simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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Re: s*s-t*e*d.de

AXXX schrieb:
Welches Inkassobüro haben wir da? P*obin*as*o ist im Übrigen schon im Dezember aus dem Inkasso-Bundesverband rausgeflogen!
Und was soll das bedeuten? Der Entzug der Inkassoerlaubnis ist da sicher noch weit entfernt.

AXXX schrieb:
Funktioniert das mit den SMS eigentlich???
Anscheinend nicht, wenn nicht zuvor bezahlt wurde.
 
doch bei einigen funktionierte es. bei mir auch, habe am tag der anmeldung 2 vercshickt, hatte aber nur 50 statt der 100 angekündigten. auch in der bestätigungsmail bzw. sms kein hinweis auf kosten, keine widerrufsbelehrung etc.
 
Und die sind auch angekommen beim Empfänger? Wie ist der Stand der Dinge aktuell bei dir?
 
Re: s*s-t*e*d.de

AXXX schrieb:
14 Tage Frist, mir die Kündigung wegen Verletzung der Informationspflicht und arglister Täuschung zu bestätigen. Das sollte laut Jura-Professoren und Verbraucherzentrale ziehen, da dies gegen das Fernabsatzgesetz und BGB verstösst.
Das Fernabsatzgesetz gibt es bereits seit 2002 nicht mehr.

Ein Kündigungsrecht wegen Verletzung von Informationspflichten ist mir neu, bitte poste dazu doch mal näheres. Falls du § 13a UWG (a.F.) meintest: § 13a UWG wurde 2004 ersatzlos aufgehoben.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist im Streitfall schwierig nachzuweisen.

Zur Frage, ob eine Bindung an solche SMS-Verträge besteht, siehe allgemein
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=133759#133759
http://verbraucherrecht.blogspot.com/2006/01/teurer-spa-gratis-sms.html

Zur Frage der Registrierung durch Minderjährige http://www.teltarif.de/arch/2006/kw02/s20097.html?page=2
 
Hi

das Fernabsatzgesetz gibt es sehr wohl noch (ist mir von 2 Jura-Professoren nahegelegt worden) und gilt für Online-Verträge ebenfalls.

Ein Verletzung der Infomationspflicht liegt vor, wenn der Verbraucher nicht explizit auf seine Rechte u Pflichten hingewiesen worden ist, d.h. wenn weder in der Anmeldemail (sofern man diese überhaupt erhalten hat) noch sonstwie auf die Kostenpflichtigkeit der Anmeldung hingewiesen worden war. Die Wiederrufsfrist beginnt ab dem Tag der ordnungsgemässen Belehrung. Und da diese nicht stattfand, kann man auch nach den 14 Tagen noch kündigen, da die Frist sich somit verlängert. Es ist also eigentlich falsch, dass man nach 14 Tagen ein Mail bekommt mit der Zahlungsaufforderung und dem Hinweis, dass man nicht mehr kündigen kann.

Zudem gibt es bestimmte Vorschriften wie etwas gestaltet sein muss, d.h. es kann nicht sein, dass ganz unten auf einer Seite in gelb auf rot in kleinster Schrift auf die Vertragsbindung hingewiesen wird. Dass es sich um argliste Täuschung handelt, steht ausser Frage, und davor ist der Verbraucher geschützt.
 
AXXX schrieb:
das Fernabsatzgesetz gibt es sehr wohl noch (ist mir von 2 Jura-Professoren nahegelegt worden) und gilt für Online-Verträge ebenfalls.
Richtig ist: Das Fernabsatzrecht ist seit 2002 in den 312b ff. BGB geregelt und gilt natürlich insbesondere für Online-Verträge. Ein Fernabsatzgesetz gibt es aber nicht mehr.

Ein Verletzung der Infomationspflicht liegt vor, wenn der Verbraucher nicht explizit auf seine Rechte u Pflichten hingewiesen worden ist, d.h. wenn weder in der Anmeldemail (sofern man diese
überhaupt erhalten hat) noch sonstwie auf die Kostenpflichtigkeit der Anmeldung hingewiesen worden war. Die Wiederrufsfrist beginnt ab dem Tag der ordnungsgemässen Belehrung. Und da diese nicht stattfand, kann man auch nach den 14 Tagen noch kündigen, da die Frist sich somit verlängert. Es ist also eigentlich falsch, dass man nach 14 Tagen ein Mail bekommt mit der Zahlungsaufforderung und dem Hinweis, dass man nicht mehr kündigen kann.
Zum gesetzlichen Widerrufsrecht siehe hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=133383#133383
Warum man nicht mehr widerrufen können soll, stützt sich hierauf:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=133411#133411

Zudem gibt es bestimmte Vorschriften wie etwas gestaltet sein muss, d.h. es kann nicht sein, dass ganz unten auf einer Seite in gelb auf rot in kleinster Schrift auf die Vertragsbindung hingewiesen wird.
Die gibt es natürlich, aber das wirkt sich nicht unmittelbar auf die Wirksamkeit des Vertrages im Einzelfall aus, sondern berechtigt Konkurrenten und qualifizierte Einrichtungen zur Abmahnung, siehe auch hier: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=134631#134631 .

Dass es sich um argliste Täuschung handelt, steht ausser Frage, und davor ist der Verbraucher geschützt.
Das ist deine Meinung. Außer Frage steht dies erst dann, wenn es gerichtlich geklärt wurde. Dabei ist zu beachten, dass in jedem einzelnen Fall festgestellt werden muss, dass der Anmeldende arglistig getäuscht wurde. Die Arglist hat der Anfechtende zu beweisen. Allgemein ist bei der Anfechtung wegen Täuschung oder wegen Irrtums zu beachten, dass eine Anfechtung nicht in jedem Fall möglich ist, sondern nur dann, wenn der Anmeldende sich tatsächlich geirrt hat. Zur Anfechtung siehe auch hier: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=133487#133487
 
Na wird sich zeigen was dabei rauskommt. Jedenfalls hoffe ich, dass, wenn nicht meine Kündigung angenommen wird, die Anwälte einer Firma, die kollektiv für viele Geschädigte gegen diese SMS-[edit] (gegen verschiedene Anbieter) vorgehen, bald handeln und nicht noch einen Monat warten. Dass es sich um [edit] handelt, ist die Grundlage ihrer Arbeit. Also entweder der Typ aus Berlin meldet sich schnell oder das ganze wird übergeben, und ich bin sehr zuversichtlich dass der Arme echt ein Problem bekommt weil es in großem Stil aufgezogen wird.

Was ist denn eigentlich mit dir? Gehörst du auch zu den Geschädigten?

rechtlich problematische Tatsachenbehauptungen editiert
modaction
 
AXXX schrieb:
Jedenfalls hoffe ich, dass die Anwälte einer Firma, die kollektiv für viele Geschädigte gegen diese SMS-[edit] (gegen verschiedene Anbieter) vorgehen, bald handeln und nicht noch einen Monat warten.
Für bisher Geschädigte wird niemand von sich aus tätig werden, da muss sich jeder selbst helfen. Was ich meinte, war, dass "Konkurrenten und qualifizierten Einrichtungen" unlautere Werbemethoden für die Zukunft verbieten lassen können.

Was ist denn eigentlich mit dir? Gehörst du auch zu den Geschädigten?
Geschädigt fühle ich mich schon, aber nicht von den SMS-Anbietern (s.u.). Seitdem bin ich hier hängen geblieben und versuche mich einzubringen.
 
rolf76 schrieb:
Dort heißt es:
Hat zum Beispiel Ihr minderjähriges Kind einen solchen Vertrag ohne Ihre Einwilligung abgeschlossen, bedarf es einer nachträglichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten - wenn Sie diese verweigern, ist der Vertrag hinfällig.
Wie ist es dann mit den Schadenersatzandrohungen
Setherial schrieb:
...in der mail die ich erhalten habe, sagen sie ja, sie würden schadenersatz fordern...
Ist dieser (meiner Meinung nach) sinnfreie Hinweis überhaupt durchsetzbar, insbesondere dann, wenn Minderjährige (vor Vollendung des 14. LJ) den ungültigen Vertrag ausgelöst haben?
 
Welches Verhalten schlagt ihr also den bisherigen und möglicherweise noch hinzukommenden "Opfern" dieser [edit ] vor? Gleich nach Eintreffen der Rechnung den "Vertrag" widerrufen und ansonsten alle weiteren Drohgebärden ignorieren?

editiert modaction
 
zzO schrieb:
Also , statt über Paragraphen zu diskutieren , sollten evtl mal Lösung vorgestellt werden
Toll, hier wird versucht an den Grundfesten zu rütteln und da kommt eine/r daher und will gleich die belegte Stulle mopsen - das ist doch alles kein Spaß, auf den IHR Euch da eingelassen habt! :evil:
 
"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".

Dieser Spruch gilt mehr denn je. Wenn man an die 250.000-Euro-Einstweilige-Verfügung denkt, die ein Hamburger Anwalt beim Landgericht Hamburg gegen Netzwelt.de erwirkte, nur weil sich jemand traute, dort mal deutlich die Wahrheit zu sagen.........

Sicher wird es eine Lösung bei den ausufernden Simser-Problemen geben. Doch es bringt nichts, hier schnell gestrickte Patentlösungen aufzuzeigen, die im Nachhinein einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
 
zzO schrieb:
Also , statt über Paragraphen zu diskutieren , sollten evtl mal Lösung vorgestellt werden

DIE Lösung gibt es nicht, weil die Fälle teilweise anders gelagert sind, und individuelle Beratung gegen das Rechtsberatungsgesetz verstösst.

Aber Allgemeines auf dieses Thema bezogen, gibt es hier vieles. Brauchst dir nur die letzten Seiten anzusehen. Da ist sicher etwas für dich dabei.

P.S.: Das "Diskutieren über Paragraphen", so wie du es ein wenig verächtlich nennst, ist immens wichtig.

Gruß
Wembley
 
zzO schrieb:
Also , statt über Paragraphen zu diskutieren , sollten evtl mal Lösung vorgestellt werden
Ansatz A:
  • 1. Don't Panic.
    kh-dontpanic.gif
  • 2. Hier in der Suchfunktion (oben mittig im Fenster) die Grundinfos des Falls eingeben (Abrechnende Firma, betr. Nummer).
  • 3. Bei den Ergebnissen weiterlesen.
  • 4. Unter Beachtung der Nutzungsbedingungen (NUBs) weitere Fragen etc. hier posten.
Bitte darauf achten, dass nicht für jeden neuen Fall ein neuer Thread geöffnet werden muss - Anschlusspostings an vergleichbare Themen sind für alle übersichtlicher und damit sinnvoller.
:schreiben:

Ansatz B:

Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden.
Es wird bei Beratungsbedarf über die hier gefundenen Erkenntnisse hinaus anheim gestellt, rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die (Nutzungsbedingungen NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:

Und jetzt zurück zum Thema.
 
ich habe mich auch bei sim***.*e angemeldet und meine erste rechnung erhalten - per e-mail. nun stellt sich für mich die frage ist eine rechnung die per mail gesendet wird überhaupt gültig?
was die seite etwas unseriös für mich erscheinen lässt, ist der hintergrund jeder hätte sich mit meinen namen und richtigen adresse usw anmelden können, da man sowieso keine sms mit einen code oder eine e-mail mit bestätigungslink erhält.
üblicherweise gilt bei verträgen das Stillschweigen - also das NICHT BEANTWORTEN eines "vertrages" (wenn man dies bei der Seite überhaupt so nennen kann) als Ablehnung und ist kein gültiger Vertrag. Zwar steht auf der Seite:


"Durch Betätigung des Button »Registrieren« beauftrage ich Sim***.*e, mich für das Versenden von SMS zu registrieren."


ich hoffe jemand kann mir in dieser Situation helfen.. ich bräuche so schnell wie möglichst eine Lösungsidee... Weiters wäre gut zu wissen, hat jemand schon einmal das Geld nicht eingezahlt?? Und soll ich das jetzt einzahlen oder nicht?
 
Ich auch nicht! Obwohl die Verzugszinsen mich zuerst ganz schön motiviert haben doch lieber gleich zu bezahlen. Aber die gelten ja eh für ein Jahr, da kann man doch erstmal abwarten was kommt... Oder?
 
mich hat das ganze thema jetzt ansich schon sehr verängst und ich weiß eigentlich nicht was ich tun sollte.

:( wenn wer eine guten tipp hätte wär ich darüber sehr dankbar
 
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