert und was nicht?!?
hängt vom Internetprovider und Tarif ab. Bei Flatrate darf eigentlich gar nicht gespeichert werden (es gab da ein Urteil AG Darmstadt gegen T-Online).
 
AXXX schrieb:
Man kann aber doch [] z.B. anhand des Screenshots festmachen, oder nicht?
Wenn die Darstellung dazu geeignet ist, einen Betrug zu verdeutlichen schon. Man muss aber auch mit Gegenwind rechnen, da Screenshots simpel gefälscht werden können.
Was sollen Deine Bilder eigentlich beweisen, das unrichtige Impressum z. B.? Nachträgliche Screenshots, solche die nichts mit dem ursprünglichen Sachverhalt zu tun haben, sind ohnehin kaum brauchbar.
 
rolf76 schrieb:
Kann man da im Regelfall pauschal behaupten, die Minderjährigen hätten den Anbieter vorsätzlich über ihr Alter getäuscht, um die SMS-Leistung vorsätzlich zu Unrecht in Anspruch zu nehmen?
Das kann man ganz klar beantworten und ist keine juristische Frage.

Kinder und Jugendlichen werden durch das Angebot kostenloser SMS und durch die Gewinnmöglichkeit einer XBOX 360 gezielt angelockt. Die sichtbaren Informationen enthalten keinerlei Hinweis, dass das Angebot altersbeschränkt wäre.

Es ist sicherlich jugendlicher Leichtsinn, die Teilnahmebedingungen ungelesen anzukreuzen, aber Leichtsinn ist kein Straftat.

Es wird auch kein Unrechtsbewusstsein vorliegen, einem Gewinnspielanbieter von Kinderartikeln ein verbindliches Geburtsdatum mitteilen zu müssen. Warum auch?

Die Beschränkung des Eingabefeldes mit der Jahreszahl wirkt eher wie ein Programmierfehler.

Damit ist alles erklärt. Die Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen wird diesen Typen nicht gelingen.

Dietmar Vill
 
Qoppa schrieb:
wer "kostenlose SMS" bewirbt, kann nicht darauf rechnen, daß sein Angebot - per versteckter AGB - als Vertrag wahrgenommen wird.
=> die Strafanzeigendrohung ist alles nur Bluff, um Zahlungsdruck aufzubauen.
Noch ein weiterer Punkt: Der sehr schwer nachweisbare (und meiner Meinung nach schlicht abwegige) Betrugsvorwurf gegen die Minderjährigen führt keineswegs automatisch zu einem Schadensersatzanspruch des Betreibers:

  • Der Betreiber muss zudem noch nachweisen, dass der Minderjährige die entsprechende Einsichtsfähigkeit hatte.
  • Dann muss der Betreiber seinen angeblichen Schaden substantiiert darlegen und beweisen
  • Und vor allem: Der Anbieter muss sich ein eigenes Mitverschulden an der Entstehung des angeblichen Schadens anrechnen lassen, § 254 BGB.
Die Ansatzpunkte für ein Mitverschulden liegen auf der Hand, ich wiederhole mich:
* Das Angebot, vom PC SMS zu versenden, dürfte überwiegend von Minderjährigen nachgefragt werden
* Nirgends, weder in den Teilnahmebedingungen noch in den Kundeninfos noch sonstwo wird z.B. auf der Seite simsen.de das Angebot auf Volljährige beschränkt
* Während des Anmeldevorgangs soll man sein Alter eingeben, merkt dann bei Jahrgang, dass nur die Jahrgänge 1987 und älter angeklickt werden können
* Alle, die 2006 volljährig wurden/werden sind gezwungen, ein falsches Geburtsdatum einzugeben
Könnte da nicht den Betreiber das überwiegende, wenn nicht alleinige Verschulden an der Entstehung des angeblichen Schadens durch die Anmeldung Minderjähriger treffen?
 
dvill schrieb:
Die Beschränkung des Eingabefeldes mit der Jahreszahl wirkt eher wie ein Programmierfehler.
Genau das! Ein Programmierfehler liegt auch deswegen nahe, weil all diejenigen, die 2006 volljährig wurden, ihr wahres Geburtsdatum gar nicht eingeben können.
 
hinzu kommt, das von Seiten des Betreibers keine Vorsorge getroffen wurde, das eingegebene Alter überhaupt zu verifizieren. Wenn man unbedingt ein richtiges Datum haben möchte und gleichzeitig Minderjährige ausschließen möchte, empfielt sich als Minimum die Überprüfung der Personalausweisnummer. Ist natürlich nicht sicher, und auch damit wird man es nicht schaffen, Kinder zu kriminalieren (warum wohl wird die PA Nummer nicht als Jugendschutzsystem anerkannt?), aber man kann wenigstens sagen, man hätte überhaupt versucht, das Alter zu verifizieren und bewusste Falscheingaben zu vermeiden.
 
rolf76 schrieb:
[*]Dann muss der Betreiber seinen angeblichen Schaden substantiiert darlegen und beweisen
Selbst wenn man mal unzutreffend und rein hypothetisch von einen deliktischen Schadenersatzanspruch des Anbieters nach §823 BGB ausgeht.
Was soll eigentlich der Schaden sein? Beim deliktischen Schaden gibt es m.E. doch nicht den Nichterfüllungsschaden (also das entgangene Entgelt/Gewinn) sondern nur die konkret eingetretene Vermögensminderung. Also die Kosten für einige verschickte SMS im Wert von wenigen Cent.
Ausserdem möglicherweise noch die Provision für den Drücker der das Opfer herangeschafft hat. Selbst darüber läßt sich streiten, da die Provision "per Lead" also pro Anmeldung gezahlt wird selbst wenn der Kunde später widerruft oder den Vertrag anficht.
 
...und rechtlich gesehen?

Hallo erstmal... (bin neu hier! :D )

-und darum weiß ich jetzt auch garnicht wirklich, ob das hier her gehört!

Ich wollte mal fragen, wie das rein rechtlich gesehen aussieht? Ist man denn bei sims-n.de wirklich verpflichtet, die Jahresgebühr von 84 Euro zu zahlen? Man muß dazu sagen, dass ich einer der Idioten bin, die den Mist ausgefüllt und abgeschickt haben. Bei mir war es der fall, dass ich nicht nach unten gescrollt habe (somit die kleine Schrift nicht gelesen habe, in der stand, dass man monatlich 7 Euro zahlen muß). Des weiteren bin ich einer von der Sorte, die einfach mal ein AGB-Kästchen ankreuzen, ohne es gelesen zu haben (...ich weiß ich weiß, mach ich ja jetzt auch nicht mehr!). Ich ging also wirklich davon aus, dass es sich um 100 SMS handelt, die man kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen würde (vielleicht etwas sehr naiv?!).

Erstaunt war ich, also ich folgende E-Mail bekommen habe:

Guten Tag Herr ....,
am 2005-12-29 haben Sie (mit der IP ~~~) sich für den Service von Simsen.de entschieden. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, 100 SMS monatlich zu senden.
Hier erhalten Sie nun die Rechnung für ein Jahr im Voraus. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 84 Euro auf eines der angegebenen Konten:
[...]
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre SMS-Rechnungsnummer (SMS-......) an.
Im Mailanhang finden Sie die Rechnung im PDF-Format.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Sims-n.de-Team
Kontakt:
[...]



Ich antwortete folgendermaßen:

Sehr geehrtes Sims-n.de-Team.

Ich habe vor zwei Tagen eine E-Mail von ihnen erhalten (siehe unten „Anhang 1“), in der von mir verlangt wird, 84 Euro für eine Dienstleistung zu überweisen. Diese Dienstleistung habe ich jedoch nicht erhalten und folglich auch nicht im Geringsten in Anspruch genommen. Es ging lediglich darum, 100 „Frei-SMS“ zu erhalten, wofür die eigenen Daten angegeben werden mussten. Betonen möchte ich, dass es sich zu jedem Moment um 100 kostenlose Sms handelte und folglich auch nie ein Jahrespreis von 84 Euro erwähnt wurde. Im Anschluss sollte man eine E-Mail mit den Zugangsdaten erhalten – die bei mir jedoch nicht eintraf. Es wurde auch von meiner Seite aus kein Vertrag unterzeichnet, der mich zu einer Überweisung verpflichten würde.

Aus diesem Grund wird der Betrag von 84 Euro natürlich nicht überwiesen. Sollten sie Fragen haben, können sie sich gerne bei mir melden. Ohne Reaktion betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt.

Mit freundlichen Grüßen , P. ....



Und dann kamen im abstand von einer Woche folgende zwei Antworten:

Guten Tag Herr Pierre ....
Sie haben unsere Dienstleistung auf www.sims-n.de bestellt und haben diese noch nicht bezahlt.
Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese Mahnung.
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch das Inkassounternehmen PROINKASSO GmbH in Hanau/Deutschland bewahrt. Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Der offene Betrag in Höhe von 84 Euro ist innerhalb von 7 Tagen auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
[...]
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre SMS-Rechnungsnummer (SMS-......) an.
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Rechnung im PDF-Format.
Hochachtungsvoll
Ihr Simsen.de-Team


und dann die zweite

Sehr geehrter Kunde,
Sie hätten flexibel innerhalb der ersten 14 Tage nach Ihrer Anmeldung
per Email kündigen können.
Da Sie nicht fristgerecht gekündigt haben, wurde Ihr Vertrag wie in den
AGB´s erläutert, verlängert.
Falls Sie nicht bezahlen, werden Sie zuerst eine Mahnung erhalten und
in weiterer Folge wird Ihr Fall an unser Inkassobüro PROINKASSO GmbH in Hanau-Deutschland übergeben.
Bitte bezahlen Sie den offenen Betrag, damit keine weiteren unnötigen
Kosten auf Sie zukommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sims-n.de Team


hm, und was nun???
Muss ich denn nun wirklich zahlen? Was für rechtliche möglichkeiten habe ich? Wie soll ich fortfahren? Und vor allem, was will ich mit 100 SMS im Monat? Ich brauch doch grad mal 5...! :x
Es wäre sehr freundlich, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Danke, Mfg, Zatoichi.


Ps: Ihr könnt mich auch gerne über MSN anschreiben, sollte ich gerade online sein!thx.

persömliche daten gelöscht
siehe NUB
modaction
...danke, wußte das nicht und wollte es jetzt grad selbst erledigen! thx!
 
Willkommen hier, Zatoichi!

Bitte anonymisiere dein Schreiben, siehe die NUBs des Forums.

Das derzeit noch geltende Rechtsberatungsgesetz verbietet eine individuelle Rechtsberatung in diesem Forum. Wenn Du hier etwas herumliest (auch mithilfe der Suchfunktion ganz oben in der Mitte), wirst Du aber einige Anregungen finden.
 
zatoichi, eigentlich wurde jede frage die du gestellt hast in diesem bericht disktuiert, denn von beantwortet kann man leider nicht wirklich sprechen, da die gleichung einfach aus zu vielen unbekannten besteht.

aber eigentlich alle user hier im forum, und auch in vielen anderen foren sind der meinung man sollte nicht zahlen, da es sich um bewusste abzocke handelt.
die mahnungen und drohnugen per mail scheinen vorallem dazu da sein um unsichere user zur zahlung zu bringen.
das inkassounternehmen ist absolut unserioes, sind sogar aus dem bundesverband gefolgen.
richterliche mahnbescheide werden von den meisten fuer unwahrscheinlich gehalten, aber 100% ausschliessen kann man es natuerlich nicht.

ein grosser pluspunkt fuer uns scheint das widerrufsrecht, denn da uns simsen.de nicht explizit darueber belehrt hat, haben wir laut bgb 355 unbefristetes widerrufrecht, wobei simsen natuerlich nicht darauf reagiert, aber in fall das es vor gericht geht ein pluspunkt fuer uns, zumindest wenn man widerruft.

desweitern, muss du laut expertenmeinung nicht zahlen wenn du minderjaehrig bis, da der vertrag dann ungueltig ist, zumindest wenn deine eltern sagen, dass sie dem vertrag nicht zugestimmt haben. simsen wird dir zwar auch hier anderes erzaehlen, aber einfachn nicht einschuechtern lassen.

am besten einfach mal diesen thread durchlesen, ist meiner meinung nach einer der informativsten im web, wenn auch sehr umfangreich.
 
Re: zu spät?!

latantefolle schrieb:
Hallo,

ich habe eben eure Beiträge durchgestöbert. Ich bin nämlich in die Falle gegangen. Heute morgen hate ich eine Rechnung von 84€ in meinem Mailspostkasten.

Ich bin gerade dabei, eine Kündigung zu schreiben und Sie als Einschreiben zu versenden. Wer kann mir sagn, ob das was nützt und wenn es nichts nützt, was ich statt dessen machen kann?!

Danke für eure Hilfe!

latantefolle

:x
hallo...

ich hab am 11.01.06 auch eine rechnung von si.....de erhalten
habe am 12.01.06 gleich eine sms geschrieben, dass ich die dienste nicht in anspruch nehmen möchte und auch bisher noch nicht in anspruch genommen habe..
seit dem gehen jeden tag sms hin und her.. und ich bekomme nur dubiose antworten aber keine bestätigung über meinen widerruf ...
die schreiben nur, wenn ich der meinung bin, dass mein daten mißbraucht wurden, dann soll ich anzeige erstatten...
ich hatte nur von mu...de eine mail mit dem link von s....de erhalten
und den angeklickt aber nix ausgefüllt

bye
bugs

Guten Tag .... ...,

am 2005-12-19 haben Sie (mit der IP ..........) sich für den Service von Simsen.de entschieden. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, 100 SMS monatlich zu senden.

Hier erhalten Sie nun die Rechnung für ein Jahr im Voraus. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 84 Euro

auf eines der angegebenen Konten:

Kontoinhaber: Verimount FZE LLC

Bankverbindung Deutschland
Konto: 980152202
BLZ: 50080000
Bank: Dresdner Bank

Bankverbindung Österreich
Konto: 200406902
BLZ: 19675
Bank: Dresdner Bank Wien
IBAN: AT951967500200406902
SWIFT-BIC: DRESATWX

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre SMS-Rechnungsnummer (SMS-00.....) an.

Im Mailanhang finden Sie die Rechnung im PDF-Format.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Simsen.de-Team

Kontakt:
Service Hotline Mo-Do 9-12, 12:30-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr: Aufgrund der Umstellung unserer
FAX - Telefonanlage erst wieder ab 16.1.2006
Email - [email protected]
 
Also dass bei der Anmeldung die Zugangsdaten nicht angekommen sein sollen, liest man gar nicht so selten. Das ist nämlich kein so unwichtiger Punkt. Das dürfte fürs erste einmal viele betroffen haben, die sich im Dezember angemeldet haben. Wie es im Jänner ausschaut, wird man sehen. Das erfährt man meistens frühestens nach der ominösen 14-Tages-Frist.

Gruß
Wembley
 
Re: zu spät?!

bugs schrieb:
latantefolle schrieb:
Hallo,

ich habe eben eure Beiträge durchgestöbert. Ich bin nämlich in die Falle gegangen. Heute morgen hate ich eine Rechnung von 84€ in meinem Mailspostkasten.

Ich bin gerade dabei, eine Kündigung zu schreiben und Sie als Einschreiben zu versenden. Wer kann mir sagn, ob das was nützt und wenn es nichts nützt, was ich statt dessen machen kann?!

Danke für eure Hilfe!

latantefolle

:x :x
hallo...

ich noch mal...

offensichtlich gilt für den widerruf nicht das datum an dem die rechnung eingegangen ist sonder das datum an dem man sich angemeldet hat...

in meinem fall, kam die rechnung erst am 11.01.06 und angemeldet hab ich mich (offensichtlich) am 19.12.05 also ist ein widerruf ohnehin nicht möglich...
habe heute die antwort erhalten, nach dem ja schon seit 11.01.06 e-mails hin und her gehen



Sehr geehrter Kunde,
Sie hätten flexibel innerhalb der ersten 14 Tage Ihrer Anmeldung per
Email kündigen können.


Da Sie nicht fristgerecht gekündigt haben, wurde Ihr Vertrag wie in den
AGB´s erläutert, verlängert.



ich hab denen schon zig mal geschrieben, das ich die zugangsdaten nicht verwendet und mich nicht eingeloggt habe...
als antwort bekommt man nur standardtexte

fragt sich nur..ob ich nun bezahlen muß oder nicht...
*grübel*

bye
bugs
 
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