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Mahnantrag mit falscher Anschrift
Eine falsche Adresse kann für viel Ärger sorgen - dies gilt ganz besonders im Mahnverfahren. Kann ein Mahnantrag nach bereits vom Rechtspfleger veranlasster Behebung von diversen Mängeln nur mit einer zusätzlichen Verzögerung zugestellt werden, weil der Antragsteller die fünf Jahre alte Adresse des Antragsgegners nicht überprüft hat, so hat der Antragsteller die Folgen zu tragen. Dies kann nach der D.A.S. dazu führen, dass der betreffende Zahlungsanspruch verjährt. Normalerweise regelt die Zivilprozessordnung nämlich, dass bei einer Zustellung, durch die eine Frist gewahrt oder eine Verjährung gehemmt werden soll, diese Rechtswirkung schon im Augenblick des Eingangs des entsprechenden Antrags bei Gericht eintritt (gewissermaßen zurückdatiert wird), sofern die Zustellung "demnächst" stattfindet. Kommt es jedoch durch eine Nachlässigkeit des Gläubigers zu Verzögerungen, kann von "demnächst" keine Rede mehr sein. In diesem Fall tritt die Wirkung der Zustellung nicht mit Antrageseingang bei Gericht, sondern erst mit dem Tag der tatsächlichen Zustellung ein. Ist die Forderung inzwischen verjährt, hat der Gläubiger Pech gehabt.
Kammergericht Berlin, Az. 2 AR 19/02, Urteil vom 21.2.2002
Tipp: Bevor Sie einen Mahnantrag bei Gericht einreichen, sollten Sie alle Angaben genau prüfen - Daten, Geldbeträge und nicht zuletzt die Adresse des Schuldners.