simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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tuxedo schrieb:
Wenn sog. Affiliates ein Partnerprogramm bewerben, dann kann man doch sagen, dass diese Affiliates eben dieses Programm empfehlen. Das geht für mich weit über die normale Linksetzung hinaus. Wenn nun dieses PP illegal ist, oder gegen das Wettbewerbsrecht, die guten Sitten o.ä. verstößt, dann müssten die Affiliates doch mit in die Verantwortung genommen werden können? und weiter: Wenn dann ein Affiliate schreibt, dass das Programm geprüft wurde, dann kann man ihm doch Vorsatz unterstellen.
Wenn du etwas Zeit hast, dann lies doch mal im neuen Internetrecht-Skript von Prof. Hoeren die Seiten 356 ff., siehe http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=134058#134058
S. 359 schrieb:
Wer mittels Werbebanner auf die Seiten anderer Unternehmen verlinkt, soll nach Aufassung des OLG Hamburg (Urt.v. 14. Juli 2004 – 5 U 160/03) [zumindest dann] als wettbewerbsrechtlicher Mitstörer für die Rechtswidrigkeit der gelinkten Inhalte verantwortlich sein, [...] wenn das linksetzende Unternehmen damit wirbt, vor Schaltung eines Links die beworbene Seite auf Rechtsverletzungen zu prüfen.
Das betrifft allerdings nur das Wettbewerbsrecht, also die Frage, ob der Werbende von einem Mitbewerber, einer Verbraucherzentrale oder einem Wirtschaftsverband erfolgreich abgemahnt werden kann.

Ob der einzelne "Kunde" Schadensersatz von dem Werbenden verlangen kann, ist eine Einzelfallfrage und hängt u.a. von dessen Prüfungspflicht und Verschulden ab. Dabei ist dann natürlich von Bedeutung, ob der Werbende ein besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt oder erkennbar für das Angebot gerade stehen möchte. ABER: Schadensersatz ist nicht das, was die "Kunden" jetzt interessiert. Die "Kunden" wollen wissen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist und wie sie sich davon ggf. lösen können. Erst wenn ein Vertrag nicht beseitigt werden kann, stellt sich die Frage eines Schadensersatzanspruchs gegen den Werbenden.

Für die Kunden bedeutsamer ist daher, ob der durch die Werbung des Affiliates mitverursachte Gesamteindruck des Angebots im Einzelfall zu einem relevanten Irrtum des "Kunden" führt und ihn zur Anfechtung berechtigt, wenn die Ausübung des gesetzlichen Wirderrufsrechts nicht mehr möglich ist. In Einzelfällen könnte es auch an einer Vertragserklärung des "Kunden" fehlen, wenn nach der Gestaltung der Anmeldeseite der Anbieter die Registrierung des Kunden nicht als Vertragserklärung verstehen durfte. Soweit möglich, sollte der Weg zum angeblichen Vertragsschluss nachvollzogen und für den Fall späterer Auseinandersetzungen dokumentiert werden.
 
wie soll man, den vorgehen. wenn man dararfu reingefallen ist ? Nie einenn bestätigungsemail oder aktivierunglink bekommen hat und auch nicht davon wusste das es ein vertrag ist ..

als ich selber mach glaube ich einfach gar nichts ignoriere emails und rechnungen per post .. sollte ein mahnbescheid kommen oder inkasso, dann mal sehen ob der Anwalt dazu kommt oder einfach mal ein drohende Email .. bezüglich mit Verbindung zu Russischen Verbindungen in Wien ;) ... ist ja der Wohnort vom Geschäftsführer ... der ja schon öfters aufgefallen sit durch seine projekte...
 
Anonymous schrieb:
als ich selber mach glaube ich einfach gar nichts ignoriere emails und rechnungen per post .. sollte ein mahnbescheid kommen oder inkasso, dann mal sehen ob der Anwalt dazu kommt oder einfach mal ein drohende Email .. bezüglich mit Verbindung zu Russischen Verbindungen in Wien ;) ... ist ja der Wohnort vom Geschäftsführer ... der ja schon öfters aufgefallen sit durch seine projekte...

Glaub mir, der Herr hat vor der Russenmafia nicht halb so viel Angst wie davor, das sein Geschäftsmodell mal von einem ordentlichen Gericht darauf abgeklopft wird, ob wirklich ein gültiger Vertragsabschluss zustande kommt.
 
hallo nochmal, hat eventuell jemand doch noch ein statement dazu, ob man "vorsorglich" noch eine vetragsanfechtung nach wien schicken sollte (zusätzlich zum widerruf) oder geht das per mail, wenn die mail automatsich egspeichert wird?
Bitte um antwort! danke
 
Antidialer schrieb:
Glaub mir, der Herr hat vor der Russenmafia nicht halb so viel Angst wie davor, das sein Geschäftsmodell mal von einem ordentlichen Gericht darauf abgeklopft wird, ob wirklich ein gültiger Vertragsabschluss zustande kommt.

Deshalb wird bei der hier so oft angesprochenen "Negativen Feststellungsklage" auch nichts rauskommen: statt die Ansprüche vor Gericht zu belegen, werden diese Firmen bzw. ihre Anwälte in dem Prozess glänzen - nämlich durch Abwesenheit.
Dann kassieren sie ein Versäumnisurteil, die Berufshaftpflicht des RA Terminverpennt zahlt für die Schusseligkeit - und das Geschäftsmodell wurde gerichtlich nicht überprüft - was der Sinn der Übung war.

Eos
 
Gast schrieb:
Bitte um antwort!
Wenn es Dir mit dem merkwürdigen Vertrag ernst ist, dann schreibe einen Brief. In Wien hat man es nicht so mit dem E-Mail-Support. Und ob eine Nachricht bei Dir gespeichert ist oder nicht, ist ohnehin irrelevant - bestenfalls eignet sich ein Einschreiben/Rückschein.
 
Eos schrieb:
..., die Berufshaftpflicht des RA Termin verpennt zahlt für die Schusseligkeit - ...
Aber pro Kanzlei nicht mehr als ein zwei Mal - danach ist die Versicherung draußen (mehrfache Haftung) und die Kanzlei kann sich ne neue suchen.

Klingt nach einem echt pfiffigen Modell - nach ca. 25 Versäumnisurteilen sind alle in Betracht kommenden Versicherungen durch.

Kanzlei macht zu, die Anwälte lernen etwas zu ALG II - aber die geschätzt 15.000 € Versicherungserstattungen haben sich gelohnt, die an die Mandantin ausgezahlt wurden ...

Sorry - aber deine Idee ist sach- und wirklichkeitsfremd.
 
KatzenHai schrieb:
Klingt nach einem echt pfiffigen Modell - nach ca. 25 Versäumnisurteilen sind alle in Betracht kommenden Versicherungen durch.

Es soll da doch wohl etwas mehr als einen Anwalt geben - und die müssen ja nicht unbedingt die Versicherung in Anspruch nehmen.
Aus meiner Sicht ist bei einer negativen Feststellungsklage ein Versäumnisurteil wegen Nichterscheinens der beklagten Partei deutlich besser als eine gerichtliche Überprüfung, wenn man schon von der zweifelhaften Seriosität des eigenen Geschäftsmodells weiß.
Wenn man zweifelsfrei den Vertragsabschluß belegen kann, fummelt man ja nicht mit Inkassobüros, "letzte Mahnung", "wirklich allerletzte Mahnung vor dem Mahnbescheid", "nun aber endgültig letzte Mahnung" und dann dem nächsten Inkassobetrieb herum, sondern beantragt einen Mahnbescheid und verteidigt ggf. seinen Standpunkt vor Gericht.
Aktiv vor Gereicht gehen kann man vermeiden - abgesehen davon steigt der Profit mit jedem eingeschalteten Inkassobüro.
Die Negative Feststellungsklage kann man nicht vermeiden, aber ohne beklagte Partei keine Prüfung der Sache - also auch kein Präzedensfall! Darauf kommt es diesen Leuten an.

Eos
 
@ reducal:

"Wenn es Dir mit dem merkwürdigen Vertrag ernst ist, dann schreibe einen Brief."

wie meisnt du das? natürlich bin ich nicht willentlich einen vertrag eingegangen, hab von diesem, erts durch die rechnung erfahren. aber ich möchte keinen fehler machen, falls es doch ernst wird. hab aber schon einen widerruf geschickt per einschreiben und auch begründet dass ich diesen vetrag nicht willentlich/wissentlich eingegangen bin, FALLS e ssich um einen richtigen vetrag handelt.
 
Eos schrieb:
Es soll da doch wohl etwas mehr als einen Anwalt geben - und die müssen ja nicht unbedingt die Versicherung in Anspruch nehmen.
Üblicherweise werden in Kanzleien alle RAe gemeinsam versichert (weil erheblich günstiger als X Einzelversicherungen).
...und den Berufshaftpflichtvorschlag hattest du gemacht. Eben darauf (und nur darauf) bezog sich mein Posting.

Eos schrieb:
Aus meiner Sicht ist bei einer negativen Feststellungsklage ein Versäumnisurteil wegen Nichterscheinens der beklagten Partei deutlich besser als eine gerichtliche Überprüfung, wenn man schon von der zweifelhaften Seriosität des eigenen Geschäftsmodells weiß.
Wenn man zweifelsfrei den Vertragsabschluß belegen kann, fummelt man ja nicht mit Inkassobüros, "letzte Mahnung", "wirklich allerletzte Mahnung vor dem Mahnbescheid", "nun aber endgültig letzte Mahnung" und dann dem nächsten Inkassobetrieb herum, sondern beantragt einen Mahnbescheid und verteidigt ggf. seinen Standpunkt vor Gericht.
Aktiv vor Gereicht gehen kann man vermeiden - abgesehen davon steigt der Profit mit jedem eingeschalteten Inkassobüro.
Die Negative Feststellungsklage kann man nicht vermeiden, aber ohne beklagte Partei keine Prüfung der Sache - also auch kein Präzedensfall! Darauf kommt es diesen Leuten an.

Eos
Dieser Teil indes ist weitgehend richtig. Die Kosten der "Nichtentscheidung" trägt hier aber der Forderungsbehaupter, nicht der Anwalt oder seine Versicherung.

Allerdings sollte man aus einem Versäumnisurteil bitte nicht immer diese Strategie ablesen ...
 
186€ is ne menge geld

HAllo ersma, eine Freundin von mir sit ebenfalls auf die österreichischen Dubaianer reingefallen! Sie hat weder Geld für einen Anwalt, noch das Geld die 186 € oder wieviel auch imme rdas war zu zahlen, da sie alleine lebt, zur Schule geht und nur einen kleinen Nebenjob für Miete etc. hat!

Was würdet ihr ihr raten sollte sie tun, sie steht ziehmlich hilflos da!

Bitte um schnelle antowrt, danke euch schonmal,


GZ Bacardi!
 
Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden.
Es wird anheim gestellt, rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die (Nutzungsbedingungen NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:

Ansonsten:
Hier in der Suchfunktion (oben mittig im Fenster) die Grundinfos des Falls eingeben (Abrechnende Firma, betr. Nummer) und lesen.
 
Eos ist also ein Anhänger der sog. "mutigen Fraktion".

Siehe dazu und zum Vorgehen insgesamt näher hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=133759#133759 und in den Folgepostings.

Eos schrieb:
Deshalb wird bei der hier so oft angesprochenen "Negativen Feststellungsklage" auch nichts rauskommen:
In diesem Thread wurde die negative Feststellungsklage überhaupt nicht erwähnt.

(Bevor die Diskussion losgeht: in anderen Threads natürlich schon, die entsprechenden Artikel kann jeder mit der von SEP gerade erläuterten Suchfunktion des Forums finden).
 
Eos schrieb:
Wenn man zweifelsfrei den Vertragsabschluß belegen kann, fummelt man ja nicht mit Inkassobüros, "letzte Mahnung", "wirklich allerletzte Mahnung vor dem Mahnbescheid", "nun aber endgültig letzte Mahnung" und dann dem nächsten Inkassobetrieb herum, sondern beantragt einen Mahnbescheid und verteidigt ggf. seinen Standpunkt vor Gericht.
Aktiv vor Gereicht gehen kann man vermeiden - abgesehen davon steigt der Profit mit jedem eingeschalteten Inkassobüro.
Die Negative Feststellungsklage kann man nicht vermeiden, aber ohne beklagte Partei keine Prüfung der Sache - also auch kein Präzedensfall! Darauf kommt es diesen Leuten an.
Eos

Darauf setzen ja diese Leute. Jetzt, wo sie sich nicht mehr hinter Netzbetreibern mit Anscheinsbeweis verstecken können, muss der Inkassodrück genügen, um die Leute zur Zahlung zu bewegen. Denn im Gegensatz zu früher bei Dialern (Anscheinsbeweis) müsste heute vor Gericht das Zustandekommen eines Vertragsabschluss detailiert nachgewiesen werden. Projekte wie s*msen.de und profi*in.de haben aber nicht einmal die einfachste Prüfung der eingegebenen Daten zu bieten. Nicht einmal eine Validierung per E-Mail (die schon bei den einfachsten Forensystemen zum Standard gehört) wird eingesetzt. Im Prinzip kann hier jeder jeden anmelden. Die IP, die die Unternehmen als Beweis anführen, ist praktisch Wertlos. Wenn das Mahnverfahren in die heiße Phase geht, sind die Daten beim Provider vermutlich längst gelöscht. Daneben lässt sich die IP ohne Probleme über einen Anonymisierungsdienst verschleiern.

Sollte jemals ein derartiger Fall vor Gericht gehen, stehen die entsprechenden Unternehmen praktisch nackt dar. Deswegen würde ich nicht annehmen, das sich eins dieser Unternehmen überhaupt mal vor ein Gericht traut. Auch negative Feststellungsklagen kann man verhindern, in dem man bei Bedarf halt einfach "ausnahmsweise" und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Forderung verzichtet.

Das schlimmste ist, es ist noch nicht einmal ilegal. Für die Art der Vertragsabschlüsse gibt es keine Vorgabe. Zwar obliegt dem Unternehmen die Beweispflicht, aber mit genügend Inkassodruck lassen sich die Zahlungsausfälle minimieren. Rein theoretisch (die hier genannten Unternehmen arbeiten natürlich absolut seriös ;)) könnte ein entsprechendes hypotetisches Unternehmen auch lustig Adressen aus Telefonbüchern und Phantasie IPs (oder die IPs bekannter Anonymisierungsdienste) verwenden. Mit diesen "Beweismitteln" konfrontiert, könnte man vermutlich schon 50% der Rechnungsempfänger zur Zahlung bewegen, per Inkassodruck vermutlich noch 20 weitere %. Geht es doch einmal vor Gericht, lässt man die Forderung fallen. Im äußerten Notfall könnte man sich immer noch auf Teenager berufen, die wahllos Adressen eingegeben haben. Ein bombiges Geschäft. Sitzt man dazu noch im Ausland, kann fast gar nichts mehr schiefgehen.
 
Simsen hat mittlerweile seine Abodauer verkürzt:

Im vom Riesenhandy ganz nach unten gedrückten und in kleiner Schriftgröße verfassten Text steht jetzt:

Durch Betätigung des Button »Registrieren« beauftrage ich Simsen.de, mich für das Versenden von SMS zu registrieren. Wir schreiben Ihnen Monat für Monat 100 SMS gut. Der Preis von sieben Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen, die gratis SMS dürfen Sie in jedem Fall behalten. Ausserdem nehmen Sie an der Verlosung eines Motorola RAZR V3 teil.

Noch etwas Neues gibt es: Man kann 150 SMS gratis versenden (Simsen und Sms-trend zusammengerechnet).
Die neue Art der Werbung findet man auf auf fr*esimsen.de (auch bei den Google-Anzeigen vertreten).

Wann wird der erste hier oder woanders auftauchen, der deswegen gleich Abos von zwei verschiedenen Anbietern picken hat?

Gruß
Wembley
 

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Hallöschen!
Also ich habe meine vollen Daten angegeben und mir geht es wie den meisten hier, dass ich davon ausging ein Free-SMS-Angebot ohne irgendwelche "versteckten" Kosten wahrnehme

Was machen denn diese Inkassoleute?? :-? :-? :-?
 
könnt ihr uns sagen wie aus dem simsen.de- [] wieder rauskommt???was kann man denn dagegen machen???
HILFEEEE...

[Virenscanner: Ein Wort entfernt]
 
Wir warten derzeit noch auf eine entsprechende Bewertung dieser Seite(n). Voraussichtlich Ende der Woche werden wir eine fundierte Aussage zur obigen Frage treffen können. Bitte bis dahin noch um Geduld.
 
Wembley schrieb:
Noch etwas Neues gibt es: Man kann 150 SMS gratis versenden (Simsen und Sms-trend zusammengerechnet).
Die neue Art der Werbung findet man auf auf fr*esimsen.de (auch bei den Google-Anzeigen vertreten).
Die entsprechende Google-Anzeige finde ich etwas - äh - nicht ganz in Ordnung:

"Redaktionstipp!"
 

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