simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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Der genannte Zusammenhang ist schon klar. Wenn aber eine Verbraucherberatung durch das UWG die Möglichkeit hätte, dieses elende Thema zu beenden, wäre es schon ein Segen.

Hier wird eine Verlosung, ein kostenloser Test und ein Abo-Angebot vermixt, so dass der Verbraucher nicht wirklich erkennen kann, für welchen Zweck er seine Daten eingibt.

Dietmar Vill
 
hallo an alle.habe mit großem interesse eure diskussion über s---.de verfolgt,bin leider selbst auch drauf reingefallen.hab den netten herren dann eine email geschrieben und ihnen mitgeteilt,dass ich minderjährig bin etc.und heute kam dann eine nette antwort so von wegen;ich solle eine kopie meines ausweise schicken und wenn das stimmt dass ich minderjährig bin,fordern sie schadensersatz und gehen vor gericht,weil ich vorsätzlich ein falsches geburtsdatum angegeben habe und mir somit ihre dienste "erschlichen" hätte...hammerhart...was meint ihr,einfach nimmer reagieren?naja,die haben halt auch nur ne fake adresse von mir...irgendwelche vorschläge?
danke im vorraus:)
 
also nachdem ich bei meinem ersten beitrag noch äußerst verzweifelt war,(das lag auch meinem momentanen gemütszustand), seh ich das ganze schon wieder viel lockerer. die haben von mir nur eine fake adresse und eine hotmail addresse ohne namen oder sonst was. die IP die sie mir im mail mit der rechung genannt hatten stimmt nicht mal bin ich draufgekommen. weiters war die rechnung anscheinend auch nur automatisch generiert da sogar meine fehlerhafte groß/kleinschreibung des namen in der rechnung übernommen wurde... also ich werde ebenfalls nicht reagieren und deren mails im junk-mail ordner verenden lassen. ausserdem wollte ich mich verdammt nochmal bei einer songtextseite registrieren was mit SMS wohl gar nix zu tun hat...

grüße
 
Anforderung von Personalpapieren

Setherial schrieb:
hallo an alle.habe mit großem interesse eure diskussion über s---.de verfolgt,bin leider selbst auch drauf reingefallen.hab den netten herren dann eine email geschrieben und ihnen mitgeteilt,dass ich minderjährig bin etc.und heute kam dann eine nette antwort so von wegen;ich solle eine kopie meines ausweise schicken und wenn das stimmt dass ich minderjährig bin,fordern sie schadensersatz und gehen vor gericht,weil ich vorsätzlich ein falsches geburtsdatum angegeben habe und mir somit ihre dienste "erschlichen" hätte...hammerhart...was meint ihr,einfach nimmer reagieren?naja,die haben halt auch nur ne fake adresse von mir...irgendwelche vorschläge?
danke im vorraus:)

Hallo,
ein derartiges Schreiben hatte ich auch mal von mutmaßlichen [...] und [...] erhalten. Hier das Originalschreiben (inkl. RS-Fehlern):

Sehr geehrter Herr ........
Sie teilen uns mit, Ihr Kind sei minderjährig und könnten keine Verträge
schließen. Ferner hätte Ihr Kind bei Anmeldung zum kostenpflichtigen Spiel
ein falsches Alter angegeben.

Sollten Ihr Kind tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten,
uns dies in geeigneter Weise (Kopie von Personalausweis, Geburtsurkunde
etc.) zu belegen.

In diesem Fall kann Ihr Kind keine gültigen Verträge schließen. Unsere
Forderung aus Vertrag hätte damit keinen Bestand mehr. Allerdings bewegen
sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssten wir
eine Schadenersatzforderung gegen Sie geltend machen, die auf dem
deliktischen Verhalten Ihres Kindes beruht. Ihres Kind hat in vorwerfbarer
Weise vorsätzlich einen Vermögensschaden zum Nachteil unserer Firma
herbeigeführt. Dies kann Ihnen zugerechnet werden auf Grundlage der § 823
Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 a StGB i.V.m. § 828 Abs. 3 BGB.

Ihr Kind hat vorsätzlich gehandelt und Ihr Unrecht erkannt. Damit war Ihr
Kind ausreichend einsichtsfähig, um für die Folgen Ihres Handelns
aufzukommen.

Sobald uns der Beleg für die Minderjährigkeit vorliegt, werden wir die
bisherige Rechnung stornieren und eine neue Rechnung in gleicher Höhe
erstellen, die jedoch nicht auf Vertragsrecht sondern auf Deliktsrecht
beruht. Ferner werden wir den Spieleraccount deaktivieren, damit ein
weiterer Missbrauch durch Ihr Kind nicht stattfinden kann.

Wir sehen der Übersendung des Belegs binnen 4 Tagen entgegen.
Ebenfalls werden wir den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 10,- EUR von
dem uns bekannten Konto abbuchen.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

[Einige Ausdrücke entfernt. (bh)]
 
Mein Kind kannte die Firma überhaupt nicht und hatte sich auch nie angemeldet.

Es hatte sich eine Person angemeldet, deren Vorname und Geburtsdatum bei uns gänzlich unbekannt war.

Es wurde eine Mailadresse angegeben, die bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich in Zusammenhang mit EBay Verwendung fand.

Die angegebene Bankverbindung - eine Frankfurter Großbank - war mir gänzlich unbekannt - sowohl Bank als auch Kontonummer.

Es kamen 2 Rechnungen, 2 Mahnungen und 2 Inkassoschreiben, die ich allesamt dem Briefträger wieder ungeöffnet mitgab, da die Person, an die diese Schreiben adressiert waren, in unserem Haushalt nicht existierten. Der Briefträger hat die Briefe abgestempelt mit "unbekannt".

Seit einem halben Jahr ist nun Ruhe. Bin aber immer noch wachsam.
 
Brief an Eltern schrieb:
Sehr geehrter Herr ........
Sie teilen uns mit, Ihr Kind sei minderjährig und könnten keine Verträge schließen. Ferner hätte Ihr Kind bei Anmeldung zum kostenpflichtigen Spiel ein falsches Alter angegeben. (...)
Allerdings bewegen sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum.
Bis hierher so weit ok. Aber dann:
Brief an Eltern schrieb:
Daher müssten wir eine Schadenersatzforderung gegen Sie geltend machen, die auf dem deliktischen Verhalten Ihres Kindes beruht.
WATT SOLL DATT DENN??

"Eltern haften für strafbares Handeln ihrer Kinder??" Ach ja?

Kurzum: NEIN, das tun sie nicht!!

Brief an Eltern schrieb:
Ihres Kind hat in vorwerfbarer Weise vorsätzlich einen Vermögensschaden zum Nachteil unserer Firma herbeigeführt. Dies kann Ihnen zugerechnet werden auf Grundlage der § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 a StGB i.V.m. § 828 Abs. 3 BGB.
Quatsch! Die Paragrafen stimmen bei Kindern zwischen 10 und 18, wenn sie die notwendige Einsichtsfähigkeit haben - aber für DIE HAFTUNG DES KINDES selbst!

Brief an Eltern schrieb:
Sobald uns der Beleg für die Minderjährigkeit vorliegt, werden wir die bisherige Rechnung stornieren und eine neue Rechnung in gleicher Höhe erstellen, die jedoch nicht auf Vertragsrecht sondern auf Deliktsrecht beruht. Ferner werden wir den Spieleraccount deaktivieren, damit ein weiterer Missbrauch durch Ihr Kind nicht stattfinden kann.
Das kann sogar gehen - aber nur, wenn die Rechnung auf das Kind ausgestellt wird.

Und wenn dieses die Einsichtsfähigkeit hatte ... (§ 828 BGB).

Brief an Eltern schrieb:
Wir sehen der Übersendung des Belegs binnen 4 Tagen entgegen.
Ebenfalls werden wir den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 10,- EUR von dem uns bekannten Konto abbuchen.
... und direkt zurück erstatten, da bereicherungsrechtlich kein Rechtsgrund besteht ...
Man kann es ja mal versuchen, gell? ;) :wall:
 
so,folgendes hab ich bekommen-.- und nu?^^

Sehr geehrter Kunde

bei der Anmeldung muß das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn / Ihrer Tochter eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser / diese tatsächlich Geburtstag hat.

Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewußt falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, daß ein solches Verhalten nach deutschem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.

Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes, woraus ersichtlich ist, daß zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die angeblich minderjährige Person noch nicht volljährig war.

In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen.

Genauere Informationen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüssen
XXXXX

PS: Senden Sie bitte immer den gesamten Mailverkehr mit.
 
Setherial schrieb:
Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewußt falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen...
Wir weisen darauf hin, daß ein solches Verhalten nach deutschem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Das finde ich ja echt pompös. Erst die Kostenpflichtigkeit der "Leistungen" bestmöglich verstecken und dann behaupten Minderjährige die drauf reinfallen wollten sich Leistungen erschleichen.
Wie kommen die da drauf das die Minderjährigen im Zeitpunkt der Anmeldung den erforderlichen Vorsatz hatten?
 
und ob das pompös ist!die versuchen mit ihren miesen methoden leute hinters licht zu führen und wollen mich im nachhinein als "Straftäter" darstellen...oh wie unverschämt ich doch bin! mir solch tolle ehrlich gemeinte dienste zu erschleichen *schäm*
diese methoden sind sowas von abartig...-.-
 
Ganz unerwartet kommt es ja nicht, dass es die auf diese Tour versuchen. Denn Jugendliche sind wohl einer der Hauptzielgruppen bei diesen SMS-Diensten. Schließlich ist mir nicht bekannt, dass jemand von den Anbietern Bank- bzw. Kreditkartendaten abfragen würde. Dadurch würden a) viele "Kunden" misstrauisch werden und b) ein großer Teil der potentiellen "Kunden" wegfallen.

Nur: Ist jemand ein "Betrüger", weil er ein kostenlosen Angebot annehmen wollte, d. h. der Ansicht war, niemanden finanziell zu schädigen? Dass die einzelnen Betreiber sehr wenig tun, um darauf hinzuweisen, dass es sich um ein im Endeffekt kostenpflichtiges Angebot handelt, wurde hier ja schon ausführlich diskutiert.

Gruß
Wembley
 
simsen scheisse

bin auch drauf reingefallen, aber ich konnte nix kündigen, da ich im krankenhaus war. 1 ganze woche. komm anch hause freu mich tierisch endlich wieder zu hause zu sein und baaaaam bekomme ich die rechnung als mail. was sind das für komische vögel?

hab denen dann zurück geschrieben, dass ich das nicht einsehe zu bezahlen, da man nicht mit "kostenlosen sms" werben kann und dann wird einem ne rechnung zu geschickt. hinzu kommt noch, dass auf der gesamten seite nur mit GRATIS geworben wird und man dieses angebot noch nicht mal nutzen kann, da man ja erst geld überweisen muss. außerdem konnte ich ja nicht kündigen, weil ich krankenhaus war und ich glaub nicht, dass diesen abzockern angeht warum ich krankenhaus lag.

und was krieg ich als antwort???
genau den 0815 scheiss, wie alle anderen hier im forum.
ich gebe ja zu, dass ich die 100 sms nutzen wollte, aber es ging ja nicht.
also, was nun? seit ihr schon weiter gekommen hier?
 
ich hab da auch nochmal ne frage...in der maildie ich erhalten habe,sagen sie ja,sie würden schadenersatz fordern...aber für was?ich habe zwar einige sms verschickt,allerdings nur im rahmen der 100 versprochenen "free-sms".somit haben die doch keinen schaden,da diese ja ohnehin kostenlos sind...?
 
Setherial schrieb:
Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewußt falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.
Ich verstehe das so, dass hier Kindern etwas vorgeworfen wird, welches der Verdächtigende als strafrechtlich relevant betrachtet.

Das kann er selbst hoffentlich stichhaltig nachweisen, einschließlich des unterstellten Vorsatzes.

Aus der Anmeldemaske geht an keiner Stelle hervor, dass das persönliche Datum "Geburtstag" für den Vertragsschluss eine Rolle spielt. Wer die AGBs nicht liest, was man bei Kindern unterstellen kann, findet nicht den genannten Zusammenhang.

Dietmar Vill
 
fass ohen boden

wäre das hier nicht mal was für BIZ und das fass ohne boden?

ne gelunge aktion wäre das doch mal.
 
ecks0ne schrieb:
wäre das hier nicht mal was für BIZ und das fass ohne boden?
Das könnte meinetwegen auch passieren, aber hier wird eindeutig eine Grenze überschritten. Es werden schwere Geschütze ins Spiel gebracht.

Das Angebot ist bewusst so gestaltet, dass Verbraucher die enthaltene Kostenpflichtigkeit nur bei größter Aufmerksamkeit erkennen können. Sie müssen die AGBs vollständig durcharbeiten.

Das tun bekanntlich viele nicht, besonders Kinder sind vermutlich ungeduldig und unvorsichtig genug, über diesen Punkt hinwegzusehen.

Diese Personen besitzen nicht die Kenntnisse der AGB-Klauseln. Wenn sie es täten, würden sie vermutlich anders handeln.

In Unkenntnis der AGB-Klauseln kommt dem Geburtsdatum keine besondere Bedeutung zu. Bei vielen Gewinnspielen wird so ein Datum freiwillig abgefragt. Viele Verbraucher füllen solche Felder mit Zufallsdaten aus, um die Privatsphäre zu schützen.

Das ist kein kriminelles Handeln und soll auch nichts erschleichen. Kinder erkennen also oft nicht den Zusammenhang zwischen der Verlosung und dem Gratisangebot mit dem echten Geburtstagsdatum.

Die Absicht ist erkennbar. Die Kinder sollen kriminalisiert und die Eltern eingeschüchtert werden.

Am Rande bemerkt:
StGB § 164 schrieb:
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Dietmar Vill
 
Captain Picard schrieb:
routinemäßig Domains der Gebrüder S. gecheckt. Fast ausnahmlos linken alle auf simsen

Die haben sich die letzten Tage wohl folgendes gedacht: warum nur die Provision für simsen einstreifen, wenn wir das selbst machen können.

sms-heute.com

Laut Whois-Eintrag erst gestern registriert.

Das ganze nähert sich langsam dem Overkill. Vieles erinnert an Handypay.

Gruß
Wembley
 
KatzenHai schrieb:
Brief an Eltern schrieb:
Sehr geehrter Herr ........
Sie teilen uns mit, Ihr Kind sei minderjährig und könnten keine Verträge schließen. Ferner hätte Ihr Kind bei Anmeldung zum kostenpflichtigen Spiel ein falsches Alter angegeben. (...)
Allerdings bewegen sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum.
Bis hierher so weit ok.
Jein! Ich finde es nämlich zum Kotzen, dass man seit Jahren den Vorwurf des Rechtsbruches verpackt in die Floskel vom "rechtsfreien Raum", den jemand angeblich in Anspruch nimmt. Abgesehen davon, dass ich nicht erkennen kann, woraus sich eine solche Inanspruchnahme ableiten läßt: was und wo bitte ist ein "rechtsfreier Raum"? Der wäre doch nur dann vorhanden, wenn für einen bestimmten Lebensbereich oder eine definierte Situation keinerlei rechtliche Bestimmungen existierten. Quasi eine Regelungslücke. Und das soll es in Deutschland geben? Bei gut 2.000 Gesetzen, ca. 50.000 Einzelvorschriften, mehr als 3.000 Rechtsverordnungen und fast 40.000 weiteren Bestimmungen? Nicht wirklich, Deutschland gilt gemeinhin als überreguliert. Wer mit so einen Popanz "argumentiert", der unternimmt m. E. den Versuch durch reichliche Dreistigkeit Vorteile zu erlangen und/oder den anderen zu diffamieren.

M. Boettcher
 
Setherial schrieb:
Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewußt falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, daß ein solches Verhalten nach deutschem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Das ist definitv nicht richtig. In Anlehnung an eines von zahlreichen, gleichlautenden Urteilen des AG Ulm darf ich hier nochmals zitieren:

Es muss auf Grund bestimmter Tatsachen der Verdacht bestehen, dass der Täter mittels einer Endeinrichtung (§ 3 Nr. 3 TKG) als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Ein Computer, der an das Internet angeschlossen ist, erfüllt zwar die Voraussetzungen einer Endeinrichtung, da er unmittelbar an die Abschlusseinrichtung eines Telekommunikationsnetzes angeschlossen ist, indes fehlt der Anfangsverdacht einer Straftat:

  • • ein Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB scheidet aus, da durch die Eingabe (hier einmal unterstellt) falscher Personal- und Bankdaten in den PC auf Empfängerseite weder eine natürliche Person getäuscht wird, noch eine natürliche Person eine entsprechende Verfügung, etwa Freischaltung der gebührenpflichtigen Seite, trifft. Gibt ein Nutzer z. B. etwa die Daten Nachname „abcde“, Vorname „fghij“ ein und als Bankverbindung lediglich „Südbank“, so sind das auf den ersten flüchtigen Blick Nonsensdaten. Die Freischaltung erfolgt mithin – was bereits üblicherweise nahe liegt – ohne Prüfung durch eine natürliche Person.

    • Aber auch die Tatbestandsmerkmale des § 263a StGB sind nicht gegeben. Durch die Einführung dieser Norm mit dem 2. WiKG im Jahre 1986 sollten Strafbarkeitslücken des § 263 StGB bei Benutzung von Computern geschlossen werden. Deshalb ist der Tatbestand betrugsnah auszulegen (vgl. BGHSt 47, 160, OLG Karlsruhe NStZ 2004, 333 mit jeweils weiteren Nachweisen). Die Eingabe falscher oder unrichtiger Daten muss das Ergebnis eines vermögensrelevanten Datenverarbeitungsvorgangs unmittelbar beeinflussen. „Beeinflussen“ bedeutet, dass das Ergebnis des Datenverarbeitungsvorganges von dem Ergebnis abweicht, das bei einem programmgemäßen Ablauf des Computers erzielt worden wäre (vgl. Scheffler in Kilian/Heussen, Computerrechts-Handbuch, Nr. 102 Rn. 91 ff m. w. N.)
Das bedeutet, es kommt allenfalls ein fälschen beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB in Frage, da zum Betrug/Computerbetrug notwendige Tatbestandsmerkmale fehlen.
 
drboe schrieb:
Wer mit so einen Popanz "argumentiert", der unternimmt m. E. den Versuch durch reichliche Dreistigkeit Vorteile zu erlangen und/oder den anderen zu diffamieren.
Die []branche weiss ganz genau, dass sie auf sehr dünnem Eis geht.
Das Grundmuster ist daher immer das Selbe: Nötigen, drohen, einschüchtern und auf die Tonne klopfen.
Durch juristische Fachbegriffe, bzw. solche, die so klingen (sollen), versucht man den Eindruck zu erwecken, die erhobene Forderung sei rechtlich unangreifbar.
Die Erfahrung zeigt, dass sich ein Großteil der Opfer durch aggressives und bedrohliches Auftreten durchaus einschüchtern lässt und oft sogar wider besseres Wissen bezahlt, nur, um Ruhe zu haben.

Das entscheidend Neue an der Abo- Masche ist allerdings, das die Betreiber die Drecksarbeit nun selber machen müssen und sch nicht mehr hinter den Providern verstecken können.
Der Nachteil für die Verbraucher ist aber, dass die Masche nicht wie beim Handypay schnell gestoppt werden kann.
Die sattsam bekannten Millieuanwälte werden sich mit klagenden Verbraucherverbänden und der Justiz ein Jahre dauerndes Katz- und Maus Spiel liefern.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass SMS- Abo eine ähnliche Halbwertzeit wie die Klingelton- Abos haben wird und schon bald durch ein ???- Abo abgelöst werden wird.
Wird wohl noch 0,5 - 1 Jahr dauern, bis die Abo- Masche komplett verbrannt ist.
Mit zunehmenden UMTS- Angeboten ergeben sich da aber ganz neue Geschäftsfelder.

Gruß A. John

[Virenscanner: Wortteil vorsichtshalber entfernt]
 
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