Anforderung von Personalpapieren
Setherial schrieb:
hallo an alle.habe mit großem interesse eure diskussion über s---.de verfolgt,bin leider selbst auch drauf reingefallen.hab den netten herren dann eine email geschrieben und ihnen mitgeteilt,dass ich minderjährig bin etc.und heute kam dann eine nette antwort so von wegen;ich solle eine kopie meines ausweise schicken und wenn das stimmt dass ich minderjährig bin,fordern sie schadensersatz und gehen vor gericht,weil ich vorsätzlich ein falsches geburtsdatum angegeben habe und mir somit ihre dienste "erschlichen" hätte...hammerhart...was meint ihr,einfach nimmer reagieren?naja,die haben halt auch nur ne fake adresse von mir...irgendwelche vorschläge?
danke im vorraus
Hallo,
ein derartiges Schreiben hatte ich auch mal von mutmaßlichen [...] und [...] erhalten. Hier das Originalschreiben (inkl. RS-Fehlern):
Sehr geehrter Herr ........
Sie teilen uns mit, Ihr Kind sei minderjährig und könnten keine Verträge
schließen. Ferner hätte Ihr Kind bei Anmeldung zum kostenpflichtigen Spiel
ein falsches Alter angegeben.
Sollten Ihr Kind tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten,
uns dies in geeigneter Weise (Kopie von Personalausweis, Geburtsurkunde
etc.) zu belegen.
In diesem Fall kann Ihr Kind keine gültigen Verträge schließen. Unsere
Forderung aus Vertrag hätte damit keinen Bestand mehr. Allerdings bewegen
sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssten wir
eine Schadenersatzforderung gegen Sie geltend machen, die auf dem
deliktischen Verhalten Ihres Kindes beruht. Ihres Kind hat in vorwerfbarer
Weise vorsätzlich einen Vermögensschaden zum Nachteil unserer Firma
herbeigeführt. Dies kann Ihnen zugerechnet werden auf Grundlage der § 823
Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 a StGB i.V.m. § 828 Abs. 3 BGB.
Ihr Kind hat vorsätzlich gehandelt und Ihr Unrecht erkannt. Damit war Ihr
Kind ausreichend einsichtsfähig, um für die Folgen Ihres Handelns
aufzukommen.
Sobald uns der Beleg für die Minderjährigkeit vorliegt, werden wir die
bisherige Rechnung stornieren und eine neue Rechnung in gleicher Höhe
erstellen, die jedoch nicht auf Vertragsrecht sondern auf Deliktsrecht
beruht. Ferner werden wir den Spieleraccount deaktivieren, damit ein
weiterer Missbrauch durch Ihr Kind nicht stattfinden kann.
Wir sehen der Übersendung des Belegs binnen 4 Tagen entgegen.
Ebenfalls werden wir den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 10,- EUR von
dem uns bekannten Konto abbuchen.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
[Einige Ausdrücke entfernt. (bh)]