Saferpayment

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@ Highrise
mit verlaub, es war nicht sonderlich klug sich mit dem passwort und dem login name sich dort einzuloggen nur um zu erfahren was da sonnst noch ist. wer weis was die nun mit dem login als daten und ip adressen usw. weiter machen.

somit bist du dir also nicht sicher ob diese forderung doch berechtig ist und zweifelst selber an dir. ich drücke dir aber die dauemn das du dich jetzt nicht erst recht in die kacke gesetzt hast.


nein, nur durch einloggen in ein Portal, was dem "Schuldner" die Übersicht geben soll, begehe ich noch kein Schuldeingeständnis...
Ich werde wie alle hier verfahren. Nichts tun, und auf Mahnbescheid warten. Wenn der Kommt Widerspruch einlegen. Die können mich mal. Ich hab mich nirgends angemeldet, und die bekommen keinen Cent von mir...
 
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nein, nur durch einloggen in ein Portal, was dem "Schuldner" die Übersicht geben soll, begehe ich noch kein Schuldeingeständnis...
Ich werde wie alle hier verfahren. Nichts tun, und auf Mahnbescheid warten. Wenn der Kommt Widerspruch einlegen. Die können mich mal. Ich hab mich nirgends angemeldet, und die bekommen keinen Cent von mir...

hmm aber wenn du ja selber weisst das du dich niergends angemeldet hast, warum musst du dann nachschauen was die hinter ihrem login haben ??

ich hätte da lieber dann beim widerspruch eine aufforderung schriftlich verlagt, damit du weiss um was es überhaupt geht. woher willst du nun wissen was diese login bei denen bezeckt hat. vieleicht nutzen sie gerade diesen login als bestätigung für ein abo oder sonnst etwas.

also wie gesagt ich persönlich logge mich doch niergends ein wo ich weis das ich nichts getan habe bzw. kein abo gemacht habe oder mich wo angemeldet habe, vorallem wenn man weis das diese firma nicht ganz sauber ist und evtl. mit saferpayment zusammenarbeitet.

soll aber jeder machen wie er mag, zumindest die beamten auf meiner polizeiwache haben mir abgeraten und raten auch jedem anderen davon ab so etwas zu machen.
 
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Mir gehen die auch schon eine Zeit auf den Kecks. Gleiche Sache und gleicher Sachverhalt wie bei vielen anderen hier.
Hat denn hier schon jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen? Oder sind die gar noch weiter gegengen?
 
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Update: habe vor 2-3 Tagen auch die 3. Mahnung erhalten (das zu erwartende >2000 € Teil). Bisher also alles so, wie bei anderen auch.

Gerichtlicher Mahnbescheid? Warten wirs einfach ab. :rolleyes:

Dazu mal eine Frage: die Saferpayment-Leute mahnen die ganze Zeit an eine alte Adresse von mir, unter der ich seit Jahren nicht mehr wohne. Auch die Benutzung meiner neuen Adresse in meineem Widerspruchschreiben scheint kein Update der Adressdaten bewirkt zu haben - sie benutzen fleissig weiter die alte Adresse.
Im Kern frage ich mich nun, ob so ein "gerichtlicher Mahnbescheid" (habe bisher noch nie einen erhalten), an meine alte Adresse zugestellt werden kann. Wenn das ganze mit persönlicher Note also als Einschreiben/Rückschein über die Bühne gehen sollte, dann wirds wohl schwierig. Es existiert einfach kein stoffel0976 in der abc-Strasse mehr, der is nunmal vor Jahren bei Muttern ausgezogen und wohnt jetzt in der xyz-Strasse der gleichen Stadt. Aber auch wenn das als ganz normales Einwurfeinschreiben vom Postboten in meinem alten Briefkasten versenkt werden sollte......ich stell mir die Frage: inwiefern ist die Zustellung eines solchen amtlichen Dokuments an eine alte Adresse (zu der ich wenn es nicht Muttern wäre überhaupt keinen Zugriff hätte) legitim? Ich müsste dann ja auf jeden Fall die 14tägige Widerspruchsfrist verpassen.....na toll.

danke für infos...
St.
 
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Ein Mahnbescheid kostet dem Antragsteller 23 Euro Gerichtsgebühr die er ersteinmal vorstrecken muss damit das Gericht überhaupt tätig wird. Einem Mahnbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen,ohne Angabe von Gründen,widersprechen. Nach dem Widerspruch muss der Antragsteller Klagen und Gewinnen,sonst sind die 23 Euro für ihn verloren

Mahnbescheide sind bei den Nutzlosen extrem selten. Die wollen Geld machen,nicht ausgeben

Also zurücklehnen und das schöne Wetter genießen
 
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Das beantwortet meine Frage nach der Benutzung meiner alten Adresse in Zusammenhang mit einem Mahnbescheid gegen mich nicht.
 
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Wenn der Briefträger den Mahnbescheid wieder mit nimmt weil der Name nicht am Breifkasten steht o.ä,gilt er als nicht zugestellt und ist ungültig

---------- Artikel hinzugefügt um 17:57:39 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 17:56:45 ----------

Der Brief geht dan als unzustellbar zurück zum Amtsgericht
 
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Ja schon klar. Es geht um die Frage, wenn unser Dorfbriefträger so intelligent ist und den trotzdem einwirft, weil er zumindest den übereinstimmenden Nachnamen mit meiner Mutter an deren Briefkasten für ausreichend hält? Quasi davorsteht, auf dem Mahnbescheid liest: Thomas Müller, auf dem Briefkasten: Gertrud Müller und sich denkt: "passt schon..." ?

Genau das tut er nämlich schon seit geraumer Zeit.
Ich wohne dort nicht mehr!
 
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" Annahme verweigert " auf den Umschlag schreiben und ab in den Nächsten Briefkasten oder besser direkt zur Post bringen. Spätestens nach dem dritten mal sollte es die Post gerafft haben
 
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Bist du bei deiner Mutter noch gemeldet?

Wenn nicht, ist es doch nicht dein Problem, wenn der Nutzlosanbieter dem Gericht deine Adresse nicht korrekt gegeben hat. Wäre dann nicht zugegangen.
 
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Nein, bin seit Jahren dort nicht mehr gemeldet.

Nur die Tatsachen, dass
a) meine Mutter den gleichen Nachnamen hat und
b) der Dorfbriefträger mich früher als dort wohnend im Gedächtnis hat
reichen aus, ihn immer wieder Briefe dort einwerfen zu lassen. Und nur der Tatsache, dass meine Mutter diese regelmäßig an mich weiterleitet, verdanke ich es, überhaupt Kenntnis von mancher Post zu bekommen.

Gut, danke. Also würde ein auf diese (Um-)Wege zugestellter Mahnbescheid als nicht zugestellt gelten. Schön zu wissen.
 
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Das ist ne Einzelmeinung von mir.
Solltest du einen Mahnbescheid an die Adresse deiner Mutter bekommen, würde ich den Gang zum Rechtsanwalt sehr empfehlen. Nicht das du deswegen wegen eines gewissen Halbwissens in die Falle tapst.
 
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Nein, bin seit Jahren dort nicht mehr gemeldet.

Nur die Tatsachen, dass
a) meine Mutter den gleichen Nachnamen hat und
b) der Dorfbriefträger mich früher als dort wohnend im Gedächtnis hat
reichen aus, ihn immer wieder Briefe dort einwerfen zu lassen. Und nur der Tatsache, dass meine Mutter diese regelmäßig an mich weiterleitet, verdanke ich es, überhaupt Kenntnis von mancher Post zu bekommen.

Gut, danke. Also würde ein auf diese (Um-)Wege zugestellter Mahnbescheid als nicht zugestellt gelten. Schön zu wissen.

ich weis jetzt nich so hundertprozentig wie das gemacht wird oder nun gehandhabt wird bei der post, aber es gibt oder gab doch ein abmelde formular bzw. abmeldebescheinigung was man bei der post abgeben kann, worin dann steht das du unter dieser adresse nicht mehr wohnst. dann wird erst garnicht der breif zum zusteller freigegeben und kommt der stempel sofort drauf " Empfänger verzogen" . aber da es ja sowieso deine mutter ist, wird sie dir ja sicherlich immer bescheid geben wenn ein brief kommt, vorallem wenn ein brief von einer behörde ist. weis ja nicht wie weit weg du wohnst von deiner mutter,kannst ja wenn du in der nähe wohnst der brief holen, dann hast du ja im normalfall immer genug zeit (14 tage) widerspruch einzulegen oder deine mom muss dir den brief zusenden wobei es immer so ne sache ist, der breif kann ja mal wie so oft schon beim versand verloren gehen.

achja übrigends, seit meiner anzeige bei der polizei habe ich keinen brief mehr bekommen bzw. dubiose anrufe oder mails. mal gespannt ob das so bleibt.
 
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oder deine mom muss dir den brief zusenden wobei

Der Mahnbescheid ist ungültig weil er keine Ladungsfähige Anschrift enthält. Er ist doch da gar nicht gemeldet. Wozu der Aufwand ? Die haben seine Adresse nicht,ist doch gut so
 
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....Hat denn hier schon jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen? Oder sind die gar noch weiter gegengen?

Wachsen Ananas am Südpol?
Das passiert vorher ... :wink:

---------- Artikel hinzugefügt um 01:53:26 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 01:44:40 ----------

... Nicht das du deswegen wegen eines gewissen Halbwissens in die Falle tapst.

Du onko, ich glaube mehr Wissen zu dem Thema findest Du nirgendwo.
Also nix mit "gewissem Halbwissen"

Ein Mahnbescheid wird mit Postzustellungsurkunde zugestellt.
Wenn der Briefträger aufgrund des Nachnamens alleine zustellt und er woanders gemeldet ist kann er jederzeit auch nach den 14 Tagen Widerspruchsfrist die Einsetzung in den vorherigen Stand verlangen weil er nicht verpflichtet ist alte Adressen alle 8 Tage nach irgendwelchen offiziellen Schreiben zu scannen.


>>> Zitat <<<

Mahnantrag mit falscher Anschrift

Eine falsche Adresse kann für viel Ärger sorgen - dies gilt ganz besonders im Mahnverfahren. Kann ein Mahnantrag nach bereits vom Rechtspfleger veranlasster Behebung von diversen Mängeln nur mit einer zusätzlichen Verzögerung zugestellt werden, weil der Antragsteller die fünf Jahre alte Adresse des Antragsgegners nicht überprüft hat, so hat der Antragsteller die Folgen zu tragen. Dies kann nach der D.A.S. dazu führen, dass der betreffende Zahlungsanspruch verjährt. Normalerweise regelt die Zivilprozessordnung nämlich, dass bei einer Zustellung, durch die eine Frist gewahrt oder eine Verjährung gehemmt werden soll, diese Rechtswirkung schon im Augenblick des Eingangs des entsprechenden Antrags bei Gericht eintritt (gewissermaßen zurückdatiert wird), sofern die Zustellung "demnächst" stattfindet. Kommt es jedoch durch eine Nachlässigkeit des Gläubigers zu Verzögerungen, kann von "demnächst" keine Rede mehr sein. In diesem Fall tritt die Wirkung der Zustellung nicht mit Antrageseingang bei Gericht, sondern erst mit dem Tag der tatsächlichen Zustellung ein. Ist die Forderung inzwischen verjährt, hat der Gläubiger Pech gehabt.

Kammergericht Berlin, Az. 2 AR 19/02, Urteil vom 21.2.2002


Tipp: Bevor Sie einen Mahnantrag bei Gericht einreichen, sollten Sie alle Angaben genau prüfen - Daten, Geldbeträge und nicht zuletzt die Adresse des Schuldners.
 
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Der Mahnbescheid ist ungültig weil er keine Ladungsfähige Anschrift enthält. Er ist doch da gar nicht gemeldet. Wozu der Aufwand ? Die haben seine Adresse nicht,ist doch gut so

Ein fehlerhaft zugestellter Mahn/Vollstreckungsbescheid ist nicht einfach "ungültig" sondern verursacht erstmal viel Stress. Aus dem Bescheid kann nämlich vollstreckt werden und der Betroffene muss sich dann um eine Einstellung der Zwangsvollstreckung im Eilverfahren bemühen. Zudem müssen Widerspruch/Einspruch innerhalb kurzer Frist nachgeholt werden ggf verbunden mit einem Widereinsetzungsantrag und einer Glaubhaftmachung der Gründe der fehlerhaften Zustellung. Möglicherweise muss noch eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Sehr viel Gezappel welches sich durch eine Info an den Briefträger vermeiden läßt. Ansonsten müsste man die Verwandten ordentlich briefen.
 
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Aktuelle Rückfrage beim Mahngericht Coburg / Rechtspfleger ergab folgendes:

Wenn ein Mahnbescheid an eine falsche Adresse zugestellt wird ist die Zustellung an sich erst einmal rechtsunwirksam da er dem Antragsgegner nicht zugegangen ist.
Nichtsdestotrotz wird, nachdem ja nicht widersprochen wird auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Dagegen wird ja dann vermutlich auch kein Einspruch eingelegt und die nächste Stufe wäre der Gerichtsvollzieher.
Jetzt kommt Teletons Aussage ins Spiel. Der GV KÖNNTE vollstrecken - auch an der neuen Adresse - wird aber üblicherweise in einem solchen Fall die Angelegenheit an den Antragsteller (Gläubiger) mit dem Vermerk der neuen Anschrift zurückgeben um keine von vornherein strittige Sache noch weiter zu verkomplizieren.
Der Antragsteller muß dann einen neuen Mahnbescheid an die neue Adresse zustellen lassen wogegen der Schuldner sofort Einspruch einlegen kann und die Sache dann vor Gericht geht. Der Einspruch unterbricht die Vollstreckung NICHT (!) - der GV wird aber bei einem Einspruch nicht vollstrecken und das Gericht erst entscheiden lassen.

Hier sind wir dann aber schon wieder bei unseren Erfahrungen aus dem Forum - einen Prozeß scheuen die Abzocker wie der Teufel das Weihwasser und somit wird dieser nach menschlichem Ermessen nicht stattfinden und der Richter nach Aktenlage entscheiden und dem Einspruch stattgeben weil die Abzocker nicht gegen den Einspruch vorgehen werden.
 
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Der Mahnbescheid ist ungültig weil er keine Ladungsfähige Anschrift enthält. Er ist doch da gar nicht gemeldet. Wozu der Aufwand ? Die haben seine Adresse nicht,ist doch gut so


also lieber jetzt etwas aufwand treiben und dafür in zukunft keinen stress mehr haben.

und bei mahnbescheiden würde ich nicht einfach so lax denken und der meinung sein, da man ja sowieso nicht mehr dort gemeldet ist oder wohnhaft, dann muss man nichts mehr tun.
theoretisch magst du vieleicht im recht sein mit deiner aussage, aber letztendlich hast du dann später vieleicht erst recht grosse probleme bzw. um einiges mehr aufwand als wenn man jetzt die post informiert bzw. die mutter anweisd die briefe nachzusenden oder vorbeizubringen.
 
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Hier sind wir dann aber schon wieder bei unseren Erfahrungen aus dem Forum - einen Prozeß scheuen die Abzocker wie der Teufel das Weihwasser und somit wird dieser nach menschlichem Ermessen nicht stattfinden und der Richter nach Aktenlage entscheiden und dem Einspruch stattgeben weil die Abzocker nicht gegen den Einspruch vorgehen werden.

auch wenn man durch einige forumsbeiträge die erfahrungen was solche sachen angeht nun kennt, sollte man sich aber nicht einfach drauf verlassen finde ich. es gibt ja das bekannte sprichwort " 1000 mal gings gut, aber 1001 mal war man dran"

ich denke auch das diese abzocker sich auch immer mehr einfallen lassen werden um an unser geld ran zu kommen, ob das nun rechtlich sein wird ist mal dahin gestellt. zumindest könnte man einen unötigen stress vermeiden.
unman erkennt ja auch schon jetzt das die abzocker immer höhere beträge einfordern wollen unberechtigter weise. dan kann es dann doch mal sein das die vor gericht gehen mit vieleicht gefälschten sachen da es sich um höhere beträge geht. wenn es nur um 30 bis 100 euro gehen wird, da wird das gericht und der abzocker sicherlich keinen grossen aufwand betreiben wollen.

letztendlich sollte jeder für sich das tun, was er meint, ich für meinen teil lass es nicht einfach laufen, sondern versuch schon vorweg meinen eigenschutz auszubauen. ist ja wie am pc mit den viren programmen usw. ich denke auch das niemand oder kaum jemand sich nur auf die firewall von windows verlässt.
 
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